Klassenkampf

Der Bezeichnung K. lag bei Karl Marx und Friedrich Engels nicht nur eine Beschreibung von Konflikten sich antagonistisch gegenüberstehender gesellschaftlicher Akteure zugrunde, sondern auch ein Entwicklungsmodell der Gesellschaft. Für K. Marx und F. Engels war die „Geschichte aller bisherigen Gesellschaft […] die Geschichte von Klassenkämpfen“ (MEW 4: 462). Diese berühmt gewordene Formulierung aus dem „Manifest der Kommunistischen Partei“ (Marx/Engels 1848) projezierte gleichsam den K. bis in die Anfänge von Klassengesellschaften – und damit bis in die Antike. Der Begriff der Klasse ist nach K. Marx und F. Engels eng an bestimmte Produktionsverhältnisse gebunden, so dass es sich bei den jeweiligen Klassen um ökonomisch determinierte Klassen handelt. Egal ob Freier und Sklave, Patrizier und Plebejer, Baron und Leibeigener, Zunftbürger und Gesell, immer würden „Unterdrücker und Unterdrückte […] in stetem Gegensatz zueinander“ (MEW 4: 462) stehen, Kämpfe ausfechten und die jeweilige Gesellschaft revolutionieren. Der K. als Triebkraft der Geschichte (Geschichte, Geschichtsphilosophie) spiegelte den Grundwiderspruch von Produktivkräften und Produktionsverhältnissen wider: Mit dem stetigen Fortschreiten der Produktivkräfte, d. h. dem jeweils erreichten Entwicklungsstand der Produktionsmittel und der menschlichen Arbeitskraft, gerieten die einmal etablierten Produktionsverhältnisse in Kollision, nämlich die Produktionsbedingungen und die Eigentumsformen an den Produktionsmitteln. Mit Blick auf die avancierten Industriestaaten des 19. Jh. hieß das nichts anderes, als dass die Klasse der Bourgeoisie, die jetzt weitgehend über das Eigentum an Produktionsmitteln verfügte und immer rücksichtsloser versuchte, ihre in industrieller Produktion gefertigten Erzeugnisse weltweit abzusetzen, immer stärker an die Grenzen der selbst geschaffenen Produktionsverhältnisse stoßen musste. Die wichtigste dieser Grenzen sahen K. Marx und F. Engels in den periodisch wiederkehrenden Handelskrisen, die in der Tat jeweils eine zyklisch bedingte „Epidemie der Überproduktion“ (MEW 4: 468) generierten, die wiederum nur durch künstliche Vernichtung von Produktivkräften eingedämmt werden konnte. Im Proletariat, der von der Bourgeoisie ausgebeuteten und mit der Industrialisierung (Industrialisierung, Industrielle Revolution) immer stärker wachsenden Klasse der modernen Lohnarbeiter, erachteten K. Marx und F. Engels das revolutionäre Subjekt der Zukunft: Dieses Proletariat schien dazu prädestiniert, die zu eng gewordene Hülle der bisherigen Produktionsverhältnisse aufzusprengen und neue, adäquatere Produktionsverhältnisse zu schaffen. Das Proletariat müsse sich allerdings seiner eigenen Klassenlage erst bewusst werden und ein entsprechendes Klassenbewusstsein ausbilden. Für K. Marx und F. Engels stand dabei fest, dass die „proletarische Bewegung“ als „selbständige Bewegung der ungeheuren Mehrzahl im Interesse der ungeheuren Mehrzahl“ (MEW 4: 472) handele. Erstmals in der Geschichte der arbeitsteiligen Gesellschaft könne also eine unterdrückte Klasse den Klassenantagonismus überwinden und eine klassenlose kommunistische Gesellschaft (Kommunismus) etablieren. Dies lasse sich jedoch nur dann ins Werk setzen, wenn das Proletariat die politische Macht erobere und eine Übergangsgesellschaft errichte, nämlich die Diktatur des Proletariats, in der dieses Ziel mittels einer Enteignung der bourgeoisen Eigentümer an den Produktionsmitteln sowie der letzteren Überführung in Staats- bzw. Gemeineigentum zu erreichen sei.

Allerdings konnten K. Marx und F. Engels für sich nicht in Anspruch nehmen, die Existenz von Klassen und eines K.s als erste beschrieben zu haben. K. Marx selbst äußerte in einem Brief schon 1852, dass „bürgerliche Geschichtsschreiber“ „längst“ vor ihm diese „ökonomische Anatomie“ dargestellt hätten (MEW 28: 508). Der französische Historiker und Politiker Adolphe Thiers hatte tatsächlich bereits 1823 in seiner „Histoire de la Révolution française“ (Thiers 1823–27) den „Gedanken einer fortwälzenden Klassenauseinandersetzung“ (Irrlitz 1994: 131) formuliert. Das Verdienst, das sich K. Marx selbst zuschrieb, „war 1. nachzuweisen, daß die Existenz der Klassen bloß an bestimmte historische Entwicklungsphasen der Produktion gebunden ist; 2. daß der Klassenkampf notwendig zur Diktatur des Proletariats führt; 3. daß diese Diktatur selbst nur den Übergang zur Aufhebung aller Klassen und zu einer klassenlosen Gesellschaft bildet“ (MEW 28: 508). Die behauptetermaßen wissenschaftlich nachgewiesene These einer Aufhebung der antagonistischen Klassengesellschaft infolge einer anfänglichen Herrschaft des Proletariats, die dann in eine klassenlose Gesellschaft münde, beruhte allerdings selbst auf einer grundlegend utopischen Annahme. Denn die Frage, ob die alte bourgoise Klassenherrschaft mit dem Übergang zur proletarischen Klassenherrschaft nicht zu neuer Unterdrückung und Entfremdung führen könnte, nämlich in eine „neue [längerfristige] Klassenherrschaft“, die „in einer neuen politischen Gewalt gipfelt“, wurde von K. Marx mit einem lapidaren „Nein“ beantwortet (MEW 4: 181). Eine proletarische Klassenspaltung, mithin eine „neue Klasse“, die sich aus der politischen Vorhut des Proletariats – nämlich der Arbeiterpartei und ihrer Führer – etablieren und über die große Mehrzahl der einfachen Proletarier erheben könnte, sah K. Marx schlechterdings nicht voraus. Doch genau das war – wie Karl Raimund Popper zu recht betonte – der entscheidende Einwand gegen dieses utopisch anmutende Entwicklungsmodell. Kritiker monierten, dass diesem utopischen Entwurf (Utopie) zudem ein „vormodernes Leitbild von Gesellschaft“ zugrunde liege, welches der Wiederherstellung einer „ursprünglichen Gleichheit“ (Irrlitz 1994: 134) das Worte rede. In dieselbe Richtung der Kritik zielte auch der Vorwurf einer „säkularisierte[n] Heilsgeschichte“, die mit dem Zustand der „Unschuld“ (Urkommunismus), dem „Sündenfall“ (Entstehung der Klassengesellschaft) und dem „Endstadium“ eines Millenniums („Endkommunismus“) operiere (Löwenthal 2009: 557).

Eng gekoppelt an den Marx’schen Utopieentwurf waren überdies die Funktion und Existenz des Staates, dem vornehmlich parasitäre Bedeutungen zugeschrieben wurden: Der Staat als Unterdrückungsinstrument der jeweils herrschenden Klasse sollte sich im Laufe der proletarischen Übergangsgesellschaft (Diktatur des Proletariats) selbst auflösen bzw. auf (selbst-)verwaltende Tätigkeiten zurückziehen. Diese Marx’sche Definition des Staates ließ jedoch die Tatsache außer Acht, dass – in Anbetracht einer immer stärker ausdifferenzierten Gesellschaft – der moderne Staat mehr als nur das Unterdrückungsinstrument einer herrschenden Klasse war, sondern immer mehr in die Rolle eines bürokratisch vernetzten Steuerungsinstruments vielfältigster Interessen hineinwuchs. Keineswegs starb der Staat ab, wie das F. Engels mit Blick auf die von ihm antizipierte proletarische Übergangsgesellschaft vermutet hatte. Vielmehr entwickelte sich der Staat zum Interessenregulator in modernen Industriegesellschaften, ohne freilich je an sich „neutral“ zu sein. In einer modernen Gesellschaft, in der – nach Richard Löwenthal – „mächtige ausgebildete Klassenorganisationen“ (Löwenthal 2009: 71) und Parteien miteinander rangen, mussten nämlich Kompromisse ausgehandelt werden, die bestenfalls in ein „System der Interessendemokratie“ (Löwenthal 2009: 90) einmündeten. Und gerade im Herrschaftskommunismus des 20. Jh. entwickelte sich der Staat zu jenem „fürchterlichen Parasitenkörper“, den K. Marx mit Blick auf die bonapartistische Exekutivgewalt im Frankreich des Jahres 1851 diagnostiziert hatte, als er diesen mit einer „Netzhaut“ verglich, die sich „um den Leib der französischen Gesellschaft schlingt und ihr alle Poren verstopft“ (MEW 8: 196). Dass der Versuch gerade einer Überwindung der antagonistischen Klassengesellschaft in diese Art Leviathan münden könnte, haben sich K. Marx und F. Engels jedenfalls so nicht vorgestellt. Ihr auf den K. basierendes Entwicklungsmodell wies nämlich Leerstellen und Fehlschlüsse auf, die andere (Wladimir Iljitsch Lenin u. a.) mit ihrer Avantgarde-Theorie füllten: Die so entstandene „Neue Klasse“ im proletarischen Klassenstaat generierte dann aufgrund der exorbitanten Staatswirtschaft (Zentralverwaltungswirtschaft) und des Fehlens sämtlicher liberaler Rechtsstaatsinstitute einen neuen omipotenten Partei-Staat.