United Nations Educational, Scientific and Cultural Organization (UNESCO): Unterschied zwischen den Versionen

K (United Nations Educational, Scientific and Cultural Organization (UNESCO))
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An der Spitze der UNESCO mit ca. 1400 aus dem regulären Programm und 760 aus extrabudgetären Mitteln finanzierten Mitarbeitern steht die Generaldirektorin (seit November 2017 die Französin Audrey Azoulay). Das wichtigste Entscheidungsgremium ist die alle zwei Jahre tagende Generalkonferenz aller Mitgliedstaaten, welche die Zielsetzung und allg.en Richtlinien der Organisation bestimmt sowie die vom Exekutivrat vorgelegten Programme beschließt. Der 58-köpfige Exekutivrat verantwortet seinerseits die Finanzplanung und die Umsetzung der Programme. Daneben existieren mehrere zwischenstaatliche Ausschüsse, die vom UNESCO-Sekretariat unterstützt die Umsetzung des Vertragsrechts fördern (z.&nbsp;B. im Falle der Welterbe-Konvention (1972) das <I>Komitee für das Erbe der Welt</I> in Verbindung mit dem <I>Welterbe-Zentrum</I>).
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An der Spitze der UNESCO mit ca. 1400 aus dem regulären Programm und 760 aus extrabudgetären Mitteln finanzierten Mitarbeitern steht die Generaldirektorin (seit November 2017 die Französin Audrey Azoulay). Das wichtigste Entscheidungsgremium ist die alle zwei Jahre tagende Generalkonferenz aller Mitgliedstaaten, welche die Zielsetzung und allgemeinen Richtlinien der Organisation bestimmt sowie die vom Exekutivrat vorgelegten Programme beschließt. Der 58-köpfige Exekutivrat verantwortet seinerseits die Finanzplanung und die Umsetzung der Programme. Daneben existieren mehrere zwischenstaatliche Ausschüsse, die vom UNESCO-Sekretariat unterstützt die Umsetzung des Vertragsrechts fördern (z.&nbsp;B. im Falle der Welterbe-Konvention (1972) das <I>Komitee für das Erbe der Welt</I> in Verbindung mit dem <I>Welterbe-Zentrum</I>).
 
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Traditionell arbeitet die UNESCO eng mit sie beratenden sog.en <I>Advisory Bodies</I> zusammen, etwa im Kulturbereich mit ICCROM, ICOMOS und ICOM. In den letzten Jahren hat die Organisation verstärkt neue Partnerschaften etabliert (vgl. <I>Comprehensive Partnership Strategy</I>) und kooperiert mit [[Internationale Organisationen|internationalen Organisationen]], [[NGO (Non Governmental Organization)|NGOs]], [[Medien]], [[Unternehmen]], [[Stiftung|Stiftungen]], Parlamentariern sowie UNESCO-Sonderbotschaftern. Vereinzelt hat die Organisation sich auch für Regionalorganisationen geöffnet, so etwa auf der Grundlage der „Konvention zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen“ (2005) für die [[Europäische Union (EU)|EU]].
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Traditionell arbeitet die UNESCO eng mit sie beratenden sogenannten <I>Advisory Bodies</I> zusammen, etwa im Kulturbereich mit ICCROM, ICOMOS und ICOM. In den letzten Jahren hat die Organisation verstärkt neue Partnerschaften etabliert (vgl. <I>Comprehensive Partnership Strategy</I>) und kooperiert mit [[Internationale Organisationen|internationalen Organisationen]], [[NGO (Non Governmental Organization)|NGOs]], [[Medien]], [[Unternehmen]], [[Stiftung|Stiftungen]], Parlamentariern sowie UNESCO-Sonderbotschaftern. Vereinzelt hat die Organisation sich auch für Regionalorganisationen geöffnet, so etwa auf der Grundlage der „Konvention zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen“ (2005) für die [[Europäische Union (EU)|EU]].
 
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Zu beobachten ist eine wachsende Politisierung der UNESCO-Tätigkeit. Diese hat sich u.&nbsp;a. an mehreren israelkritischen Resolutionen im Kontext Weltkulturerbe oder auch dem Programm „Memory of the World“ entzündet, droht inzwischen aber auch andere Handlungsfelder zu erfassen. Dies schadet dem Ansehen der Organisation und widerspricht zugl. dem Versprechen der Mitgliedstaaten, die sich explizit zur „objektive(n) Wahrheit“ und dem „freien Meinungs- und Wissensaustausch“ bekannt haben, um diese als „Mittel zur Verständigung“ zu nutzen (Verfassung Präambel Abs.&nbsp;6). Es bleibt zu hoffen, dass dieses feierliche Versprechen einer Erneuerung der Organisation in Zukunft dienlich sein wird.
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Zu beobachten ist eine wachsende Politisierung der UNESCO-Tätigkeit. Diese hat sich u.&nbsp;a. an mehreren israelkritischen Resolutionen im Kontext Weltkulturerbe oder auch dem Programm „Memory of the World“ entzündet, droht inzwischen aber auch andere Handlungsfelder zu erfassen. Dies schadet dem Ansehen der Organisation und widerspricht zugleich dem Versprechen der Mitgliedstaaten, die sich explizit zur „objektive(n) Wahrheit“ und dem „freien Meinungs- und Wissensaustausch“ bekannt haben, um diese als „Mittel zur Verständigung“ zu nutzen (Verfassung Präambel Abs.&nbsp;6). Es bleibt zu hoffen, dass dieses feierliche Versprechen einer Erneuerung der Organisation in Zukunft dienlich sein wird.
 
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Version vom 16. Dezember 2022, 07:13 Uhr

1. Entstehung und Mandat

Aufbauend auf den Erfahrungen des Zweiten Weltkrieges trägt die am 16.11.1945 in London angenommene Verfassung der UNESCO dem Umstand Rechnung, dass jeder dauerhafte Friede in der „geistigen und moralischen Solidarität der Menschheit verankert werden“ muss (Präambel Abs. 5). Ziel der seit dem 1.1.2019 noch 193 Staaten umfassenden UN-Sonderorganisation (UNO) mit Sitz in Paris und ihren über 50 Field Offices weltweit ist es, die internationale Kooperation im Bereich der Bildung, Wissenschaft, Kultur und Kommunikation zu stärken und so weltweit zum Friedenserhalt (Frieden) beizutragen.

2. Organstruktur

An der Spitze der UNESCO mit ca. 1400 aus dem regulären Programm und 760 aus extrabudgetären Mitteln finanzierten Mitarbeitern steht die Generaldirektorin (seit November 2017 die Französin Audrey Azoulay). Das wichtigste Entscheidungsgremium ist die alle zwei Jahre tagende Generalkonferenz aller Mitgliedstaaten, welche die Zielsetzung und allgemeinen Richtlinien der Organisation bestimmt sowie die vom Exekutivrat vorgelegten Programme beschließt. Der 58-köpfige Exekutivrat verantwortet seinerseits die Finanzplanung und die Umsetzung der Programme. Daneben existieren mehrere zwischenstaatliche Ausschüsse, die vom UNESCO-Sekretariat unterstützt die Umsetzung des Vertragsrechts fördern (z. B. im Falle der Welterbe-Konvention (1972) das Komitee für das Erbe der Welt in Verbindung mit dem Welterbe-Zentrum).

3. Kernkompetenzen

Die UNESCO hat insb. im Bildungssektor (32 % des Haushalts) eine hohe Reputation erworben und sich mit der „Bildungsagenda 2030“, insb. Ziel 4, erneut zukunftsweisenden Zielen verpflichtet. Auch der Wissenschaftssektor (Naturwissenschaften: 9 % des Haushalts, Sozial- und Geisteswissenschaften 5 %) mit Schwerpunkten u. a. im Bereich Bioethik, Ozeanographie, Geologie, Hydrologie sowie der Kommunikationssektor mit Fokus auf Internet Governance und Wissensgesellschaften (5 % des Haushalts) tragen zur Lösung globaler Probleme bei. Am bekanntesten dürfte die Tätigkeit im Kultursektor sein, wo nicht nur Kultur- und Naturstätten, sondern auch immaterielles Erbe als Erbe der Menschheit erhalten und weltweit Kreativwirtschaften gestärkt werden.

4. Handlungsformen

Unter der Ägide der UNESCO wurden rund 30 völkerrechtlich bindende Verträge verabschiedet. Daneben handelt die Generalkonferenz im Wege nicht verpflichtender, aber richtungsweisender Erklärungen (z. B. „Universal Declaration on Bioethics and Human Rights“, 2005). Das Sekretariat organisiert überdies zahlreiche Treffen, Ausstellungen sowie internationale Konferenzen, bei denen Staatenvertreter, staatliche sowie nichtstaatliche Organisationen, internationale Experten und andere Interessierte intensiven wissenschaftlichen Austausch pflegen.

5. Partnerschaften

Traditionell arbeitet die UNESCO eng mit sie beratenden sogenannten Advisory Bodies zusammen, etwa im Kulturbereich mit ICCROM, ICOMOS und ICOM. In den letzten Jahren hat die Organisation verstärkt neue Partnerschaften etabliert (vgl. Comprehensive Partnership Strategy) und kooperiert mit internationalen Organisationen, NGOs, Medien, Unternehmen, Stiftungen, Parlamentariern sowie UNESCO-Sonderbotschaftern. Vereinzelt hat die Organisation sich auch für Regionalorganisationen geöffnet, so etwa auf der Grundlage der „Konvention zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen“ (2005) für die EU.

6. Rolle Deutschlands

Die BRD wurde im Jahre 1951, die DDR im Jahre 1972 Mitglied. Seitdem gelang es Deutschland, zweimal das Amt des Vorsitzenden des Exekutivrates (Hans-Heinrich Wrede 2003–2005; Michael Worbs 2015–2017) zu bekleiden. Deutschland verfügt überdies mit der Deutschen UNESCO-Kommission über eine starke Nationalkommission, die zahlreiche Programmaktivitäten entfaltet, international vernetzt ist und insb. junge Menschen anspricht (z. B. Kultur-Freiwilligendienst). Zu nennen sind des Weiteren die UNESCO-Lehrstühle, welche die Organisation mit wissenschaftlicher Expertise unterstützen, sowie über 250 UNESCO-Projektschulen, das UNESCO-Institut für lebenslanges Lernen in Hamburg, sowie das UNESCO-Berufsbildungszentrum in Bonn.

7. Finanzierung

Der integrierte Haushalt 2018–2019 mit 1,2 Mrd. US-Dollar setzte sich zusammen aus einem regulären Haushalt in Höhe von 581 Mio. US-Dollar, finanziert durch Pflichtbeiträge der Mitgliedstaaten, und erwarteten freiwilligen Beitragsleistungen von über 600 Mio. US-Dollar. Infolge der 2011 beschlossenen Aufnahme Palästinas als Vollmitglied und damit verbunden des Rückzugs der USA (Austritt zum 31.12.2018) geriet die UNESCO in eine massive, anhaltend spürbare Finanz- und Strukturkrise: Programm- und Personaleinsparung über 25 % waren die Folge, ohne dass die größeren Beitragszahler zu einer dauerhaften Kompensation der Fehlbeträge bereit wären. Deutschland leistete 2018 einen 6,4 %-igen Anteil am regulären Budget in Höhe von rund 21 Mio. US-Dollar und wurde ab 2019 nach China und Japan drittgrößter Beitragszahler.

8. Perspektiven

Zu beobachten ist eine wachsende Politisierung der UNESCO-Tätigkeit. Diese hat sich u. a. an mehreren israelkritischen Resolutionen im Kontext Weltkulturerbe oder auch dem Programm „Memory of the World“ entzündet, droht inzwischen aber auch andere Handlungsfelder zu erfassen. Dies schadet dem Ansehen der Organisation und widerspricht zugleich dem Versprechen der Mitgliedstaaten, die sich explizit zur „objektive(n) Wahrheit“ und dem „freien Meinungs- und Wissensaustausch“ bekannt haben, um diese als „Mittel zur Verständigung“ zu nutzen (Verfassung Präambel Abs. 6). Es bleibt zu hoffen, dass dieses feierliche Versprechen einer Erneuerung der Organisation in Zukunft dienlich sein wird.