Kindertagesstätte

Im Kontext unserer spätmodernen Gesellschaft, die geprägt ist durch steten Wandel, Diversität und Flexibilität, gewinnt auch das System der öffentlichen Kinderbetreuung zunehmend an Bedeutung. Der Besuch einer außerfamiliären Einrichtung ist heutzutage bereits für 32 % der Einjährigen alltäglich, gesellschaftlich etabliert und für 98 % der Vier- bis Fünfjährigen ein normaler Abschnitt ihrer Bildungsbiographie; Kindertageseinrichtungen stellen dadurch den personalintensivsten Bereich der Kinder- und Jugendhilfe dar. Generell ist zu beachten, dass aufgrund der geschichtlichen Entwicklungen nach wie vor große Unterschiede in den Rahmenbedingungen für K.n und in der Inanspruchnahme der Angebote zwischen den west- und ostdeutschen Bundesländern bestehen. Da im Folgenden jedoch eine bundesweite Fokussierung von K.n vorgenommen wird, wird hierzu nicht weiter differenziert.

1. Historische Wurzel und Begriffsbestimmung

K.n verstanden als familienergänzende und -unterstützende öffentliche Institutionen für Kinder entwickelten sich in der ersten Hälfte des 19. Jh. parallel zum Ausbau des Volksschulwesens zunächst nur für Kinder im Vorschulalter. Obschon es bereits damals ernsthafte Bestrebungen gab, die vorherrschende Vielfalt an Kleinkinderbewahr-, Pflege- oder Beschäftigungsanstalten, Warte-, Strick-, Spiel- oder Industrieschulen dem Schulsystem zuzuordnen und so für alle Kinder zu öffnen, wurden die K.n rechtlich dem Kinder- und Jugendhilferecht zugeordnet und zunächst nur als Notbehelf für eine kleine Zahl von Kindern vorgesehen. Die heutige Aufgabentrias aus Betreuung, Erziehung und Bildung wurde erst 1998 durch den Bildungsauftrag vervollständigt. Im Jahre 1996 wurde dann der Anspruch auf einen Platz in einer K. für alle Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr rechtlich bindend und ab 2013 für alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr. Der Begriff K. jedoch ist unpräszise und eher als Sammelbegriff für eine Vielzahl öffentlich institutionalisierter Settings zu verstehen. So werden darunter Kinderkrippen, Kindergärten, Tageskindergärten, Schulhorte, Spielgruppen, die Kindertagespflege, Mittagstische oder Übermittagsbetreuung, Familienzentren oder Tagesferien usw. subsummiert. Rechtlich sind die K.n im SGB VIII unter dem Begriff Tageseinrichtungen verankert. Hierzu heißt es in § 22, dass Tageseinrichtungen Einrichtungen sind, in denen sich Kinder für einen Teil des Tages oder ganztägig aufhalten und in Gruppen gefördert werden. Obschon der Schwerpunkt auf dem vorschulischen Elementarbereich liegt, sind gemäß § 24a auch für Kinder im schulpflichtigen Alter, also bis zum 14. Lebensjahr, bedarfsgerechte Angebot in Tageseinrichtungen vorzuhalten. Weitere Details regelt das jeweilige Landesrecht.

2. Konzeptionelle Ausrichtungen

Der primäre Auftrag von K.n besteht in der Trias von Betreuung, Erziehung und Bildung von Kindern in der Altersspanne von einem halben Jahr bis zur Einschulung. Die Kinder werden innerhalb dieser Institutionen entweder in altershomogenen Gruppen (gängig ist hier eine Aufteilung 1/2–3 Jahre und 3–6 Jahre) oder altersheterogen betreut. Etwa die Hälfte aller K.n betreut zwischen 26 bis 75 Kinder; nach der klassischen Gruppenaufteilung entspr. dies einem Umfang von zwei bis vier Gruppen. Im Unterschied zu den festen Gruppenformen zeichnen sich offene Einrichtungen hingegen dadurch aus, dass dort keine festgelegten Gruppen mit zwei bis drei dafür bestimmten pädagogischen Fachkräften in voneinander getrennten Räumlichkeiten den Tag und die pädagogische Arbeit ausgestalten, sondern die Kinder durch eine spezifische Raumaufteilung ihren individuellen und momentanen Bedürfnissen oder Interessen selbstbestimmt und selbstgewählt nachgehen können. Die Spezifizität des offenen Konzepts besteht in einer sehr bewusst konzipierten Ausgestaltung der einzelnen Räumlichkeiten in Form von sog.en Funktionsräumen, für die jeweils eine pädagogische Fachkraft die Verantwortung trägt und Angebote für die Kinder bereithält oder Bildungsimpulse setzt. Grundsätzlich ist die pädagogische und normative Grundrichtung der pädagogischen Arbeit, die in einer K. umgesetzt und gelebt wird, in einer Konzeption festgeschrieben. Da sich das gesamte Team einer K. an den dort formulierten Ausführungen im Hinblick auf ihre pädagogischen Ziele, dem Bild vom Kind sowie dem konkreten pädagogischen Handeln wiederfinden sollte, sollte die Konzeption gemeinsam im Team diskutiert, ausformuliert und regelmäßig aktualisiert bzw. weitergeschrieben werden.

3. Multiprofessionelle Teams

In K.n tätige pädagogische Fachkräfte können unterschiedlichen Berufsgruppen entstammen. Laut dem aktuellen Fachkräftebaromerter sind mit 70 % staatlich anerkannte Erzieher mit großem Abstand die in diesem Setting am häufigsten vertretene Berufsgruppe gefolgt von 13 % Kinderpfleger und Sozialassistenten. Aber auch akademisch qualifiziertes Fachpersonal ist mit einem Anteil von 5 % in den Einrichtungen vertreten, wovon 15 % Kindheitspädagogen sind. Es zeigt sich, dass der Anteil der akademisch qualifizierten Fachkräften aktuell noch marginal ausfällt und daher die Erwartungen an diese Personengruppe im Hinblick auf eine qualitative Weiterentwicklung der Arbeit in kindheitspädagogischen Einrichtungen nicht zu hoch angesetzt werden dürfen. Diesem multiprofessionellen Team steht zumeist eine Leitung vor, die ab einer gewissen Anzahl von Kindern in der Einrichtung nicht direkt in die pädagogische Arbeit eingebunden ist, sondern die Einrichtung in operativer, normativer sowie strategischer Hinsicht leitet. In Deutschland sind unterschiedlichste Trägerformen mit der Bereitstellung der Einrichtungen beauftragt. Neben den staatlichen und kirchlichen Trägerschaften übernehmen auch Wohlfahrtsverbände oder kleinere freie Träger, wie u. a. Elterninitiativen, diese Aufgabe. Die Träger sind zuvorderst mit der Sicherstellung der Betriebserlaubnis, der Umsetzung der gesetzlichen Richtlinien sowie der Finanzierung betraut. Auch die Aufnahmekriterien für Kinder sind oftmals trägerspezifisch ausgestaltet. Die Finanzierung der Kindertageseinrichtungen stützt sich auf unterschiedliche länderspezifische Modelle, bspw. in Form von „Kind-Pauschalen“ oder „Kita-Gutscheinen“. Hierbei bilden oftmals das Alter des Kindes sowie der Betreuungsumfang die bestimmenden Komponenten zur Bestimmung der Finanzierung.

4. Gesellschaftliche Bedeutung von Kindertagesstätten

Grundsätzlich zielt die öffentlich verantwortete Institutionalisierung von K.n auf zwei Dimensionen: einerseits auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und die Steigerung der Geburtenrate und andererseits auf die Optimierung der Bildungsmöglichkeiten aller Kinder auf die Erhöhung von Chancengleichheit (Chancengerechtigkeit, Chancengleichheit). Das Zusammenwirken dieser beiden Motive ist in Deutschland, im Vergleich zu anderen europäischen Systemen, kennzeichnendes Merkmal der frühkindlichen außerfamiliären Institutionen.

Im Hinblick auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sind zwei wesentliche Faktoren zu nennen: der quantitative Anteil von Betreuungsplätzen in K.n und die Öffnungs- sowie Schließzeiten der Einrichtungen. Seit August 2014 besteht für jedes Kind ab einem Jahr ein Rechtsanspruch auf Betreuung in einer Kindertageseinrichtung bzw. bei Kindertagespflegepersonen. Trotzdem sind in vielen Ballungsgebieten die Einrichtungsplätze knapp. Oftmals werden Eltern an Angebote der Kindertagespflege verwiesen oder müssen weite Wege zur Kindertageseinrichtung in Kauf nehmen, was wiederum die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erschwert. Auch der zeitliche Bedarf an außerfamiliärer Betreuung wie auch sonstige spezifische Betreuungswünsche der Eltern sind in den vergangenen Jahren gestiegen. Die Anzahl der Kinder unter drei Jahren, die bundesweit in einer Tageseinrichtung oder einer öffentlich geförderten Kindertagespflege betreut wurden, hat sich in den vergangenen zehn Jahren mehr als verdoppelt (2007: 15,5 %; 2016: 32,7 %). Auch der Umfang der Betreuungszeiten ist seit 2012 stetig gewachsen, sodass heute 30,3 % der betreuten Kinder 45 und mehr Stunden pro Woche eine Einrichtung besuchen. Obschon ein Ausbau der Öffnungszeiten von vielen Familien benötigt wird, hatte im Jahr 2016 noch etwa jede dritte Einrichtung nur eine regelmäßige Öffnungszeit bis 16:30 Uhr, was in Zeiten von zunehmender Erwerbstätigkeit beider Erziehungsberechtigter, den vergrößerten Arbeitswegen sowie der Zunahme von Mehrfachbeschäftigungen keine Legitimation mehr erlaubt. Bildungstheoretisch werden in K.n Möglichkeiten für Kinder geschaffen, Neues und sich in Gemeinschaft zu erleben sowie ihr Handeln zu reflektieren. Frühkindliche Bildung (Früherziehung) nimmt einen wesentlichen Einfluss auf die Bildungswege der Kinder und garantiert dadurch den viel proklamierten „return on investment“ (Steinke-Leitz 2016: 4). V. a. benachteiligte Kinder profitieren von außerfamiliären Betreuungssettings, sodass hierin eine Chance gesehen werden muss, den Kreislauf der generationenübergreifenden Übertragung der benachteiligten Ausgangslage zu durchbrechen. Aber auch Eltern profitieren nicht nur durch die Betreuung der Kinder in Form der dadurch ermöglichten Erwerbstätigkeit, sondern auch durch den niedrigschwelligen Zugang zu Unterstützungsangeboten. Auch gesellschaftspolitisch nehmen K.n einen wesentlichen Stellenwert ein. Im Bereich der kindlichen Sprachförderung sind sie maßgeblicher Akteur sowie im Hinblick auf dem Weg zur Inklusion bilden sie eine wesentliche Stellschraube. Aktuell lässt die umfängliche Umsetzung des Inklusionskonzeptes in der Praxis aufgrund unzureichender Rahmenbedingungen allerdings noch auf sich warten.

5. Zielgruppe und Auftrag

Kinder bilden natürlich nach wie vor die Primärzielgruppe der pädagogischen Arbeit in K.n. Allerdings wird ein exklusiver Fokus nur auf die Kinder der Arbeit in diesen Institutionen nicht gerecht. K.n fungieren heute oftmals als Anlaufstelle für die ganze Familie. Da die „Qualität der Familienbeziehungen und der Familienerziehung den wichtigsten Faktor der kindlichen Entwicklung darstellt“ (Liegle 2013: 102), sind diese Weiterentwicklungen als überaus bedeutsam zu bewerten. Neben den zusätzlich etablierten Unterstützungsangeboten für Eltern streben K.n stets eine vertrauensvolle Zusammenarbeit in Form einer Erziehungs- und Bildungspartnerschaft mit diesen an. Konkret wird hierunter die Durchführung regelmäßiger Elternabende und Elterngespräche, aber auch die nahezu täglichen, sog.en kurzen Tür- und Angelgesprächen zwischen der Fachkraft und dem Elternteil verstanden. Darüber hinaus sind in vielen Einrichtungen auch Hospitationen der Eltern möglich oder Eltern bringen sich sogar aktiv im Alltag der Kindertageseinrichtung mit ein. Auch ein regelmäßiges Elterncafé ist in vielen Einrichtungen inzwischen fest etabliert. Natürlich stehen K.n auch in der Verantwortung, Gefährdungssituationen für Kinder in Familien zu erkennen und i. S. d. Kinderschutzes sensibilisiert zu handeln, sodass dieses Thema im Hinblick auf die Zusammenarbeit mit Eltern auch einen wesentlichen Teil einnimmt. Gesetzlich verankert ist die Wahl des sog.en Elternbeirats (auch Elternvertretung oder Elternausschuss genannt) in jeder Einrichtung. Dieses Gremium trifft sich regelmäßig zum gemeinsamen Austausch, plant einrichtungsinterne Aktivitäten und bildet sowohl von Seiten der Elternschaft als auch von Seiten der Leitung bzw. des Teams jeweils die Schnittstelle. K.n sind heute wesentlicher Teil des Gemeinwesens sowie in Netzwerken und Arbeitskreisen vielfältig vertreten. Zu den bedeutsamsten Kooperationspartnern von K.n zählen die Grundschulen. Im Rahmen dieser Kooperationen werden bspw. gemeinsame Aktivitäten oder gegenseitige Besuche in den jeweiligen Institutionen durchgeführt. Durch spezifisch konzipierte vorschulische Programme im letzten Jahr vor der Einschulung der Kinder werden diese in ihrer Vorbereitung auf die Schule unterstützt. Die Gestaltung der Übergänge vom Elternhaus in die K. und von dieser in die Grundschule stellt für viele Kinder, aber auch für deren Eltern eine hohe Herausforderung dar. Daher ist es umso bedeutsamer, diese Übergangsphasen i. S. v. Eingewöhnungs- und Übergangsmodellen fachlich und empathisch zu begleiten. Die Eingewöhnung der Kinder hat daher in den vergangenen Jahren, auch aufgrund der vermehrten Aufnahme von unter dreijährigen Kindern, an Bedeutung in der Fachdiskussion sowie im Alltag von K.n gewonnen.

6. Beratung und Unterstützung der pädagogischen Fachkräfte

Aufgrund der permanenten Entwicklungen und sich verändernden Ansprüchen an die Arbeit in Kindertageseinrichtungen nehmen Fortbildungen der pädagogischen Fachkräfte einen hohen Stellenwert ein. Auch im Hinblick auf die unterschiedlichen Qualifikationsprofile der Fachkräfte und den damit heterogenen Wissensbeständen ist vor dem Hintergrund weiterer öffentlicher Professionalisierungsbemühungen die regelmäßige Teilnahme an Fortbildungen als hoch bedeutsam zu bewerten. Viele Träger werden in Form einer Fachberatung, die intern oder extern organisiert sein kann, unterstützt. Die Aufgabe der Fachberatung, die Qualität in den Einrichtungen sicherzustellen, inkludiert die regelmäßige Organisation und Beratung oder eigene Durchführung von Fortbildungen für das gesamte Team. Allerdings stellt die Fachberatung „nach wie vor noch nicht in allen Kitas ein Standardinstrument zur Sicherung und Verbesserung der fachlichen Qualität“ (Peucker/Pluto/van Santen 2017: 119) dar. Dies ist umso erstaunlicher, denn die Entwicklung und Implementation eines Qualitätsmanagementsystems stellte in den letzten Jahren für K.n eine zentrale Aufgabe dar. Viele Einrichtungen können heute auf ein Qualitätsmanagement zurückgreifen und sind durch externe Agenturen entspr. zertifiziert.

7. Bedeutung der Beobachtung und Dokumentation kindlicher Entwicklungsprozesse

Eine Hauptaufgabe der pädagogischen Fachkräfte ist die regelmäßig und fachlich ausgeführte Beobachtung und Dokumentation der kindlichen Entwicklung. In Kindertageseinrichtungen sind verschiedenste Formen und Methoden zu finden, die in regelmäßigen Abständen eine spezifische Beobachtung und Dokumentation im Hinblick auf verschiedene Entwicklungsbereiche der individuellen Entwicklung eines jeden Kindes unterstützen. Diese so gewonnenen Erkenntnisse bilden dann die Basis für eine gezielte und ressourcenorientierte Unterstützung und Begleitung der weiteren Entwicklung des Kindes. Aber auch externen Unterstützungsakteuren wie Kinderärzten oder Frühförderzentren hilft die stetige Dokumentation der Entwicklungsprozesse bisweilen sehr, sodass diese nach Absprache mit den Eltern auch gerne darauf zugreifen. Das einzelne Kind partizipiert auch im Kontext der Beobachtung und Dokumentation gemäß seines Entwicklungsstandes an diesem Prozess und wird oftmals durch Gespräche oder dem gemeinsamen Betrachten der in einem Portfolio gesammelten Dokumente aktiv in diesen Prozess einbezogen. Die hierfür benötigten sog.en Verfügungszeiten, in denen die pädagogischen Fachkräfte von der direkten Arbeit mit den Kindern freigestellt sind, nehmen einen wesentlichen Stellenwert im Hinblick auf die Qualität der Einrichtung ein.

8. Partizipation der Kinder

Oft vernachlässigt wird in den politischen und pädagogischen Debatten rund um das Feld der K.n die Perspektive der Kinder, was sich darin zeigt, dass diese nur selten befragt und in Entscheidungen einbezogen werden. Kinder haben „ein Recht auf ein zufriedenstellendes Leben“ (Hogrebe 2015: 162), sodass die öffentliche Verantwortung gegenüber Kindern nicht als hoch genug einzustufen ist. Ludwig Liegle fasst die hohe Bedeutung von Kindertageseinrichtungen aus Perspektive der Kinder wie folgt zusammen: „In der Perspektive der Kinder stellen Tageseinrichtungen diejenigen sozialen Orte und tendenziell die einzigen sozialen Orte dar, wo Kinder ihresgleichen begegnen sowie mit ihresgleichen spielen und zusammenarbeiten und wo sie an einer selbst organisierten und selbst bestimmten Kinderkultur partizipieren können“ (Liegle 2013: 107).

9. Ausblick: Quantität braucht Qualität

Eine kritische Bertrachtung des rasanten Ausbaus des Systems der K.n darf keineswegs ohne die ausdrückliche Würdigung der erzielten Fortschritte geschehen: Verbindliche Rechte auf Betreuungsplätze, Bildungspläne in allen Bundesländern, Qualitätsmanagement in K.n oder Akademisierungsbestrebungen sind erfreuliche Ergebnisse. Der quantitative Aufwuchs jedoch, und dies attestieren aktuelle Studien, benötigt auch die entspr.e Qualität, damit die hohen Ziele von Chancengerechtigkeit, Inklusion und Professionalität in K.n erreichbar werden. Vielleicht bringt das derzeit diskutierte Bundesqualitätsgesetz einheitliche Mindesttandards für K.n, v. a. was das Ausbildungsniveau der Fachkräfte, die Fachkraft-Kind-Relation und die Aus-, Weiter- und Fortbildungsmöglichkeiten betrifft. Für Kinder ist es derzeit noch ein seltener Glücksfall, gute Qualität vorzufinden, der Personalschlüssel variiert dabei bei den Unterdreijährigen von 4,3 bis 8,9 und für die Altersgruppe drei bis sechs Jahre zwischen 10,3 und 19,9; wissenschaftliche Empfehlungen benennen einen Fachkraft-Kind-Schlüssel von 1 : 3 für Unterdreijährige und 1 : 8 für die Altersgruppe drei bis sechs Jahre.