Scholastik
1. Der Terminus des „Scholastikers“ und seine Bedeutungen
Die Verwendung des abstrakten Gattungsbegriffs S. begegnet nicht vor dem 18. Jh. Deutlich älter ist der Gebrauch des Substantivs „der Scholastiker“ und des Adjektivs „scholastisch“ zur Bezeichnung einer Person (bzw. einer Gruppe von Personen), ihrer Einstellungen und ihrer Lebensform. Dieser Sprachgebrauch geht auf das griechische Wort scholastikós zurück, das Personen bezeichnet, die Zeit, Ruhe und Muße haben, eine „Schule“ zu besuchen und dem schulischen Curriculum gemäß bestimmte „Studien“ zu betreiben. Ein scholastikós war somit eine Person, die in der Lage war, sich ganz auf die Erfordernisse eines solchen Studierens zu konzentrieren. So soll sich Theophrastos von Eresos selbst als scholastikós bezeichnet haben und Chrysippos von Soloi kennzeichnet im 3. Jh. v. Chr. den bios scholastikós als diejenige Lebensform, die dem Philosophen (Philosophie) allein angemessen ist. Im Lateinischen wird diese Kennzeichnung mit dem Wort scholasticus aufgenommen, so etwa bereits bei Quintilian oder bei Cicero. Neben der Bedeutung der „Zugehörigkeit zu einer Schule“ steht der Terminus scholasticus hier auch allg. für eine Person, die gelehrt oder gebildet ist. So werden auch die öffentlichen Redner (Rhetoren; Rhetorik) als scholastici bezeichnet und aus diesem Sprachgebrauch resultiert wiederum die Übertragung auf den Berufsstand der Juristen, der privaten Anwälte ebenso wie der Rechtsgelehrten am kaiserlichen Hof. Auf diesem Weg gelangt diese Bezeichnung auch in den „Codex Theodosianus“ (438 f.) und den „Codex Iuris Justiniani“ (529–534). Neben der positiven Hervorhebung des Gelehrtenstatus eines scholasticus finden sich aber auch bereits in der Antike pejorative Bedeutungen, so etwa in der adjektivischen Verwendung des Worts scholasticus i. S. v. „lebensfremd“, „abgehoben“ und nur „innerhalb der Schule nützlich“, aber auch von „verstiegen“, „tölpelhaft“ oder „lebensuntüchtig“. Hier kehrt das bereits bei Platon bekannte Motiv der thrakischen Mägde wieder, die den Philosophen als lebensuntüchtig auslachen, da er nicht einmal den Weg zum Marktplatz findet (Plat. Theait. 173c–176a).
Dieser Überlieferung entstammt auch die Wortverwendung scholastici im lateinischen Mittelalter i. S. d. „Gelehrten“; seit der karolingischen Bildungsreform kennzeichnet sie auch Personen, die im Dienst des königlichen oder kaiserlichen Hofs (der schola palatii) stehen. Von einer solchen Bezeichnung ausdrücklich ausgenommen sind die Mönchsgelehrten in den Klöstern des frühen Mittelalters, für die die Beschreibung scholastici nicht überliefert ist. Stattdessen wird der Terminus scholastici ab dem 12. Jh. gebräuchlich für die Gelehrten an den Kathedralschulen und Universitäten, insb. für die Lehrer, die die Kunst der Logik bzw. Dialektik beherrschen und die allg. die an der Artistenfakultät vertretenen Disziplinen der Artes liberales lehren. Mit der steigenden Bedeutung der Methoden der Logik des Aristoteles, und deren entschiedener Weiterentwicklung durch die mittelalterlichen Logikschulen (wie z. B. bei Petrus Abaelardus), v. a. aber mit der Übertragung der logisch-dialektischen Methoden auf die Lehre in den anderen Fakultäten der Universität des Mittelalters, also auf die Jurisprudenz, die Medizin und Theologie, ist eine Zuspitzung des Terminus des scholasticus auf die Personen verbunden, die sich der Logik als dem entscheidenden wissenschaftlichen Erkenntnisverfahren bedienten. Das führt zu einem synonymen Gebrauch der Worte „Dialektiker“ und „Scholastiker“, der ab dem 12. Jh. auf der Seite der Klöster und Klosterschulen mit einer massiven Kritik und Abwehr der neuen Methoden der Universitätstheologie verbunden ist. Die eher an Meditation, Gebet und Kontemplation orientierten Vertreter der aus dem ersten Jahrtausend überlieferten Mönchstheologie werfen im 12. und 13. Jh., wie etwa Rupert von Deutz oder Gottfried von St. Viktor, den magistri der Theologie an den Universitäten einen Verlust von Frömmigkeit vor, kritisieren ihren weltlichen Lebensstil, bezeichnen ihre Gelehrsamkeit als reine Eitelkeit und bezeichnen sie in polemischer Absicht als scholastici, d. h. als bloße „Schulgelehrte“.
An diese Polemik schließt später Martin Luther an, der Glauben und Theologie von einer vermeintlichen Vorherrschaft der Vernunft (Vernunft – Verstand) und der Philosophie insgesamt befreien will. Mit dem Motiv einer Rückkehr zur reinen biblischen Lehre verbinden sich im Humanismus der Renaissance allg.e Polemiken gegen die an der Universität gelehrten Wissenschaften, ihre durch den Einsatz abstrakter Begriffe geprägte Fachsprache und ihre Methoden insgesamt. Die Kritik der Humanisten galt somit nicht nur der universitären Theologie, die als „lebensfern“ und v. a. ausschließlich mit sich selbst und nicht mit „den Menschen“ und der Seelsorge beschäftigt empfunden wurde, sondern der gesamten Universität und der Art und Weise, wie in der Artistenfakultät die „Künste“, in der juristischen Fakultät das Recht und in der medizinischen Fakultät die Medizin gelehrt wurden. Die Gelehrsamkeit der Universitäten wurde in dieser Zeit insgesamt als steril oder weltfremd kritisiert und in diesem Sinn als „scholastisch“ bezeichnet. Da die Wissenschaften an den Universitäten sich weitgehend im Rahmen der Wissenschaftslehre des Aristoteles bewegten, dem sog.en Organon der fünf logisch-wissenschaftstheoretischen Schriften des Aristoteles, kommt es in der Literatur der frühneuzeitlichen Aufklärung zu einer Gleichsetzung der Bedeutung des Adjektivs „scholastisch“ mit den „dialektischen Methoden“ der Wissenschaften i. S. d. aristotelischen Theorie. Gegen die Epistemologie im Anschluss an Aristoteles stellen schließlich im 17. Jh. Francis Bacon sein gegen den Aristotelismus insgesamt gerichtetes „Novum Organon“ (1620) und im 18. Jh. David Hume seine These von einer strengen Rückführung allen wissenschaftlichen Erkennens auf die empirischen Methoden der induktiv verfahrenden Erfahrungswissenschaften. Im Blick auf die Verwendung des Terminus S. kommt es schließlich ab dem 18. Jh. zu einer Identifikation von S. mit dem gesamten Wissenschaftssystem „des Mittelalters“, somit zu einem jetzt als eine eigenständige Epoche bezeichneten „mittleren Zeitalter“ (dem Medium aevum), das zwischen der Antike und der Neuen Zeit steht und im Vergleich zur eigenen Gegenwart als „finster“ und „unvernünftig“ bezeichnet wird. Die Gleichsetzung der S. mit dem Denken „des Mittelalters“ insgesamt führt bei Georg Wilhelm Friedrich Hegel zu der für viele spätere Generationen maßgeblichen Einschätzung, dass in der S. nicht die Philosophie die Theologie dominiert, wie noch M. Luther meinte, sondern dass in dieser Epoche geradezu umgekehrt die Theologie den wesentlichen Inhalt aller Wissenschaften und insb. der Philosophie bestimmt habe. So habe es nach G. W. F. Hegel in der Zeit der Vorherrschaft des scholastischen Denkens auch keine Philosophie im strengen Sinn des Begriffs gegeben. Erst die neuzeitliche Aufklärung hat dieser Einschätzung zufolge durch eine Überwindung der S. der Philosophie und den Wissenschaften den Weg wieder freigemacht. Die Konstruktion eines solchen Zusammenhangs wird ironischerweise durch Josef Wilhelm Carl Kleutgen, einem Begründer und Vordenker der Neu-S. im 19. Jh. bestätigt, indem er eine Philosophie wiederzubeleben versucht, die er ausdrücklich als eine „Philosophie der Vorzeit“ (Kleutgen 1860) bezeichnet und damit gegen die als Niedergang empfundene Wissenschaftskultur der „Neuzeit“ in Stellung bringt.
2. Drei Weisen der Begriffsverwendung Scholastik
Auf dem Hintergrund der Geschichte und des Bedeutungswandels des Terminus „Scholastiker“ bzw. „scholastisch“ lassen sich auch drei Prototypen der Verwendung des Terminus S. unterscheiden, und zwar eine polemische, eine wissenschaftsgeschichtliche und eine methodische Begriffsverwendung: Die polemische Fassung des Begriffs S. zielt auf die Kennzeichnung und Kritik einer bestimmten Art von Gelehrsamkeit, Geisteshaltung oder Erkenntnisform, die mit der „Universität“ (lateinisch: universitas) als einer Institution verbunden ist, die alle Wissensbestände methodisch bearbeitet und insb. auf die Verhältnisbestimmung von religiösem Glauben und Vernunft im Rahmen einer an Aristoteles orientierten Erkenntnis- und Wissenschaftstheorie ausgerichtet ist. Die Kritik wirft dem aus den Texten des Aristoteles rezipierten und zugl. über ihn hinausgehenden Erkenntnisprogramm vor, im Blick auf die Erfahrungen der äußeren Welt der Tatsachen und der inneren Welt des Glaubens sachunangemessen, somit unfruchtbar und im Extremfall sogar falsch zu sein und deshalb zu grundlegenden Irrtümern sowohl im Blick auf die Auslegung des religiösen Glaubens als auch der Wissenschaften zu führen. Demgegenüber will die wissenschaftsgeschichtliche Verwendung des Begriffs S. eine bestimmte Epoche der Wissenschaftsgeschichte beschreiben und erfassen, und zwar die Epoche der Entwicklung der Hohen Schulen des lateinisch-sprachigen Mittelalters aus den Dom- und Kathedralschulen an zentralen Orten des 11. und 12. Jh., die Entstehung der Universitäten im 12. und 13. Jh. und die mit den Fakultäten und Curricula dieser Zeit verbundenen inhaltlichen Debatten, Theorien und Weltdeutungen bis zum Beginn der Wissenschaftsrevolutionen der Neuzeit. Die Fernwirkung dieser Epoche in der Neuzeit und Moderne wie die Barock-S. oder die Neu-S. müssten auf der Grundlage einer solchen Beschreibung dann aber von vornherein als „Verspätungsphänomene“ betrachtet werden.
Die polemische Verwendung des Begriffs S., wie wir sie bereits im frühen Mittelalter bei den Mönchstheologen oder im späten Mittelalter bei M. Luther antreffen, lebt im Kern ihrer Kritik von systematischen Voraussetzungen, die in der Sache nicht hinreichend begründet erscheinen und die, was weitaus wichtiger ist, für eine heutige Aufnahme der damaligen Polemik obsolet sind; denn die hier unterstellte Begründung der Ablehnung von S., insb. die generalisierte Abwehr von Philosophie und Wissenschaft im Namen einer „Frömmigkeit“ oder eines religiösen Glaubens, von dem der Kritiker zugl. eine „höhere Einsicht“ oder „Autorität“ beansprucht, tritt uns heute in der Form unterschiedlicher religiöser Fundamentalismen entgegen. Die mit dem religiösen Fundamentalismus verbundenen kognitiven Prämissen können aber aus philosophischen, theologischen und politisch-gesellschaftlichen Gründen nicht akzeptiert werden. Gewiss kann und muss über die Reichweite und Gültigkeit einer an Aristoteles’ Logik geschulten Wissenschaftslehre heute sicher mit guten Gründen gestritten werden. Doch eine Polemik, die darauf zielt, die Bedeutung von „Vernunft“ und „Rationalität“ wissenschaftlicher Verfahren im Blick auf die Fragen von Glauben, Religion und persönlicher Frömmigkeit insgesamt zu diskreditieren, und aus dieser Intention heraus das Denken der S. systematisch ablehnt oder polemisch diskreditiert, ist nicht vernünftig nachvollziehbar und kann nicht überzeugen. Somit muss ein polemischer Gebrauch des Begriffs S. abgewiesen werden.
Aber auch eine rein wissenschaftsgeschichtlich fokussierte Verwendung des Begriffs der S. hat ihre Schwächen, zumal wenn sie mit dem ebenso unklaren Begriff des „Mittelalters“ arbeitet und versucht, die Kennzeichnung der S. auf „das Mittelalter“ als einer geschlossenen Epoche und als typisch für „das Mittelalter“ zu beziehen. Niemand kann bestreiten, dass es sich bei der S. um ein historisches Phänomen der Wissenschafts- und Institutionengeschichte handelt. Doch ist mit diesem Faktum der Erkenntnis- oder Geltungsanspruch, der sich mit den Aussagen der Vertreter der S. in ihren Werken selbst verbindet, geschichtlich nicht abgegolten i. S. einer vergangenen Epoche. Es kommt vielmehr in der Erforschung der S. darauf an, im Blick auf die mit diesem Begriff indizierten Theorien neben der Rekonstruktion der komplexen historischen Situation ihrer Entstehung auch die Frage nach den Geltungsbedingungen für uns heutige Leser zu stellen. Die wissenschaftlich fruchtbare Erforschung des „scholastischen Denkens“, sei es in der Philosophie, Theologie, Rechtsgeschichte oder auch der allg.en Mediävistik, geht diesen Weg. Wie auch bei anderen Gestalten der History of Ideas, v. a. aber der Geschichte der Philosophie, der Theologie oder des Rechts ist die Frage nach dem paradigmatischen Kern und möglichen Beitrag der Vertreter der S. für die zeitgenössischen Debatten in Philosophie und Theologie, in den Rechts- und Sozialwissenschaften, aber auch in den Lebens-und Naturwissenschaften zu stellen. Es kommt aber noch ein weiterer Gesichtspunkt hinzu, nämlich die konstitutive wissenschaftliche Unschärfe, die mit einer auf den Epochenbegriff „des Mittelalters“ verbundenen Lesart von S. verknüpft ist; denn weder die historischen Anfänge dieser Epoche sind aus der Perspektive der Wissenschaftsgeschichte klar zu bestimmen noch deren vermeintliches Ende. Das teilt eine rein epochenbezogene Verwendung des Begriffs S. mit der Unschärfe, die dem Begriff des Mittelalters insgesamt anhaftet. Eine rein epochenspezifische Leseart kann aber auch deshalb nicht überzeugen, weil auch „nach“ dem Ende dessen, was wir „das Mittelalter“ zu nennen pflegen, Vertreter der S. an den Universitäten des 16. und 17. Jh. sowie des 19. und 20. Jh. auftreten. Diesen Typen scholastischen Denkens wird man nicht gerecht, wenn man sie aufgrund einer Fixierung der Definition der S. auf die Epoche „des Mittelalters“ von vornherein als Phänomene der „Verspätung“ oder der „Reaktion“ auf andere Konzepte von Wissenschaft einordnet, sie somit als Sekundarphänomene betrachtet und das selbstständige Innovationspotential dieser Gestalten von S. wissenschaftlich ignoriert. Im Fall der Barock-S. wäre gegen eine solche Betrachtung etwa gerade auf die wissenschaftlichen Innovationen hinzuweisen, die mit dem Vorschlag Francisco de Vitorias, die gesamte Welt als eine politisch-rechtlich verfasste „Republik“ zu denken, verbunden sind, ebenso mit der Entdeckung der „Menschenrechte“ im strengen Sinn ihres Begriffs, der Ausarbeitung der Ökonomie als einer neuen Wissenschaft in der Schule von Salamanca oder den wegweisenden Beiträgen zur Epistemologie des Probabilismus. Was bleibt, ist eine Verwendung des Begriffs S. im Blick auf ihre spezifische Methode. Das verbindet die Vertreter der S. – allen Kontroversen zwischen ihnen zum Trotz. Dieser Vorschlag schließt ausdrücklich an die Ergebnisse der Forschung bei Maurice De Wulf und Jacques Leclercq, Lambertus Marie de Rijk und Joseph Koch, Wolfgang Kluxen und Klaus Jacobi, Ludger Honnefelder, Georg Wieland u. a. an.
3. Die scholastische Methode: Ein Wissenschaftsparadigma
Von der S. ist i. S. eines Wissenschaftskonzepts zu sprechen, für das ein spezifisches Paradigma von Wissenschaft bestimmend ist. Der Begriff des Paradigmas, wie ihn Thomas Kuhn in die Debatte der Wissenschaftsgeschichte eingebracht hat, erlaubt es, Unterschiede und Dynamiken innerhalb eines bestimmten Rahmens von Forschung und Lehre über einen längeren Zeitraum als zu einem gemeinsamen Konzept zugehörig zu verstehen, das rational und in seiner inneren Logik rekonstruiert werden kann, ohne dass die Wahrheits- oder Geltungsansprüche dieses Konzepts selbst auf die historischen Entstehungsbedingungen beschränkt werden müssten. S. als ein Paradigma von Wissenschaft, hat seine wirkmächtigste Entfaltung in der Zeit zwischen dem 11. und 17. Jh. und ist bestimmt durch die Rezeption der Wissenschaftstheorie des Aristoteles und ihrer eigenständigen Weiterentwicklung in den Schulen des Mittelalters. Das Aufkommen und die Durchsetzung der für das scholastische Denken typischen Methode ist an historische Voraussetzungen gebunden, die wir in der Geschichte des 11. bis 13. Jh. identifizieren können. Doch ist die Geltung dieses Paradigmas von Wissenschaft weder an die Zeit „des Mittelalters“ gebunden, in der es erstmals ausformuliert wurde, noch sind damit für denselben Zeitraum die Präsenz und Vielfalt höchst unterschiedlicher, der scholastischen Methode gegenüber auch kritischer Schulen in Abrede gestellt. Die paradigmatische Bedeutung des Konzept scholastischer Gelehrsamkeit wird daran deutlich, dass selbst die Gegner der S. im Mittelalter sich ihrer Methoden, zumindest bis zu einem gewissen Grad, bedienen mussten. Das Denken der S. und die Geschichte des mittelalterlichen Denkens sind somit keine synonymen Bezeichnungen. Zu denjenigen, die diesem Paradigma von Wissenschaft in Philosophie und Theologie, in Rechtswissenschaft und Medizin zum Durchbruch verhelfen, zählen – ohne Anspruch auf Vollständigkeit – Autoren wie P. Abaelardus, Constantinus Africanus, Adelard von Bath, Johannes von Salisbury, Alanus ab Insulis, Simon von Turnai, Wilhelm von Auxerre, Bartolo da Sassoferato, Albertus Magnus, Thomas von Aquin, Roger Bacon, Dominicus Gundissalinus, Johannes Duns Scotus oder Wilhelm von Ockham.
Konstitutiv für die S. als einem Paradigma von Wissenschaft sind zum einen die das wissenschaftliche Erkennen und die Gestaltung der Studiengänge an den Schulen und Universitäten in herausragender Weise bestimmenden Argumentationsverfahren gemäß den Einsichten der Logik des Aristoteles und der Dialektik der Schulen des Mittelalters, zum anderen die Rezeption überlieferter Texte, deren Status als autoritativ verbindlich nicht in Frage steht, deren richtige Auslegung durch die Magister an den Schulen und Universitäten allerdings als eine Aufgabe der argumentativ und reflexiv und nicht nur meditierend oder gar hermeneutisch-einfühlend verfahrenden Vernunft verstanden wird. Dieses Verfahren schloss in der Sache nicht nur Fehler oder gravierende Missverständnisse aufseiten der langen, mehr als tausend Jahre zählenden Interpretationsgemeinschaft seit den Tagen der Antike und der Patristik, sondern auch aufseiten der Quellen, entweder aufgrund ihrer „Verderbtheit“ oder aufgrund von Irrtümern im Denken der Autoritäten selbst, ausdrücklich nicht aus.
Auf der Grundlage dieses Konzepts von Wissenschaft und unter der methodischen Prärogative der Vernunft rückt die S. die wissenschaftlichen Verfahren der quaestio und disputatio in ihren Mittelpunkt; daneben stehen die „Glossen“ genannten kürzeren und die ausführlicheren „Kommentare“, die neben der kritischen Rezeption der früheren Texte auch die systematische Prüfung der in diesen Texten vorgelegten Antworten in der Sache selbst suchen. Es ist wichtig festzuhalten, dass dieses Paradigma von Wissenschaft auch gegenüber Aristoteles kritisch und innovativ ist und nicht nur gegenüber der Wissenschaftsordnung der überlieferten Artes liberales oder der neuplatonischen Wissenstheorie. Es muss auch beachtet werden, dass sich das für die S. konstitutive Programm von Wissenschaft nicht nur auf die Disziplinen der „Philosophie“ im Rahmen der Artistenfakultät und der Theologie, die jetzt „als Wissenschaft“ konzipiert wird, erstreckt, sondern auch auf die Jurisprudenz und die Medizin, deren Methoden und Curricula sich unter dem Einfluss des scholastischen Paradigmas gegenüber früheren Formen von Rechtsprechung und ärztlicher Heilung grundlegend verändern. Auch neue Formen der Naturforschung entstehen in diesem Rahmen. Erst durch die S. werden diese Disziplinen zu Wissenschaften und ihr Ort, die Universität, ist bis zum heutigen Tag die Institution, ohne die sich die erste Voraussetzung aller Wissenschaft, nämlich die Freiheit von Forschung und Lehre (Wissenschaftsfreiheit) sowie das Recht auf Selbstverwaltung nicht hätte durchsetzen können. Insofern kann im Blick auf dieses Paradigma von Wissenschaft gesagt werden, dass es eine grundlegende Einsicht in die innere Verfassung von Wissenschaft enthält, ohne die auch heute Wissenschaft und Universität in der Gefahr sind, anderen Mächten zu dienen. Und im Gegensatz zu G. W. F. Hegel kann festgestellt werden, dass das Wissenschaftsparadigma der S. methodisch und inhaltlich zu einer begründeten Unterscheidung von religiösem „Glauben“ und „Wissen“ führt. Die damit verbundene weiterreichende Unterscheidung von Religion, Philosophie und den Wissenschaften beinhaltet im Blick auf das Wissenschaftsparadigma der S. aber weder notwendigerweise eine Unterordnung des Glaubens unter die Vernunft (wie M. Luther meinte) noch umgekehrt eine Unterordnung der Vernunft unter den Glauben (wie G. W. F. Hegel meinte), und sie zielt auch nicht auf eine beziehungslose Trennung beider Erkenntnisbereiche. Genau darin ist ein bis heute bleibender Erkenntnisgewinn des Wissenschaftsprogramms der S. zu sehen – und zugl. eine Aufgabe formuliert, die in der Gegenwart erneut zur Bearbeitung ansteht.
Literatur
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Empfohlene Zitierweise
M. Lutz-Bachmann: Scholastik, Version 14.08.2021, 13:00 Uhr, in: Staatslexikon8 online, URL: https://www.staatslexikon-online.de/Lexikon/Scholastik (abgerufen: 01.11.2024)