Währungsreform

1. Neuordnung der Geldverfassung

Die W. bezeichnet die Neuordnung einer Geldverfassung, wenn

a) eine Währungskrise infolge von einer Schulden- oder Finanzkrise (Kredit), Krieg, oder Hyperinflation (Inflation) droht oder stattfindet und

b) die bisherige Währung Tausch-, Zahlungs- und Wertaufbewahrungsfunktionen verliert und

c) eine neue Währung eingeführt wird, sodass neues Bargeld emittiert, altes Bargeld entwertet und Sichtguthaben bzw. Spareinlagen sowie Buchwerte (Forderungen, Kredite) teilweise abgeschrieben und Schuldverhältnisse (z. B. Mieten) in der neuen Währung neu bewertet werden müssen oder

d) die für die Geldemission verantwortlichen Institutionen (Zentralbanken und Geschäftsbanken; Banken) in Folge einer Geldverfassungsregeländerung dazu verpflichtet werden, eine neues Bargeld zu emittieren (Zentralbank) und die Geschäftsbanken und Nicht-Banken sämtliche Sichtguthaben, Spareinlagen, Buchwerte und Vertrags- und Schuldverhältnisse ohne Abschreibungen in diese neue Währung zu einem allgemeinen und festen Umrechnungskurs umstellen müssen.

Die ersten drei Bedingungen stellen W. im engeren Sinne dar. Letztere wird als Währungsumstellung bezeichnet.

2. Währungsreform im engeren Sinne in Deutschland im 20. Jh.

In Deutschland fanden während des 20. Jh. allein drei W.en im engeren Sinne und eine Währungsumstellung statt. Die erste W. vollzog sich bei der Einführung der Rentenmark ab dem 1.11.1923. Die Rentenmark löste dabei die Reichsmark ab, die seit dem Beginn des Ersten Weltkriegs nicht mehr in Gold gedeckt war und der Reichsregierung die schuldenfinanzierte Kriegsfinanzierung ermöglichte. Dieser Geldmengenüberhang entlud sich zwischen 1920 und 1923 in einer immer weiter ansteigenden Inflationsrate. Mit dem Verlust ihrer drei Geldfunktionen (Geld) während der sich anschließenden Hyperinflation war eine W. alternativlos geworden. Die Rentenmark wurde sodann in die neue Reichsmark umgestellt, so dass das Bargeld ab 1924 erneut als Reichsmark denominert war. Die zweite W. wurde am 21.6.1948 mit der Einführung der DM in der Trizone und am 23.6.1948 mit der Einführung der Mark (Ost) in der SBZ vollzogen. Da in einem planwirtschaftlichen System (Zentralverwaltungswirtschaft) die Allokation der knappen Ressourcen sowie die Produktion nicht durch den Preismechanismus, sondern durch eine Zentralverwaltung gesteuert werden, war die W. für die weitere wirtschaftliche Entwicklung in der SBZ nicht so bedeutsam, wie die W. für die Bundesrepublik. Die dritte W. wurde mit der Wirtschafts-, Währungs- und Sozialunion zwischen der BRD und der DDR am 1.7.1990 vollzogen und führte die DM auf dem Währungsgebiet der DDR ein (Deutsche Einheit). Allen drei W.en war gemein, dass Sicht- und Sparguthaben ab einer bestimmten Höhe nicht im Verhältnis 1 : 1 umgetauscht wurden. Damit wurde versucht, einen Geldmengenüberhang bzw. überschüssige Kaufkraft durch (erzwungenes) Sparen zu neutralisieren. Im Rückblick fällt ebenso auf, dass nicht alle W.en erfolgreich waren. Eine Währungsumstellung vollzog sich zuletzt bei der Einführung des Euro am 1.1.1999 für Spareinlagen, Sichtguthaben, Buchwerte u. a. Vertrags- und Schuldverhältnisse, die mit der Einführung des Eurobargeldes am 1.1.2002 abgeschlossen wurde (EWWU).

3. Wann ist eine Währungsreform erfolgreich?

In der Analyse der weltweit bedeutendsten Hyperinflationen des 20. Jh. hat Peter Bernholz erforscht, unter welchen Umständen eine W. langfristig stabiles Geld hervorbringt. Diese sind

a) wenn nach einer Hyperinflation eine Geldverfassung eingeführt wird und wenn daraufhin eine längere Zeit des Friedens herrscht und

b) wenn nach Kriegen der Inflationsunterschied zu den wichtigsten Handelspartnern nicht zu groß geworden ist und der Staat eine Rückkehr zu normalen Umständen anstrebt und

c) wenn eine Währung, aufgrund einer höheren Inflationsrate als die der wichtigsten Handelspartner, unterbewertet ist und die Inflationsrate durch eine Reduktion der Geldmenge auf das Maß dieser Partner zurückgeführt wird.

Somit kann eine weitere, sich erneut anschließende W. nur dann verhindert werden, wenn es gelingt, eine stabile Geldordnung aufrechtzuerhalten. Dies gelingt jedoch nur unter der Berücksichtigung der notwendigen institutionellen Bedingungen, d. h., wenn nationale und supranationale Institutionen, wie Zentralbanken, Finanzmarkt- und Bankenaufsicht und -regulierung (Finanzaufsicht) so ausgestaltet werden, dass sie die monetären Handlungsprozesse innerhalb einer Geldwirtschaft in gesamtwirtschaftlich sinnvollen Bahnen halten. Dazu sind die Erkenntnisse der neuen Institutionenökonomik (Neue Institutionsökonomik, Ordnungsökonomik; z. B. Zentralbankunabhängigkeit) ebenso heranzuziehen, wie die theoriegeleitete Diskussion um die Weiterentwicklung der Geldpolitik.