Antisemitismus

1. Begriff und Bedeutungsspektrum

A. im weiteren Sinne bezeichnet alle Weltanschauungen (Weltanschauung), in deren Zentrum oder als deren konstitutiver Teil Feindschaft gegen Juden (Judentum) als imaginiertem kollektiven Negativstereotyp steht, ungeachtet der Motivationen, aus denen sich diese Feindschaft speist.

A. im engeren Sinne – als Spezialfall, in der Literatur auch als „moderner A.“ zu finden – bezeichnet die im letzten Drittel des 19. Jh. entstandene Form der Judenfeindschaft, die das Negativstereotyp „Juden“ aus einer spezifischen Mischung sozio-ökonomischer, national-völkischer, biologistisch-rassistischer (Rassismus) und verschwörungsideologischer Komponenten (Verschwörungstheorien) konstruiert. In der planmäßig ausgeführten Vernichtung der europäischen Juden durch das nationalsozialistische Deutschland (Nationalsozialismus) und seine Kollaborateure mündet diese Form des A. in einen der verheerendsten Genozide der Geschichte (Shoa).

Der Begriff „A.“ erscheint Ende der 1870er Jahre in Berlin im Umfeld des Publizisten Wilhelm Marr, der im Oktober 1879 als politische Konsequenz der in seinem Pamphlet „Der Sieg des Judenthums über das Germanenthum“ entfalteten Ideen eine „Antisemitenliga“ als Interessenorganisation gründete. Obwohl auch einzelne ältere Verwendungen des Adjektivs „antisemitisch“ bekannt sind, traf der Begriff doch erst seit den späten 1870er Jahren eine Zeitströmung, als die „Judenfrage“ in Europa durch den Abschluss des Prozesses der rechtlichen Gleichstellung (Emanzipation) in weiten Teilen eigentlich gelöst schien. In der wirtschaftlichen Krisensituation des „Gründerkrachs“ wurde sie durch Agitatoren neu angefacht und auf eine neue Ebene gehoben.

Dabei etablierte sich der Begriff „A.“ als Negation von „Semitismus“. Dieses Modewort kam ebenfalls in den 1870er Jahren verstärkt auf, um den vermeintlichen oder tatsächlichen Einfluss „der“ Juden auf die Wirtschaft zu kennzeichnen. Als „Semiten“ wurden Juden weniger durch ihre Religionszugehörigkeit, sondern vielmehr als „Volk“ oder bereits „Rasse“ definiert. Es war lediglich eine Frage der Zeit, bis eine dezidiert gegen den „Semitismus“ gerichtete Bewegung als „A.“ auftrat. Von Deutschland aus drang dieses griffige Schlagwort schnell in die übrigen europäischen Kulturräume vor.

Die Wissenschaft gebraucht den Begriff heuristisch uneinheitlich. Während einige Forscher dafür plädieren, jegliche Art von Judenfeindschaft als A. zu bezeichnen, da es auf das Faktum des Feindstereotyps, weniger auf dessen Motivation ankomme, bevorzugen andere die begriffliche Abgrenzung des A. im engeren Sinne („moderner A.“) gegenüber anderen Ausprägungen der Judenfeindschaft, in erster Linie einem religiös fundierten „Antijudaismus“, aber etwa auch einem „Antizionismus“ oder „Antiisraelismus“.

2. Antisemitismus im weiteren Sinn

Feindschaft gegenüber dem Gruppenkonstrukt „Juden“ mit Tendenz zu einem ideologischen System ist Teil eines universalhistorisch greifbaren Rassismus, in dem anthropologische Dispositionen zu Xenophobie, „Reinheit“, Absonderung und Zurückweisung des „Anderen“ auf spezifische Weise kulminieren. Bereits die Frühgeschichte des Judentums (Eroberung des alten Israel durch die Assyrer um 722 v. Chr. und „babylonische Gefangenschaft“ 586–538 v. Chr. als erste Diasporaphase) ist von Umsiedlung, Deportation und Mord geprägt, die als Massengewalt gegen das jüdische Volk in seiner Gesamtheit und dessen spezifische Religiosität interpretierbar sind. Die griechisch-römisch-jüdischen Konflikte der späteren Antike eskalierten in Ermordung, Versklavung und Vertreibung (Flucht und Vertreibung) der Juden in Folge des „Jüdischen Krieges“ (66–74), des „Diaspora-Aufstands“ (115–117) und des „Bar-Kochba-Aufstands“ (132–135). Parallel dazu bahnte sich mit der Etablierung des Christentums (Staatsreligion im Römischen Reich seit 380) eine der schwierigsten Konstellationen der jüdischen Geschichte an.

Die zweite – europäische – Diasporaphase, die sich von der Spätantike bis zur Gründung des Staates Israel 1948 zog, ist bis weit ins 19. Jh. hinein geprägt von der ideologischen Dominanz des Christentums mit seinen, je nach Epoche und lokalen Kontexten, unterschiedlich stark akzentuierten theologischen und dogmatischen Verdikten gegen das „Volk des Alten Bundes“, das – so der zentrale Vorwurf, allegorisch geronnen in den mittelalterlichen Darstellungen der „verblendeten“ Synagoga und der siegreichen Ecclesia – den Messias Jesus Christus nicht anerkannt, ja dessen Angehörige Christus sogar zur Kreuzigung ausgeliefert hätten. Aus diesem Grundmotiv folgen in den Exegesen der neutestamentlichen Erzählung weitere Stereotypen des christlich-religiösen Antijudaismus: das jüdische Volk sei „verstoßen“ und zu „ewiger Wanderschaft“ und/oder „ewiger Knechtschaft“ den Christen gegenüber verurteilt; Juden stünden Christen in „eingefleischtem Hass“ gegenüber und zielten darauf ab, Christen stets zu schädigen, ökonomisch durch Wucher, physisch durch Brunnenvergiftung oder Ritualmord, im Seelenheil durch Hostienschändung.

Die antijudaistischen Theologeme begründeten ihrerseits Restriktionen im Zusammenleben von christlicher Mehrheit und jüdischer Minderheit, deren Ziel in weitestmöglicher Separation der beiden Gruppen bestand, unter rigider Begrenzung jüdischer Lebensräume (Ghettos) und Lebensrechte (Berufsverbote, Verbot des Grundbesitzes, Einschränkungen der Freizügigkeit, Sonderbesteuerung etc.). Eine jahrhundertelang nachwirkende Rolle wuchs den vier einschlägigen Konstitutionen des IV. Laterankonzils (1215) zu, die Juden u. a. untersagten, öffentliche Ämter auszuüben, und Kennzeichnungspflicht durch ein Zeichen an der Kleidung einführten. Ungeachtet dieser restriktiven Gesetzgebung verstanden sich die Päpste (Papst) jedoch als Schutzherrn der Juden: Als nicht-christliche Zeugen für Jesus Christus und potentielle Empfänger des Heils sollten sie unter den Christen Lebensrecht genießen und vor Gewalt geschützt werden. Ihre Rechte wurden seit dem 12. Jh. durch die Päpste in den sogenannten „Sicut-Iudaeis-Bullen“ verbrieft. Dies wurde allerdings durch die Pflicht ergänzt, die Christen vor „unheilvollem“ Einfluss durch die Juden zu schützen. Dieses Prinzip der „doppelten Schutzherrschaft“ bildete das Fundament der päpstlichen Judentheologie bis zum Zweiten Vatikanischen Konzil.

Die Ambivalenz der päpstlichen Judentheologie bildete kein wirksames Bollwerk gegen judenfeindliche Gewalt, nicht zuletzt aufgrund der Ohnmacht der pontifikalen Schutzherrn. Hinzu kam: Den großen spätmittelalterlichen Pogromen (z. B. infolge der großen Pest von 1347–53) und Vertreibungen aus den Reichsstädten während des „langen 15. Jh.“ lagen religiöse Motive oftmals nur scheinbar zugrunde. Juden dienten als Sündenböcke für ein unerklärliches Geschehen wie die Epidemien, oder sie verloren den machtpolitisch wirksameren Schutz (des Kaisers), weil sich ihre Funktion als Geldgeber („Wucherer“) im ökonomischen Gefüge des spätmittelalterlichen Reiches als zunehmend obsolet erwies. Auch die Vertreibungen aus Spanien und Portugal am Ende des 15. und im 16. Jh. offenbaren antisemitische Motivationsgeflechte, in denen unter der religiösen Oberfläche sozio-ökonomische und proto-rassistische Dispositionen erkennbar sind. Die wirtschaftlich erfolgreichen Juden sollten eliminiert werden; auch diejenigen, die sich zur Taufe zwingen ließen (marranos, conversos), ereilte mit Verzögerung ihr Schicksal, da ihnen keine „Blutsreinheit“ (limpieza de sangre) zugebilligt und ihnen so die Aufnahme in eine auf Homogenität zielende Adelskastengesellschaft verweigert wurde.

Der Protestantismus war seit seinen Anfängen für Antijudaismus nicht weniger anfällig als die katholische Kirche. Für beide Seiten gilt, dass erst nach dem Völkermord (Shoa) eine tiefere Reflexion über die eigene historische Mitschuld am A. einsetzte und diese schließlich in eine neue, dialogisch geprägte Theologie über das Verhältnis der Schwesterreligionen Judentum und Christentum mündete. Die katholische Kirche hatte zwar bereits im Dekret des Heiligen Offiziums vom 25.3.1928, den modernen A. zurückgewiesen, jedoch keinerlei Überlegungen über den Zusammenhang zwischen dem zunehmend sozio-ökonomisch, verschwörungsideologisch (Verschwörungstheorien) und in einzelnen katholischen Ländern (z. B. Ungarn) auch national-völkisch aufgeladenen religiösen Antijudaismus und dem „neuen“ A. angestellt. Das althergebrachte Prinzip der doppelten Schutzherrschaft wurde erst durch die Erklärung NA des Zweiten Vatikanischen Konzils von 1965 abgelöst. Der Protestantismus zeigte sich in großen Teilen noch anfälliger für den völkisch-rassistischen A.; der Versuch der „Deutschen Christen“, 1933 den sogenannten „Arierparagraphen“ für den kirchlichen Dienst einzuführen, war einer der Gründe, die zur Abspaltung der „Bekennenden Kirche“ führten.

Die Entstehung der jüdischen Nationalbewegung seit der zweiten Hälfte des 19. Jh. sowie die 1948 erfolgte Gründung des Staates Israel brachte mit dezidiert antizionistischen und schließlich antiisraelischen Verdikten eine neue Variante des A. hervor. In Europa nach 1948 ist Antiisraelismus v. a. auf der radikalen politischen Linken anzutreffen, teils im Bunde mit arabisch-palästinensischen Terrororganisationen. Eine erhebliche Rolle in der politischen Agitation des Nahostkonflikts spielt antiisraelischer A. in Verbindung mit einer vorwiegend über die digitalen Medien verbreiteten Renaissance antisemitischer Verschwörungsnarrative („Protokolle der Weisen von Zion“). In der kommunistischen Welt des Zeitalters der Machtblöcke lebte der A. als Teil der antikapitalistischen und „antiimperialistischen“ Herrschaftsdoktrin fort, unterfüttert von einem die Juden diskriminierenden Opferdiskurs.

Als „sekundärer A.“ werden Formen von A. nach Auschwitz bezeichnet, die Judenfeindschaft wegen Auschwitz kultivieren, also Juden etwa vorhalten, sie würden aus dem Ereignis des Holocaust Vorteile ziehen. Auch die sogenannte „Auschwitzlüge“ ist von tiefem verschwörungsideologischen A. untersetzt. In esoterisch-feministischen Bewegungen (Esoterik, Feminismus) des letzten Drittels des 20. Jh. kommen sogar Stereotypen eines religiösen A. wieder zum Vorschein, wenn das Judentum als „rachsüchtig-patriarchalische“ Religion denunziert wird.

3. Antisemitismus im engeren Sinn – „Moderner Antisemitismus“

Der „moderne A.“ findet seinen Nährboden in den der nationalen Agitation ausgesetzten Gesellschaften des 19. Jh., die – mehr oder weniger aggressiv – um Abgrenzung kulturell oder völkisch homogener Gemeinschaften nach außen wie innen kämpfen. Vorläufer des sich seit den späten 1870er Jahren massiv artikulierenden modernen A. lassen sich bis ins frühe 19. Jh. zurückverfolgen („Früh-A.“), in Deutschland etwa in die Zeit der von nationalpolitischer Hassrhetorik durchdrungenen antifranzösischen Polemik der Befreiungskriege, in die sich antijüdische Verdikte über mangelnden „Charakter“ der Juden mischten. „Germanomanen“ (Saul Ascher: „Die Germanomanie“, 1815) stempelten Juden zum „inneren Feind“, dessen „Volkseigenschaften“ ihn für das „Deutschtum“ disqualifiziere. Diese desintegrative Strategie fand während des Vormärz ihre Fortsetzung in gewalttätigen Ausschreitungen gegen Juden, die sich seit 1819 von Würzburg ausgehend über Deutschland und in die angrenzenden Länder zog („Hep-Hep-Krawalle“). Das nationale Ressentiment verband sich hier mit sozio-ökonomischen Motiven und Verdikten des religiösen Antijudaismus. Die spezifischen ökonomischen und politischen Krisenerscheinungen der Moderne zwischen den Folgekrisen der napoleonischen Ära und denen des Ersten Weltkriegs spielten mit ihren, die Massen radikalisierenden Effekten eine wesentliche katalysatorische Rolle für Entstehung und Ausbreitung des modernen A.

Rassenlehre (Rassismus), Sozialdarwinismus und generell neue Weltdeutungsparadigmata mit naturwissenschaftlichem Anstrich bereiteten das Feld für die biologistisch untersetzten Reinheitsphilosopheme und manichäischen Völkerkampfphantasmen des modernen A. Aus den „negativen Charaktereigenschaften“ der Juden wurden zunehmend über das „Blut“ chiffrierte Rasseneigenschaften, die aus dem Umfeld der „höheren“, bei manchen Theoretikern bereits „arisch“ genannten Völker zu entfernen seien, weil sie diesen nicht nur ökonomisch, sondern durch „Rassenmischung“ auch biologisch schadeten.

Am Anfang dieser Entwicklung steht das vierbändige, bereits 1856 in deutscher Übersetzung erschienene Werk des französischen Diplomaten Joseph Arthur Comte de Gobineau („Essai sur l’inégalité des races humaines“, 1853–55). Wenngleich Gobineaus Rassenkonstrukt selbst nicht explizit antisemitisch ist, enthält es doch ein ganzes Arsenal argumentativer Versatzstücke, das von den antisemitischen Rassentheoretikern der Folgezeit extensiv genutzt wurde. Zu diesen zählen in Deutschland neben W. Marr u. a. der materialistische Philosoph und Nationalökonom Eugen Dühring sowie der seit 1909 als Schwiegersohn Richard Wagners in Bayreuth ansässige britische Kulturphilosoph Houston Stewart Chamberlain.

H. S. Chamberlain verband Rassenkampfideologie mit kulturphilosophischer Spekulation. Die in seinem Hauptwerk „Die Grundlagen des 19. Jh.“ ausgebreitete Geschichtsphilosophie (Geschichte, Geschichtsphilosophie) gipfelte in einer Apotheose der Germanen als Schöpfer einer neuen Kultur, als deren Heroen Immanuel Kant, Johann Wolfgang von Goethe und R. Wagner erscheinen; diese Höhepunkte einer superioren Helden- und Geniekultur seien das Ergebnis einer Abfolge von Rassenkämpfen, in denen sich das Germanentum seit dem Mittelalter durch „Zuchtwahl“ immer mehr emporgehoben habe. H. S. Chamberlain verlieh der Rassentheorie durch die Verbindung von Rasse und Kultur eine Art sublimierter Vornehmheit, wodurch er diese Theoreme mit erheblichem Erfolg für ein sich ins Völkische wendendes vornehmlich protestantisches Kulturbürgertum aufschloss. Die rassenesoterische Geschichtstheologie des NS-Ideologen Alfred Rosenberg knüpfte bereits im Titel („Der Mythus des XX. Jh.“, 1930) direkt an H. S. Chamberlain an.

Während die religiösen Verdikte des Antijudaismus immer mehr zurücktraten, verflocht sich der neue biologistisch-rassistische A. in vielerlei Gestalt mit national-völkischen und sozio-ökonomischen Motiven, eine Melange, deren Aggressivität zunahm, je offener die deterministische Rassenkampfrhetorik Forderungen nach Elimination des „Minderwertigen“ artikulierte. Die osteuropäisch-jüdische Massenmigration seit den frühen 1880er Jahren lieferte derartiger Propaganda willkommenes Material, und die seit den letzten Jahren des 19. Jh. von Russland ausgehende publizistische Verbreitung der sogenannten „Protokolle der Weisen von Zion“ – einer Kompilation aus Versatzstücken judenfeindlicher Trivialliteratur – leistete mehr und mehr auch antisemitischen Verschwörungsideologien (Verschwörungstheorien) Vorschub.

Politische Initiativen mit dem Ziel, die im Deutschen Reich 1871 erreichte vollständige rechtliche Gleichstellung der Juden einzuschränken oder zu beseitigen, („Antisemitenpetition“ 1880/81) schlugen fehl. Auch Parteien mit dezidiert antisemitischer Programmatik konnten durchschlagende Erfolge nicht erzielen. Hingegen gewannen Agitatoren, die versuchten, mit antisemitischer Polemik als Teil einer größeren sozialpolitischen Programmatik eine Massenklientel zu mobilisieren, größeren Einfluss: in Deutschland Hofprediger Adolf Stoecker für die Christlich-Soziale und Deutsch-Konservative Partei, in Österreich der Wiener Bürgermeister Karl Lueger.

Als weitere Distributionskanäle eines die Gesellschaft latent durchsetzenden A. wirkten im Kaiserreich nachhaltiger als die A.-Vereine (z. B. „Antisemitenliga“) und die sich selbst zerfleischenden A.-Parteien unterschiedliche Verbände, von den Handwerker- und Bauernverbänden über den Deutschen Handlungsgehilfenverband bis hin zum ideologischen „Alldeutschen Verband“ mit seiner völkisch-kolonialen Programmatik. Der erklärte A. der Verbände schloss Juden faktisch aus ganzen Berufsgruppen und Erwerbszweigen aus; hinzu kam der starke A. in studentischen Verbindungen und Burschenschaften (Studentenverbindungen), im Militär, im katholischen Milieu (Katholizismus) sowie in adeligen und fürstlichen Kreisen.

Eher randständig, aber für die antisemitischen Extremisten der Jahrzehnte um den Ersten Weltkrieg nicht ohne Bedeutung, waren bündische Organisationen mit elitärem Anspruch wie „Deutschbund“ und „Gobineau-Vereinigung“ oder der „Neutempler-Orden“ des Adolf („Jörg“) Lanz (von Liebenfels). Solche Bünde trugen mit dazu bei, antisemitisches Gedankengut als konstitutiven Bestandteil des „völkischen Paradigmas“ zu verankern, unter dessen Vorzeichen die nationale Idee nach den Stadien des „Kulturnationalen“ und des „Staatsnationalen“ neu dekliniert wurde. Für die jüngeren Generationen der wilhelminischen Ära entwickelte die völkische Idee mit ihren spätromantischen Angeboten der „Erneuerung deutschen Wesens“ eine starke Anziehungskraft, die gerade aus der Verbindung völkisch-pädagogischer Lebenskunde mit Reform-, Reinheits- und Naturverbundenheitsidealen resultierte. Derartige Ideologeme wurden durch „Propheten“ wie Julius Langbehn verbreitet, der eines der erfolgreichsten Weltanschauungsbücher der Zeit nach 1890 verfasste: „Rembrandt als Erzieher“ (zuerst 1890, 48 Aufl.n bis 1908), fortgesetzt von „Der Rembrandtdeutsche“ (zuerst 1892). In einer eigenwilligen Adaption Rembrandts als Figuration eines vermeintlich deutschen Kraftgenies erscheint die Forderung nach einer „Wiedergeburt“ deutscher Kultur aus dem Geist einer nieder- oder norddeutschen Kunst, nach einer „dritten Reformation“, durchsetzt mit krudesten Rassenantisemitismen. Von den Ideen des „Rembrandtdeutschen“ führten Verbindungslinien zur Jugend- und Wandervogelbewegung. Ähnlich wie J. Langbehn wirkte der Orientalist Paul de Lagarde, dessen Gedankengut durch den völkischen Publizisten Ludwig Schemann weiterverbreitet wurde.

Eine strategische Wende im Zeichen bündischer Organisation vollzog der Verfasser des weitverbreiteten „Antisemitenkatechismus“ (zuerst 1887, seit 1907 u. d. T. „Handbuch der Judenfrage“), der sächsische Mühleningenieur Theodor Fritsch, mit der Gründung seiner „Hammerbünde“. T. Fritsch kehrte sich damit von einer Durchsetzung seiner Ziele auf dem systemimmanenten politischen Weg ab und verfolgte, bes. in Reaktion auf die Reichstagswahl von 1912 (SPD stärkste Fraktion), zunehmend eine revolutionäre Strategie. Die zunächst konspirativ agierenden „Hammer-Gemeinden“ mit ihrem Kampfblatt „Der Hammer“ und dem „Reichshammerbund“ als Dachverband sollten sich zu einer antisemitisch-sozialrevolutionären Elite formieren, die letzten Endes auf Beseitigung des politischen Systems des Kaiserreichs insgesamt abzielte. Der Erste Weltkrieg eröffnete den Hammerbünden eine willkommene Bühne, und die Radikalisierung des A. in diesen Jahren („Judenzählung“ im Heer) ging zu einem guten Teil auf das Konto des Agitators Fritsch.

In diesen Organisations- und Distributionsformen – für die immer auch antisemitische Publizistik in Büchern, Zeitschriften, Flugschriften eine wichtige Rolle spielte – manifestiert sich der moderne A. als Anti-Komplex der industriellen Moderne, dessen Avantgarde sich in Deutschland von einer „konservativen“ zu einer revolutionären, die soziale Ordnung des Kaiserreiches ablehnenden Bewegung wandelte.

Dies hing stark auch mit der sich verändernden politischen Basis des Reiches zusammen, mit dem Erstarken von Zentrum und SPD und dem Niedergang des Liberalismus. Auf der anderen Seite entwickelte sich eine ausgeprägte völkisch-nationalistische Szenerie, ob nun unter den traditionellen, kolonialistischen und imperialistischen Ideen (Kolonialismus, Imperialismus) anhängenden Eliten oder in der schwärmerischen Jugendbewegung. Aggressive, rassistisch untersetzte Judenfeindschaft etablierte sich als essentieller Bestandteil dieser Orientierungen. So öffnete sich bereits vor dem Weltkrieg eine politische wie weltanschauliche Frontstellung, die sich während und nach dem Krieg noch vertiefte und sich in die Weimarer Republik hinein fortsetzte. In den Krisen der 1920er Jahre kehrte sich der auf Systemzerstörung gerichtete Hass der völkischen Rechten gegen die systemstabilisierenden Kräfte der „Weimarer Koalition“. Aus der politischen Programmatik Adolf Hitlers und der NSDAP erwuchs schließlich eine Bewegung, in der sich revolutionäre Heilsideologie und eliminatorischer A. essentiell verbanden (Nationalsozialismus).

Bei der Frage nach einer speziellen Disposition „der Deutschen“ zu einem gewalttätigen, auf Auslöschung zielenden A. – die, methodisch fragwürdig, bejaht wurde (Daniel Jonah Goldhagen) – wird die spezifische Mischung judenfeindlicher Durchdringung der deutschen Gesellschaft zu berücksichtigen sein. Die in verschiedenen Teilen der Gesellschaft unterschiedlich ausgeprägte, insgesamt aber doch nachhaltig verwurzelte Neigung zum judenfeindlichen Ressentiment, sei es sozio-ökonomischer, verschwörungsideologischer, national-völkischer oder biologistisch-rassistischer Art, bildete offenbar einen geeigneten Nährboden für die Umsetzung des radikal exklusorischen und schließlich eliminatorischen Programms der revolutionären NS-Bewegung. Der illusionäre Irrtum gerade zahlreicher Eliten, den Nationalsozialismus lange Zeit als lediglich „revisionistische“ Bewegung wahrzunehmen, die sich zuletzt in eine Art rückwärtsgewandten Autoritarismus würde einhegen lassen, führte zu einer Akzeptanz, deren Dynamik unter den Bedingungen des auf die „Machtergreifung“ folgenden Terrors immer schwerer zu brechen war.

Mit Blick auf den modernen A. als europäisches Phänomen lässt sich über das Komponentenmodell (sozio-ökonomisch, verschwörungsideologisch, national-völkisch, biologistisch-rassistisch) ein Schema der jeweiligen Ausformungen erarbeiten. Dabei ist für das jeweils zu untersuchende Land und die historische Epoche die spezifische Mischung der Parameter sowie ggf. die Disposition zur Gewalttätigkeit zu ermitteln. Für Frankreich im ausgehenden 19. Jh. (Dreyfus-Affäre) wird bspw. eine starke Dominanz national-patriotischer (weniger völkischer) und verschwörungsideologischer Elemente (Landesverrat) zu diagnostizieren sein. In dominant katholischen Ländern (Italien) ist biologistisch-rassistischer A. weniger zu erwarten als sozio-ökonomischer und verschwörungsideologischer; in den katholischen Ländern des europäischen Ostens kommt eine national-völkische Identität hinzu, die – zumal in den ethnischen Auseinandersetzungen nach dem Zerfall der Habsburgermonarchie – oftmals aus der religiösen (katholischen) abgeleitet wird (Polen, Ungarn). Hier wird nach 1918 von religiösen Nationalisierungen zu sprechen sein, die im ungarischen Numerus-Clausus-Gesetz von 1920 durch die Einführung einer Quotierung für „Nationalitäten“ (Judentum und Katholizismus als „Nationalitätskennzeichen“) in der Studentenschaft zur ersten antisemitische Gesetzgebung im Europa des 20. Jh. führten.

4. Antisemitismustheorien und -deutungen

Die Komplexität des Phänomens A. (im weiteren wie engeren Sinne) hat eine Vielzahl sozialwissenschaftlicher und historischer Ansätze hervorgebracht, es zu erklären bzw. durch Theoriebildung zu fassen. Bereits Karl Marx versuchte 1844 die ihm bekannten Formen des A. in die entstehende sozialistisch-kommunistische Theorie (Kommunismus) einzubetten und begründete damit eine Deutungslinie, die den A. als Ausdruck eines Affekts gegen den bourgeois-kapitalistischen „jüdischen Geist“ im Zuge der Entwicklungsgesetzlichkeiten des historischen und dialektischen Materialismus zwangsläufig verschwinden sah. Eine ausdifferenziertere A.-Forschung – avant la lettre und betrieben von jüdischen wie nichtjüdischen Forschern – entstand parallel zur Verbreitung des modernen A. seit dem späten 19. Jh. Neben traditionellen Versuchen, den A. v. a. auf religiösen Fanatismus zurückzuführen, finden sich hier bereits anthropologische, soziologische und psychologische bzw. frühe psychoanalytische Ansätze (A. als Phänomen sozialer Gruppenspannungen [ Gruppe ], als Ausdruck von Fremdenhass und/oder Rassismus, als Aberglaube, A. und Erziehung, Traumatisierung, Frustration, autoritärer Charakter), die unter veränderten Vorzeichen nach 1945 teils fortgeführt wurden.

Der Genozid an den europäischen Juden (Völkermord, Shoa) veränderte die Frageperspektive fundamental. Der Umschlag des A. in einen bürokratisch gelenkten und mit industrieller Präzision betriebenen Massenmord stellte die A.-Forschung vor ganz neue Herausforderungen, nicht zuletzt auch deshalb, weil mehr und mehr metaphysische, theologische und anthropologische Aspekte in die Diskussion drängten, um die historische Erfahrung eines sich in der Shoa manifestierenden absolut „Bösen“ und völliger Entmenschlichung zu bewältigen. Die Frage nach der Kausalität von A. und eliminatorischer Gewalt (Gewalt) gegen Juden gewann neue Dringlichkeit. War der von Deutschen ausgeübte Judenmord die logische Konsequenz des modernen A.? Musste die deutsch-jüdische Geschichte mit ihren antisemitischen Traditionen zwangsläufig in den Zivilisationsbruch „Auschwitz“ münden? Der vermeintlich deutsche Sonderweg einer autoritären, nicht demokratischen nationalen Einigung von oben rückte dabei immer wieder in den Mittelpunkt historisierender Erklärungsversuche, wenngleich mit unterschiedlichen Wertungen. Während der deutsch-israelische Historiker Walter Grab das Scheitern der Emanzipation im „militaristischen Obrigkeitsstaat“ zur Ursache des Holocaust erklärte, zählte der moderne A. für Hannah Arendt zu den konstitutiven Elementen „totaler Herrschaft“ (Totalitarismus), das sie allerdings erst in dem Moment zu tödlicher Gewalt anwachsen sah, in dem das in Nationalstaaten organisierte Europa in sich zusammenbrach. Dagegen verfocht Eva Gabriele Reichmann die Auffassung, der Weg zum Judenmord sei im Wesentlichen aus den Ereignissen der Zeit nach 1918 zu erklären; sie leitete aus der Shoah kein Indiz für die These eines grundsätzlichen Scheiterns der Judenemanzipation ab.

Die sozial- und kulturwissenschaftlichen Zugriffe des späteren 20. und frühen 21. Jh. raten sowohl von monokausalen Erklärungen des A. wie von Mythologisierungen (A. als ein „ewiges Phänomen“; Mythos) ab. A. wird als „kultureller Code“ oder „Dispositiv“ begriffen, nicht als Anti-Haltung, die sich aus Eigenschaften eines „objektiv“ existierenden Judentums ableiten ließe, sondern als Problem der nichtjüdischen Mehrheitsgesellschaften, in denen Juden und Judentum als Projektionsflächen dienen, für „Ängste, Sorgen der Mehrheit, für patriotische Projekte zur Stabilisierung des Selbstbewusstseins, zur Erklärung krisenhafter Erscheinungen, zur Zuweisung von Schuld“ (Benz 2004: 241). In Deutschland wird der A. in den verschiedensten universitären und außeruniversitären Kontexten breit erforscht; Flaggschiff ist das 1982 gegründete Zentrum für A.-Forschung an der TU Berlin (ZfA).