Kritik: Unterschied zwischen den Versionen

K (Kritik)
 
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O. Höffe: Kritik, Version 11.11.2020, 09:00 Uhr, in: Staatslexikon<sup>8</sup> online, URL: {{fullurl:Kritik}} (abgerufen: {{CURRENTDAY2}}.{{CURRENTMONTH}}.{{CURRENTYEAR}})
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O. Höffe: Kritik, Version 04.01.2021, 09:00 Uhr, in: Staatslexikon<sup>8</sup> online, URL: {{fullurl:Kritik}} (abgerufen: {{CURRENTDAY2}}.{{CURRENTMONTH}}.{{CURRENTYEAR}})
 
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Version vom 4. Januar 2021, 11:22 Uhr

1. Antike Bedeutung

Der Ausdruck der K. hat eine bis heute wirkende Bedeutungsvielfalt, die sich am besten aus der Begriffsgeschichte erschließt. Sie relativiert das in der Umgangssprache vorherrschende Verständnis von negativer K., nämlich von Missbilligung, Bedenken und Einwand bis hin zu Einwurf, sogar Ablehnung. Der Ausdruck K. stammt vom griechischen kritikos (zu krinein: scheiden, trennen, beurteilen und entscheiden). Er meint jene Leistung eines allg.en Unterscheidungsvermögens, die in einer nicht auf das Gerichtswesen eingeschränkten judikativen K. besteht. Im Forensischen bedeutet K. das Urteilen eines Richters, in der Medizin bezieht es sich auf den entscheidenden Wendepunkt einer Krankheit zum Besseren oder Schlimmeren, in der Erkenntnistheorie meint es mit Sokrates’ Hebammenkunst die Fähigkeit, das Wahre vom Falschen zu unterscheiden.

Bei Aristoteles erhält die K. eine politische, sogar fundamentalpolitische Bedeutung. Verstanden als das Recht, an der beratenden und der „richtenden“ (kritikē) Staatsgewalt teilzunehmen, wird sie zum Definitionselement des Bürgers. Daneben bleibt freilich die erkenntnistheoretische Bedeutung erhalten: Mit der Wahrnehmung besitzen alle Lebewesen die entspr.e natürliche Unterscheidungskraft (dynamis kritikē), die in der Schrift „Über die Seele“ auch dem Denken (dianoia) zukommt.

Für die Wirkungsgeschichte der K. ist nicht Aristoteles’ politische, sondern seine erkenntnistheoretische Bedeutung wichtig, noch mehr die Bestimmung des allseits Gebildeten, den nicht etwa ein enzyklopädisches Bildungswissen auszeichnet, sondern die vom Spezialisten verschiedene Fähigkeit, dank allg.er Prinzipien über alle Fragen ein Urteil zu bilden.

2. Bis Kant

Seit dem Hellenismus bezeichnet K. v. a. die methodisch vorgenommene Beurteilung von Texten; der zuständige Fachmann heißt Philologe, Grammatiker oder Kritiker. Vornehmlich in dieser Bedeutung geht im 17. Jh. die K. in die europäischen Nationalsprachen ein, im Deutschen über das Französische, weshalb man hier das Wort auf der zweiten Silbe betont. Seit dem ausgehenden 18. Jh. blüht jene Buch-, Theater-, Kunst- und Musik-K., die die schon ältere Bibel-K. ergänzt und bis heute ihren Platz im Feuilleton von Zeitungen und Zeitschriften behauptet.

Bei dem seither maßgeblichen Philosophen Immanuel Kant wird die K. sowohl radikalisiert – mittels der allgemeinmenschlichen Vernunft (Vernunft – Verstand) richtet sie sich auf die letzten Wurzeln – als auch universalisiert. Denn der zum Wesensmerkmal der Epoche, der (europäischen) Aufklärung, erhobenen K. muss sich „alles unterwerfen“, einschließlich der Religion, die wegen ihrer Heiligkeit, und der Gesetzgebung, die wegen ihrer Majestät glauben, über alle K. erhaben zu sein. Jeder Lebensbereich, der eine „unverstellte“, d. h.: weder betrügerische noch erheuchelte „Achtung“ beansprucht, hat sich zu diesem Zweck dem Gerichtshof der Vernunft zu unterwerfen. Diesen nimmt, an keine externen Autoritäten gebunden, eine freie Prüfung vor, die nicht im Geheimen, hinter verschlossenen Türen, sondern „öffentlich“ stattzufinden hat (Kant 1781: 9).

Auch wenn I. Kants einschlägige Schrift, die alle philosophischen Werke seiner Zeit überragende „Kritik der reinen Vernunft“ (1781), sich vornehmlich mit Fragen der Erkenntnis- und Gegenstandstheorie befasst, zeigt I. Kants Hinweis auf Religion und Gesetzgebung, dass es letztlich auf ein praktisch-politisches, vornehmlich moralisches Interesse ankommt. Aus diesem Grund gipfeln alle drei Kritiken I. Kants, die „Kritik der reinen Vernunft“, die „Kritik der praktischen Vernunft“ (1788), selbst die „Kritik der Urteilskraft“ (1788), obwohl der Ästhetik und der Teleologie gewidmet, in Erörterungen zur moralischen Welt und deren Urheber.

Die nähere moralisch-politische Erörterung nimmt I. Kant in seiner Rechts- und Staatsphilosophie, namentlich im Text „Über den Gemeinspruch: Das mag in der Theorie richtig sein, taugt aber nicht für die Praxis“ (1793), in der „Rechtslehre“ (1797) und in der Schrift „Zum ewigen Frieden“ (1795), vor.

3. Von Marx bis in die Gegenwart

Obwohl eine K. im Geist I. Kants, um politisch zu sein, keiner expliziten Politisierung bedarf, nimmt den Weg zur ausdrücklichen, am Ende sogar tagespolitischen Stellungnahme die K. erst in der Hegelschule. Die K. verliert dabei nicht ihren philosophischen Anspruch, vielmehr wollen Philosophen unter den Stichwort der K. unmittelbar Politik machen. Prominent ist der Linkshegelianer Karl Marx. Während Rechtshegelianer mit dem Anerkennen des Bestehenden eine affirmative K. betreiben, gibt K. Marx’ „Elfte These über Feuerbach“ (1888) das Programm einer revolutionären Weltverbesserung vor: „Die Philosophen haben die Welt nur verschieden interpretiert, es kömmt drauf an, sie zu verändern“. Die bloße Theorie, „K.“ genannt, soll in eine notfalls gewaltsame Revolution der Gesellschaft umschlagen. Gemäß dem Untertitel „Kritik der politischen Ökonomie“ will K. Marx in seinem Hauptwerk, „Das Kapital“ (1972), die bisher vorherrschende „bürgerliche“ Volkswirtschaftslehre eines Adam Smith mit den methodischen Mitteln von Georg Wilhelm Friedrich Hegels Dialektik durch eine sozialistische, der Aufhebung aller menschlichen Entfremdung dienende Theorie ersetzen.

Abgesehen von der bleibenden Bedeutung als K. heiliger Schriften und als Buch-, Theater-, Kunst- und Musik-K. hat sich die in I. Kant und K. Marx auf unterschiedliche kulminierende K. in zwei philosophischen Richtungen erneuert. Die an den westlichen Marxismus sich anschließende Frankfurter Schule (Max Horkheimer, Theodor W. Adorno, später Jürgen Habermas) nennt sich „Kritische Theorie“. Im Gegensatz zu der in den Fachwissenschaften praktizierten „traditionellen Theorie“, die letztlich einer von Wissenschaft und Technik angeleiteten Naturbeherrschung diene, will die kritische Theorie auf verborgene Formen der Unterdrückung und Ausbeutung aufmerksam machen, deren Herkunft erklären und eine nicht nur von der bestehenden, sondern von jeder Entfremdung freie Gesellschaft entwerfen. Die andere Richtung, der von Karl Popper begründete Kritische Rationalismus, schließt sich hingegen an I. Kant an. Er fordert, sowohl in der Wissenschaft als auch in Gesellschaft und Politik auf jede absolute Gewissheit zu verzichten, um statt dessen kritische Prüfungen vorzunehmen.

4. Fachliche und banale Bedeutung

I. Kants Einstellung der K. hat sich insofern bis heute erhalten, als die Bereitschaft zur K. als selbstverständliche Verpflichtung gilt. Wer sich der K. entzieht, dem mangelt es an Legitimität und Achtung. Allerdings droht die Gefahr, die mit der Qualifikation einer Disziplin als „kritische Pädagogik“, „kritische Psychologie“ usw., beginnt und sich in der Alltagssprache fortsetzt: Inhaltlich bagatellisiert und politisch depotenziert, wird der Ausdruck K. beinahe gehaltlos. In Zusammensetzungen wie Text-K., Wort-K. oder bei der „kritischen Edition“ von Schriften bleibt der K. aber eine klare und überzeugende Bedeutung erhalten.