Rechnungswesen: Unterschied zwischen den Versionen

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Das Erkenntnisobjekt des im Folgenden im Mittelpunkt stehenden betriebswirtschaftlichen R.s ist das einzelne {{ #staatslexikon_articlemissing: Unternehmen | Unternehmen }}, dessen Aktivitäten in eine „unternehmerische“ und eine „betriebliche“ Sphäre unterteilt werden können. Die unternehmerische Sphäre umschreibt das rechtlich selbstständige Einzelunternehmen oder das wirtschaftlich einheitlich ausgestaltete betriebswirtschaftliche Gesamtsystem ([[Konzern]]), wohingegen der betriebliche Bereich nur die Funktionen der Beschaffung (Bereitstellung der Produktionsfaktoren), Entwicklung und [[Produktion]] (Leistungserstellung im engeren Sinne) und Absatz (Leistungsverwertung) umfasst. Damit wird deutlich, dass in der betrieblichen Sphäre die Umwandlung von (erworbenen) Produktionsfaktoren zu fertigen Erzeugnissen erfolgt, die dann auf dem (Güter-)Markt gegen Entgelt verkauft werden sollen. Schließlich stehen den Abläufen auf der Realgüterebene von Unternehmen die Vorgänge des Nominalgüterbereichs (Zahlungsströme) gegenüber, die entweder durch Transaktionen mit Realgütern ausgelöst werden oder sich auf rein finanzieller Ebene bewegen. In jedem Fall sind Unternehmen in dieser Sichtweise Bestandteil eines zirkulären Systems von Realgüter- und Nominalgüterströmen, das – neben den Beschaffungsmärkten (Kauf von [[Güter|Gütern]]/Entgelt für beschaffte Güter) und den Absatzmärkten (Absatz von Produkten/Entgelt für abgesetzte Produkte) – auch [[Geld- und Kapitalmarkt|Geld- und Kapitalmärkte]] (z.&nbsp;B. Aufnahme von Fremd- und Eigenkapital/Rückflüsse aus Finanzanlagen/Zins- und Beteiligungserträge oder Rückzahlung von Fremd- und Eigenkapital [ [[Kapital]] ]/Vornahme von Finanzanlagen/Zinsaufwendungen und Gewinnausschüttungen) sowie den {{ #staatslexikon_articlemissing: Staat | Staat }} als Akteur umfasst (Erhalt von {{ #staatslexikon_articlemissing: Steuern | Steuer }} und [[Abgaben]]/Gewährung staatlicher Zuschüsse und {{ #staatslexikon_articlemissing: Subventionen | Subvention }}).
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Das Erkenntnisobjekt des im Folgenden im Mittelpunkt stehenden betriebswirtschaftlichen R.s ist das einzelne [[Unternehmen]], dessen Aktivitäten in eine „unternehmerische“ und eine „betriebliche“ Sphäre unterteilt werden können. Die unternehmerische Sphäre umschreibt das rechtlich selbstständige Einzelunternehmen oder das wirtschaftlich einheitlich ausgestaltete betriebswirtschaftliche Gesamtsystem ([[Konzern]]), wohingegen der betriebliche Bereich nur die Funktionen der Beschaffung (Bereitstellung der Produktionsfaktoren), Entwicklung und [[Produktion]] (Leistungserstellung im engeren Sinne) und Absatz (Leistungsverwertung) umfasst. Damit wird deutlich, dass in der betrieblichen Sphäre die Umwandlung von (erworbenen) Produktionsfaktoren zu fertigen Erzeugnissen erfolgt, die dann auf dem (Güter-)Markt gegen Entgelt verkauft werden sollen. Schließlich stehen den Abläufen auf der Realgüterebene von Unternehmen die Vorgänge des Nominalgüterbereichs (Zahlungsströme) gegenüber, die entweder durch Transaktionen mit Realgütern ausgelöst werden oder sich auf rein finanzieller Ebene bewegen. In jedem Fall sind Unternehmen in dieser Sichtweise Bestandteil eines zirkulären Systems von Realgüter- und Nominalgüterströmen, das – neben den Beschaffungsmärkten (Kauf von [[Güter|Gütern]]/Entgelt für beschaffte Güter) und den Absatzmärkten (Absatz von Produkten/Entgelt für abgesetzte Produkte) – auch [[Geld- und Kapitalmarkt|Geld- und Kapitalmärkte]] (z.&nbsp;B. Aufnahme von Fremd- und Eigenkapital/Rückflüsse aus Finanzanlagen/Zins- und Beteiligungserträge oder Rückzahlung von Fremd- und Eigenkapital [ [[Kapital]] ]/Vornahme von Finanzanlagen/Zinsaufwendungen und Gewinnausschüttungen) sowie den [[Staat]] als Akteur umfasst (Erhalt von [[Steuer|Steuern]] und [[Abgaben]]/Gewährung staatlicher Zuschüsse und [[Subvention|Subventionen]]).
 
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Ferner benötigen sowohl aktuelle als auch potenzielle Fremdkapitalgeber (Gläubiger) regelmäßige Informationen über die Geschäftslage, um auf dieser Basis zu einer Einschätzung gelangen zu können, ob und inwieweit Zins- und Tilgungsleistungen in voller Höhe termingerecht beglichen werden können. Zudem dürfte die Haftungsmasse im Insolvenzfall ([[Insolvenz]]) von Interesse sein. Nahezu analoge Informationsinteressen dürften dem {{ #staatslexikon_articlemissing: Staat | Staat }} in seiner Rolle als Gläubiger von ({{ #staatslexikon_articlemissing: Steuern | Steuer }}) zugeschrieben werden, wobei sich das Interesse in diesem Fall primär auf die Steuerbilanz bezieht. Kunden und Lieferanten stehen insb. im Falle langfristiger Verpflichtungen in einem engen Verhältnis zum Unternehmen und benötigen frühzeitig Informationen über etwaige Outsourcing-Pläne etc. Schließlich dürften Arbeitnehmer und ihre Vertreter ([[Gewerkschaften]]) im Hinblick auf Aussagen über die Einkommens- und Arbeitsplatzsicherheit an Detailinformationen über die wirtschaftliche Lage interessiert sein. Gleiches gilt auf dieser Basis für die allg.e Öffentlichkeit ebenso wie für Konkurrenten, die sich vornehmlich über die Zukunftsperspektiven von Wettbewerbern informieren möchten.
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Ferner benötigen sowohl aktuelle als auch potenzielle Fremdkapitalgeber (Gläubiger) regelmäßige Informationen über die Geschäftslage, um auf dieser Basis zu einer Einschätzung gelangen zu können, ob und inwieweit Zins- und Tilgungsleistungen in voller Höhe termingerecht beglichen werden können. Zudem dürfte die Haftungsmasse im Insolvenzfall ([[Insolvenz]]) von Interesse sein. Nahezu analoge Informationsinteressen dürften dem [[Staat]] in seiner Rolle als Gläubiger von ([[Steuer|Steuern]]) zugeschrieben werden, wobei sich das Interesse in diesem Fall primär auf die Steuerbilanz bezieht. Kunden und Lieferanten stehen insb. im Falle langfristiger Verpflichtungen in einem engen Verhältnis zum Unternehmen und benötigen frühzeitig Informationen über etwaige Outsourcing-Pläne etc. Schließlich dürften Arbeitnehmer und ihre Vertreter ([[Gewerkschaften]]) im Hinblick auf Aussagen über die Einkommens- und Arbeitsplatzsicherheit an Detailinformationen über die wirtschaftliche Lage interessiert sein. Gleiches gilt auf dieser Basis für die allg.e Öffentlichkeit ebenso wie für Konkurrenten, die sich vornehmlich über die Zukunftsperspektiven von Wettbewerbern informieren möchten.
 
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Schließlich umfasst das interne R. mit der Investitionsrechnung noch ein weiteres wichtiges Gebiet. Investitionsrechnungen dienen der Beurteilung der Vorteilhaftigkeit bzw. der Wirtschaftlichkeit von Investitionsprojekten und können in statischer Form (z.&nbsp;B. als Gewinn- oder Kostenvergleichsrechnung) aufgemacht oder unter Rückgriff auf dynamische Verfahren der Investitionsrechnung unter expliziter Einbeziehung des Zeitwerts sowie als Prognosemodelle konzipiert werden. Gängige Entscheidungskriterien sind in diesem Zusammenhang der Kapitalwert (relative Reichtumsmehrung gegenüber einer implizit durch den Kalkulationszinsfuß erfassten alternativen Kapitalmarktanlage) oder der interne Zinsfuß (Verzinsungsmaß der Investition über die Laufzeit unter Beachtung von {{ #staatslexikon_articlemissing: Zinsen | Zins }} und Zinseszinsen). Sind ganze Unternehmen z.&nbsp;B. im Rahmen einer Kreditgewährung zu beurteilen, greifen Kreditinstitute regelmäßig auf den Jahresabschluss oder eine Bilanzanalyse mit bes.m Augenmerk auf das Schuldendeckungspotenzial zurück. Hilfestellungen bzw. Entscheidungsgrundlagen bzgl. des Kaufs oder Verkaufs ganzer Unternehmen(steile) geben Unternehmensbewertungen, die regelmäßig als Prognosemodelle auf der Basis von Gesamtbewertungsverfahren durchgeführt werden.
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Schließlich umfasst das interne R. mit der Investitionsrechnung noch ein weiteres wichtiges Gebiet. Investitionsrechnungen dienen der Beurteilung der Vorteilhaftigkeit bzw. der Wirtschaftlichkeit von Investitionsprojekten und können in statischer Form (z.&nbsp;B. als Gewinn- oder Kostenvergleichsrechnung) aufgemacht oder unter Rückgriff auf dynamische Verfahren der Investitionsrechnung unter expliziter Einbeziehung des Zeitwerts sowie als Prognosemodelle konzipiert werden. Gängige Entscheidungskriterien sind in diesem Zusammenhang der Kapitalwert (relative Reichtumsmehrung gegenüber einer implizit durch den Kalkulationszinsfuß erfassten alternativen Kapitalmarktanlage) oder der interne Zinsfuß (Verzinsungsmaß der Investition über die Laufzeit unter Beachtung von [[Zins|Zinsen]] und Zinseszinsen). Sind ganze Unternehmen z.&nbsp;B. im Rahmen einer Kreditgewährung zu beurteilen, greifen Kreditinstitute regelmäßig auf den Jahresabschluss oder eine Bilanzanalyse mit bes.m Augenmerk auf das Schuldendeckungspotenzial zurück. Hilfestellungen bzw. Entscheidungsgrundlagen bzgl. des Kaufs oder Verkaufs ganzer Unternehmen(steile) geben Unternehmensbewertungen, die regelmäßig als Prognosemodelle auf der Basis von Gesamtbewertungsverfahren durchgeführt werden.
 
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S. Mölls: Rechnungswesen, Version 14.08.2021, 13:00 Uhr, in: Staatslexikon<sup>8</sup> online, URL: {{fullurl:Rechnungswesen}} (abgerufen: {{CURRENTDAY2}}.{{CURRENTMONTH}}.{{CURRENTYEAR}})
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S. Mölls: Rechnungswesen, Version 08.06.2022, 09:10 Uhr, in: Staatslexikon<sup>8</sup> online, URL: {{fullurl:Rechnungswesen}} (abgerufen: {{CURRENTDAY2}}.{{CURRENTMONTH}}.{{CURRENTYEAR}})
 
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Version vom 8. Juni 2022, 09:17 Uhr

1. Begriffliche Grundlagen

Unter R., im angelsächsischen Sprachraum als accounting bezeichnet, wird die systematische Abbildung (Erfassung, Aufbereitung und Darstellung) von wirtschaftlichen Zuständen zu einem Zeitpunkt und von Prozessen (Vorgängen) während eines Zeitraums auf der Ebene von gesamten Volkswirtschaften (volks- oder gesamtwirtschaftliches R.) (Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung, BIP) oder von einzelnen Betrieben und deren Zusammenschlüssen z. B. zu Konzernen (betriebliches, betriebswirtschaftliches oder einzelwirtschaftliches R.) verstanden. Eine solche Abbildung bezieht sich vorwiegend auf die mengen- und gütermäßige Erfassung ökonomisch relevanter Daten über vergangene, gegenwärtige und zukünftige wirtschaftliche Tatbestände und Vorgänge in Geldeinheiten (inkl. ergänzender Erläuterungen) mit dem Ziel, eine verlässliche Basis für eine Vielzahl ganz unterschiedlicher Entscheidungen darstellen zu können. Die Abbildungen des R.s können dabei – bei vornehmlicher Verwendung von Istgrößen – eher den Charakter von Beschreibungsmodellen aufweisen oder mehr die Form von Entscheidungsmodellen aufweisen, sofern primär als Sollgrößen zukünftige Zustände und Prozesse abgebildet werden.

Das Erkenntnisobjekt des im Folgenden im Mittelpunkt stehenden betriebswirtschaftlichen R.s ist das einzelne Unternehmen, dessen Aktivitäten in eine „unternehmerische“ und eine „betriebliche“ Sphäre unterteilt werden können. Die unternehmerische Sphäre umschreibt das rechtlich selbstständige Einzelunternehmen oder das wirtschaftlich einheitlich ausgestaltete betriebswirtschaftliche Gesamtsystem (Konzern), wohingegen der betriebliche Bereich nur die Funktionen der Beschaffung (Bereitstellung der Produktionsfaktoren), Entwicklung und Produktion (Leistungserstellung im engeren Sinne) und Absatz (Leistungsverwertung) umfasst. Damit wird deutlich, dass in der betrieblichen Sphäre die Umwandlung von (erworbenen) Produktionsfaktoren zu fertigen Erzeugnissen erfolgt, die dann auf dem (Güter-)Markt gegen Entgelt verkauft werden sollen. Schließlich stehen den Abläufen auf der Realgüterebene von Unternehmen die Vorgänge des Nominalgüterbereichs (Zahlungsströme) gegenüber, die entweder durch Transaktionen mit Realgütern ausgelöst werden oder sich auf rein finanzieller Ebene bewegen. In jedem Fall sind Unternehmen in dieser Sichtweise Bestandteil eines zirkulären Systems von Realgüter- und Nominalgüterströmen, das – neben den Beschaffungsmärkten (Kauf von Gütern/Entgelt für beschaffte Güter) und den Absatzmärkten (Absatz von Produkten/Entgelt für abgesetzte Produkte) – auch Geld- und Kapitalmärkte (z. B. Aufnahme von Fremd- und Eigenkapital/Rückflüsse aus Finanzanlagen/Zins- und Beteiligungserträge oder Rückzahlung von Fremd- und Eigenkapital [ Kapital ]/Vornahme von Finanzanlagen/Zinsaufwendungen und Gewinnausschüttungen) sowie den Staat als Akteur umfasst (Erhalt von Steuern und Abgaben/Gewährung staatlicher Zuschüsse und Subventionen).

Die vorstehenden Überlegungen kennzeichnen das einzelwirtschaftliche R. als ein spezielles Informationssystem in Unternehmen, dessen (Roh-)Daten über spezifische Transformationen für unterschiedliche Zwecke aufbereitet und an interne und/oder externe Informationsempfänger weitergegeben werden können. In einer Gesamtschau ist das betriebliche R. als ein Untersystem in die Organisation des Unternehmens integriert und versorgt u. a. das Management (Vorstand bei Aktiengesellschaften) ebenso wie Kontrollgremien (Aufsichtsrat bei Aktiengesellschaften) auf der Basis der erhobenen Daten mit Steuerungs- und Überwachungsinformationen. Da sich im Zeitablauf die internen und externen Informationsbedarfe weiter ausdifferenziert haben und sich nicht mehr nur durch die mengen- und wertmäßige Dimension befriedigen lassen, ist als Erweiterung des „traditionellen“ R.s die Unternehmensrechnung entwickelt worden. Eine so verstandene Unternehmensrechnung umfasst nicht nur strategiebezogene Informations- und Steuerungsmodelle, sondern bezieht sich auch auf Rechenwerke zur Abbildung ökologischer, sozialer und gesellschaftlicher Ziele wie auch der Humanvermögenspotenziale (Corporate Social Responsibility [ Humankapital ]) eines Unternehmens.

2. Funktionen und Adressaten

Zur Verdeutlichung der Notwendigkeit sowie der Funktionen des R.s sei für einen Moment ein völlig „unorganisierter“ Zustand in einem Unternehmen unterstellt. In einer solchen Situation hätten der Eigentümer sowie alle anderen Unternehmensbeteiligten keinerlei Informationen über den Geschäftsverlauf im abgelaufenen Geschäftsjahr, so dass Aussagen über den Erfolg oder den Fortbestand (bzw. die Insolvenzgefahr) des Unternehmens nicht möglich wären. Entspr. ließen sich fundamentale Aussagen über Umsatzzahlen, ausstehende Zahlungsein- und -ausgänge, Preis- oder Absatzentwicklungen auf den relevanten Märkten, Aussagen über eine Steigerung oder Verringerung des Reinvermögens im abgelaufenen Jahr, über fällige Steuerzahlungen und Ausschüttungen, über Schulden und/oder über die Fähigkeit zur Begleichung von Schulden nicht ableiten. In einer Gesamtschau dient das betriebliche R. der Ermittlung und Bereitstellung von Informationen zu folgenden Zwecken:

a) Informations- und Zahlungsbemessungsfunktion: Über die Erfassung aller im Unternehmen auftretenden finanz- und leistungswirtschaftlichen (Geschäfts-)Vorfälle soll interessierten Unternehmensbeteiligten ein Einblick in die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage (wirtschaftliche Lage) ermöglicht werden. Die Vermögenslage umschreibt in diesem Zusammenhang die Fähigkeit eines Unternehmens, auch in Zukunft Zielerreichung zu ermöglichen, wobei Geldeinkommen für Konsumzwecke angestrebt wird. Bei der Finanzlage geht es um die Fähigkeit eines Unternehmens, in jedem künftigen Zeitpunkt seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommen zu können. Die Ertragslage umschreibt schließlich die Fähigkeiten von Unternehmen, nachhaltig Gewinne, d. h. Steigerungen des Reinvermögens (Eigenkapital), zu erreichen.

b) Planungs- und Steuerungsfunktion: Die Ausrichtung von Unternehmen, Unternehmenssparten oder einzelnen Projekten auf ökonomische Zielgrößen wie Gewinn, Wachstum, Wert(-steigerung) o. ä. setzt eine korrespondierende Planung voraus, um das Handeln der Entscheidungsträger auf die vorgegebene(n) Zielgröße(n) auszurichten. Zugl. schaffen die Planungsgrößen die Grundlage für eine zielgerichtete Steuerung des Verhaltens der Akteure des Unternehmens im Hinblick auf die unternehmerische(n) Zielgröße(n).

c) Kontrollfunktion: Eine explizite Unternehmensplanung ist nur bei einer späteren Kontrolle wirkungsvoll, mit der geprüft werden soll, ob die eingetretenen Istwerte mit den urspr. vorgesehenen Sollwerten übereinstimmen. Durch einen Vergleich der Soll- und Istwerte kann der Grad der Zielerreichung ermittelt und eine Analyse der Ursachen etwaiger Abweichungen vorgenommen werden.

Die zuvor exemplarisch aufgeführten potenziellen Informationsinteressen der Adressaten des R.s kennzeichnen das R. als Vielzweckinstrument, das sich mit seinen gesammelten und aufbereiteten Informationen an einen breiten Kreis ganz unterschiedlicher Adressaten richtet und sich damit auf die sog.en Stakeholder, also alle diejenigen bezieht, die in einem weiten Verständnis ein begründetes Interesse am betrachteten Unternehmen haben, da für sie etwas auf dem Spiel steht. Die unterschiedlichen Informationslagen und -bedarfe führen zur Notwendigkeit spezifischer Informationsaufbereitungen, so dass es zumindest sinnvoll ist, zwischen internen und externen Adressaten des R.s zu unterscheiden. Zu den internen Informationsadressaten gehören v. a. der/die Eigentümer (Unternehmer), die Geschäftsführung, die Mitglieder des Kontrollgremiums (Aufsichtsrat) und Arbeitnehmervertreter (z. B. Wirtschaftsausschuss). Zu den externen Informationsadressaten des R.s gehören die Eigentümer (Kapitalgeber), Gläubiger, Mitarbeiter, Staat/Aufsichtsbehörden, Öffentlichkeit, Konkurrenten, Lieferanten und Kunden.

Das R. richtet sich zunächst an den/die Eigentümer. Jedoch ist in vielen Unternehmen aber die Eigentümerposition nicht auch mit der Geschäftsführungsaufgabe verbunden, so dass vielmehr eine Trennung von Eigentum und Verfügungsgewalt konstatiert werden muss. In diesen Fällen wird die Geschäftsführungsaufgabe an ein Management (z. B. Vorstand einer AG) delegiert, das im Auftrag und im Interesse der Eigentümer das Unternehmen leiten soll. Entspr. müssen nicht nur die Mitglieder des Managementteams, sondern auch Kontroll- und Mitbestimmungsorgane Steuerungsinformationen über den Geschäftsverlauf erhalten. Aus der Sicht der Eigentümer sind die Informationen ferner für ihre eigenen Anlageentscheidungen bedeutsam, also bei der Beantwortung der Frage, ob sie ihr Beteiligungskapital dem Unternehmen weiterhin zur Verfügung stellen wollen. Potenzielle Investoren (Investition) und/oder Finanzanalysten werden sich überlegen, ob sie sich in dem Unternehmen engagieren sollen und benötigen zur Fundierung dieser Entscheidung Informationen über voraussichtliche Ausschüttungsbeträge, die Stabilität und Sicherheit des Engagements sowie über potenzielle Wertsteigerungen der Anteile. Als Informationsbasis dienen diesen externen Kapitalgebern v. a. der Jahresabschluss sowie gegebenenfalls weitere unterjährige Rechenwerke wie Zwischenberichte oder Ad-hoc-Veröffentlichungen.

Ferner benötigen sowohl aktuelle als auch potenzielle Fremdkapitalgeber (Gläubiger) regelmäßige Informationen über die Geschäftslage, um auf dieser Basis zu einer Einschätzung gelangen zu können, ob und inwieweit Zins- und Tilgungsleistungen in voller Höhe termingerecht beglichen werden können. Zudem dürfte die Haftungsmasse im Insolvenzfall (Insolvenz) von Interesse sein. Nahezu analoge Informationsinteressen dürften dem Staat in seiner Rolle als Gläubiger von (Steuern) zugeschrieben werden, wobei sich das Interesse in diesem Fall primär auf die Steuerbilanz bezieht. Kunden und Lieferanten stehen insb. im Falle langfristiger Verpflichtungen in einem engen Verhältnis zum Unternehmen und benötigen frühzeitig Informationen über etwaige Outsourcing-Pläne etc. Schließlich dürften Arbeitnehmer und ihre Vertreter (Gewerkschaften) im Hinblick auf Aussagen über die Einkommens- und Arbeitsplatzsicherheit an Detailinformationen über die wirtschaftliche Lage interessiert sein. Gleiches gilt auf dieser Basis für die allg.e Öffentlichkeit ebenso wie für Konkurrenten, die sich vornehmlich über die Zukunftsperspektiven von Wettbewerbern informieren möchten.

Das betriebliche R. kommt den zuvor dargestellten Funktionen und unterschiedlichen Abbildungszwecken durch Rückgriff auf unterschiedliche (Grund-)Größen nach, zu denen v. a. folgende Positionen gehören:

– Ein- und Auszahlungen,

– Einnahmen und Ausgaben i. S. v. aus Zahlungen abgeleiteten monetären Gegenwerten an Güterein- und -ausgängen,

– Aufwendungen und Erträge i. S. v. periodisierten Ausgaben und Einnahmen sowie

– Kosten i. S. v. Güterverzehr zum Zwecke der Leistungserstellung und die ihnen entspr.en Erlöse.

3. Teilbereiche

Aus der Unterschiedlichkeit der Informationsinteressen der jeweiligen Adressaten hat sich eine Einteilung des betriebswirtschaftlichen R.s in ein internes und ein externes R. entwickelt, wobei beide Bereiche jedoch eng miteinander verbunden sind und das gleiche Zahlenmaterial mit jeweils eigenständiger Zielsetzung nutzen. Exemplarisch sei hierfür die Steuerbilanz genannt, die auf der Basis des Maßgeblichkeitsprinzips aus den Bilanzansätzen des handelsrechtlichen Jahresabschlusses abgeleitet wird. Weitere Differenzierungskriterien umfassen die Unterteilung in regelmäßige/laufende Erhebungen v anlassbezogene Rechnungen oder auch Schwerpunktsetzungen im Bereich der Istwerte (Kontrollrechnungen) v Schwerpunktsetzungen im Bereich der Sollwerte (Planungsrechnungen).

3.1 Internes Rechnungswesen

Das interne R. baut primär auf der Betriebsbuchhaltung auf, die in den meisten Unternehmen in statischer Form geführt wird. Im Kontext regelmäßiger Datenerfassungen und -verarbeitungen umfasst das interne R. die Finanzrechnung mit dem Ziel der kurzfristigen Steuerung und Überwachung der Liquidität und zur mittel- und langfristigen Planung der Finanzierung (Finanzplanung) sowie die Kosten- und Erlösrechnung, die als Ziel die kurzfristige Steuerung und Überwachung der Rentabilität hat. V. a. innerhalb der Kostenrechnung sind zur Fundierung unterschiedlicher betrieblicher Entscheidungen unterschiedliche Kostenrechnungssysteme entwickelt worden, wohingegen die Ausdifferenzierung der Erlösrechnung bisher noch nicht gleich weit fortgeschritten zu sein scheint.

Mit Blick auf die ermittelten Erlöse und Kosten liegt es nahe, aus den beiden Größen pro Periode eine kurzfristige Erfolgsrechnung (Erlöse/Kosten) abzuleiten. Eine regelmäßige Kostenrechnung kann darüber hinaus für die Kalkulation, insb. die Zuschlagskalkulation, eingesetzt werden, um die Kosten je Leistungseinheit (Stückkosten) zu ermitteln. Diese wiederum können fallweise Entscheidungen z. B. über die Annahme von Aufträgen bei gegebenen Marktpreisen, die Abgabe von Angeboten, die Entscheidung zwischen alternativen Fertigungsverfahren oder Einsatzstoffen, die Festlegung von Verrechnungspreisen für den innerbetrieblichen Leistungsaustausch sowie andere kostenorientierte kurzfristige Planungsfragen fundieren. Darüber hinaus kann die Kalkulation der Bestimmung der handelsrechtlichen (bilanziellen) Herstellungskosten dienen.

Schließlich umfasst das interne R. mit der Investitionsrechnung noch ein weiteres wichtiges Gebiet. Investitionsrechnungen dienen der Beurteilung der Vorteilhaftigkeit bzw. der Wirtschaftlichkeit von Investitionsprojekten und können in statischer Form (z. B. als Gewinn- oder Kostenvergleichsrechnung) aufgemacht oder unter Rückgriff auf dynamische Verfahren der Investitionsrechnung unter expliziter Einbeziehung des Zeitwerts sowie als Prognosemodelle konzipiert werden. Gängige Entscheidungskriterien sind in diesem Zusammenhang der Kapitalwert (relative Reichtumsmehrung gegenüber einer implizit durch den Kalkulationszinsfuß erfassten alternativen Kapitalmarktanlage) oder der interne Zinsfuß (Verzinsungsmaß der Investition über die Laufzeit unter Beachtung von Zinsen und Zinseszinsen). Sind ganze Unternehmen z. B. im Rahmen einer Kreditgewährung zu beurteilen, greifen Kreditinstitute regelmäßig auf den Jahresabschluss oder eine Bilanzanalyse mit bes.m Augenmerk auf das Schuldendeckungspotenzial zurück. Hilfestellungen bzw. Entscheidungsgrundlagen bzgl. des Kaufs oder Verkaufs ganzer Unternehmen(steile) geben Unternehmensbewertungen, die regelmäßig als Prognosemodelle auf der Basis von Gesamtbewertungsverfahren durchgeführt werden.

3.2 Externes Rechnungswesen

Das externe R., das sich an Unternehmensaußenstehende richtet, basiert im Wesentlichen auf der kaufmännischen Buchführung, die zumindest in Deutschland regelmäßig in Form der Doppik gestaltet wird. Aus der Buchführung wird über Umbewertungen und Aggregationen der handelsrechtliche Jahresabschluss mit seinen Bestandteilen der Bilanz (d. h. der Gegenüberstellung von Vermögensgegenständen und Schulden zur Ermittlung des Gewinns bzw. des Reinvermögens [Eigenkapital]) sowie dem Anhang. Muttergesellschaften von Unterordnungskonzernen müssen zudem noch einen Konzernabschluss mit den zusätzlichen Bestandteilen einer Kapitalflussrechnung (d. h. einer Gegenüberstellung von Ein- und Auszahlungen mit dem Ergebnis des Ausweises des Cashflows), einer Eigenkapitalrechnung (d. h. einer detaillierten Darstellung der Eigenkapitalveränderung) sowie – wahlweise – einer Segmentberichterstattung (d. h. einer detaillierten Berichterstattung über Unternehmenssparten). Die Grundlagen des externen R.s ergeben sich primär aus dem HGB sowie aus den GoB. Der Konzernabschluss muss von kapitalmarktorientierten Gesellschaften (§ 264d HGB) zwingend nach den informationsorientierten IFRS aufgestellt werden, wohingegen andere Mutterunternehmen die IFRS freiwillig anwenden können (§ 315e Abs. 3 HGB). Die Steuerbilanz nach dem EStG oder dem KStG basiert auf dem handelsrechtlichen Jahresabschluss. Der Konzernabschluss als Einzelabschluss der Unternehmensgruppe resultiert aus Anpassungen und Konsolidierungen der Einzelabschlüsse der einbezogenen Unternehmen. Inhaltlich ergeben sich im Rahmen der Jahres- und Konzernabschlüsse eine Reihe von Fragen, die sich u. a. auf die Ausübung von Bilanzierungswahlrechten, die Bewertung des Anlage- und Umlaufvermögens oder auch die zielorientierte Sachverhaltsgestaltung im Kontext der Bilanzpolitik beziehen. Jahres- und Konzernabschlüsse unterliegen bei Kapitalgesellschaften nach dem HGB und bei Großunternehmen anderer Rechtsform nach dem Publizitätsgesetz der Prüfung durch einen unabhängigen Dritten (Wirtschaftsprüfer) sowie der Offenlegung und werden durch den Lagebericht sowie bei kapitalmarktorientierten Aktiengesellschaften durch einen zumindest halbjährlichen Zwischenbericht ergänzt.

Sofern außerordentliche Finanzierungserfordernisse z. B. infolge von Fusionen und/oder Sanierungen auftreten, sind anlassbezogen Sonderbilanzen oder ein Kreditstatus zu erstellen. Zudem sind Sonderprüfungen z. B. bei vermuteten Verstößen gegen Bewertungsvorschriften (u. a. Unterbewertungen) oder auch bei angenommenen Unterschlagungen erforderlich. Schließlich erfordern steuerliche Zwecke Sonderrechnungen z. B. im Kontext der erbschaftsteuerlichen Verbundvermögensaufstellung.