Kloster: Unterschied zwischen den Versionen

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J. Sonntag, M. Breitenstein: Kloster, Version 11.11.2020, 09:00 Uhr, in: Staatslexikon<sup>8</sup> online, URL: {{fullurl:Kloster}} (abgerufen: {{CURRENTDAY2}}.{{CURRENTMONTH}}.{{CURRENTYEAR}})
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J. Sonntag, M. Breitenstein: Kloster, Version 04.01.2021, 09:00 Uhr, in: Staatslexikon<sup>8</sup> online, URL: {{fullurl:Kloster}} (abgerufen: {{CURRENTDAY2}}.{{CURRENTMONTH}}.{{CURRENTYEAR}})
 
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Version vom 4. Januar 2021, 12:22 Uhr

Der vom lateinisch claustrum (verschlossen) abgeleitete Begriff K. bezeichnet im Allgemeinen eine konkrete, zur Außenwelt hin abgegrenzte bauliche Einheit, in der eine dauerhafte, mit Rechts- und Eigentumsfähigkeit ausgestattete religiöse Gemeinschaft zumeist nach einem Gelübde (Mönchtum, Orden) lebt. Als erster K.-Gründer gilt der aus Ägypten stammende Pachomius. In den romanischen Sprachen benennen die entspr.en Ableitungen von claustrum zusätzlich konkret den Kreuzgang. Weitere Benennungen waren und sind für K. im Gebrauch: Früh schon wurde der Begriff monasterium, urspr. eine Einsiedelei, auch synonym für K. verwendet. Daneben ist der Begriff des eremitorium, der Einsiedelei, zu finden, wenn Orte benannt werden sollen, an denen Eremiten allein, zuweilen in Verbänden zusammen leben (z. B. Kartäuser, Wilhelmiten). Ebenso können cellae (Zellen), zunächst ausschließlich kleine, individuelle Wohnräume, seit dem 6. Jh. ganze K. meinen. V. a. bei den Bettelorden taucht Konvent (conventum), anfänglich die Versammlung der K.-Bewohner, bald als Begriff für K. auf. In der Schweiz und in Österreich wiederum findet die Bezeichnung Stift gleichermaßen Verwendung für K. von Mönchen, Nonnen und Kanonikern. Das K. begegnet im Besonderen ab dem 12. Jh. auch im allegorischen und mystischen Sinn, etwa als innerer Rückzugsort der Seele oder als die in sich zurückgezogene Seele selbst (claustrum animae, cella cordis).

1. Klosterarchitektur

Dem Anliegen der jeweiligen Gemeinschaft entspr., unterschieden sich die K.-Architekturen i. d. R. in wesentlichen Details, sie besaßen jedoch ebenso merkliche Übereinstimmungen. Der K.-Kirche war der Kreuzgang angegliedert, der die grundlegenden Gebäude der Klausur – den für Außenstehende nicht zugänglichen Bereich des K.s – miteinander verband: den Kapitelsaal als Versammlungsort, das Refektorium (Speisesaal) und das Dormitorium (Schlafsaal) oder, etwa im Falle der eremitisch Lebenden, die Zellen der Mönche und Nonnen – kleine, mehrräumige Wohnbereiche, in denen jeweils ein Religioser arbeitete, betete und schlief.

Die Benediktsregel, die sich im 9. Jh. allg. durchsetzte, sieht folgende Räumlichkeiten für ein K. vor: die Kirche oder einen Betraum (Oratorium), eine Bibliothek (bibliotheca), einen Speisesaal (refectorium) und Schlafraum (dormitorium), einen Vorratsraum (cellarium), eine Küche (coquina), einen abgesonderten Raum für Kranke (cella infirmorum), eine Wohnung für den Pförtner (cella iuxta portam), einen Raum für Novizen (cella noviciorum) und einen Gästetrakt (cella hospitum).

Diese Funktionsräume, die sich im Idealplan von St. Gallen (um 820) zu eigenen Gebäuden entwickelt hatten, gehören, ergänzt um Friedhof und Garten, zu den grundlegenden Strukturelementen nahezu aller K.-Anlagen, selbst wenn sich Anspruch und Wirklichkeit im Einzelfall völlig unterscheiden konnten. Karmeliten etwa erhielten bisweilen Burgen geschenkt, Franziskaner Stadthäuser; Augustiner-Eremiten übernahmen u. a. ehemalige Benediktiner-K. oder Zisterzienserinnen aufgelassene Kanonikerstifte. Eine solche Mehrfachnutzung klösterlicher Räume über lange Zeiträume hinweg war durchaus gängige Praxis. Darüber hinaus stellten unterschiedliche Konventsstärken differente Anforderungen an die bauliche Struktur. Während im Cluny des 12. Jh. ca. 300 Mönche lebten, kamen die K. der deutschen Wilhelmiten selten über eine Konventsstärke von 6 Brüdern hinaus. Ganz eigene und ihrer funktionalen Ausrichtung entspr.e Formen des K.-Baus entwickelten wiederum die geistlichen Ritterorden.

In allen Epochen indes bewegten sich K.-Anlagen in ihrer Baulichkeit zwischen strenger Einfachheit und höchster Prachtentfaltung und waren wie die Lebensgewohnheiten ihrer Bewohner stets neuen Reformbewegungen unterworfen. In seiner Pracht etwa setzte das burgundische Reformzentrum Cluny neue Maßstäbe mittelalterlicher K.-Baukunst. Seit seiner dritten Umgestaltung im 12. Jh. besaß Cluny die größte Kirche der Christenheit bis zum Bau des Petersdomes in Rom. Auf schmucklose, der Welt abgewandte geometrisch klare Bauformen, die sich u. a. durch rechtwinklige Chorabschlüsse auszeichneten, setzten die frühen Zisterzienser. Ihre K. besaßen keine Türme. Stattdessen verfügten ihre Kirchen lediglich über hölzerne Dachreiter über der Vierung. Auch die Bettelorden der Franziskaner, Dominikaner, Augustinereremiten oder Karmeliten versuchten, den eigenen Armutsidealen und den Erfordernissen für die Predigt an ein breites Laienpublikum in der Architektur ihrer K. Form zu verleihen. Ihre Konstitutionen sahen als Idealfall einchörige Hallenkirchen vor, die alles Übermäßige an Länge, Breite, Höhe oder Verzierung meiden sollten. Die neuere Forschung stellte ein gehäuftes Auftreten doppelter Kreuzgänge bei den Franziskanern fest. Im 18. Jh. taten sich die ländlichen Großabteien der Benediktiner, Zisterzienser und Prämonstratenser hervor, die mit ihren Barockkirchen den Anspruch der Kirche auf Herrschaft und Heilsvermittlung gleichermaßen verkündeten. Viele der mittelalterlichen K.-Anlagen wurden durch neue Lokalitäten verändert, etwa einen nun meist obligatorischen Abtshof, eingezogene individuelle Schlaf- und Studierstuben, größere Gärten, ja selbst Kegelbahnen, wie in den K.n Banz oder Dalheim.

2. Spiritualität und Klosteralltag

K. dienten als Stätten gemeinsamen Betens, Arbeitens und Lebens in Abgeschiedenheit, Stille und Kontemplation. Die spannungsreichen Prinzipien aus einer auf seelische Vervollkommnung setzenden, jeder Immanenz enthobenen Individualität einerseits und einer strengen Disziplin, striktem Gehorsam sowie institutioneller Reglementierung und Ritualisierung verpflichteten Gemeinschaft andererseits sollten im K. bestmöglich harmonisiert werden. Dabei besetzten K.-Leute ihre Wohnstätte von Beginn an mit hohem Symbolgehalt. Sie definierten sie als heiligen Ort (locus sanctus), als Himmel, ummauertes Paradies und geheiligte Stadt, als schattige Laube oder Bett ebenso wie als Hölle, Feuerofen oder Gefängnis (Honorius Augustodunensis). Als „heilige Bürger“ (Cassiodor) trugen K.-Leute heilige Gewänder, die als Kleider der Apostel, Johannes des Täufers, des Propheten Elia und seit dem 6. Jh. v. a. der Engel galten (laut Papst Bonifaz IV.). Mönche und Nonnen beschrieben ihre K. häufig zugl. als finsteren Wäldern erwachsene irdische Idealräume oder -landschaften (locus amoenus). Klösterliche Musteranlagen zeichnen sich durch eine Ostung der heiligen Bezirke (Kirchenchor, Krankenhaus, Friedhof) aus, während die Gast- und Wirtschaftstrakte eher im Westen angesiedelt wurden. Auf dem Weg der Selbstheiligung wollten K.-Leute die Stufen der Demut und Tugenden auf der schon von Jakob geschauten Himmelsleiter hinaufsteigen.

Das Stundengebet der sieben kanonischen Horen strukturierte die täglichen nahezu vollständig ritualisierten Abfolgen ihres Lebens. Schlaginstrumente und Glocken riefen die K.-Insassen gleich den Posaunen der Engel zu ihren Tätigkeiten. Rasuren, das Trocknen der Wäsche oder je nach Ordenszugehörigkeit die Fußwaschungen an den Brüdern fanden im Kreuzgang statt. In den Kapitelsaal, der als Vorhof des Himmels und präfigurierter Ort des Jüngsten Gerichts verstanden wurde, begab man sich zum täglichen Schuldkapitel, zur Predigtlesung oder (erneut) zur Fußwaschung (etwa in Cluny). Im Speisesaal fanden auch feierliche Umtrünke statt. Im Skriptorium, soweit vorhanden, wurden seit der Spätantike abertausende Texte als Ausdrucksform klösterlicher Arbeit auf- und abgeschrieben und so dem kulturellen Gedächtnis bewahrt. K. verfügten mitunter über namhafte Kunstwerkstätten. V. a. auf die hier praktizierte Kunst des Goldschmiedens, Kristallschleifens sowie des Holz- und Elfenbeinschnitzens ist dabei hinzuweisen. Die prächtigsten Spielfiguren des Abendlandes bspw. entstanden bis ins 13. Jh. hinein in den K.-Werkstätten von Köln und Tournai.

3. Wirtschaftliche Grundlagen, gesellschaftliche Verflechtungen, soziale Dienste

K. finden sich auf einsamen Bergen, in menschenleeren Wäldern ebenso wie an verkehrsreichen Pilgerwegen und in dichtbesiedelten, urbanen Räumen. Entspr. unterschiedlich sind ihre ökonomischen Ausrichtungen. Das benediktinische Mönchtum hatte frühzeitig agrarischen Großgrundbesitz erworben, der teils eigenwirtschaftlich, teils durch dienst- und abgabenpflichtige Bauern bewirtschaftet wurde. Sog.e Herrenrechte, Kirchenzehnte oder Einnahmen aus der Verleihung von Mühlen, Schmieden, Tavernen und selbst Spielhäusern ergänzten diese Einkünfte. Die frühen Zisterzienser hingegen versuchten in strikter Angrenzung von dieser Entwicklung, ihre K. autark zu versorgen, mithin auf fremde Arbeit (labor alienus) und Einkünfte aus Liegenschaften zu verzichten. Hierfür nutzten sie zum K. gehörende, aber in räumlicher Entfernung befindliche Wirtschaftshöfe (Grangien) und das Instrument der Laienbrüder, welche bald die Arbeit anstelle der Chormönche übernahmen. Die Bettelorden der Franziskaner, Dominikaner oder Karmeliten bestritten ihren Unterhalt vorrangig durch eigene Arbeit, Almosen und Einkünfte aus pfarrdienstlichen Aufgaben, etwa Bestattungen. K. waren auch Zentren des Reliquienkultes. Wichtige Heilige der Christenheit fanden hier als K.-Patrone ihre Ruhestätte und Verehrung. An nicht wenigen K.n entstanden ökonomisch einträgliche Pilgerzentren.

In K.n kristallisieren sich stets auch wesentliche Bedürfnisse der Gesellschaft. Mönchsgemeinschaften von heute pflegen, helfen, üben Seelsorge, unterrichten und treiben Wissenschaft, um Christen und Nichtchristen die humanen und göttlichen Belange des Evangeliums verständlich, glaubwürdig und erfahrbar zu machen. Die Anfänge hierfür reichen weit zurück. K. als Sozialgebilde nämlich sahen sich frühzeitig den gesellschaftlichen und politischen Erwartungen ihrer Umwelt ausgesetzt. Während die Benediktsregel noch keinerlei Standesunterschiede kannte, die auch zu Beschränkungen des Zugangs geführt hätten, wandelte sich dies in der Karolingerzeit entscheidend.

Nicht selten begegnet im Frühmittelalter das Phänomen erblicher Abtsämter, die von den Stifterfamilien reklamiert wurden (Laienäbte). Ebenso kennen wir Bischöfe, die zugl. als Äbte fungierten, so im St. Gallen des 10. Jh. Familiale Bindungen, die Nutzung der K. als Versorgungs- und Bildungsinstanzen nachgeborener Kinder sowie im Kleinen und im Großen betriebene Machtpolitik verengten das Rekrutierungsfeld der klösterlichen Gemeinschaften enorm. Trotz anfänglicher Versuche etwa Clunys oder im Zisterzienserorden, sich der breiteren Bevölkerung zu öffnen, ist es, von wenigen Ausnahmen abgesehen, bis zum Aufkommen der Bettelorden als mobilen Personenverbänden bei der Exklusivität des Mönchsberufs für den Adel geblieben. Bes. Manifestationen fand dies in den geistlichen Ritterorden, in denen noch im 15. Jh. u. U. bis zu vier adlige Vorfahren nachzuweisen waren. Selbst die Bettelordenskonvente blieben zunächst den städtischen Unterschichten verschlossen. V. a. in den mendikantischen Frauen-K.n sammelten sich bis weit in die Neuzeit hinein Töchter des Stadtadels und Patriziats.

Aufgrund von Mt 25,31–45 sahen K. in sozialen Diensten auch den Dienst an Christus, der immer stärker rituell ausgestaltet wurde. In den Verbänden der großen benediktinischen Reformzentren erhielten bis zu hunderte Pilger täglich Nahrung, bisweilen Kleidung und ein Geldstück. Zisterzienser- oder Kartäuser-K. bspw. waren Fremden weniger aufgeschlossen. Täglich aber fanden überall abendliche Gastfußwaschungen (an drei Armen oder allen Gästen) im Gästehaus statt. An zahlreichen K.n wurden seit dem 10. Jh. zumeist 12 (bisweilen 13 oder 18) dauerhaft ebenda lebende Präbendenempfänger angesiedelt, an denen die Armenfürsorge als Christusdienst noch fester institutionalisiert werden konnte. Diese Armen erhielten Kleidung, eine mönchische Speise (Präbende), Unterkunft, Pflege und eine Bestattung im K.-Bereich. In den meisten K.n gab es eigens das Amt des Armenpflegers (eleemosynarius).

K. wurden rasch zu Zentren christlicher Memorialkultur. Gegen sog.e Seelgerätstiftungen konnte man hier für sich und die Seinen in festen Intervallen Fürsprache im Himmel erbitten lassen. Seit der Spätantike entwickelten sich K. auch zu Bildungsstätten nicht nur für ihnen geschenkte Knaben und Mädchen (Oblaten), sondern auch für zeitweise ebenda v. a. das Lesen und Schreiben Erlernende. In St. Gallen lehrte man bereits im 13. Jh. weltliche Schüler auch das Steinewerfen, Ringen mit eingeölten Händen oder den Speerwurf. Das Institut der K.-Schulen verlor zwar seit der Frühen Neuzeit (auch infolge der Reformation) an Bedeutung, dennoch bildet es noch heute eine Säule des Bildungssystems katholisch geprägter Regionen. Darüber hinaus agierten K. seit dem Mittelalter als Schwörstätten.

4. Beziehungen zur „staatlichen“ Gewalt

Seit dem frühen Mittelalter hatte sich zwischen den K.n und den politischen Ordnungsgewalten ein in stetem Wandel befindliches Beziehungsgeflecht entwickelt, welches die K. zugunsten ihrer Immunität (immunitas) und ihres Schutzes (tutela, tuitio, defensio) zu ökonomischen, politischen und militärischen Diensten gegenüber den weltlichen und kirchlichen Gewalten verpflichtete. Eine wichtige Schutz- und zugl. Kontrollfunktion nahm der Vogt des K.s ein. Solche Vogteirechte lieferten immer wieder Rechtsgründe, K. zu reformieren. Sog.e Haus-K. wurden bald als Familiengrablegen zunächst des hohen Adels, später auch des Niederadels genutzt. Prominente Beispiele stellen bis zum Jahr 1830 die Abtei St. Denis als Grabstätte der französischen Könige und seit 1618 (bis heute) die Kapuzinerkirche in Wien als Begräbnisstätte der Habsburger dar.

Schon die Karolinger banden seit dem 8. Jh. die K. in hohem Maße in den Landesausbau, v. a. in den Marken der östlichen Grenzregionen, und in die Christianisierung des Reiches ein. Namentlich mit den Ottonen und Saliern wurden K. durch den Erhalt weltlicher Hoheitsrechte (im ehemals sog.en Reichskirchensystem) gewichtige Akteure innerhalb der Reichsverwaltung. Reichsfreie K., die sich im 16. Jh. auch dem Zugriff lutherischer und reformierter Landesherren entziehen konnten, verfügten bis zum Beginn des 19. Jh. über landesherrschaftliche Rechte. V. a. im Zeitalter des Barock legten die Reichsprälaten nun auch bürgerlicher oder gar bäuerlicher Herkunft höchsten Wert auf glanzvolle Repräsentation.

Während der Reformation wurden K. in nichtkatholischen Gebieten zunächst strengen staatlichen Kontrollen unterworfen und sodann in großer Zahl sukzessive aufgehoben. Seit dem letzten Drittel des 18. Jh. war auch in katholischen Regionen die Bereitschaft, K. im Interesse von Staat und Kirche aufzulösen, etwa zur Arrondierung von Bistümern oder zugunsten von Universitätsgründungen (Mainz, Münster), merklich angewachsen. Ca. 800 K. waren bspw. von der Aufhebungswelle innerhalb der habsburgischen Länder unter Kaiser Josephs II. (1780–90) betroffen. Erhalten blieben K., die sich als Lehranstalten und Pflegeeinrichtungen hervortaten. Im Zuge der Französischen Revolution wurden in Frankreich 1790 sämtliche K. aufgelöst.

Der Besitz der durch den Reichsdeputationshauptschluss von 1803 geschlossenen K. wurde mit Ausnahme des Königreichs Hannover zur fiskalischen Sanierung explizit dem jeweiligen Staatsvermögen zugeschlagen. K.-Schließungsdekrete avancierten im 19. Jh. zu einem europäischen Phänomen (Spanien [1821, 1835], Portugal [1834] sowie Italien [1866], Schweiz [1874, 1973 aufgehoben]).

Zur Zeit des Nationalsozialismus wurde das im Reichskonkordat von 1933 für den sozial-karitativen und schulisch-pädagogischen Bereich zugesicherte Betätigungsrecht der Orden durch zahlreiche Repressalien und gewaltsame Unterdrückung (Heinrich Himmlers „Klostersturm“) in hohem Maße beschnitten; während des Zweiten Weltkrieges kam das K.-Leben vielerorts völlig zum Erliegen.

Tatsächlich aber gab die im 18. Jh. einsetzende Entpolitisierung der K. und die ab der Mitte des 20. Jh. neu angewachsene Suche nach Glaube den K.n neuen Raum der Entfaltung. Das in Deutschland noch immer geltende Reichskonkordat gewährt „Orden und religiösen Genossenschaften“ die „Rechtsfähigkeit nach den allgemeinen Vorschriften des staatlichen Rechts“ und garantiert Rechte, die „Körperschaften des öffentlichen Rechts“ zukommen, soweit sie solche bisher genossen haben.

– Außerhalb des Christentums kennen etwa der Buddhismus, Taoismus, Hinduismus K. mit z. T. großem Einfluss.