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S. Mölls: Kosten, Version 04.01.2021, 09:00 Uhr, in: Staatslexikon<sup>8</sup> online, URL: {{fullurl:Kosten}} (abgerufen: {{CURRENTDAY2}}.{{CURRENTMONTH}}.{{CURRENTYEAR}})
 
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Version vom 4. Januar 2021, 11:22 Uhr

1. Allgemeine Begriffsmerkmale

K. (und Erlöse bzw. Leistungen) stellen die grundlegenden Rechengrößen von K.-Rechnungssystemen dar. K. umschreiben in diesem Kontext den durch die betriebliche Leistungserstellung verursachten, bewerteten sachzielbezogenen Güterverbrauch einer Abrechnungsperiode. Für die Charakterisierung von K. sind dabei insb. drei Merkmale entscheidend: Güterverbrauch, Sachzielbezogenheit und Bewertung. Der Güterverbrauch (Güter, Produktion) als erstes Merkmal umschreibt die Mengenkomponente, d. h. den gesamten mengenmäßigen Ge- und Verbrauch an Gütern einer Abrechnungsperiode. Mit der Sachzielbezogenheit der K. wird eine Einschränkung insofern vorgenommen, als nur der Güterverzehr zu K. führt, der im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Produktionsprogramm als dem Sachziel gehört (Verursachungs- oder Einwirkungsprinzip). Externe Kosten, die durch einzelwirtschaftliches Handeln entstehen, aber von der Allgemeinheit (Dritten) getragen werden, bleiben damit unberücksichtigt (z. B. ökologische Folgekosten). Für die Bewertung der Mengenkomponente muss der Güterverbrauch schließlich mit zugehörigen K.-Ansätzen verknüpft werden, um die Vergleichbarkeit des ermittelten Güterverzehrs zu erreichen. Entspr. setzt sich dieser wertmäßige K.-Begriff aus den Komponenten Menge und Preis zusammen. Unter Rückgriff auf die Unterteilung in beschäftigungsunabhängige (kBU) und beschäftigungsabhängige K. (kBA) ergibt sich der über die K.-Funktion (K(x)) ausgedrückte Zusammenhang – vereinfacht – wie folgt: K(x) = kBU + kBA  x mit x = Menge.

Die praktische Umsetzung des wertmäßigen K.-Begriffs erlaubt eine hohe Flexiblität, da sich die K.-Bewertung grundsätzlich nach dem jeweils verfolgten Rechnungszweck zu richten und damit unterschiedlichen Informationsbedürfnissen und Entscheidungszielen Rechnung tragen soll. So könnten als Marktpreise Anschaffungspreise oder aktuelle oder zukünftige Tagesbeschaffungswerte (Wiederbeschaffungspreise) ebenso Eingang in die Rechnung finden wie verschiedene Formen von Verrechnungspreisen (z. B. Fest-, Durchschnitts- oder Schätzpreise) oder Opportunitäts-K. (Alternativ-K.). In jedem Fall sollen in einem entscheidungsorientierten Verständnis mit dem wertmäßigen K.-Begriff die K. aber so bestimmt werden, dass mit dem ermittelten Betrag die günstigste Verwendung des jeweils einschlägigen Einsatzgutes indiziert und damit eine Lenkungsfunktion erfüllt wird. Die Beantwortung dieser Frage erfordert regelmäßig Grenzbetrachtungen von K. und Nutzen. Mit Blick auf die K. ergeben sich die Grenz-K. mathematisch als erste Ableitung der K.-Funktion und geben an, um wie viel sich die K. ändern, sofern die Produktion eines Gutes um eine infinitesimal kleine Einheit erhöht wird. Bei unterstellter Gewinnmaximierung umschreibt der Grenznutzen die Opportunitäts-K. (Grenzdeckungsbeiträge) und ist im Fall nicht ausgelasteter Kapazitäten gleich Null.

Im Gegensatz zum wertmäßigen K.-Begriff knüpft der pagatorische K.-Begriff ausschießlich an Zahlungen (v. a. Anschaffungs-K.) an und lässt Opportunitäts-K. unberücksichtigt. Entspr. ist der wertmäßige K.-Begriff der K.-Rechnung nicht identisch zum bilanzrechtlichen Terminus Aufwand. Unterschiede können sich zunächst aus abweichenden Bewertungen ergeben. Während die Finanzbuchhaltung und der daraus abgeleitete Jahresabschluss an das handels- und/oder steuerrechtliche Bewertungssystem gebunden sind und z. B. nur bilanzielle Abschreibungen verrechnen dürfen, lassen sich in der K.-Rechnung auch kalkulatorische Abschreibungen ansetzen. Diese Bewertungsunterschiede werden als Anders-K. bezeichnet, da sich K. und Aufwand in jeweils anderer Höhe gegenüberstehen. Darüber hinaus lassen sich in der internen Rechnung aber auch K. ansetzen, die im externen Rechnungswesen kein Pendant haben und deshalb als Zusatz-K. bezeichnet werden. In diesen Fällen stehen dem betriebsbedingten Werteverzehr keine Aufwendungen gegenüber, was z. B. bei kalkulatorischen Zinsen (Zins) oder kalkulatorischen Unternehmerlöhnen der Fall ist. Entsprechen sich schließlich K. und Aufwendungen handelt es sich um Grund-K., die auch als aufwandsgleiche K. bezeichnet werden. Typisches Beispiel für derartige K. ist der Verbrauch von Rohstoffen.

2. Verschiedene betriebswirtschaftliche Kostenbegriffe und -konzepte

Die grundsätzliche Entscheidungsorientierung des allg.en K.-Begriffs hat im Kontext unterschiedlicher betrieblicher Entscheidungssituationen eine Vielzahl von (Unter-)Kostenbegriffen entstehen lassen, die einerseits als Strukturierungshilfen Managementprozesse prinzipiell zielgerichtet unterstützen können und andererseits zur Herausbildung differenzierter K.-Rechnungssysteme geführt haben.

Bzgl. der für die betriebliche Entscheidungsfindung bedeutsamen Frage, ob und inwieweit K. eindeutig verursachungsgemäß zugerechnet werden können, lassen sich Einzel-K. und Gemein-K. unterscheiden. Einzel-K. können direkt einzelnen Bezugsobjekten zugerechnet werden, wohingegen Gemein-K. für verschiedene Bezugsobjekte gemeinsam anfallen (z. B. K. der allg.en Verwaltung oder Vertriebs-K.) und sich insofern das Problem einer verursachungsgerechten Zurechnung stellt. Für nur gering ausdifferenzierte K.-Rechnungen muss an dieser Stelle von einem großen Gemeinkostenblock ausgegangen werden, so dass in der Folge die sog.e Prozesskostenrechnung entwickelt worden ist. Eine solche Rechnung will undifferenzierte K.-Schlüssel möglichst vermeiden und stellt v. a. auf die tatsächliche Inanspruchnahme auf der Grundlage abgerufener Aktivitäten oder Tätigkeiten ab.

Die Beschäftigungsabhängigkeit von K. ist ein weiteres entscheidungsorientiertes Klassifikationskriterium und führt zu einer Unterscheidung von fixen und variablen K. Unter der – realitätsfernen – Annahme einer beliebigen Teilbarkeit der (K.–)Güter hängt die Zuordnung zu der Kategorie der (beschäftigungs-)variablen oder (beschäftigungs-)fixen K. vom Betrachtungszeitraum ab, in dem das Unternehmen auf eine Veränderung der Beschäftigung reagieren kann. Im Rahmen z. B. einer Fixkostendeckungsrechnung erweitert die Unterteilung in variable und fixe K. traditionelle Vollkostenrechnungen und kann als Entscheidungshilfe in unterschiedlichen betrieblichen Funktionsbereichen dienen. Zentral sind Entscheidungen hinsichtlich Eigen- v Fremdfertigung, der Bestimmung von Preisober- oder -untergrenzen, der Durchführung von Break-Even-Analysen oder der Ableitung des gewinnmaximalen Produktionsprogramms.

Eine inhaltliche Zusammenführung unterschiedlicher K.-Ansätze ermöglicht schließlich der investitionstheoretische K.-Begriff, der durch Entscheidungen ausgelöste Kapitalwertänderungen in den Mittelpunkt der Betrachtung rückt. Durch die Herleitung des Kapitalwertes auf der Basis von Zahlungsströmen basiert er – analog zum pagatorischen K.-Begriff – auf Ausgaben. Darüber hinaus ist er unmittelbar auf Entscheidungen ausgerichtet, die über Kapitalwertänderungen (= Änderung der relativen Vermögensposition) Zieländerungen anzeigen und zum wertmäßigen K.-Begriff führen. Eine derartige K.-Sicht ist typisch für Ansätze der wertorientierten Unternehmensssteuerung (z. B. Shareholder Value-Ansatz oder Economic Value Added).