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Version vom 15. August 2021, 11:44 Uhr
Vor 1933 hatte die jüdische Gemeinschaft in Deutschland (Judentum) etwa 570 000 Personen gezählt. Von ihnen hatten im Reich selbst etwa 1 500 Menschen im Versteck und weitere 15 000 Personen in Ehen mit nicht jüdischen Partnern die Shoa überlebt. Zu diesen Gruppen kamen noch etwa 9 000 Überlebende hinzu, die als ehemals deutsche Staatsbürger nicht als Displaced Persons anerkannt wurden. Einen bes.n Stellenwert bei der Konsolidierung jüdischen Lebens nach 1945 hatten deutsch-jüdische Rückwanderer.
1. Institutionen der jüdischen Religionsgemeinschaft
Die am 28.3.1938 von den Nationalsozialisten vollzogene Aberkennung des öffentlich-rechtlichen Körperschaftsstatus (§ 1 II des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der jüdischen Kultusvereinigungen) wurde nach 1945 nullifiziert, was aber keine Einsetzung von neu oder wieder gegründeten Gemeinden in alte Rechte bedeutete. Damit wurden die jüdischen Gemeinden der BRD als Neugründungen angesehen. Der Auf- und Ausbau j.r O. und Institutionen spiegelt die Entwicklung wider, die die jüdische Gemeinschaft seit der Befreiung vom Nationalsozialismus im Mai 1945 genommen hat: vom Leben auf den sprichwörtlichen gepackten Koffern hin zur Errichtung einer dauerhaften Infrastruktur. Bereits wenige Wochen nach der Befreiung Deutschlands durch die alliierten Truppen im Mai 1945 bildeten sich in den vier Besatzungszonen jüdische Gemeinden. Am 1.7.1945 formierte sich das Zentralkomitee der befreiten Juden in der amerikanischen Zone, eine der Keimzellen des fünf Jahre später gegründeten Zentralrates der Juden in Deutschland. Ähnliche Zusammenschlüsse folgten in den anderen Besatzungszonen. 1945 wurden insgesamt 51 Gemeinden wieder gegründet; ein Jahr später gab es bereits 67 jüdische Gemeinden. 2017 sind es wegen der erheblichen Zuwanderungen nach 1990 ca. 120 Gemeinden.
Die Förderung der Religionsgemeinschaften ist eine landeshoheitliche Angelegenheit. Zunächst geschah die Regelung der Verhältnisse zwischen dem Staat und den jüdischen Gemeinden auf der Grundlage einseitiger hoheitlicher Rechtsakte. Die Bemühungen um mehr Parität mündeten in einem ersten Schritt in Regierungsvereinbarungen in Niedersachen (1960) und in Berlin (1971).
Ab 1983 schlossen die Länder dann Staatsverträge, die durch die Landesparlamente ratifiziert wurden: Niedersachsen (1983), Hessen (1986), Nordrhein-Westfalen (1992), Berlin (1993), Thüringen (1993), Sachsen (1994), Mecklenburg-Vorpommern (1996), Bayern (1997), Rheinland-Pfalz (1999), Bremen (2001), Saarland (2001), Schleswig-Holstein (2005), Brandenburg (2005), Sachsen-Anhalt (2006), Hamburg (2007), Baden-Württemberg (2010). Diese territorial ausgerichteten Verträge trugen zunächst nicht der Tatsache Rechnung, dass ab 1990 eine Differenzierung religiöser Strömungen einsetzte.
Ein Umschwung kam mit der Entscheidung des BVerwG vom 28.2.2002 (7 C 7.01), in dem jüdischen Gemeinden aller Strömungen eine Teilhabe an den staatlichen Förderungen eröffnet wurde, denn „das Judentum in Deutschland [ist] nicht etwa ein monolithischer Block, sondern [zerfällt] vielmehr in unterschiedliche Strömungen und konfessionelle Ausrichtungen, nämlich die Orthodoxie, das konservative Judentum und das reformierte oder liberale Judentum.“ (Schwarz 2008: 346). Die Modelle der Teilhabe reichten von Verpflichtungen an Landesverbände zur Weitergabe von Mitteln aus dem Staatsvertrag (z. B. Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt) über einen Staatsvertrag mit mehreren Vertragspartnern (Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen 2017) bis hin zur direkten Förderung von Gemeinden jenseits des Staatsvertrags (Liberale jüdische Gemeinde München Beth Shalom e. V. und Israelitische Synagogen-Gemeinde [Adass Jisroel] zu Berlin, K.d.ö.R.). 2008 wurden in Niedersachsen erstmals zwei Verträge mit zwei Verbänden geschlossen. 2009 nahm das BVerfG den Staat in die Pflicht, die Neutralität bei der Mittelverteilung zu sichern (Beschluss des Zweiten Senats vom 12.5.2009, 2 BvR 890/06). Damit änderte sich auch die Landschaft der Verträge auf Länderebene und trug dem „dezentralen Aufbau des Judentums ausgehend von durchaus autonomen Synagogengemeinden hin zu Landesverbänden“ (Schwarz 2008: 345) sowie der zunehmenden Pluralisierung Rechnung.
Der Zentralrat der Juden in Deutschland K.d.ö.R. ist die größte Dachorganisation jüdischer Gemeinden und Landesverbände und versteht sich als politische Vertretung der jüdischen Gemeinschaft in Deutschland. Derzeit (2017) gehören den 105 in ihm vereinigten Gemeinden gut 98 000 Mitglieder an. Seine Gründung und konstituierende Versammlung fand am 19.7.1950 in Frankfurt am Main statt. Sitz war erst Hamburg, ab 1951 Düsseldorf, ab 1985 Bonn. Mit dem Zusammenschluss der im Bundesgebiet als K.d.ö.R. bestehenden jüdischen Gemeinden und Landesverbände vom 13.1.1963 erwarb sich der Zentralrat durch den Kultusminister des Landes Nordrhein-Westfalen am 27.2.1963 die Rechtsstellung als K.d.ö.R. Seit dem 1.4.1999 befindet sich der Hauptsitz des Zentralrats in Berlin. Der Ratsversammlung gehören die meisten Landesverbände und einzelne Großgemeinden (Berlin, Frankfurt am Main, Köln und München) an. Einzelne liberale Gemeinden, aber auch alle vier jüdischen Gemeinden Potsdams sind nicht Mitglied im Zentralrat (2017).
Der Zentralrat ist Träger der 1979 gegründeten Hochschule für Jüdische Studien in Heidelberg und des dortigen Zentralarchivs zur Erforschung der Geschichte der Juden in Deutschland sowie Herausgeber der Wochenzeitung „Jüdische Allgemeine“ und des Informationsblatts „Zukunft“. Unter dem Dach des Zentralrats sind auch die Orthodoxe Rabbinerkonferenz Deutschlands (ORD) sowie die liberal ausgerichtete Allgemeine Rabbinerkonferenz (ARK) angesiedelt. Die Bildungsabteilung im Zentralrat besteht seit 2012.
Am 27.1.2003 wurde zwischen der BRD und dem Zentralrat ein Staatsvertrag geschlossen. Die Bundesregierung trägt mit 13 Mio. Euro (2018) im Jahr zur Erhaltung und Pflege des deutsch-jüdischen Kulturerbes, zum Aufbau einer jüdischen Gemeinschaft und zu den integrationspolitischen und sozialen Aufgaben des Zentralrats bei. Er darf dieses Geld nicht für religiöse Belange in den Mitgliedsgemeinden verwenden.
Im Deutschen Reich hatte es bis zur 1939 von den Nationalsozialisten erzwungenen Reichsvereinigung der Juden in Deutschland keine Gesamtvertretung der Juden gegeben. Der Zentralrat ist als Einrichtung mit Alleinvertretungsanspruch nicht unumstritten. Eine Grundsatzentscheidung des 7. Senats des BVerwG (7 C 7.01) vom 28.2.2002 hat bestätigt, dass dem Terminus „Jüdische Gemeinschaft“ ein „erweitertes, gewissermaßen ‚plurales‘ Verständnis zugrunde [liegt], das alle im Judentum vorhandenen Grundrichtungen einbezieht und das üblicherweise gemeint ist, wenn von ‚Jüdischer Gemeinschaft‘ die Rede ist.“
Im 2003 geschlossenen Vertrag mit der Bundesregierung wurde festgestellt, dass der Zentralrat „nach seinem Selbstverständnis für alle Richtungen innerhalb des Judentums offen ist.“ Eine 2010 erschienene Darstellung der religiösen Orientierungen in Deutschland belegt, dass sich eine Minderheit von 13,2 % der Befragten als orthodox oder ultraorthodox bezeichnet, 22,3 % als dem liberalen Judentum verbunden sind und sich 32,2 % als traditionell jüdisch, aber nicht religiös gebunden definierten. 32,3 % der Befragten bezeichneten sich als säkular (Ben-Rafael 2010: 46).
Die Union progressiver Juden in Deutschland K.d.ö.R. (UPJ) ist eine religiöse Arbeitsgemeinschaft von gegenwärtig 26 jüdischen Gemeinden sowie weiteren Vereinigungen mit Sitz in Bielefeld. Die Union wurde im Juni 1997 in München gegründet und ist Mitglied der seit 1926 bestehenden World Union for Progressive Judaism (WUPJ), die ihren Sitz in Jerusalem hat und als weltweit größter religiöser Verband im Judentum über 1,8 Mio. Mitglieder repräsentiert. Der deutsche Zweig vertritt rund 5 200 Mitglieder und knüpft an das liberale Judentum zur Zeit der Weimarer Republik an. Angesichts dessen, dass dieses „seit den 90er Jahren des letzten Jahrhunderts wieder eine eigenständige Gestalt angenommen hat“, hat das Land Nordrhein-Westfalen der UPJ mit dem 30.9.2015 die Körperschaftsrechte verliehen. Der Großteil ihrer Mitgliedsgemeinden wird politisch vom Zentralrat vertreten. Der Union gehören auch das Abraham Geiger Kolleg an der Universität Potsdam, der Jugendverband Jung und Jüdisch Deutschland e. V. mit Sitz in Düsseldorf und Regionalgruppen in Berlin, Hamburg, Hannover und München sowie Arzenu Deutschland – Bund progressiver Zionisten e. V. an. Die Union erhält direkte Bundesförderung und hat über den Zentralrat Anteil an den Mitteln des Staatsvertrags.
Der Bund traditioneller Juden in Deutschland e. V. mit Sitz in Osnabrück, 2012 gegründet, hat das Ziel, Gemeinden, die das traditionelle Judentum vertreten und verbreiten, eine Stimme zu geben und sie in ihrer Arbeit zu stärken und in allen Belangen zu unterstützen. Alle 28 Mitgliedsgemeinden gehören dem Zentralrat an.
2. Einrichtungen der jüdischen Zivilgesellschaft
Die stetige Abnahme der Mitgliederzahl der jüdischen Religionsgemeinschaft stellt j. O. vor die Aufgabe, jüdische Identität in ihrer ganzen Vielfalt zu stärken und zu bewahren und das Gemeindeleben zu konsolidieren. Dazu gehören insb. Sozial-, Jugend- und Bildungsarbeit und die Ausbildung von Führungskräften.
Die Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland e. V. (ZWST) ist als Dachorganisation der Wohlfahrtspflege der jüdischen Gemeinden gesamtverantwortlich für deren Unterstützung in ihrer Sozialarbeit und auch für die Organisation und Koordination der Jugendarbeit. 1917 als Zentralwohlfahrtsstelle der deutschen Juden gegründet, wurde der Verband 1939 zwangsweise aufgelöst und 1951 unter seinem heutigen Namen wiedergegründet. Sitz der ZWST ist Frankfurt am Main. Die 1979 in Heidelberg gegründete private Hochschule für Jüdische Studien wird vom Zentralrat getragen und durch Bund und Länder finanziert, ist staatlich anerkannt und steht Bewerbern jeder Konfession offen. Die Hochschule will als ein europäisches Kompetenzzentrum ihren jüdischen und nichtjüdischen Studierenden die „Vielschichtigkeit und Faszination des Judentums“ vermitteln und wissenschaftliche Akzente setzen. Eine akademische Rabbinerausbildung mit dem Ziel der Ordination durch die Hochschule findet nicht statt. Zu den praxisorientierten Studienangeboten gehören ein B. A.-Studiengang Gemeindearbeit und der Studiengang Staatsexamen für Jüdische Religion. In Kooperation mit der Fachhochschule Erfurt und der ZWST werden Weiterbildungen für ehrenamtliche Mitarbeiter jüdischer Gemeinden angeboten.
Das Abraham Geiger Kolleg gGmbH ist 1999 gegründet worden und ein An-Institut der Universität Potsdam. Als außeruniversitäre wissenschaftliche Einrichtung zur Förderung des deutsch-jüdischen Kulturerbes ist es strukturell und in seiner Finanzierung vergleichbar mit der Hochschule für Jüdische Studien in Heidelberg. Die 2013 von der Universität Potsdam errichtete School of Jewish Theology wurde durch das Kolleg mit initiiert. Durch eine Bündelung der Ressourcen entstand die erste fakultätsähnliche jüdisch-theologische Einrichtung der deutschen Universitätsgeschichte, an der auch die künftigen nicht-orthodoxen Rabbiner und Kantoren auf ihren akademischen Abschluss vorbereitet werden. Deren religiös-praktische Ausbildung erfolgt am Zentrum für das Jüdisch-Geistliche Amt des Abraham Geiger Kollegs. Die berufspraktische Ausbildung für das geistliche Amt mit dem Schwerpunkt Konservatives Rabbinat gewährleistet seit 2013 das Zacharias Frankel College gGmbH, ebenfalls ein An-Institut der Universität Potsdam. Träger beider Einrichtungen ist die Leo Baeck Foundation, eine Stiftung nach Recht des Landes Brandenburg. Die Stiftung hat sich zur Aufgabe gemacht, das Judentum in Europa zu festigen und eine Perspektive des interreligiösen Dialogs zu schaffen. Mit der School of Jewish Theology an der Universität Potsdam gibt es seit dem Wintersemester 2013/14 erstmals an einer staatlichen deutschen Universität Jüdische Theologie als Studienfach. Die Bachelor- und Masterstudiengänge stehen allen Interessierten unabhängig von ihrer Religionszugehörigkeit offen. Das Studium vermittelt neben grundlegenden Kenntnissen über das Judentum wesentliche akademische Fachkompetenzen und bietet zudem Einblicke in die jüdische Religionspraxis.
Die Europäische Janusz Korczak Akademie e. V. ist eine beispielhafte jüdische Gründung aus dem Jahr 2009, die der breiten Gesellschaft offen steht. Ihr Ziel ist es, durch Vermittlung von Wissen die jüdische Gemeinschaft zu stärken, sie zu öffnen und Berührungsängste in jeder Richtung abzubauen; Mittel sind dabei Bildung, Beratung und breite gesellschaftlicher Vernetzung. Die Akademie verfügt über drei Bildungszentren, sog.e Janusz-Korczak-Häuser, in München, Berlin und Duisburg.
Zu den amerikanischen j.n O., die sich in Deutschland engagieren, gehören das American Jewish Committee (AJC), das American Jewish Joint Distribution Committee (JDC), Chabad Lubawitsch e. V. und die Ronald S. Lauder Foundation. Die Bildungsprojekte der Ronald S. Lauder Foundation werden unter dem Namen Lauder Yeshurun zusammengefasst. Zu den orthodox ausgerichteten Bildungsangeboten dieser gGmbH mit Sitz in Berlin gehört ein Lehrhaus für Jungen und junge Männer, an dem Tora und Talmud in traditioneller Weise studiert werden können. Unter dem Dach dieser Jeschiwa wird in Zusammenarbeit mit dem Zentralrat seit 2009 auch eine nichtakademische orthodoxe Rabbinerausbildung am Rabbinerseminar zu Berlin e. V. angeboten. Das Jüdische Bildungszentrum von Chabad Lubawitsch Berlin bildet an seiner traditionell ausgerichteten Jeschiwa bereits seit 2007 orthodoxe Rabbiner aus. Die in über 70 Staaten aktive chassidische missionarische Bewegung will jüdische Werte und Tradition durch religiöse, soziale und erzieherische Programme fördern. 1988 in München gegründet, ist Chabad Lubawitsch Deutschland inzwischen in zahlreichen deutschen Städten präsent. Das 1906 in New York gegründete American Jewish Committee betreibt seit 1998 mit dem Lawrence und Lee Ramer Institute for German-Jewish Relations ein Büro in Berlin und widmet sich den transatlantischen Beziehungen und der Bekämpfung von Antisemitismus und Antizionismus insb. durch Öffentlichkeitsarbeit. Das American Jewish Joint Distribution Committee ist seit seiner Gründung 1914 zum Inbegriff jüdischer Wohltätigkeit geworden; in Deutschland unterstützt es u. a. Bildungsprogramme und die Arbeit jüdischer Gemeinden und Institutionen.
Das Ernst Ludwig Ehrlich Studienwerk (ELES) ist eines von dreizehn Begabtenförderwerken, die vom BMBF unterstützt werden (Begabtenfördergung). Es wurde auf Initiative der Leo Baeck Foundation 2008 gegründet und 2009 eröffnet. ELES fördert nach den Richtlinien des BMBF bes. begabte jüdische Studierende und Promovierende für ihre Ausbildung an staatlichen und staatlich anerkannten Hochschulen. Neben der finanziellen Absicherung hat ELES auch das Ziel, durch Maßnahmen ideeller Förderung, jüdische Identität, Verantwortungsbewusstsein und Dialogfähigkeit seiner Stipendiaten zu stärken.
Eine weitere Stiftung, die die berufliche Aus- und Fortbildung bes. begabter junger jüdischer Menschen fördert, ist die private Gerhard C. Starck Stiftung mit Sitz in Düsseldorf.
2012 wurde in Potsdam die erste Jüdische Hochschulgemeinde von Hillel e. V. gegründet. Aus ihr ist 2014 Hillel Germany als Initiative des ELES hervorgegangen. Hillel Germany ist inzwischen in einer Vielzahl deutscher Universitätsstädte aktiv und Teil von Hillel International, der 1923 in den USA gegründeten und weltweit größten jüdischen Studierendenorganisation. Jüdische Studierende und junge Erwachsene erhalten dabei die Möglichkeit, die Zukunft jüdischen Lebens aktiv mitzugestalten und selbst intellektuell, sozial und spirituell zu wachsen.
Die 2016 gegründete Jüdische Studierenden Union Deutschland (JSUD) versteht sich als bundesweite Vertretung jüdischer Studierender und junger jüdischer Erwachsener im Alter zwischen 18 und 35 Jahren in Deutschland. Sie ist eine eigenständige Institution unter dem Dach des Zentralrats der Juden in Deutschland mit Sitz in Berlin; die JSUD ist an die Stelle des 1968 gegründeten Bundesverbands Jüdischer Studierender in Deutschland e. V. (BJSD) getreten, dessen Arbeit ruht, dessen zehn Landesverbände aber z. T. weiterhin (2017) aktiv sind.
Literatur
A. Nachama u. a.: Basiswissen Judentum, 2015 • W. Homolka: Neuanfang und Rückbesinnung, in: E.-V. Kotowski (Hg.): Das Kulturerbe deutschsprachiger Juden, 2014, 453–470 • W. Homolka: Jüdisches Leben in Deutschland: Aufbrüche zu religiöser Vielfalt und staatlicher Gleichbehandlung, in: K. Abmeier (Hg.): Religion im öffentlichen Raum, 2013, 127–140 • S. J. Kramer: Wagnis Zukunft. 60 Jahre Zentralrat der Juden in Deutschland, 2011 • E. Ben-Rafael u. a.: Juden und jüdische Bildung im heutigen Deutschland, 2010 • K.-A. Schwarz: Rechtsstellung jüdischer Gemeinden in der Bundesrepublik Deutschland unter besonderer Berücksichtigung der Situation in den „neuen“ Bundesländern, in: LKV 18/8 (2008), 344–349.
Empfohlene Zitierweise
W. Homolka: Jüdische Organisationen, Version 04.01.2021, 09:00 Uhr, in: Staatslexikon8 online, URL: https://www.staatslexikon-online.de/Lexikon/J%C3%BCdische_Organisationen (abgerufen: 10.11.2024)