Legitimation

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In einem Herrschaftsverhältnis bezeichnet L. den Prozess der Generierung von Gründen, die bei Herrschaftsunterworfenen wie -ausübenden dazu führen, dass die eigene wie auch die Position des oder der Anderen als rechtmäßig anerkannt, also Legitimität hergestellt wird. Diese Manifestation von L. als Anerkennung bzw. Berechtigung verweist damit immer auf ein konkretes, historisch gewordenes oder situativ hegemoniales Verhältnis von Macht, Recht und Anerkennung. Dessen Austarierung wird dann politisch virulent, wenn abweichende Interessen auszuhandeln sind. L. ermöglicht die fortlaufende Stabilisierung eines Herrschaftsverhältnisses und seiner tragenden Verfahren.

1. Drei Typen legitimer Herrschaft

Die systematische Analyse von L. beginnt noch vor der fachlichen Ausdifferenzierung der Politikwissenschaft aus dem soziologischen bzw. staatswissenschaftlich-juristischen Fächerkontext. Im 1922 postum veröffentlichten Fragment „Die drei reinen Typen legitimer Herrschaft“ nimmt Max Weber eine kanonische Unterscheidung der idealtypischen Motive zur Anerkennung von Herrschaft vor, insofern diese über bloß kontingente Motive, wie bestehende Sitten oder individuelle Nutzenkalküle, hinausgehen:

a) Legale Herrschaft, die auf der formal korrekten Herstellung von Regeln, ungeachtet ihres Gehalts, beruht und die, typisch für moderne Staatlichkeit, in Form von bürokratischer Herrschaft (Bürokratie) anzutreffen ist. Gehorsam wird der Regel geschuldet;

b) Traditionale Herrschaft (Tradition), die auf der Hinnahme einer historisch gewachsenen, patriarchalen Ordnung und der mit ihr qua Abstammung verbundenen Repräsentanten beruht. Gehorsam wird der Person des Herrschers (König, Sippenchef, Familienvater etc.) geschuldet;

c) Charismatische Herrschaft (Charisma), die auf der emotionalen Hingabe an eine primär autoritäre Führerfigur beruht, der bestimmte Gnadengaben (magische Fähigkeiten, Offenbarungen oder Heldentum, aber auch Intellektualität oder Redebegabung) zugesprochen werden. Ungeteilter und ausschließlicher Gehorsam wird dem Führer (Kriegsheld, Prophet, Demagoge) geschuldet.

Dolf Sternberger hat dieses Kernstück von M. Webers politischer Soziologie dahingehend kritisiert, dass Demokratie nur als Nebenprodukt, nämlich als anti-autoritäre Umdeutung des Führerprinzips, auftauche. Wäre M. Weber in seinem Herrschaftsbegriff nicht so sehr auf den Aspekt des Befehlens fixiert, dann hätte er auch eine demokratische legitimierte Herrschaft unterscheiden müssen, welche die Notwendigkeit des permaneten Ringens um L. und ihre konkreten Manifestationen zum Gegenstand gehabt hätte.

2. Legitimation in der Demokratie

Nach dem Zweiten Weltkrieg erfährt der Begriff innerhalb der Politikwissenschaft eine Ausdifferenzierung, die sich am von David Easton entworfen, strukturfunktionalistischen Modell eines politischen Systems orientiert. Die Betrachtung der Generierung von L. erfolgt dabei anhand verschiedener Leistungen demokratischer Institutionengefüge. Diesen liegt ein hybrides Bürgerverständnis zugrunde, insofern die Bürgerschaft als Rechtsadressat und Rechtsautor gleichermaßen begriffen wird, was Abraham Lincoln in der Gettysburg-Address als „government of the people, by the people, and for the people“ (Lincoln 1994: 10) bezeichnete. Folglich werden bei Fritz Wilhelm Scharpf zunächst zwei Dimensionen von L. unterschieden:

a) Die Input-L. (governement by the people), die auf der Vorstellung beruht, das Bürger ihre Repräsentanten wählen können und sie diese dadurch zur kollektiv bindenden Entscheidungsfindung ermächtigen. In dem Maße, in dem im Zuge formal anerkannter, d. h. in der Regel gleicher, freier und geheimer Wahl eine Mitwirkung bei der Berufung der Repräsentanten gegeben ist, kann ein politisches System als legitim gelten;

b) die Output-L. (government for the people), die auf einer effizienten Regierungsführung besteht. Je mehr es einem politischen System gelingt, Responsivität angesichts der Demands der Bürgerschaft zu realisieren, umso mehr kann es als legitim gelten. Vivien Ann Schmidt ergänzt dieses Begriffspaar um

c) die Throughput-L., die sie als Zugänglichkeit des Regierungsprozesses im Bereich zwischen In- und Output des politischen Systems begreift. Gerade in komplexen, supranationalen Politikverflechtungen ist diese Form von L., etwa als Transparenz, Optionen zur Mitbestimmung und Anhörung usw., von bes.r Bedeutung, um die Black Box des politischen Systems zu erschließen und ihre kollektiv bindenden Entscheidungen zu legitimieren.

Gerade hier gerät die L. moderner Demokratie gegenwärtig zunehmend unter Druck, denn populistische Strömungen (Populismus) setzen mit ihrer Unterscheidung von Volk und politischer Elite an diesen Aspekten an. So behaupten sie für die etablierten Demokratien der Gegenwart mangelnde Teilhabechancen ebenso wie einen bloß an Eliteninteressen orientierten Systemoutput und eine hochgradige Intransparenz der politischen Aushandlungsprozesse. Aus dieser – aus ihrer Sicht – fehlenden L. bestehender Demokratien leiten sie u. a. Forderungen nach der Rückkehr zu einem möglichst ethnisch homogenen Nationalstaat und einer Ausweitung von Volksbefragungen als integralem Bestandteil der politischen Entscheidungsfindung ab.

3. Legitimation zwischen System- und Diskurstheorie

Nochmalig andere, insb. für die deutsche Debatte bedeutsame Zugänge wählen Niklas Luhmann und Jürgen Habermas. N. Luhmann begreift L. systemtheoretisch (Systemtheorie) als ein Verfahren, das es dem politischen System erlaubt, die Komplexität aus seiner Umwelt so zu reduzieren, dass diese schließlich in konrete Normen, wie etwa Gesetze, überführt werden kann, ohne dabei noch auf vermeintlich immergültige Wahrheiten angewiesen zu sein. J. Habermas hingegen betont die politisch-partizipative Verantwortung des Einzelnen und die Rolle der Sprache. In dem Maße, in dem individuelle Folgebereitschaft auf der „Überzeugung [beruht], daß ich mich im Zweifelsfall diskursiv überzeugen lassen kann“ (Habermas 1973: 64), ist L. keine Leistung des politischen Systems, sondern eine in der diskursiv partizipierenden Bürgeschaft verortete, flüchtige Ressource. Dabei tritt der fundamental unterschiedliche Zugang beider Theorieströmungen zu Phänomenen der politischen Praxis deutlich hervor: funktional-analytisch in der System-, normativ in der Diskurstheorie.

4. Aktuelle Debatte

Im letztgenannten Sinne stehen gegenwärtig politikfeld- und teildisziplinenübegreifend Fragen nach der Generierung von L. im Fokus. Weil die Stabilisierung von Herrschaft ein Prozess ist, der regimeunabhängig permanenter Erneurung bedarf, argumentieren Matthias Lemke und Toralf Stark, dass vornehmlich der Prozesscharakter von L. zu untersuchen sei. In Anlehnung an die Begriffsprägung des Politischen, welche die Dynamik eines beständigen und notwendigen Aushandelns abweichender Positionen in der politischen Öffentlichkeit betont, schlagen sie vor, über das Legitimatorische zu sprechen. So geht etwa Uriel Aboulof der Frage nach, wie sich die Generierung von L. in politischen Aushandlungsprozessen manifestiert und auf die beteiligten Akteure zurückwirkt. Hierfür unterscheidet er zwischen negativer und positiver politischer L., die er als komplementäre Phänome im Prozess der Stabilisierung von Herrschaft begreift. Während erstere auf die Frage gerichtet ist, was substanziell als legitime Politik gelten könne, bezieht sich letztere auf den oder die Urheber bzw. die vorgebrachten Gründe von L. (Gott, Tradition, Regierung, Volk, etc.). Nur wenn beide Ressourcen zu Verfügung stehen, so U. Aboulof, könne ein Regime seine Herrschaft längerfristig stabilisieren.