Kirche: Unterschied zwischen den Versionen

K (Kirche)
K (Kirche)
Zeile 2: Zeile 2:
 
<h2 class ="headline-w-margin">1. Vieldeutigkeit des Begriffs</h2>
 
<h2 class ="headline-w-margin">1. Vieldeutigkeit des Begriffs</h2>
 
<p>
 
<p>
In der Alltagssprache verbinden sich mit dem Begriff K. eine Vielzahl von Bedeutungen. Er bezeichnet einmal einen Gebäudetypus, der in den vom [[Christentum]] geprägten Gesellschaften nicht selten im Zentrum des Wohnorts zu finden ist und religiösen Zwecken dient. Von K. wird zweitens mit Blick auf ein soziales Gefüge gesprochen, das eine wie immer geartete Struktur besitzt. Das, was mit K. als sozialem Gebilde gemeint ist, kann unterschiedlich akzentuiert sein. Der Begriff kann sich primär auf eine Amtsstruktur mit Organisation und Leitung beziehen. Im Vordergrund des Begriffsverständnisses können aber auch Elemente einer Gemeinschaftlichkeit stehen, zu der sich gläubige Menschen zusammenfinden. Wenn heute im Alltag von K. die Rede ist, so dominiert das Verständnis als einer Organisation, die eine Zuständigkeit für [[Religion]] besitzt, von Leitungsämtern repräsentiert wird und einen angebbaren Kreis von Mitgliedern hat. Das in der Gesellschaft anzutreffende K.n-Bild weist dabei eine typische Spannung bzw. Spaltung auf: Innerhalb der K. wird über K. anders kommuniziert als außerhalb ihrer Grenzen. Die K. verfügt nicht nur über ein eigenes Selbstverständnis, sondern darüber hinaus über eine lange Tradition wissenschaftlicher Reflexion ihres Selbstverständnisses in Gestalt einer eigenen theologischen Theorie (Ekklesiologie). Es gehört zu den Aufgaben des theologisch gebildeten Personals der K., dem theologisch reflektierten Selbstverständnis kommunikativ Geltung zu verschaffen. Die Dominanz der theologisch-ekklesiologischen Deutung von K. beschränkt sich aber auf die innerkirchlichen Kommunikationsprozesse, während außerhalb eine Vielzahl von K.n-Verständnissen um die gesellschaftliche Vorherrschaft ringen. Für das Alltagsverständnis von K. ist deshalb eine Mehrdeutigkeit typisch, an der auch die Gläubigen Anteil haben. Das soziologische Verständnis von K. ist im Kontext der Christentumsgeschichte entstanden. Wie die mit dem Ursprung der Soziologie als Wissenschaft um 1900 eng verbundenen K.n-Theorien von Ernst Troeltsch und Max Weber zeigen, weist das soziologische Verständnis von K. eine spezifische Nähe zur protestantischen Tradition auf. Im K.n-Typus im Unterschied zum Typus der {{ #staatslexikon_articlemissing: Sekte | Sekte }} verschränkt sich bei beiden die Idee universaler Heilssicherung mit der Herausbildung amtscharismatischer (bürokratischer) Strukturen und der Orientierung an einem gesellschaftlichen {{ #staatslexikon_articlemissing: Universalismus | Universalismus }}. Vor diesem Hintergrund rekonstruierte M.&nbsp;Weber die Entwicklung der katholischen K. als einen für die Moderne typischen, frühen Bürokratisierungsprozess ([[Bürokratie]]).
+
In der Alltagssprache verbinden sich mit dem Begriff K. eine Vielzahl von Bedeutungen. Er bezeichnet einmal einen Gebäudetypus, der in den vom [[Christentum]] geprägten Gesellschaften nicht selten im Zentrum des Wohnorts zu finden ist und religiösen Zwecken dient. Von K. wird zweitens mit Blick auf ein soziales Gefüge gesprochen, das eine wie immer geartete Struktur besitzt. Das, was mit K. als sozialem Gebilde gemeint ist, kann unterschiedlich akzentuiert sein. Der Begriff kann sich primär auf eine Amtsstruktur mit Organisation und Leitung beziehen. Im Vordergrund des Begriffsverständnisses können aber auch Elemente einer Gemeinschaftlichkeit stehen, zu der sich gläubige Menschen zusammenfinden. Wenn heute im Alltag von K. die Rede ist, so dominiert das Verständnis als einer Organisation, die eine Zuständigkeit für [[Religion]] besitzt, von Leitungsämtern repräsentiert wird und einen angebbaren Kreis von Mitgliedern hat. Das in der Gesellschaft anzutreffende K.n-Bild weist dabei eine typische Spannung bzw. Spaltung auf: Innerhalb der K. wird über K. anders kommuniziert als außerhalb ihrer Grenzen. Die K. verfügt nicht nur über ein eigenes Selbstverständnis, sondern darüber hinaus über eine lange Tradition wissenschaftlicher Reflexion ihres Selbstverständnisses in Gestalt einer eigenen theologischen Theorie (Ekklesiologie). Es gehört zu den Aufgaben des theologisch gebildeten Personals der K., dem theologisch reflektierten Selbstverständnis kommunikativ Geltung zu verschaffen. Die Dominanz der theologisch-ekklesiologischen Deutung von K. beschränkt sich aber auf die innerkirchlichen Kommunikationsprozesse, während außerhalb eine Vielzahl von K.n-Verständnissen um die gesellschaftliche Vorherrschaft ringen. Für das Alltagsverständnis von K. ist deshalb eine Mehrdeutigkeit typisch, an der auch die Gläubigen Anteil haben. Das soziologische Verständnis von K. ist im Kontext der Christentumsgeschichte entstanden. Wie die mit dem Ursprung der Soziologie als Wissenschaft um 1900 eng verbundenen K.n-Theorien von Ernst Troeltsch und Max Weber zeigen, weist das soziologische Verständnis von K. eine spezifische Nähe zur protestantischen Tradition auf. Im K.n-Typus im Unterschied zum Typus der [[Sekte]] verschränkt sich bei beiden die Idee universaler Heilssicherung mit der Herausbildung amtscharismatischer (bürokratischer) Strukturen und der Orientierung an einem gesellschaftlichen [[Universalismus]]. Vor diesem Hintergrund rekonstruierte M.&nbsp;Weber die Entwicklung der katholischen K. als einen für die Moderne typischen, frühen Bürokratisierungsprozess ([[Bürokratie]]).
 
</p>
 
</p>
 
<h2 class ="headline-w-margin">2. Kirche als Mehrebenenphänomen</h2>
 
<h2 class ="headline-w-margin">2. Kirche als Mehrebenenphänomen</h2>
Zeile 10: Zeile 10:
 
<h2 class ="headline-w-margin">3. Kirche als Produzentin und Produkt funktionaler Differenzierung</h2>
 
<h2 class ="headline-w-margin">3. Kirche als Produzentin und Produkt funktionaler Differenzierung</h2>
 
<p>
 
<p>
Die heutige soziale Realität von K. steht in einem engen Zusammenhang mit der Gesellschaftsgeschichte moderner Gesellschaften. Seit dem Hochmittelalter war die Entwicklung im westlichen [[Europa]] durch die Trennung und Verselbständigung von gesellschaftlichen Institutionen und Funktionsbereichen gekennzeichnet. Die Initialzündung ging vom Kampf Gregor&nbsp;VII. um die Eigenständigkeit der K. gegenüber den weltlichen Mächten aus, der im Investiturstreit zwischen [[Papst]] und Kaiser ausgefochten wurde. Gegen die Intentionen der gregorianischen Reformer hatten die umfassenden Herrschaftsansprüche des Papsttums zur Folge, dass sich innerhalb der mittelalterlichen Christenheit eine zweite, weltliche Macht als Gegenpol stabilisierte und die kaiserliche Rechtsschule der päpstlichen, kanonischen entgegentrat. Zu eigenständigen Formen von Recht und Wissenschaft gesellten sich noch im Mittelalter Ansprüche des Stadtbürgertums auf autonome wirtschaftliche Entscheidungen. Für die zunächst offensiv auf Oberhoheit, dann auch defensiv auf Schutz geistlicher Macht gerichteten Anstrengungen des Papsttums spielten von Anfang an Recht und Organisation eine zentrale Rolle. Die päpstlichen Juristen entwarfen eine Protoekklesiologie, in deren Zentrum die von Rom aus zentral und monokratisch geleitete K. stand. [[Reformation]] und K.n-Spaltung hatten keine gradlinige Entwicklung in Richtung einer Verstärkung der Autonomietendenzen gesellschaftlicher Funktionsbereiche ([[Autonomie]]) zur Folge. In allen Territorien nutzten die weltlichen und geistlichen Herrschaften die protestantische wie katholische [[Konfessionalisierung]] zur Stabilisierung ihrer im Entstehen begriffenen Territorialstaaten. Herrschaft und Religion bildeten eine Einheit wie im päpstlichen K.n-Staat und den katholischen geistlichen Fürstentümern oder die K. als soziale Größe geriet unter die Oberhoheit protestantischer wie katholischer Territorialherren. [[Aufklärung]] und bürgerliche politische [[Revolution]] richteten sich gegen die religiös-politischen Einheitsgebilde und lösten einen Schub in Richtung der Verselbständigung der Funktionsbereiche von Wirtschaft, Wissenschaft, Politik und Recht aus. Für die Autonomisierung der aus der politischen Umklammerung gelösten Religion kam dem Papsttum im 19.&nbsp;Jh. wiederum eine spezifische Rolle zu. Im Kampf gegen den mit eigenen Machtverlusten verbundenen Umbruch zur modernen Gesellschaft griff das Papsttum auf die Protoekklesiologie der gregorianischen Reform und Vorstellungen der Reformationszeit zurück und realisierte zum ersten Mal in seiner Geschichte die soziale Wirklichkeit einer vom römischen Zentrum aus zentral geleiteten hierarchischen [[Organisation]]. M.&nbsp;Weber bezeichnete die päpstliche Variante bürokratischer Organisation spöttisch als „Kaplanokratie“ (Weber 1972: 163). Mit den Entscheidungen zum Universalepikopat und zur Unfehlbarkeit des Papstes legitimierte das [[Erstes Vatikanisches Konzil|Erste Vatikanische Konzil]] die neu gewonnene Struktur. Getragen wurde der Umbau der K. von einer antimodern ([[Antimodernismus]]) und ultramontan ausgerichteten katholischen Volksbewegung, in deren Milieubildungen die Folgen funktionaler Differenzierung der Gesellschaft für die Gläubigen weitgehend aufgehoben wurden. Gleichzeitig gelang es dem Papsttum – gestützt auf die gewachsene Organisationsmacht – einen gegenüber den übrigen Funktionsbereichen relativ eigenständigen religiös-kirchlichen Bereich zu etablieren und politisch durch Staatsverträge ([[Konkordat|Konkordate]]) abzusichern. Gesellschaftstheoretisch kann man von einer folgenreichen „Verkirchlichung des Christentums“ (Kaufmann 2012: 33&nbsp;f.) sprechen. In der Krise der protestantischen Kirchentümer nach dem Verlust des fürstlichen Summepikopats nach dem Ersten Weltkrieg nahmen die protestantischen Landes-K.n der katholischen K. vergleichbare Strukturen an. Die [[Katholische Kirche|katholische K.]] des 19.&nbsp;Jh. trug durch ihre organisatorisch gestützten Autonomieansprüche und -bestrebungen einerseits zur funktionalen Differenzierung der Gesellschaft insgesamt bei; andererseits kämpfte sie um die Erhaltung und Neuformierung entdifferenzierter Milieustrukturen, in denen die katholischen Bevölkerungsteile unter unmittelbarem päpstlichen Einfluss verblieben und von den pluralisierenden Folgen funktionaler Differenzierung abgeschirmt wurden. Mit der Erosion der Milieus im neuerlichen gesellschaftlichen Differenzierungsschub der 1960er Jahre verschwanden die Existenzgrundlagen für die im 19.&nbsp;Jh. entwickelte Verortung der K. in der modernen Gesellschaft. Die kirchengeschichtlich erste, voll entwickelte kirchenamtliche Ekklesiologie des {{ #staatslexikon_articlemissing: Zweiten Vatikanischen Konzils | Zweites Vatikanisches Konzil }} lässt sich als eine frühe Antwort auf die veränderte gesellschaftliche Situation begreifen. Während sich auf der Ebene der theologischen Legitimation die Umrisse eines neuen Orts und einer neuen Gestalt von K. in der modernen Gesellschaft abzeichnen, haben die im 19.&nbsp;Jh. durchgesetzten und mit einer sakralen Aura versehenen zentralistischen Organisationsstrukturen der katholischen K. nur geringe Veränderungen erfahren. Vielfältige Spannungen und Konflikte um den richtigen Weg der K. in die Zukunft sind die Folgen.
+
Die heutige soziale Realität von K. steht in einem engen Zusammenhang mit der Gesellschaftsgeschichte moderner Gesellschaften. Seit dem Hochmittelalter war die Entwicklung im westlichen [[Europa]] durch die Trennung und Verselbständigung von gesellschaftlichen Institutionen und Funktionsbereichen gekennzeichnet. Die Initialzündung ging vom Kampf Gregor&nbsp;VII. um die Eigenständigkeit der K. gegenüber den weltlichen Mächten aus, der im Investiturstreit zwischen [[Papst]] und Kaiser ausgefochten wurde. Gegen die Intentionen der gregorianischen Reformer hatten die umfassenden Herrschaftsansprüche des Papsttums zur Folge, dass sich innerhalb der mittelalterlichen Christenheit eine zweite, weltliche Macht als Gegenpol stabilisierte und die kaiserliche Rechtsschule der päpstlichen, kanonischen entgegentrat. Zu eigenständigen Formen von Recht und Wissenschaft gesellten sich noch im Mittelalter Ansprüche des Stadtbürgertums auf autonome wirtschaftliche Entscheidungen. Für die zunächst offensiv auf Oberhoheit, dann auch defensiv auf Schutz geistlicher Macht gerichteten Anstrengungen des Papsttums spielten von Anfang an Recht und Organisation eine zentrale Rolle. Die päpstlichen Juristen entwarfen eine Protoekklesiologie, in deren Zentrum die von Rom aus zentral und monokratisch geleitete K. stand. [[Reformation]] und K.n-Spaltung hatten keine gradlinige Entwicklung in Richtung einer Verstärkung der Autonomietendenzen gesellschaftlicher Funktionsbereiche ([[Autonomie]]) zur Folge. In allen Territorien nutzten die weltlichen und geistlichen Herrschaften die protestantische wie katholische [[Konfessionalisierung]] zur Stabilisierung ihrer im Entstehen begriffenen Territorialstaaten. Herrschaft und Religion bildeten eine Einheit wie im päpstlichen K.n-Staat und den katholischen geistlichen Fürstentümern oder die K. als soziale Größe geriet unter die Oberhoheit protestantischer wie katholischer Territorialherren. [[Aufklärung]] und bürgerliche politische [[Revolution]] richteten sich gegen die religiös-politischen Einheitsgebilde und lösten einen Schub in Richtung der Verselbständigung der Funktionsbereiche von Wirtschaft, Wissenschaft, Politik und Recht aus. Für die Autonomisierung der aus der politischen Umklammerung gelösten Religion kam dem Papsttum im 19.&nbsp;Jh. wiederum eine spezifische Rolle zu. Im Kampf gegen den mit eigenen Machtverlusten verbundenen Umbruch zur modernen Gesellschaft griff das Papsttum auf die Protoekklesiologie der gregorianischen Reform und Vorstellungen der Reformationszeit zurück und realisierte zum ersten Mal in seiner Geschichte die soziale Wirklichkeit einer vom römischen Zentrum aus zentral geleiteten hierarchischen [[Organisation]]. M.&nbsp;Weber bezeichnete die päpstliche Variante bürokratischer Organisation spöttisch als „Kaplanokratie“ (Weber 1972: 163). Mit den Entscheidungen zum Universalepikopat und zur Unfehlbarkeit des Papstes legitimierte das [[Erstes Vatikanisches Konzil|Erste Vatikanische Konzil]] die neu gewonnene Struktur. Getragen wurde der Umbau der K. von einer antimodern ([[Antimodernismus]]) und ultramontan ausgerichteten katholischen Volksbewegung, in deren Milieubildungen die Folgen funktionaler Differenzierung der Gesellschaft für die Gläubigen weitgehend aufgehoben wurden. Gleichzeitig gelang es dem Papsttum – gestützt auf die gewachsene Organisationsmacht – einen gegenüber den übrigen Funktionsbereichen relativ eigenständigen religiös-kirchlichen Bereich zu etablieren und politisch durch Staatsverträge ([[Konkordat|Konkordate]]) abzusichern. Gesellschaftstheoretisch kann man von einer folgenreichen „Verkirchlichung des Christentums“ (Kaufmann 2012: 33&nbsp;f.) sprechen. In der Krise der protestantischen Kirchentümer nach dem Verlust des fürstlichen Summepikopats nach dem Ersten Weltkrieg nahmen die protestantischen Landes-K.n der katholischen K. vergleichbare Strukturen an. Die [[Katholische Kirche|katholische K.]] des 19.&nbsp;Jh. trug durch ihre organisatorisch gestützten Autonomieansprüche und -bestrebungen einerseits zur funktionalen Differenzierung der Gesellschaft insgesamt bei; andererseits kämpfte sie um die Erhaltung und Neuformierung entdifferenzierter Milieustrukturen, in denen die katholischen Bevölkerungsteile unter unmittelbarem päpstlichen Einfluss verblieben und von den pluralisierenden Folgen funktionaler Differenzierung abgeschirmt wurden. Mit der Erosion der Milieus im neuerlichen gesellschaftlichen Differenzierungsschub der 1960er Jahre verschwanden die Existenzgrundlagen für die im 19.&nbsp;Jh. entwickelte Verortung der K. in der modernen Gesellschaft. Die kirchengeschichtlich erste, voll entwickelte kirchenamtliche Ekklesiologie des [[Zweites Vatikanisches Konzil|Zweiten Vatikanischen Konzils]] lässt sich als eine frühe Antwort auf die veränderte gesellschaftliche Situation begreifen. Während sich auf der Ebene der theologischen Legitimation die Umrisse eines neuen Orts und einer neuen Gestalt von K. in der modernen Gesellschaft abzeichnen, haben die im 19.&nbsp;Jh. durchgesetzten und mit einer sakralen Aura versehenen zentralistischen Organisationsstrukturen der katholischen K. nur geringe Veränderungen erfahren. Vielfältige Spannungen und Konflikte um den richtigen Weg der K. in die Zukunft sind die Folgen.
 
</p>
 
</p>
 
<h2 class ="headline-w-margin">4. Die Kirchen in Deutschland heute</h2>
 
<h2 class ="headline-w-margin">4. Die Kirchen in Deutschland heute</h2>
Zeile 46: Zeile 46:
 
</div>
 
</div>
 
<p id="quotation1">
 
<p id="quotation1">
K. Gabriel: Kirche, Version 04.01.2021, 09:00 Uhr, in: Staatslexikon<sup>8</sup> online, URL: {{fullurl:Kirche}} (abgerufen: {{CURRENTDAY2}}.{{CURRENTMONTH}}.{{CURRENTYEAR}})
+
K. Gabriel: Kirche, Version 08.06.2022, 09:10 Uhr, in: Staatslexikon<sup>8</sup> online, URL: {{fullurl:Kirche}} (abgerufen: {{CURRENTDAY2}}.{{CURRENTMONTH}}.{{CURRENTYEAR}})
 
</p>
 
</p>
 
</div>
 
</div>
 
</div>
 
</div>
 
{{ #staatslexikon_track_view: {{ARTICLEPAGENAME}} }}
 
{{ #staatslexikon_track_view: {{ARTICLEPAGENAME}} }}

Version vom 8. Juni 2022, 08:15 Uhr

1. Vieldeutigkeit des Begriffs

In der Alltagssprache verbinden sich mit dem Begriff K. eine Vielzahl von Bedeutungen. Er bezeichnet einmal einen Gebäudetypus, der in den vom Christentum geprägten Gesellschaften nicht selten im Zentrum des Wohnorts zu finden ist und religiösen Zwecken dient. Von K. wird zweitens mit Blick auf ein soziales Gefüge gesprochen, das eine wie immer geartete Struktur besitzt. Das, was mit K. als sozialem Gebilde gemeint ist, kann unterschiedlich akzentuiert sein. Der Begriff kann sich primär auf eine Amtsstruktur mit Organisation und Leitung beziehen. Im Vordergrund des Begriffsverständnisses können aber auch Elemente einer Gemeinschaftlichkeit stehen, zu der sich gläubige Menschen zusammenfinden. Wenn heute im Alltag von K. die Rede ist, so dominiert das Verständnis als einer Organisation, die eine Zuständigkeit für Religion besitzt, von Leitungsämtern repräsentiert wird und einen angebbaren Kreis von Mitgliedern hat. Das in der Gesellschaft anzutreffende K.n-Bild weist dabei eine typische Spannung bzw. Spaltung auf: Innerhalb der K. wird über K. anders kommuniziert als außerhalb ihrer Grenzen. Die K. verfügt nicht nur über ein eigenes Selbstverständnis, sondern darüber hinaus über eine lange Tradition wissenschaftlicher Reflexion ihres Selbstverständnisses in Gestalt einer eigenen theologischen Theorie (Ekklesiologie). Es gehört zu den Aufgaben des theologisch gebildeten Personals der K., dem theologisch reflektierten Selbstverständnis kommunikativ Geltung zu verschaffen. Die Dominanz der theologisch-ekklesiologischen Deutung von K. beschränkt sich aber auf die innerkirchlichen Kommunikationsprozesse, während außerhalb eine Vielzahl von K.n-Verständnissen um die gesellschaftliche Vorherrschaft ringen. Für das Alltagsverständnis von K. ist deshalb eine Mehrdeutigkeit typisch, an der auch die Gläubigen Anteil haben. Das soziologische Verständnis von K. ist im Kontext der Christentumsgeschichte entstanden. Wie die mit dem Ursprung der Soziologie als Wissenschaft um 1900 eng verbundenen K.n-Theorien von Ernst Troeltsch und Max Weber zeigen, weist das soziologische Verständnis von K. eine spezifische Nähe zur protestantischen Tradition auf. Im K.n-Typus im Unterschied zum Typus der Sekte verschränkt sich bei beiden die Idee universaler Heilssicherung mit der Herausbildung amtscharismatischer (bürokratischer) Strukturen und der Orientierung an einem gesellschaftlichen Universalismus. Vor diesem Hintergrund rekonstruierte M. Weber die Entwicklung der katholischen K. als einen für die Moderne typischen, frühen Bürokratisierungsprozess (Bürokratie).

2. Kirche als Mehrebenenphänomen

Als vielschichtige soziale Realität lässt sich K. heute angemessen nur als komplexes Mehrebenenphänomen begreifen. Auf der gesellschaftlichen Ebene gilt K. als Teil der Gesellschaft und bevorzugter Ort der Religion. Sie hat Anteil an der kulturellen Entwicklung, die sie zu beeinflussen sucht und von der sie eine Prägung erfährt. Auf der institutionellen Ebene gehört die K. zu den mehr oder weniger selbstverständlichen Mustern des Verhaltens und der Deutung, um deren normative Geltung gerungen wird. Aus dem Institutionengeflecht der Gesellschaft ist sie nicht wegzudenken. Ohne Berücksichtigung der organisatorischen Ebene lässt sich K. heute immer weniger begreifen. Als Organisation besitzt sie einen angebbaren Mitgliederkreis, Verfahren zur Entscheidung ihrer Angelegenheiten, verantwortliche Ämter und Positionen sowie Ziele und Programme, an denen sie ihr Handeln auszurichten sucht. In der modernen Organisationsgesellschaft haben K.n nicht nur Mitglieder, sondern sind es gleichzeitig auch, und zwar im Netz der Organisationen. Auf der Ebene der sozialen Bewegungen motiviert K. Menschen, sich mit dem Ziel der Gesellschaftsveränderung zu vergemeinschaften und alternative Handlungsorientierungen zu entwickeln. Zur K. gehört schließlich eine Vielzahl von Gruppenbildungen mit religiöser, interner Ausrichtung, aber auch mit externer, auf die Gesellschaft gerichteten Orientierungen. Die Analyse kirchlicher Realität hat im Blick zu behalten, dass sich im Phänomen K. die gesellschaftliche, institutionelle, organisatorische und die Gruppenebene miteinander verschränken und zu spezifischen, dem historischen Wandel unterworfenen Ausprägungen kristallisieren.

3. Kirche als Produzentin und Produkt funktionaler Differenzierung

Die heutige soziale Realität von K. steht in einem engen Zusammenhang mit der Gesellschaftsgeschichte moderner Gesellschaften. Seit dem Hochmittelalter war die Entwicklung im westlichen Europa durch die Trennung und Verselbständigung von gesellschaftlichen Institutionen und Funktionsbereichen gekennzeichnet. Die Initialzündung ging vom Kampf Gregor VII. um die Eigenständigkeit der K. gegenüber den weltlichen Mächten aus, der im Investiturstreit zwischen Papst und Kaiser ausgefochten wurde. Gegen die Intentionen der gregorianischen Reformer hatten die umfassenden Herrschaftsansprüche des Papsttums zur Folge, dass sich innerhalb der mittelalterlichen Christenheit eine zweite, weltliche Macht als Gegenpol stabilisierte und die kaiserliche Rechtsschule der päpstlichen, kanonischen entgegentrat. Zu eigenständigen Formen von Recht und Wissenschaft gesellten sich noch im Mittelalter Ansprüche des Stadtbürgertums auf autonome wirtschaftliche Entscheidungen. Für die zunächst offensiv auf Oberhoheit, dann auch defensiv auf Schutz geistlicher Macht gerichteten Anstrengungen des Papsttums spielten von Anfang an Recht und Organisation eine zentrale Rolle. Die päpstlichen Juristen entwarfen eine Protoekklesiologie, in deren Zentrum die von Rom aus zentral und monokratisch geleitete K. stand. Reformation und K.n-Spaltung hatten keine gradlinige Entwicklung in Richtung einer Verstärkung der Autonomietendenzen gesellschaftlicher Funktionsbereiche (Autonomie) zur Folge. In allen Territorien nutzten die weltlichen und geistlichen Herrschaften die protestantische wie katholische Konfessionalisierung zur Stabilisierung ihrer im Entstehen begriffenen Territorialstaaten. Herrschaft und Religion bildeten eine Einheit wie im päpstlichen K.n-Staat und den katholischen geistlichen Fürstentümern oder die K. als soziale Größe geriet unter die Oberhoheit protestantischer wie katholischer Territorialherren. Aufklärung und bürgerliche politische Revolution richteten sich gegen die religiös-politischen Einheitsgebilde und lösten einen Schub in Richtung der Verselbständigung der Funktionsbereiche von Wirtschaft, Wissenschaft, Politik und Recht aus. Für die Autonomisierung der aus der politischen Umklammerung gelösten Religion kam dem Papsttum im 19. Jh. wiederum eine spezifische Rolle zu. Im Kampf gegen den mit eigenen Machtverlusten verbundenen Umbruch zur modernen Gesellschaft griff das Papsttum auf die Protoekklesiologie der gregorianischen Reform und Vorstellungen der Reformationszeit zurück und realisierte zum ersten Mal in seiner Geschichte die soziale Wirklichkeit einer vom römischen Zentrum aus zentral geleiteten hierarchischen Organisation. M. Weber bezeichnete die päpstliche Variante bürokratischer Organisation spöttisch als „Kaplanokratie“ (Weber 1972: 163). Mit den Entscheidungen zum Universalepikopat und zur Unfehlbarkeit des Papstes legitimierte das Erste Vatikanische Konzil die neu gewonnene Struktur. Getragen wurde der Umbau der K. von einer antimodern (Antimodernismus) und ultramontan ausgerichteten katholischen Volksbewegung, in deren Milieubildungen die Folgen funktionaler Differenzierung der Gesellschaft für die Gläubigen weitgehend aufgehoben wurden. Gleichzeitig gelang es dem Papsttum – gestützt auf die gewachsene Organisationsmacht – einen gegenüber den übrigen Funktionsbereichen relativ eigenständigen religiös-kirchlichen Bereich zu etablieren und politisch durch Staatsverträge (Konkordate) abzusichern. Gesellschaftstheoretisch kann man von einer folgenreichen „Verkirchlichung des Christentums“ (Kaufmann 2012: 33 f.) sprechen. In der Krise der protestantischen Kirchentümer nach dem Verlust des fürstlichen Summepikopats nach dem Ersten Weltkrieg nahmen die protestantischen Landes-K.n der katholischen K. vergleichbare Strukturen an. Die katholische K. des 19. Jh. trug durch ihre organisatorisch gestützten Autonomieansprüche und -bestrebungen einerseits zur funktionalen Differenzierung der Gesellschaft insgesamt bei; andererseits kämpfte sie um die Erhaltung und Neuformierung entdifferenzierter Milieustrukturen, in denen die katholischen Bevölkerungsteile unter unmittelbarem päpstlichen Einfluss verblieben und von den pluralisierenden Folgen funktionaler Differenzierung abgeschirmt wurden. Mit der Erosion der Milieus im neuerlichen gesellschaftlichen Differenzierungsschub der 1960er Jahre verschwanden die Existenzgrundlagen für die im 19. Jh. entwickelte Verortung der K. in der modernen Gesellschaft. Die kirchengeschichtlich erste, voll entwickelte kirchenamtliche Ekklesiologie des Zweiten Vatikanischen Konzils lässt sich als eine frühe Antwort auf die veränderte gesellschaftliche Situation begreifen. Während sich auf der Ebene der theologischen Legitimation die Umrisse eines neuen Orts und einer neuen Gestalt von K. in der modernen Gesellschaft abzeichnen, haben die im 19. Jh. durchgesetzten und mit einer sakralen Aura versehenen zentralistischen Organisationsstrukturen der katholischen K. nur geringe Veränderungen erfahren. Vielfältige Spannungen und Konflikte um den richtigen Weg der K. in die Zukunft sind die Folgen.

4. Die Kirchen in Deutschland heute

Die Indikatoren zur Lage der K.en in Deutschland lassen sich nicht auf einen Nenner bringen und verweisen sowohl auf Abbrüche als auch auf Kontinuitäten. Gegenwärtig gehören von den 82,8 Mio. Einwohnern Deutschlands 23,6 Mio. (28,5 %) der katholischen K. und 21,9 Mio. (26,4 %) der EKD an. Für die evangelischen Frei-K.n wird eine Zahl von 292 000 Mitgliedern angegeben, für die anderen christlichen K.n und Gemeinschaften die Zahl 559 000. Ca. 2 Mio. Mitglieder zählen die verschiedenen orthodoxen K.n in Deutschland. Diese Zahlen sind das Ergebnis unterschiedlicher Entwicklungen im Bereich der Geburten und Taufen, der Sterbefälle und der Aus-, Ein- und Übertritte. Der Saldo aus den unterschiedlichen Ereignissen und Entscheidungen fällt bei den beiden großen K.n in Deutschland seit dem gesellschaftlichen Umbruch der 1960er Jahre negativ aus. Dabei verläuft die Entwicklung der Austrittszahlen nicht kontinuierlich, sondern eher wellenförmig. Den hohen Zahlen zwischen 1965 und 1975 folgte eine gewisse Beruhigung in den 1980er Jahren. Entgegen den Erwartungen von steigenden Eintritten nach der Wiedervereinigung stiegen die Austrittszahlen in den 1990er Jahren überraschend stark an. Gleichzeitig näherten sich die traditionell geringeren Austrittszahlen aus der katholischen K. der Entwicklung auf der evangelischen Seite schrittweise an. Sonderphänomene wie der öffentliche Glaubwürdigkeitsverlust der katholischen K. durch den Umgang mit Fällen von sexuellem Missbrauch durch Priester führten im Jahr 2010 zum bisher einmaligen Phänomen höherer Austrittszahlen aus der katholischen als aus der evangelischen K. (181 000 zu 145 000). Gestiegen sind aber nicht nur die Austrittszahlen, sondern zugl. auch Eintritte und Wiederaufnahmen in die K.n. Den Daten für das Jahr 2016 ist zu entnehmen, dass ca. 9 000 Personen in die katholische K. eingetreten sind oder die Wiederaufnahme vollzogen haben. In der evangelischen K. sind die Zahlen der Wiederaufnahmen und Eintritte noch deutlich höher als die der katholischen K. Inzwischen kommen in den Glied-K.n der EKD auf zwei Austritte jeweils ein Eintritt. Die „statistischen Gewinner“ für die Jahre nach 1989 sind die Konfessionslosen, die allerdings eine sehr heterogene Gruppe darstellen. Ihr Anteil ist in Westdeutschland in den Jahren 1991–2008 von 11 auf 16,5 %, in Ostdeutschland von 71 auf 74 % gestiegen.

Das Teilnahmeverhalten am kirchlichen Leben zeigt ein ähnliches Muster wie die Mitgliedschaftsentwicklung. Die Teilnahme am sonntäglichen Gottesdienst geht seit dem Umbruch der 1960er Jahren wellenförmig zurück. 2016 besuchte jeder zehnte Katholik (10,2 %) den Sonntagsgottesdienst. Bei traditonell geringerer Bedeutung des Gottesdienstbesuchs im Protestantismus sind es heute 3,5 % der Mitglieder, die den evangelischen Sonntagsgottesdienst besuchen. Nach wie vor dürfte aber der Sonntagsgottesdienst mit ca. 4,5 Mio. Teilnehmern aus den beiden großen K.n die mit Abstand am besten besuchte regelmäßige Veranstaltung in Deutschland sein. Zur Identität der K. gehört das Wachhalten des Gottesglaubens. Hier zeigt sich eine zu Mitgliedschaft und Teilnahmeverhalten leicht abweichende Entwicklung. Nach vorliegenden Umfrageergebnissen kam es auch hier zwischen 1965 und 1975 zu einem starken Einbruch. Seitdem geht der bekundete Gottesglauben in Westdeutschland aber nur noch in geringem Maße zurück. Im kirchenfernen Kontext Ostdeutschlands hat der Gottesglaube allerdings weiter an Boden verloren. Die Umfragedaten, die auf der Ebene individueller Äußerungen verbleiben, werden dem komplexen Phänomen K. aber nur begrenzt gerecht. Auf der gesellschaftlichen Ebene lässt sich kein ähnlich eindeutiger Trend wie hinsichtlich der Entkirchlichung der Individuen ausmachen. Wie das Jahr der Papstwahl Benedikt XVI. 2005 und das Luthergedenkjahr 2017 verdeutlichen, schwillt von Zeit zu Zeit die Präsenz der K.n in Gesellschaft, Kultur und der medialen Berichterstattung außerordentlich an. Die K.n haben trotz tiefgreifender gesellschaftlicher Veränderungen in den letzten 40 Jahren ihre Bedeutung für öffentliche Debatten um Wertfragen und für entspr.e gesetzgebende Verfahren nicht verloren. Auf der institutionellen Ebene teilen die K.n angesichts lang anhaltender Individualisierungsprozesse die Abschwächung der Integrationskraft der großen Institutionen. In einigen Institutionsfeldern wie der Bildung und der sozialen Dienste gehören sie nach wie vor zu den führenden Akteuren. Wie die Entwicklungen der verbandlichen Caritas (DCV) und der Diakonie (Diakonisches Werk) zeigen, haben sie sich unter Inkaufnahme innerer Auseinandersetzung um den religiösen Auftrag ihres Handelns den gestiegenen Wettbewerbsbedingungen angepasst und ihre Stellung weitgehend behauptet. Die K.n sind in den letzten Jahrzehnten in stärkerem Maße zu Organisationen geworden und werden auch als solche wahrgenommen. Sie haben entspr. auf die Wandlungsprozesse in ihrer Umwelt schwerpunktmäßig mit Organisationsveränderungen reagiert. Trotz Schwächung ihrer traditionellen sozialen und politischen Organisationen reichen die K.n mit einigen ihrer Organisationen in das Feld der sozialen Bewegungen hinein und bilden hier ein stabilisierendes, von Wertkonjunkturen weniger betroffenes Segment. Den Stärken hinsichtlich der gesellschaftlich-kulturellen Präsenz und hinsichtlich der Organisation stehen erheblich Schwächen der K.n mit Blick auf ihre Deutungs- und Tradierungsfähigkeit des christlichen Glaubens insb. gegenüber der nachwachsenden Generation gegenüber.

5. Die Zukunft der Kirche

Die Soziologie besitzt nur eine geringe Prognosefähigkeit und ihre überwiegend negativen Zukunftsvorstellungen hinsichtlich von Religion und K. haben sich in der Vergangenheit häufig als falsch erwiesen. In aller Vorsicht lässt sich etwas über die Faktoren sagen, die Einfluss auf die Zukunft der K. auf deren verschiedenen Ebenen haben. Auf der gesellschaftlichen Ebene ist zu erwarten, dass im Kontext weltgesellschaftlicher Entwicklungen der Faktor Religion weiter an Bedeutung gewinnen wird. Auch wenn die K.n ihr herkömmliches Monopol in Sachen Religion immer weniger werden behaupten können, werden sie für die Gesellschaft und die Politik die primären Repräsentanten von Religion bleiben. Als stabilisierende und integrierende Kraft innerhalb des sich schnell wandelnden und weiter pluralisierenden religiösen Felds wird ihre gesellschaftliche Bedeutung eher wachsen. Insoweit sich die K.en nach wie vor auf tradierte Muster kirchenorientierten Verhaltens und nicht befragter Legitimationen stützen, ist mit einer weiteren Schwächung ihres institutionellen Gefüges zu rechnen. Auf die Herausforderung, angesichts eines erweiterten Horizonts von Möglichkeiten und eines weiter steigenden religiös-weltanschaulichen Pluralismus überzeugende Deutungen und Motive für eine K.n-Mitgliedschaft bereit zu stellen, sind die Ekklesiologien beider K.en bisher wenig eingestellt. Insofern kommt den Theologien eine Schlüsselrolle für die Zukunft der K. zu. Als eine der am stärksten globalisierten Organisationen überhaupt scheint die katholische K. für eine Zukunft in der Weltgesellschaft bes. gut gerüstet. Mit ihrer Unfähigkeit, ein überzeugendes Modell legitimierten historischen Wandels ihrer Strukturen wie ihrer Legitimationen zu entwickeln, bringt sie sich vorerst um die Früchte ihres auf der Hand liegenden Zukunftspotentials. Die zu erwartenden gesellschaftlichen Bedingungen für die künftige Entwicklung der K.n sind durch eine spezifische Ambivalenz gekennzeichnet. Den wachsenden Chancen angesichts der steigenden Bedeutung des religiösen Faktors in der Welt stehen erhöhte Risiken gegenüber, vor den Herausforderungen zu kapitulieren und den Rückzug in geschützte Räume historischer Enklaven anzutreten.