Conference of European Churches (CEC), Konferenz Europäischer Kirchen (KEK)

1. Geschichte

Die Confernce of European Churches (CEC) oder Konferenz Europäischer Kirchen (KEK), 1959 als Europäische Nationalkonferenz des ÖRK gegründet, ist eine Organisation evangelischer, anglikanischer, orthodoxer und altkatholischer Kirchen Europas (Anglikanische Kirche; Altkatholische Kirche). Die Gründungsversammlung fand am 8.10.1964 („Nyborg IV“/Dänemark) statt. 1964 hatte sich die CEC eine feste Organisation gegeben. Friedensethische Themen wie Sicherheit und Abrüstung forderten die CEC heraus. Eng arbeitete die CEC mit dem ÖRK zusammen, ihr Anliegen ist die Förderung der Einheit der Christen und des Dienstes an der Gemeinschaft. Bereits 2009 beklagten die Generalsekretäre „der in Genf ansässigen ökumenischen Organisationen und der Rat der Gemeinschaft Evangelischer Kirchen in Europa“ die „fehlende klare Richtungsvorgabe“ (Liagre 2012: 41). Die CEC hat in den letzten Jahren einige Spannungen erlebt. Die Russisch-Orthodoxe Kirche setzte im Herbst 2008 ihre Mitarbeit aus. Bereits 1997 hatten die Bulgarisch-Orthodoxe Kirche und die Georgische Orthodoxe Apostelkirche die CEC und den ÖRK verlassen. Doch als die CEC im Jahr 2009 auf der 13. Vollversammlung in Lyon ihr 50-jähriges Bestehen feierte, war eine wichtige Zielsetzung seit ihrer Gründung erfüllt: Es gelang, die Brückenfunktion zwischen Kirchen in Ost und West zu vertiefen. Insofern trug sie erheblich zur Wende 1989 bei.

2. Arbeitsgremien

Leitungsgremium zwischen den Vollversammlungen ist seit 2013 ein von 40 auf „nicht mehr als 20 Mitglieder verkleinerter Zentralausschuss“ (Verfassung 2013, Art. 8), wobei der Nominierungsausschuss „mindestens 25 % Kandidaten aus den Orthodoxen Kirchen (Östlich und Orientalisch)“ benennen muss (Art. 8). 2015 gehörten der CEC 114 Mitgliedskirchen aus allen europäischen Staaten (außer der Vatikanstadt) sowie drei außereuropäische Staaten an (Armenien, Georgien, Zypern). Dazu kommen 40 nationale Kirchenräte und Partnerschaftsorganisationen. Die CEC unterhält ein Register von „Partnerorganisationen“ (Art. 5). Präsident ist der anglikanische Bischof Christopher Hill (Anglikanische Kirche), Generalsekretär Guy Liagre (evangelisch), Synodalpräsident der Vereinigten Protestantischen Kirche in Belgien.

3. CEC und Römisch-Katholische Kirche

Die drei Europäischen Ökumenischen Versammlungen von Basel (1989), Graz (1997) und Sibiu/Hermannstadt (2007) fanden in Zusammenarbeit mit dem CCEE statt (Bischofskonferenzen). Die römisch-katholische Kirche (Katholische Kirche) ist nicht Mitglied, aber es besteht eine enge Zusammenarbeit zwischen CEC und CCEE. Ein Ergebnis dieser Zusammenarbeit sind sechs Europäische Ökumenische Begegnungen zwischen CEC und CCEE. Diese fanden 1978 in Chantilly/Frankreich, 1981 in Løgumkloster/Dänemark, 1984 in Riva del Garda/Italien, 1988 in Erfurt/damals DDR, 1991 in Santiago de Compostela/Spanien und 2001 in Straßburg/Frankreich statt. In Straßburg wurde von den Präsidenten von CEC und CCEE die Charta Oecumenica unterzeichnet. Kardinal Peter Erdö, der Präsident der CCEE und Primas Ungarns, betonte in Budapest 2013 die strategische Bedeutung im Blick auf eine gemeinsame Zukunft von CEC und CCEE: „Die Zeit ist gekommen, wo Europa über seine Zukunft entscheidet“ (ref.ch News 2013), zitierte der Kardinal Papst Johannes Paul II.; Grundlage dieser Zukunft sei die Begegnung mit der christlichen Botschaft (P. Erdö). Papst Franziskus empfing im Mai 2015 Kardinal Erdö und Bischof Christopher Hill im Vatikan und verdeutlichte, dass die Europäischen Ökumenischen Versammlungen und die 2001 in Straßburg unterzeichnete Charta Oecumenica „Anlass zu großer Hoffnung“ geben: „Je näher wir Christus sind, desto mehr werden wir untereinander eins sein“.

4. Neuausrichtung der CEC in Budapest 2013

In Budapest lag der „Uppsala-Bericht“, die Empfehlungen zu einer Reform der seit 1992 geltenden Verfassung, zur Abstimmung vor. Strukturreformen standen an. In Lyon hatte die Vollversammlung eine international besetzte Arbeitsgruppe (Revision Working Group) beauftragt, Aufgaben und Mandat der CEC erneut zu definieren und eine neue Verfassung zu erarbeiten. Die Verfassung trat am 9.7.2013 in Kraft (Art. 16). Sie soll der CEC ermöglichen, ihrem vielseitigen Auftrag in Europa gezielter nachzukommen und ihre Stimme als Zeugnis christlicher Kirchen in die europäischen Entscheidungsprozesse einzubringen (Art. 2). Die Europäische Union garantiert mit Artikel 17 ihres Lissabon-Vertrags den Dialog mit den Religionen, Kirchen, Bekenntnisgemeinschaften und der Zivilgesellschaft weiterhin. Organisatorisch wird das CEC-Büro in Straßburg, das Beziehungen zum Europarat unterhält, zukünftig beibehalten, während der ehemalige Hauptsitz von Genf nach Brüssel verlegt und mit den dortigen Büros der CEC vereint ist.

5. Arbeitsschwerpunkte

Die CEC hat ihre Arbeitsschwerpunkte auf der Grundlage des konziliaren Prozesses für Frieden, Gerechtigkeit und Bewahrung der Schöpfung als „Vision, Sendung und Werte“ klar fokussiert (Art. 2): 1. Ekklesiologie und Theologie; 2. Diaspora- und Migrationskirchen sowie Mission; 3. Asyl und Migration; 4. Jugend und generationsübergreifender Dialog; 5. Soziale Verantwortung und Menschenrechte.

6. Zum Selbstverständnis

Christliche Kirchen werden aufgefordert, dem Selbstverständnis der CEC zuzustimmen: „Die Konferenz Europäischer Kirchen ist eine ökumenische Gemeinschaft von Kirchen Europas, die den Herrn Jesus Christus gemäß der Heiligen Schrift als Gott und Heiland bekennen und darum gemeinsam zu erfüllen trachten, wozu sie berufen sind, zur Ehre Gottes, des Vaters, des Sohnes und des Heiligen Geistes. Die Mitgliedskirchen der Konferenz wollen den durch die Gnade des dreieinigen Gottes in zunehmender konziliarer Gesinnung bereits zurückgelegten Weg miteinander weitergehen. Sie wollen in der Treue zum Evangelium, wie es in der Heiligen Schrift bezeugt und in und durch die Kirche kraft des Heiligen Geistes übermittelt worden ist, in der Gemeinschaft des Glaubens, der Hoffnung und der Liebe immer mehr wachsen. Sie wollen ebenso in der Treue zu diesem Evangelium ihren Beitrag zur Mission der Kirche, zum Schutz des Lebens und für das Wohl aller Menschen gemeinsam leisten“ (Präambel der Verfassung 2013).