Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD)

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1. Personen und Richtungen

Gegründet am 28.11.1964 als Sammelbecken des „nationalen Lagers“ unter Einschluss kleiner national-konservativer Kreise, trat die NPD die Nachfolge der einflusslosen DRP an, die den organisatorischen Kern der neuen Partei bildete.

Der erste Vorsitzende Friedrich Thielen (1964–1967), von der nationalkonservativen DP zur NPD gestoßen, war eine bloße Galionsfigur und musste bald Adolf von Thadden (1967–1971) Platz machen. A. von Thadden, als früherer Vorsitzender der DRP (1961–1964) fest im „nationalen Lager“ verhaftet, verfocht einen eher besitzbürgerlich orientierten Rechtsextremismus (Extremismus) und setzte sich von der nationalsozialistischen Ideologie ab. Die Niederlage bei der Bundestagswahl 1969 zeitigte bald personelle Konsequenzen. A. von Thadden trat 1971 zurück, weil die Partei nicht mehr „führbar“ sei. Unter seinem Nachfolger Martin Mußgnug, der mehr verwaltete als führte, blieb die Partei ein „braver Haufen“ Ewiggestriger ohne jede Ausstrahlung. Nach dem kläglichen Abschneiden bei der ersten gesamtdeutschen Bundestagswahl 1990 erklärte M. Mußgnug seinen Rücktritt. Auf dem Bundesparteitag im Juni 1991 setzte sich Günter Deckert, ein wegen Verfassungsfeindlichkeit aus dem Schuldienst entlassener Gymnasiallehrer durch, der (wie M. Mußgnug) die NPD in die Deutsche Liga für Volk und Heimat überführen wollte. Unter G. Deckert (1991–1995) konzentrierte sich die Partei verstärkt auf die „Ausländerfrage“. Zudem verstand sich der Vorsitzende als „Geschichtsrevisionist“, der deswegen mehrfach gerichtlich belangt wurde. Wegen Veruntreuung von Parteigeldern wurde er in einem innerparteilich umstrittenen Verfahren seines Amtes enthoben. Unter dem Nachfolger Udo Voigt (1996–2011), einem ehemaligen Hauptmann der Bundeswehr und diplomierten Politikwissenschaftler, öffnete sich die Partei Kräften mit z. T. neonationalsozialistischen Positionen, nicht zuletzt bedingt durch den Zulauf von Mitgliedern verbotener Vereinigungen in der ersten Hälfte der 90er- Jahre. Unter U. Voigt entfaltete die Partei im rechtsextremen Milieu eine gewisse Wirkung.

Holger Apfel, Vorsitzender ab 2011, schlug mit dem von ihm propagierten „sächsischen Weg“ einen etwas weniger aggressiven Kurs ein. Ende 2013 trat H. Apfel aus persönlichen Gründen überraschend als Partei- und sächsischer Fraktionsvorsitzender zurück. Sein Nachfolger Udo Pastörs, der Fraktionsvorsitzende im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern, gab nach der verlorenen Kampfabstimmung um den Platz 1 für die Europawahl gegen U. Voigt das Amt auf. Seit dem November 2014 ist der bisherige Presseverantwortliche Frank Franz der neue Vorsitzende.

2. Wahlergebnisse und Wählerschaft

Die NPD zog zwischen 1966 und 1968 in sieben Landesparlamente ein, u. a. bedingt durch eine ökonomische Rezession und die Bildung der Großen Koalition im Bund: 1966 in Hessen (7,9 %) und in Bayern (7,4 %), 1967 in Rheinland-Pfalz (6,9 %) und in Schleswig-Holstein (5,8 %), 1967 in Niedersachsen (7,0 %) und in Bremen (8,8 %). Das beste Ergebnis erzielte die Partei nach den „Osterunruhen“ der APO (Außerparlamentarische Opposition) 1968 im Gefolge des Attentats auf Rudi Dutschke in Baden-Württemberg (9,8 %). Dem relativ knappen Scheitern an der Fünfprozentklausel bei der Bundestagswahl 1969 mit 4,3 % der Stimmen folgte ein tiefer Absturz. Bei den Bundestagswahlen 1972 erreichte die Partei nur noch 0,6 %. Die Union konnte als konservative Kraft Unzufriedenheit bündeln und Wähler am rechten Rand integrieren. Die Bundestagswahlen zwischen 1976 und 2002 waren für die NPD noch deprimierender: Sie erzielte 1976 ganze 0,3 %, 1980 und 1983 jeweils 0,2 %, 1987 0,6 % und 1990 0,3 %. 1994 verzichtete sie ganz auf die Wahlteilnahme. Bei den Bundestagswahlen 1998 (0,3 %) und 2002 (0,4 %) verfehlte sie erneut das für die staatliche Teilfinanzierung wichtige Quorum von 0,5 %. Auch bei den Landtagswahlen scheiterte sie klar.

Erst 2004 sollte die Misserfolgsserie bei der Landtagswahl in Sachsen mit 9,2 % abreißen. Dieser Erfolg erklärte sich wesentlich mit der aggressiven Kampagne gegen die von der Bundesregierung betriebene Neuregelung der Arbeitslosenunterstützung („Hartz IV“). Sie kehrte 2009 in den Landtag zurück (5,6 %). Gleiches gelang ihr in Mecklenburg-Vorpommern 2006 (7,3 %) und 2011 (6,9 %).

Die NPD erreichte bei der Bundestagswahl 2005 1,6 % der Zweitstimmen. Das war das beste Ergebnis bei einer Bundestagswahl nach 1969. In den neuen Ländern kam sie auf 3,6 %, in den alten Bundesländern dagegen nur auf 1,1 %. Hier fallen ihr angesichts einer stärkeren Parteiidentifikation, einer gefestigteren politischen Kultur und besserer ökonomischer Bedingungen Achtungserfolge wesentlich schwerer als im Osten, wo die Angebots- und Gelegenheitsstrukturen für sie günstiger sind. Gleichwohl setzte überall ihr Niedergang ein. Bei der Bundestagswahl 2017 kam die Partei nur noch auf 0,4 %. Im Europaparlament ist die NPD seit 2014 durch den Wegfall der Fünfprozenthürde mit einem Abgeordneten (U. Voigt) vertreten.

Die NPD sog in der zweiten Hälfte der 60er- Jahre ein beträchtliches Protestwählerpotenzial auf. Sie war v. a. dort stark, wo schon die NSDAP ihre Hochburgen gehabt hatte (in ländlich-mittelständischen Gebieten mit einem hohen Anteil an Protestanten). Auch bei der Arbeiterschaft gewann sie überproportional. Bei Männern und Älteren war sie überrepräsentiert, v. a. in den unteren Schichten („Modernisierungsverlierer“) ist sie auch bei Jüngeren stark vertreten gewesen. Die stärkere Resonanz geht im Kern auf die weniger gut konsolidierten demokratischen Verhältnisse und die schwächer ausgeprägte Zivilgesellschaft zurück. Zwei spezifische Faktoren liegen der geringeren Immunisierung gegen den Rechtsextremismus dort zugrunde: zum einen die Erblast des „realen Sozialismus“ (die DDR war keine weltoffene Gesellschaft, die den Umgang mit „Fremden“ eingeübt hätte), zum anderen der nicht zuletzt ökonomisch schwierige Transformationsprozess (der im Übergang von der Diktatur zur Demokratie „Vereinigungsverlierer“ produziert).

3. Programmatik, Strategie, Organisation

Das Grundsatzprogramm der NPD von 1967, welches das „Manifest der NPD“ (1964) abgelöst hatte, das Parteiprogramm von 1967, das „Wertheimer Manifest“ (1970), das „Düsseldorfer Programm“ (1973) und das 1996 in Frankfurt am Main verabschiedete Programm fielen durch betont vorsichtige, verschleiernde Formulierungen auf. Ähnlich das Bamberger Programm im Juni 2010 („Arbeit. Familie. Vaterland.“), in dessen den 19 Programmpunkten vorangehenden „Grundgedanken“ es freilich deutlich heißt: „Deutschland muß das Land der Deutschen bleiben und muß es dort, wo dies nicht mehr der Fall ist, wieder werden. Grundsätzlich darf es für Fremde in Deutschland kein Bleiberecht geben, sondern nur eine Rückkehrpflicht in ihre Heimat. […] Der ethnischen Überfremdung Deutschlands durch Einwanderung ist genauso entschieden entgegenzutreten wie der kulturellen Überfremdung durch Amerikanisierung und Islamisierung“ (NPD 2013: 8 f.). Die Globalisierung gilt als „Weltdiktatur des Großkapitals, das die Völker kulturell gleichschaltet, politisch entmündigt, wirtschaftlich ausbeutet und ethnisch zerstört. Dieser Entwicklung gilt es kompromisslos entgegenzutreten“ (NPD 2013: 10). In der praktischen Politik spielten die Programme nur eine marginale Rolle.

Der Vorsitzende U. Voigt predigte revolutionären Kampf. Die Partei befolge die Gesetze, solange die BRD existiere, aber sie strebe deren „Abwicklung“ an. Kennzeichnend war und ist mithin die Ablehnung des demokratischen Verfassungsstaates. Unter H. Apfel und F. Franz nahm die Militanz leicht ab. Seit Mitte der 90er Jahre tritt die NPD als nationalrevolutionäre Kraft nahezu klassenkämpferisch auf, wendet sich vehement gegen die Globalisierung, gegen die USA und gegen den Kapitalismus. Die Idee der „Volksgemeinschaft“ nimmt dabei breiten Raum ein. Antikommunismus als Klammer – im Gegensatz zur Zeit vor 50 Jahren – spielt kaum mehr eine Rolle. Das monatlich in einer Auflage von 15 000 Exemplaren erscheinende Parteiorgan „Deutsche Stimme“ (seit 1976) ist gegenüber früher anspruchsvoller und zugl. radikaler geworden. Die Mitglieder- und Anhängerschaft soll so auf den Kurs der Partei eingeschworen werden. Hier finden sich Äußerungen im Sinne von Antisemitismus, Fremdenfeindlichkeit, Rassismus und Antipluralismus weitaus stärker als in Wahl- oder gar in Grundsatzprogrammen. Die 2006 durch den „Chefideologen“ Jürgen Gansel ins Leben gerufene „Dresdner Schule“ konnte die Intellektualisierung der NPD entgegen dem eigenen Anspruch nicht fördern. Der Rechtsextremismus der Partei ist heute klar antikapitalistisch fundiert.

U. Voigt sorgte mit seinem auf dem Parteitag 1998 abgesegneten Konzept in der Partei selbst und in der Öffentlichkeit für beträchtliche Aufmerksamkeit. Es stützt sich auf vier Säulen: Mit dem „Kampf um die Köpfe“ ist die Programmatik gemeint, mit dem „Kampf um die Straße“ die Massenmobilisierung, mit dem „Kampf um die Wähler“ die Wahlteilnahme, mit dem „Kampf um den organisierten Willen“, diese vierte Säule kam 2004 dazu, die Einigung des „nationalen Lagers“. Die Säulen hängen eng miteinander zusammen.

Die NPD besitzt in allen Bundesländern Landesverbände. Diese gliedern sich in mehr oder weniger gut funktionierende Kreisverbände. Partiell sind hierarchische Strukturen anzutreffen und (da man mit Versuchen des Ausschlusses schnell bei der Hand ist), bisweilen Elemente einer Kaderpartei. Ebenso fällt eine hohe Fluktuation auf, auch bei Führungskräften. Die Jungen Nationalisten (bis Anfang 2018 Nationaldemokraten), der Ring Nationaler Frauen und die Kommunalpolitische Vereinigung spielen keine Rolle. Der Nationaldemokratische Hochschulbund existiert schon seit den 1990er Jahren nicht mehr.

Zur Zeit ihrer großen Wahlerfolge hatte die NPD Ende der 60er Jahre über 25 000 Mitglieder. Deren Zahl sank nach dem Scheitern bei der Bundestagswahl 1969 schnell. Ende 2017 verfügt sie über 4 500 Mitglieder. Gerhard Frey, der Herausgeber einer verbreiteten Postille unter wechselndem Namen (2018: „National-Zeitung“), der zur Zeit der Parteigründung im Abseits gestanden hatte, scheiterte 1975 beim Versuch, den stellvertretenden Vorsitz zu erlangen. Er wandelte 1987 seine bereits 1971 als Vereinigung ins Leben gerufene DVU in eine Partei um. Immer wieder einmal kam es zur Annäherung zwischen den beiden Rechtsaußenformationen und zu Wahlabsprachen. 2011 schlossen sich beide zusammen, im Kern eine Übernahme der DVU durch die NPD. Allerdings profitierte die NPD nicht vom Zusammengehen mit der „Phantompartei“ DVU. Im Logo der Partei hieß es einst: „NPD – Die Volksunion“ (davor: „NPD – Die Nationalen“). Heute lautet es: „Die NPD – die soziale Heimatpartei“.

Die Verbindung der NPD mit den militanten Freien Kameradschaften, die ihr z. T. „Verbürgerlichung“ vorwerfen, kommt einer Gratwanderung gleich. In ihrer Organisation scheint die NPD weniger gefestigt, als es nach außen erscheinen mag. Sie musste die Gründung kleiner Konkurrenzparteien (Die Rechte, Der III. Weg) hinnehmen. Ihr mangelnder Erfolg hat sich nicht nur organisatorisch negativ auf die Partei ausgewirkt, sondern auch finanziell. Ein Teil der Öffentlichkeit überbetont die Resonanz der systemoppositionellen Partei und versäumt es so, deren ideologische, strategische und organisatorische Defizite angemessen herauszustellen.

4. Zwei Verbotsverfahren

Nachdem es schon in der Zeit der ersten Großen Koalition unter Innenminister Ernst Benda zu einer halbherzig geführten Verbotsdiskussion gekommen war, ließen es die etablierten Parteien im Jahre 2000 nicht mehr mit bloßen Absichtserklärungen bewenden: Alle drei dazu berechtigten Verfassungsorgane reichten gegen die NPD 2001 einen Verbotsantrag ein. Da nach den Angaben der Verfassungsschutzbehörden (Verfassungsschutz) ihre V-Leute rund 15 % in den Vorständen der NPD stellten (etwa 30 von 200), gab das BVerfG am 18.3.2003 die Einstellung des Verfahrens bekannt. Drei der sieben Richter sahen in der Massierung von V-Leuten ein nicht behebbares Verfahrenshindernis. Ausgerechnet der einstige Linksterrorist Horst Mahler – ein Wanderer zwischen den ideologischen Welten – hatte als Rechtsvertreter der NPD fungiert und bizarre Stellungnahmen verfasst.

In der Folge meldeten sich immer wieder nach (tatsächlichen oder vermeintlichen) rechtsextremistischen Ausschreitungen Befürworter eines Verbots zu Wort. Im Dezember 2013 stellte der Bundesrat erneut einen Verbotsantrag. Bundesregierung und Bundestag unterstützten ihn zwar, verzichteten aber auf eine eigene Antragstellung.

Nach einer dreitägigen Verhandlung Anfang März 2016 wies das BVerfG am 17.1.2017 in einem einstimmig ergangenen Urteil den Verbotsantrag ab. Über weite Strecken belegte es den verfassungsfeindlichen Charakter der Partei: ihren Verstoß gegen die Menschenwürde (mit der ethnisch-homogen interpretierten „Volksgemeinschaft“), ihre Verletzung des Demokratieprinzips (Demokratie), erkennbar etwa im sozialrevolutionären Selbstverständnis, ihre Verwandtschaft zum Nationalsozialismus (z. B. im Rückgriff auf dessen Vokabular und Symbolik).

Gleichwohl teilte das Gericht keineswegs die Position des Antragstellers: Zwar verfolge die Partei ihre verfassungsfeindlichen Ziele planvoll, aber sie habe weder Aussicht, diese durchzusetzen, noch gebe es hinreichende Anzeichen für eine massive Beeinträchtigung der Freiheit: wegen der Misserfolge bei Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahlen, des bescheidenen Organisationsgrades, ihrer wenig entfalteten Kampagnefähigkeit, ihrer niedrigen gesellschaftlichen Wirkkraft und Reichweite. Selbst der „Kampf um den organisierten Willen“, ihre vierte strategische Säule, funktioniere weder im parteigebundenen Milieu noch in der subkulturellen „Szene“. „National befreite Zonen“ fehlten, die schwachbrüstige NPD verbreite keine „Atmosphäre der Angst“ (BVerfG 17.1.2017–2 BvB 1/13), und sie wende keine der Gesamtpartei zurechenbare Gewalt an. Das Gericht hält Vorkehrungen unterhalb der Schwelle eines Parteiverbots nach einer Änderung der Rechtslage für möglich, z. B. den Ausschluss von der Parteienfinanzierung. Der Bundestag verabschiedete im Juni 2017 – gegen die Stimmen der Grünen – eine Grundgesetzänderung, wonach Parteien, die nach ihren Zielen oder dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, den demokratischen Verfassungsstaat zu beseitigen, von staatlicher Parteienfinanzierung ausgeschlossen sind.