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G. Braungart: Literatur, Version 11.11.2020, 09:00 Uhr, in: Staatslexikon<sup>8</sup> online, URL: {{fullurl:Literatur}} (abgerufen: {{CURRENTDAY2}}.{{CURRENTMONTH}}.{{CURRENTYEAR}})
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G. Braungart: Literatur, Version 04.01.2021, 09:00 Uhr, in: Staatslexikon<sup>8</sup> online, URL: {{fullurl:Literatur}} (abgerufen: {{CURRENTDAY2}}.{{CURRENTMONTH}}.{{CURRENTYEAR}})
 
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Version vom 4. Januar 2021, 11:22 Uhr

1. Methodische Problemstellungen

Der Begriff L. ist im gegenwärtigen Sprachgebrauch eine Sammelbezeichnung für alle Texte, welche nicht primär der Information, Kommunikation oder Regelung von Sachverhalten dienen, sondern von unmittelbaren Zweckbestimmungen befreit sind. In älteren historischen Phasen existierte kein einheitlicher Begriff von L., sondern nur eine Vielzahl von Bezeichnungen für die verschiedensten Textsorten (Epos, Drama, Hymne, Epigramm, Traktat, Brief etc.), die – methodisch durchaus problematisch – ex post der L. als Kollektivsingular im heutigen Sinne zugeordnet werden. Zudem ist im historischen Rückblick auch das Kriterium der Suspendierung von unmittelbaren Zweckbestimmungen fraglich, haben doch etwa die Olympischen Hymnen eines Pindar durchaus den konkreten Zweck eines Siegespreises.

Geht man von der Etymologie des Begriffs aus, der Ableitung von lateinisch littera (Buchstabe), müsste man die Bedeutung auf geschriebene Texte einengen. Das wäre jedoch angesichts etwa mündlicher Aufführungspraxis im höfischen Roman des hohen Mittelalters oder der heutigen Praxis des poetry slam sachfremd. Die Entlastung der L. von direkten Zwecken bedeutet auch, dass die Referenz auf die außerliterarische Realität und damit auch die Frage nach dem Wahrheitsgehalt von L. suspendiert wird. Allerdings wäre es ein Kurzschluss, daraus die prinzipielle Fiktionalität von L. abzuleiten, denn im Sinne eines spätestens seit den 1970er Jahren erweiterten L.-Begriffs werden auch Memoiren, Essays, Autobiographien, Reportagen etc. zur L. gerechnet, so dass das Fiktionale nur einen Teilbereich der L. umfasst. In der Frühen Neuzeit versteht man unter dem literatus bzw. litteratus einen Gelehrten, der über umfassendes Wissen aus allen akademischen Disziplinen verfügt. Im 18. Jh. bestehen für Litteratur mindestens zwei Bedeutungsfelder nebeneinander: Neben die traditionelle Variante, die sich auf gelehrtes Wissen bezieht, tritt im Laufe der zweiten Hälfte des 18. Jh. L. als Gesamtheit literarischer bzw. poetischer Texte, die anfangs zur Abgrenzung gegenüber L. im Sinne des gelehrten Schrifttums meist mit dem Epitheton „schöne“ L. versehen wird. In der ersten Hälfte des 19. Jh. ist L. (ohne spezifizierenden Zusatz – wie etwa „juristische“ L.) als Bezeichnung der Gesamtheit literarisch-poetischer Texte zum Standard geworden.

Für den hier zur Debatte stehenden Kontext kann L. auf die Bereiche Staat, Recht, Politik und Gesellschaft im Wesentlichen nach zwei Richtungen analysiert werden:

a) Nach ihrer institutionellen Seite ist L. Teil der genannten Bereiche und kann je nach methodischem Zugriff als gesellschaftliches Subsystem, als politischer Faktor oder in ihrem staatlichen und rechtlichen Nutzen (respektive Schaden) betrachtet werden.

b) Unter inhaltlicher Perspektive kann L. Themen, Handlungen und Sachverhalte aus den genannten Bereichen darstellen (Verbrechen, Aufstieg und Fall von Herrschern, Aufstände und Revolutionen, Rechtsfälle aller Art u. a.).

Durch die mindestens doppelte Referenz, die der Begriff L. hat – einerseits die Gesamtheit der Texte, andererseits die Relationierung von literaturbezogenen Tätigkeiten in staatlichen und gesellschaftlichen Zusammenhängen – muss eine historische Entfaltung stets beide Dimensionen im Blick haben. Es gilt also, die institutionellen Zusammenhänge zu erfassen und – davon analytisch getrennt – die konzeptionellen (poetologischen) wie auch die thematischen Aspekte in ihrer Entwicklung darzustellen. Methodisch anspruchsvoll ist die Frage nach den Interdependenzen und inneren Verbindungen dieser beiden Sphären.

2. Institutionelle Zusammenhänge von Literatur: Staat, Recht, Politik und Gesellschaft

L. kann, unabhängig vom jeweils zu Grunde gelegten Institutionenbegriff, nicht selbst als Institution gelten. Zwar wurde die Formel von der „Institution L.“ insb. in den letzten Jahrzehnten des 20. Jh. oft gebraucht und in marxistisch inspirierten Theorieansätzen auch systematisch relevant; aber auch dort wird meist davon ausgegangen, dass L. auf im engeren Sinne institutionelle „Träger“ angewiesen ist, um als historische Größe wirksam und in diesem Sinne analytisch fassbar zu werden. Dazu zählt man bspw. für die Weimarer Klassik die höfische Gesellschaft des 18. Jh. Neben dem institutionenbezogenen Ansatz einer externen Verortung von L. sind insb. die Theorie des literarischen Feldes von Pierre Bourdieu und die Systemtheorie von Niklas Luhmann und seinen Nachfolgern im Bereich der L.-Wissenschaft von Bedeutung. Beide Ansätze entwickeln ihre Modelle aus historischen Konstellationen (dem 19. Jh. in Frankreich bzw. der europäischen Gesellschaft des 18. Jh.), um die relative Autonomie eines durch Besonderheiten im Habitus gekennzeichneten Handlungsfeldes (P. Bourdieu) oder die Ausdifferenzierung eines (Sozial-)Systems L. systematisch zu beschreiben und das jeweilige Modell zu etablieren. Über mehr als 2000 Jahre L.-Geschichte gesehen sind diese Modelle also nur von begrenzter Reichweite.

Da bis ins 18. Jh. L. im Wesentlichen durch das Kriterium, in Versen geschrieben zu sein, bestimmt wurde, waren externe Funktionsbestimmungen auch völlig unproblematisch. In der griechischen Antike ebenso wie im antiken Rom diente Poesie im weitesten Sinne staatstragenden Zwecken: Das Epos sollte die Selbstvergewisserung einer Gesellschaft und Kultur leisten, nicht zuletzt durch die Zuteilung des Ruhms (der Dichter als dispensator gloriae) und die Sicherung des kulturellen Gedächtnisses. Die Tragödie war in kultische Zusammenhänge integriert, und Lyrik war (wobei zu beachten ist, dass dieser Kollektivsingular und damit ein übergreifender Begriff von Lyrik erst um 1800 etabliert ist) wie die Hymnen Pindars als Preisgesänge mit konkreten politisch-ideologischen Inhalten ausgestattet und wurde in zeremoniellen Kontexten aufgeführt. Weitergehende ideologische Funktionen können all diesen Formen leicht zugeordnet werden, insb. die Vergewisserung über die (mehr oder weniger mythischen) Ursprünge eines Gemeinwesens wie in der „Aeneis“, dem repräsentativen lateinischen Epos Vergils (postum, nach 19 n. Chr.). Funktionsbestimmungen dieser Art gelten auch im weiteren Verlauf der Entwicklung, im europäischen Mittelalter, das ebenso wie die europäische Antike weitere Genres kennt, welche durchaus auch der Unterhaltung einer sich elitär verstehenden gesellschaftlichen Gruppe dienen. Die höfische Gesellschaft des hohen Mittelalters bildet den hohen Minnesang als extreme Form einer artifiziellen L. aus, deren intertextuelle Referenzen, Anspielungshorizonte und formale Feinheiten nur den Angehörigen einer kulturellen Elite zugänglich sind. Aus Befunden dieser Art wird ersichtlich, dass externe Funktionsbestimmungen von L. weit über direkte (v. a. politische) Zwecke hinausgehen können und literarische Texte dementsprechend auch retrospektiv, vom Stand einer (modernen) prinzipiellen Entkoppelung von Ethik/Politik und Ästhetik ausgesehen, als „ästhetisch relevant“ eingeschätzt werden können.

In der Frühen Neuzeit wird L. dezidiert als Produktion von Gelehrten ausgeübt, die, bevor sie an den drei „oberen“ Fakultäten (Theologie, Rechte, Medizin) studieren, im Kontext der vorgeschalteten artes liberales (der „freien Künste“, zu denen u. a. Grammatik, Rhetorik und Dialektik respektive Logik zählen) auch in der Dichtkunst geschult werden. Dabei gibt die Rhetorik als überliefertes System der Textherstellung die handwerkliche Basis ab, so dass eine durch konkrete Intentionen gesteuerte Textproduktion selbstverständlich ist, soweit die Werke der L. deren Regeln folgen und die gelehrten Inhalte ihrer Disziplinen auch im Sinne einer sprachlich bes. elaborierten Wissensvermittlung zum Thema machen. Das führt dazu, dass L. in der Frühen Neuzeit nicht zuletzt auch juristische Problemstellungen thematisiert: Andreas Gryphius diskutiert in seinem Märtyrerdrama „Papinian“ (1659) bspw. die Frage des Tyrannenmordes und des Widerstandsrechts im Horizont der Obrigkeitslehre Martin Luthers und der Souveränitätstheorie Jean Bodins.

Das 18. Jh. bringt einen entschiedenen Umbruch für die Institutionen, mit denen L. in Verbindung steht, denn es koppelt sich die Produktion der in diesen Jahrzehnten häufig so genannten „schönen“ L. von der übrigen Buchproduktion ab. Es entsteht nach und nach, mit Macht in der ersten Hälfte des 19. Jh., ein literarischer Markt. Damit verändert sich auch die Publikumsstruktur in Richtung auf ein interessiertes Laienpublikum. Zugl. wird L. zum zentralen Thema in den seit der Wende zum 18. Jh. neu entstehenden Lesegesellschaften, in denen sich ein dezidiert bürgerliches Publikum zur Pflege freier Diskursivität versammelt. Die radikale Betonung ästhetischer Autonomie im Kontext der Weimarer Klassik ist eine Episode; diese Position wird auch nicht konsequent vertreten, versteht doch schon Friedrich Schiller sein Modell der ästhetischen Erziehung der Menschen als Gegenkonzept zur in die terreur abgeglittenen Französischen Revolution. In Deutschland greift nach den Befreiungskriegen eine neue, politische Funktionsbestimmung von L. Platz, die im 20. Jh. dann als „operative“ L. propagiert wird. L. soll, unter den Bedingungen politischer Restauration und Zensur, selbst zum Handlungsfaktor in politischen Prozessen werden. Seit dem Vormärz stehen grundsätzlich mehrere Modelle von L. zur Verfügung, die je nach politischen, sozialen und kulturellen Entwicklungen aktiviert und gegeneinander in Stellung gebracht werden: L. als Artistik, bis hin zum Ästhetizismus der Jahrhundertwende 1900 (etwa: Stefan George); L. als Mittel im Klassenkampf oder als staatlich geförderte Institution im „real existierenden Sozialismus“ („Sozialistischer Realismus“); schließlich: L. als Medium der mehr oder weniger individuellen Selbstaussprache (etwa im Expressionismus des frühen 20. Jh. oder in der „Neuen Subjektivität“ der 1970er und 1980er Jahre). All diese Positionen werden durch unterschiedliche institutionelle Rahmenbedingungen beeinflusst und wirken auf diese zurück.

3. Poetik: Funktionszuschreibungen und Rollendefinitionen

Institutionelle Kontexte werden auch in den durch die Jahrhunderte immer neu definierten Funktionszuschreibungen adressiert, die durch unterschiedliche Dichterrollen konkretisiert werden. Schon die jeweils verwendeten Termini können Hinweise geben: Der Begriff „Autor“, der etymologisch bes. die Urheberschaft des Verfassers von Texten (lateinisch auctor, von augere, vermehren) und zuweilen auch die bes. Autorität (lateinisch auctoritas) betont, erfährt im 18. Jh. in Westeuropa durch die intensiven Bemühungen von Autoren und Verlegern um die Schaffung eines Urheberrechts zum Schutz gegen den grassierenden Nachdruck eine juristische Zuspitzung: „Autorschaft ist Werkherrschaft“ (Bosse 1981). Durch die Bezeichnung „Dichter“ wird zumeist ein emphatischer Begriff des Verfassers literarischer Texte markiert, wobei der Dichter als Priester und Seher (lateinisch vates) noch höher über den institutionellen und kulturellen Realitäten angesiedelt wird. Durch die in der Antike verbreitete (institutionelle) Dichterkrönung, welche durch Petrarca für die Neuzeit reaktiviert wurde (Krönung zum poeta laureatus durch den Senat der Stadt Rom an Ostern 1341) wird die repräsentative, tendenziell staatstragende Rolle des Autors im Verlauf der Frühen Neuzeit – mit Ausläufern bis ins 18. Jh. – durch einen formellen Rechtsakt fixiert. Die Genieästhetik, bes. in England und Deutschland im späten 17. und im 18. Jh. propagiert, betont die gottgleiche Schöpfungskraft, während demgegenüber die immer wieder, seit der Antike und bspw. wieder in der Klassischen Moderne, formulierte Vorstellung vom Dichter als Gelehrtem und dann auch als Handwerker konkrete gesellschaftliche Rollen auf den Bereich der L. überträgt. Gerade in der Moderne (Gottfried Benn, Thomas Mann, Bertold Brecht, Alfred Döblin) wird dezidiert die handwerkliche Professionalität im Umgang mit dem Material „Sprache“ betont.

Philosophische und dann auch im engeren Sinne poetologische Funktionsbestimmungen von L. gibt es seit Anbeginn. Für die institutionellen Kontexte wichtig ist schon Platons „Vertreibung“ der Dichter aus seinem Idealstaat, sofern sie die Jugend verderben statt sie zu staatsbürgerlichen und persönlichen Tugenden anzuleiten; Aristoteles betont einerseits die Sonderrolle des Dichters im Vergleich zum Geschichtsschreiber, denn er befasse sich mit dem Wahrscheinlichen und nicht mit der historischen Kontingenz, sei also insofern philosophischer als dieser; und er weist andererseits der L. in Gestalt der Tragödie eine die Affekte reinigende und damit zivilisierende Funktion zu. Horaz liefert das für die ganze Folgezeit als mögliche Funktionsbestimmung kanonische Begriffspaar, prodesse (lateinisch, nützen) und delectare (lateinisch, erfreuen, „ergötzen“). Martin Opitz betont 1624 nicht nur die bes. Ordnungskompetenz des Dichters, die er in Analogie zur Herrschaftskompetenz des Herrschers sieht, sondern er weist dem Dichter auch eine bes. Rolle im absolutistischen Staat (Absolutismus) zu: als Fachmann für höfisch-politische Repräsentation. Ähnlich direkte Funktionszuweisungen finden sich erst wieder im 19. Jh. im Kontext der Propagierung „operativer“ L. und dann im 20. Jh. bei B. Brecht, welcher der L. konkrete gesellschaftliche und revolutionäre Funktionen zuweist.

4. Forschungsperspektiven

Thematische Referenzen auf Staat, Politik, Recht und Gesellschaft gehören seit der Antike zum Kernbestand von L. Besonders herausgehobene Gattungen bzw. Genres sind unter dieser Perspektive alle Formen von Kriminalerzählungen, die Staatsutopien der Frühen Neuzeit (Thomas Morus, Johann Valentin Andreae u. a.; Utopie), der Staatsroman des 17. und frühen 18. Jh., der Gesellschaftsroman des Realismus und viele andere mehr. Diese Felder können über die einschlägigen Motivlexika erschlossen werden. Eine bes. Vitalität hat das Forschungsgebiet „Recht und L.“, das insb. im angelsächsischen Bereich intensiv bearbeitet wird und sich auch neuere methodische Ansätze erschließt, wie etwa die Erforschung der literarischen Manifestationen von „Rechtsgefühl“ (Köhler u. a. 2017: 10). Hier wie in weiteren Gebieten der literaturwissenschaftlichen Forschung zeigt sich ein bes.s Interesse an einer neuen Verbindlichkeit von L. (und, in deren Gefolge, auch der L.-Wissenschaft): im Bereich des Eco-Criticism, des Ethical Criticism oder der Forschungen zu L. und Ökonomie.