Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK)

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Das ZdK ist ein Zusammenschluss von Männern und Frauen aus katholischen Laienorganisationen und -räten sowie Persönlichkeiten aus Politik, Gesellschaft und Wissenschaft in Deutschland. Als eingetragener Verein vertritt es die Anliegen der Katholiken in allen gesellschaftlichen, staatlichen und kirchlichen Angelegenheiten. Die Vorbereitung und Durchführung der zweijährlich stattfindenden Deutschen Katholikentage sind sichtbarer Ausdruck dieses Gestaltungswillens. Als höchstes Organ des ZdK fasst die Vollversammlung aus gewähltem Präsidium und Delegierten (katholischer Organisationen und Verbände, von Laienräten der Diözesen, katholischen Einrichtungen und geistlichen Gemeinschaften sowie berufenen Einzelpersönlichkeiten) seine Beschlüsse in eigener Verantwortung und unabhängig von anderen Gremien. Diese werden von einem Generalsekretär gemeinsam mit dem in Berlin ansässigen Generalsekretariat umgesetzt.

Die Deutsche Bischofskonferenz anerkennt das ZdK als dem Dekret des Zweiten Vatikanischen Konzils über das Apostolat der Laien (Apostolicam Actuositatem 26) entspr.es Organ, das die Kräfte des Laienapostolats koordiniert und die apostolische Tätigkeit der Kirche fördert (Statut § 1, Abs. 2). Ein von der Bischofskonferenz aus ihren Reihen bestellter Geistlicher Assistent berät das ZdK in geistlichen und theologischen Fragen. Die Gemeinsame Konferenz von je zehn Mitgliedern der Deutschen Bischofskonferenz und des ZdK dient (seit 1976) der regelmäßigen Konsultation beider und ist ein ernstzunehmender Ort innerkirchlicher sowie kirchenpolitischer Meinungs- und Willensbildung.

In Geschichte und Gestalt des ZdK spiegeln sich Selbstverständnis des Katholizismus bzw. Aufgaben des Laienapostolats als Teil politischen, gesellschaftlichen und kirchlichen Wandels in Deutschland seit dem 19. Jh. wider. Die Anfänge gehen auf die von deutschen Katholiken getragene Petitionsbewegung zurück, die 1848/49 die Freiheit der Kirche von staatlicher Hegemonie einforderte. Die 1848 gewährte Vereins- und Versammlungsfreiheit führte dazu, dass die Strukturen eines deutschlandweit organisierten Katholizismus auf der Grundlage weltlichen Vereinsrechts entstanden und rasch anwuchsen. Dessen gesetzliche Beschränkungen nach 1850 erforderten, die alljährlichen, später unter dem Namen Deutsche Katholikentage bekannt werdenden Generalversammlungen (GV) entspr. anzupassen (1848: GV des katholischen Vereins Deutschlands, 1858: GV der katholischen Vereine Deutschlands, 1872: GV der Katholiken Deutschlands).

Dem 1868 errichteten ZdK (Central-Komitee der katholischen Vereine Deutschlands) fiel die Doppelaufgabe zu, das Potential der auf den GV vertretenen Einzelvereine durch straffere Koordination zu bündeln und ohne Verstoß gegen die politisch restriktive Vereinsgesetzgebung zu mobilisieren. Unter dem Eindruck von Reichsgründung und einsetzendem Kulturkampf übernahm seit 1872 anstelle des ZdK ein Commissär der Generalversammlung die Verantwortung für Organisation und Durchführung der alljährlichen Zusammenkünfte. Diese kommissariatsgebundene Gestalt, welche die Behandlung kirchenpolitischer Grundfragen ermöglichte, blieb weit über die Kulturkampfjahre hinaus bestehen und wurde erst 1898 durch die Wiedereinsetzung eines ZdK (Central-Komitee für die Generalversammmlung der Katholiken Deutschlands) abgelöst.

Einflussreiche katholische Adlige bestimmten die von außerordentlich großer Loyalität gegenüber Papst und Kirche getragene Arbeit des Kommissariats bzw. des ZdK. Namentlich die Fürsten zu Löwenstein-Wertheim-Rosenberg übten in drei aufeinanderfolgenden Generationen (1868–1898: Karl-Heinrich, 1920–1948: Aloys, 1948–1968: Karl) das Ehrenamt des ZdK-Präsidenten aus. Seit 1906 stand ihnen zusätzlich ein Geistlicher als Generalsekretär zur Seite (1906–1921: Adolf Donders, 1921–1927: Gustav Raps, 1927–1947: Theodor Legge, 1947–1952: Franz Hengsbach, anschließend als Geistlicher Assistent).

An der Schnittstelle zum politischen Katholizismus der Zentrumspartei (Zentrum) bewegte sich das ZdK permanent in einem Spannungsfeld zwischen reichsweiter Institutionalisierung des vielgestaltigen Vereins- und Verbandskatholizismus einerseits und der auf Pfarrei und Diözese ausgerichteten Zuständigkeit der Bischöfe andererseits. Nach dem europaweiten Zusammenbruch der alten Herrschaftsordnung stellte sich die Kernfrage nach dem politischen Selbstverständnis katholisch organisierter Laien neu: Während 1919 die Vereins- und Versammlungsfreiheit als Grundrecht in einer demokratischen Verfassung verankert wurde, wollten Papst Pius XI. (1922–1939) und sein Nachfolger Papst Pius XII. (1939–1958) die Kräfte des Laienapostolats weltweit als Katholische Aktion an die kirchliche Hierarchie („nihil sine episcopo“) gebunden wissen. Dem gegenüber einem selbständigen deutschen Laienkatholizismus stets distanzierten Episkopat fehlte es nach 1933 an Entschlossenheit, für die durch das NS-Regime aus „politischen“ Gründen gewaltsam aus der gesellschaftlichen Öffentlichkeit verdrängten katholischen Verbände den im Reichskonkordat (Konkordat) vorgesehenen rechtlichen Schutz einzufordern. Schikanen der Nationalsozialisten machten die Durchführung von Katholikentagen 1933 und danach unmöglich. Das ZdK wurde dadurch zwar funktionslos, aber als Organisation nicht aufgelöst.

Nach 1945 entschieden sich die deutschen Bischöfe dazu, den in der NS-Zeit vorangetriebenen Aufbau der Katholischen Aktion für eine Neustrukturierung des ZdK zu nutzen. Unter maßgeblicher Federführung des Erzbistums Köln wurde das ZdK von einem Honoratioren- zu einem gut organisierten Spitzengremium ausgebaut. Es fasste die Laienaktivitäten mit dem Ziel zusammen, den katholischen Grundsätzen in Gesellschaft und Öffentlichkeit nachdrücklich Geltung zu verschaffen. Im 1952 neu gegründeten, „von der Autorität der Bischöfe getragenen“ ZdK (Zentralkomitee der deutschen Katholiken) waren deshalb zusätzlich zu den Repräsentanten des wiedererstarkten Verbandskatholizismus und den Einzelpersönlichkeiten auch die Diözesanvertreter für das pfarrgemeindlich organisierte Laienapostolat (Katholikenausschüsse, Katholikenräte) zu einer zentralen Arbeitsgemeinschaft zusammengeschlossen, welche aber die Eigenständigkeit der Organisationen wahrte.

Im Laienkatholizismus hatte es bereits frühzeitig Widerstände gegen seine geschlossene Einordnung in die weitreichende Zuständigkeit der Bischöfe („Verkirchlichung“) gegeben. Deren Erwartungen einer Verchristlichung der Nachkriegsordnung stießen spätestens seit Ende der 1950er Jahre an Grenzen, als sich Pluralisierung und Demokratisierung in der westdeutschen Gesellschaft in ganzer Breite dynamisch durchsetzten. Insb. aber stellten die Beschlüsse des Zweiten Vatikanischen Konzils (1962–1965) die Frage nach der Selbstorganisation des Volkes Gottes und der Verantwortung des Laienkatholizismus neu und anders. Reformierung und Ausbau (Sachkommissionen, Ständige Arbeitskreise) des ZdK ab 1967 zu einem eigenständigen, professionalisierten sowie in der Mitgliederstruktur vergrößerten und erweiterten (Diözesanräte) Repräsentativorgan korrespondierten mit der zeitgleich durchgeführten Errichtung der Deutschen Bischofskonferenz (Bischofskonferenzen) und ihres zügig ausgebauten Sekretariats. Die sich dadurch auch qualitativ wandelnde Zusammenarbeit mit dem Episkopat wirkte sich unmittelbar in der gemeinsamen Vorbereitung und Durchführung der vom turbulenten Katholikentag 1968 in Essen angestoßenen Würzburger Synode (1972–1975) aus.

Wie Kirche und Katholizismus allg. war das ZdK den pluralisierenden Kräften einer zunehmend säkularen bundesdeutschen Gesellschaft ausgesetzt (Säkularsierung), was neuartige Konflikte hervorrief. In den 1970er Jahren entstanden basiskirchliche, ökumenische und gesellschaftskritische Initiativkreise (1980: Katholikentag von unten; Initiative Kirche von unten), die auf Distanz zum ZdK gingen. In den 1980er Jahren kamen aus Italien, Spanien und Frankreich inspirierte geistliche Erneuerungsbewegungen hinzu. Seit den 1990er Jahren gewannen vermehrt divergierende Aktionsbündnisse katholischer Laien an Gewicht. Einige setzten sich für eine weitreichende Veränderung der Kirche in der Ökumene-, Zölibats- und Frauenfrage ein (1996: Wir sind Kirche); andere dagegen traten für eine Bewahrung kirchlicher Tradition, Liturgie, Frömmigkeit und lehramtlicher Autorität (2001: Kongress Freude am Glauben, nach 2005: Mediennetzwerk Generation Benedikt) ein. Gleichwohl ist das ZdK bis in die Gegenwart ein zentraler Akteur, der zivilgesellschaftliches Engagement (Zivilgesellschaft) und politische Entscheidungsträger nicht zuletzt durch die Katholikentage und die neuen Ökumenischen Kirchentage (seit 2003) vernetzt.

Ein separates ZdK der katholischen Kirche in der DDR entstand hingegen nicht. Dem wirkten sowohl der in der ostdeutschen Diaspora seit jeher schwach organisierte Laienkatholizismus als auch die nach 1945 nicht abreißenden gesamtdeutschen Verbindungen des ZdK (1952, 1958, 1980, 1990: Katholikentage in Berlin; 1954: Präsidialausschuss, seit 1968 Dienstgespräche) entgegen. V. a. aber zog die Berliner Ordinarienkonferenz (seit 1976: Berliner Bischofskonferenz) in der sozialistischen Diktatur von Beginn an sämtliche kirchenpolitischen Gespräche an sich, gliederte die bis dahin eigenständigen Caritas- und Kolpingsvereine in die kirchliche Administration ein und grenzte sie dadurch klar gegen staatsnahe katholische Laiengruppierungen wie die Berliner Konferenz Europäischer Katholiken, aber auch die Blockpartei der CDU ab. Die politischen wie kirchlichen Herausforderungen (Friedens- und Umweltfrage, fehlende Rechtsstaatlichkeit, Ausreiseproblematik, religiöser Traditionsabbruch), die sich seit Beginn der 1980er Jahre mit zunehmender Agonie des Staates stellten, führten dazu, dass die vom Zweiten Vatikanischen Konzil ausgehenden pastoralen Impulse (1973–1975: Dresdner Pastoralsynode) von der Ebene pfarrgemeindlich organisierter Laienaktivitäten in überregionale Begegnungen und Auseinandersetzungen mit gesellschaftlichen Fragen transformiert wurden (1987: Dresdner Katholikentreffen, 1988/89: Ökumenische Versammlung in der DDR). Aber erst Anfang November 1989 ermöglichten es die Bischöfe, dieses Engagement in Gestalt selbständiger Laiengruppen und -initiativen auch politisch in den revolutionären Umbruch einzubringen. Im Februar 1990 gelang der organisatorische Zusammenschluss zu einem Gemeinsamen Aktionsausschuss katholischer Christen in der DDR, deren Delegierte im November 1990 in das ZdK aufgenommen wurden.

International stellt das ZdK als organisiertes Laienapostolat eine Besonderheit dar. Als vereinsrechtlich freier (§§ 21 ff. BGB) und kanonisch privater (cann. 299, 321–326 CIC) Zusammenschluss der katholischen Organisationen ist sein dezidiert staats-, sozial- und kulturpolitisch geprägtes Selbstverständnis ein Phänomen der modernen Gesellschaft und der mit ihr verknüpften Geschichte des deutschen Katholizismus. Diese „ursprünglich parallel zur kirchlichen Hierarchie angelegte Repräsentanz der Katholiken“ (Hürten 1998: 113) ist auf eine Kooperation mit den bischöflichen Amtsträgern angewiesen und bleibt gerade deshalb nicht frei von Spannungen. So verstand der 1999 aus den Reihen des ZdK gegründete Verein Donum vitae den organisierten Verbleib in der staatlichen Schwangerschaftskonfliktberatung (Schwangerschaftsabbruch) als zivilgesellschaftlichen Beitrag katholischer Laien, welcher den Bischöfen nach der päpstlichen Weisung zum Ausstieg aus derselben nicht mehr möglich war. Wird die Entwicklung des Laienapostolats i. S. eines mit dem Zweiten Vatikanischen Konzil einsetzenden und langfristig wirkenden „Prozess[es] der Verkirchlichung des Katholizismus und der Vergesellschaftung von Kirche“ (Kronenberg 1990: 761) verstanden, dann gehören die Selbständigkeit des Zeugnisses der Laien und die Partizipation in einer der Welt zugewandten katholischen Kirche konstitutiv zusammen. Dem ZdK kommt in beide Richtungen eine bleibende Transferfunktion zwischen Kirche und Welt zu.