Externe Effekte

Unter e.n E.n versteht man allgemeine Kosten oder Erträge, die nicht bei ihrem Verursacher anfallen und dadurch ggf. wirtschaftliche Fehlentscheidungen verursachen. Im Folgenden werden behandelt: (1) Technologische e. E., (2) Pekuniäre e. E., (3) Fiskalische e. E. und (4) Grenzen der Internalisierung e.r E.

1. Technologische externe Effekte

Der Begriff externer Kosten geht auf Arthur Cecil Pigou zurück. Heute spricht man allgemeiner von technologischen Externalitäten, die sowohl negativer als auch positiver Art sein können. Beispielsweise kommt eine Impfung nicht nur dem Geimpften selbst zugute, sondern schützt auch andere vor Ansteckung.

Während von Gütern mit negativen e.n E.n im Allgemeinen zu viel produziert wird, ist die Produktion von Gütern mit positiven e.n E.n typischerweise zu niedrig. Der Grund ist in beiden Fällen die fehlende bzw. unzureichende Kompensation des Verursachers für die externen Kosten bzw. Nutzen. Vielfach wird darin ein Marktversagen gesehen, obwohl hier gerade das Fehlen eines Marktes zu den Fehlallokationen führt. So kann beispielsweise der e. E. des Ausstoßes von CO2 durch einen künstlich erzeugten Markt wie den EU-Emissionsrechtehandel (Emissionshandel) geheilt werden.

Wenn auch bei verursachungsgerechter Anlastung (Internalisierung) e.r E. keine Effizienzsteigerung zu erwarten wäre, spricht man von Pareto-irrelevanten Externalitäten. Grund dafür könnte z. B. sein, dass die Internalisierung im Vergleich zu ihrem Nutzen zu kostenaufwändig wäre. Nicht jeder technologische e. E. rechtfertigt daher staatliches Eingreifen.

Schon A. C. Pigou empfahl eine (später nach ihm benannte) Steuer auf ökonomische Aktivitäten, die relevante externe Kosten verursachen. Analog kann die Internalisierung positiver Externalitäten durch entsprechende Subventionen erfolgen (Preisansatz). Der alternative Mengenansatz legt dagegen das Ausmaß der gewünschten bzw. tolerierten Aktivität fest und macht dieses durch entsprechende Zertifikate handelbar. Der Preis der Externalität ergibt sich dann im Wettbewerb, was zumindest im theoretischen Modell zu effizientem Verhalten der Marktteilnehmer (Pareto-optimale Allokation) führt. Von letzterem Verfahren wird beispielsweise im EU-weiten Emissionsrechtehandel für den CO2-Ausstoß Gebrauch gemacht. Nach dem sogenannten Coase-Theorem könnte sich eine optimale Internalisierung auch durch private Verhandlungen zwischen Verursachern und Betroffenen e.r E. ergeben. Dafür müssen allerdings in der Realität meist nicht gegebene, ideale Bedingungen vorliegen, insb. die Abwesenheit von Verhandlungs- und Implementierungskosten (sogenannte Transaktionskosten).

Gelingt eine Internalisierung e.r E. nicht, wird häufig zum Mittel des Ordnungsrechtes gegriffen. Die entsprechenden Aktivitäten werden dann durch Verbote (z. B. produktspezifische Emissionshöchstwerte) eingeschränkt oder durch Gebote (z. B. eine Impfpflicht) erzwungen. Der Vorteil liegt hier in der relativ einfachen Implementierung, nachteilig ist jedoch der starke Eingriff in die individuelle Handlungsfreiheit, der i. d. R. zu Bürokratie und unnötig hohen Vermeidungskosten führt. Häufig findet man auch Internalisierungsmaßnahmen und ordnungsrechtliche Maßnahmen nebeneinander, was zu Widersprüchen führen kann.

2. Pekuniäre externe Effekte

Pekuniäre (sogenannte marktmäßige) Externalitäten treten auf, wenn sich aufgrund der Aktivität eines Marktteilnehmers die Marktdaten (Kosten, Preise) für andere Marktteilnehmer ändern. Bspw. führt die vermehrte Nachfrage nach Immobilien durch wohlhabende Wohnungssuchende zu steigenden Wohnkosten auch für andere. Damit ist allerdings, anders als bei technologischen Externalitäten, keine Verletzung der Bedingungen für Allokationseffizienz verbunden. Vielmehr ist es gerade die Funktion von Marktpreisen, veränderte Knappheiten anzuzeigen und entsprechende Anpassungsreaktionen von Angebot und Nachfrage auszulösen. Schädliche Externalitäten liegen daher im Allgemeinen nur dann vor, wenn sie sich direkt (technologisch), d. h. nicht über Preise und dadurch ausgelöste Marktreaktionen auswirken.

Eine Ausnahme davon ist eine bes., von Tibor Scitovsky (1954) in die Diskussion gebrachte Art pekuniärer e.r E. Sie treten v. a. in der Regionalökonomik auf und wurden bereits von dem Standorttheoretiker Alfred Weber und später von Alfred Marshall beschrieben. Siedelt sich etwa ein zusätzliches Unternehmen an, so bereichert es die betreffende Region einerseits um zusätzliche Nachfrage, Arbeitsplätze und ggf. technologisches Wissen. Umgekehrt profitiert jeder Neuansiedler in ähnlicher Weise von der Nähe zu anderen Unternehmen und dem Vorhandensein des lokalen Güter- und Arbeitsmarktes. Man spricht hier von Agglomerationseffekten, die u. U. auch negativ sein können. Nach Alfred Weber (1912) unterteilt man sie in Lokalisationseffekte (Vorteile aus der räumlichen Nähe von Unternehmen des gleichen Sektors) und Urbanisationseffekte (Vorteile aus der räumlichen Nähe von Unternehmen). Eine zunehmende Rolle spielen dabei e. E. ausgehend vom Humankapital, worauf v. a. Robert Lucas (1988) hingewiesen hat.

Obwohl viele dieser Effekte über Preise und Marktreaktionen wirken, stellen sie dennoch die gesamtwirtschaftliche Effizienz rein dezentraler Standortentscheidungen in Frage. So verbilligt bspw. ein steigender Agglomerationsgrad möglicherweise die Kosten der Infrastruktur für alle Unternehmen oder Einwohner, ohne dass dieser Effekt vollständig in die Kostenrechnung eines Ansiedlungswilligen eingehen würde. Hierin liegt eine Begründung für die staatliche Beeinflussung privatwirtschaftlicher Standortentscheidungen, wie sie in der regionalen Wirtschaftspolitik erfolgt.

3. Fiskalische externe Effekte

Eine weitere Spielart e.r E. entsteht durch die gemeinsame Finanzierung von Clubgütern wie Versicherungen oder Infrastruktur. Betreibt etwa jemand ein risikoreiches Hobby oder führt er ein ungesundes Leben, so belastet er dadurch tendenziell auch andere Mitglieder einer Kranken- oder Lebensversicherung mit zusätzlichen Kosten. Das gleiche gilt u. U., wenn ein Bürger oder ein Unternehmen öffentliche Güter überdurchschnittlich stark in Anspruch nimmt. Bspw. sind die Kosten der Straßenabnutzung durch einen Lkw ungleich höher als durch einen Pkw, was jedoch nur unzureichend in die privaten Fahrtkosten eingeht.

Die idealtypische Lösung dieses Problems wäre entspr. differenzierte Beiträge und Gebühren. Dies scheitert jedoch oft an prohibitiv hohen Transaktionskosten oder an rechtlichen Hürden. So verursachen Frauen und Männer unterschiedlich hohe Kosten in der Krankenversicherung, jedoch gelten entspr. differenzierte Beiträge gemäß dem allgemeinen Gleichheitsgrundsatz (Gleichheit) als verbotene Geschlechterdiskriminierung. Infolgedessen greift man vielfach zum Mittel der direkten oder indirekten Verhaltensbeeinflussung, um fiskalische Externalitäten in Grenzen zu halten.

4. Grenzen der Internalisierung externer Effekte

In einer hochentwickelten Gesellschaft sind e. E. praktisch allgegenwärtig. Das gilt zum einen für pekuniäre Externalitäten, die praktisch bei jeder Marktaktivität entstehen. Abgesehen von der spezifischen Problematik regionaler Agglomerationseffekte ist mit ihnen kein Allokationsproblem verbunden. Zum anderen entstehen aber beim Zusammenleben zahlreicher Menschen auf engem Raum zwangsläufig auch technologische e. E. Dazu gehören Umweltbelastungen durch Lärm oder Abgase ebenso wie Beeinträchtigungen der Sicherheit etwa durch Verkehrsunfälle. Daraus werden starke Eingriffe in die persönliche Handlungsfreiheit wie z. B. Helm- und Gurtpflicht selbst dann abgeleitet, wenn nur die eigene Sicherheit betroffen ist. Dies wiederum steht tendenziell im Konflikt mit anderen Zielen, insb. der persönlichen Freiheit, sodass hier eine entsprechende Abwägung vorzunehmen ist. Aber auch positive Externalitäten sind praktisch allgegenwärtig, wenn man sie nur weit genug definiert. Beispiele sind der Denkmalschutz und die Vorbildfunktion von Erwachsenen im Straßenverkehr, die jeweils zu entsprechenden Verhaltensgeboten führen.