Potsdamer Protokoll: Unterschied zwischen den Versionen

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S. Creuzberger: Potsdamer Protokoll, Version 11.11.2020, 09:00 Uhr, in: Staatslexikon<sup>8</sup> online, URL: {{fullurl:Potsdamer Protokoll}} (abgerufen: {{CURRENTDAY2}}.{{CURRENTMONTH}}.{{CURRENTYEAR}})
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S. Creuzberger: Potsdamer Protokoll, Version 14.08.2021, 13:00 Uhr, in: Staatslexikon<sup>8</sup> online, URL: {{fullurl:Potsdamer Protokoll}} (abgerufen: {{CURRENTDAY2}}.{{CURRENTMONTH}}.{{CURRENTYEAR}})
 
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Version vom 15. August 2021, 11:51 Uhr

Als P. P. wird gemeinhin das Abschlusskommuniqué bezeichnet, das die alliierten Hauptsiegermächte USA, UdSSR und Großbritannien, vertreten durch Harry S. Truman, Josef W. Stalin, Winston Churchill und Clement Richard Attlee, nach Kriegsende in Europa auf der vor den Toren Berlins im Potsdamer Schloss Cecilienhof tagenden Dreimächtekonferenz (17.7.–2.8.1945) verabschiedet haben. Darin wurden u. a. die gegenüber dem besetzen Deutschland – z. T. in Kompromissen ausgehandelten – Grundprinzipien festgelegt. Das P. P. wird fälschlicherweise oft als „Abkommen“ bezeichnet, obwohl es kein völkerrechtlich bindendes Dokument gewesen ist und deshalb auch keine parlamentarischen Ratifizierungsverfahren in den jeweiligen Unterzeichnerstaaten durchlaufen hat. Gleichwohl interpretierte insb. die UdSSR die Erklärung als Völkerrechtsdokument, wenn es darum ging, die von ihr in der SBZ und späteren DDR initiierten politischen, ökonomischen und gesellschaftlichen Umgestaltungen zu legitimieren.

1. Inhaltliche Festlegungen

Die politischen Grundsätze, auf die sich die Alliierten verständigt hatten, unterlagen einem bes.n Kontrollsystem: In den einzelnen Besatzungszonen sollten fortan die Oberbefehlshaber in Vertretung ihrer jeweiligen Regierung die oberste Gewalt ausüben. Alle Deutschland als Ganzes betreffenden Angelegenheiten hatten – nach Einbeziehungen Frankreichs in das Besatzungsregime – die vier Mächte im Alliierten Kontrollrat nach dem Einstimmigkeitsprinzip zu entscheiden. Die Wiederaufnahme der Deutschen in die friedliche internationale Völkergemeinschaft war dem P. P. zufolge im Wesentlichen daran geknüpft, zuvor eine Reihe von Voraussetzungen zu erfüllen: Mit den eingeforderten vier „D“ – der Demokratisierung, der Denazifizierung (Entnazifizierung), der Demilitarisierung und der ökonomischen Dekartellisierung – wollten die Siegermächte endgültig die Wurzeln des Nationalsozialismus in Deutschland beseitigen. Das Land war überdies während der gesamten Besatzungszeit als wirtschaftliche Einheit zu betrachten. Mit Blick auf zu leistende Reparationen und die deutsche Ostgrenze – die Sowjetmacht hatte hier nicht zuletzt mit der Westverschiebung Polens während der letzten Kriegsphase einschlägige Fakten geschaffen – zeichnete sich gegen Ende der Konferenz zwischen amerikanischen und sowjetischen Unterhändlern ein Paket-Lösungskompromiss ab: Er sah für die seit Februar 1945 östlich von Oder und Lausitzer Neiße unter polnischer Verwaltung stehenden deutschen Gebiete und für den von der UdSSR vorübergehend verwalteten Teil Ostpreußens eine endgültige Territorialregelung im Rahmen einer künftigen Friedenskonferenz vor. Eng damit verbunden war die Thematik der Umsiedlung bzw. Ausweisung deutscher Bevölkerungsteile aus den abgetretenen Gebieten. Im Gegenzug erklärte sich die UdSSR dazu bereit, dem weitgehend von den USA favorisierten Reparationsmodell zuzustimmen: Jede Siegermacht sollte die Entschädigungsansprüche vornehmlich aus der eigenen Zone sicherstellen. Im Austausch gegen einen entspr.en Umfang an Nahrungsmitteln und Rohstoffen sollte die UdSSR 15 % der nicht für die deutsche Friedenswirtschaft relevanten Industrieanlagen sowie weitere 10 % Gegenleistungen aus den Westzonen erhalten.

2. Historische Bewertung

Bereits zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des P. P. war unklar, inwieweit sich die darin enthaltenen Bestimmungen am Ende einvernehmlich verwirklichen ließen. Zahlreiche Formulierungen waren von den Verhandlungspartnern bewusst vage formuliert und unbestimmt gehalten. Schon im Vorfeld der alliierten Zusammenkunft hatte sich angedeutet, wie wenig die sowjetischen Demokratisierungsvorstellungen mit denen der bürgerlich-liberalen Westmächte korrespondierten. Die einseitig verfügte Gründung von politischen Parteien in der SBZ am 10.6.1945 (SMAD-Befehl Nr. 2) und der dortige Besatzungsalltag hatten dies sehr schnell unter Beweis gestellt. Das Prinzip, Deutschland als wirtschaftliche Einheit zu behandeln, war spätestens in dem Moment obsolet, als die UdSSR im Herbst desselben Jahres eine Bodenreform in der sowjetischen Besatzungszone initiierte, die nicht nur ökonomisch, sondern v. a. politisch-ideologisch zur Zerschlagung der „preußischen Junkerklasse“ motiviert und keinesfalls mit den westlichen Allianzpartnern abgestimmt war. Insofern symbolisierte das P. P. geradezu paradigmatisch die bereits bei Kriegsende unter den alliierten Siegermächten eingesetzten Spannungen, die spätestens 1947 in den Kalten Krieg mündeten.