Individualisierung

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I. beschreibt einen sozialen Prozess, in dessen Verlauf dem Individuum gegenüber der Gesellschaft immer mehr Freiraum gegeben wird, sein eigenes Leben selbst zu gestalten. Dies steht im Gegensatz zur Vorstellung, dass die wesentlichen Belange seines Lebens durch Gruppen, Kollektive, ein herrschendes Regime oder die gesellschaftliche Ordnung bestimmt werden. Für das Individuum erwächst dieser Befreiung von sozialer Gängelung aber auch die neue gesellschaftliche Erwartung, seine Geschicke selbst in die Hand nehmen zu müssen und sich nicht mehr der Gewohnheit, der Tradition oder den Vorgaben anderer zu unterwerfen.

Die daraus resultierende Spannung im Verhältnis zwischen Individuum und Gesellschaft ist nicht auf den Erfolg sozialer Bewegungen oder Revolutionen zurückzuführen. Sie entsteht vielmehr aus dem massenhaften Auftreten vielfältiger Entscheidungszusammenhänge, in denen sich der oder dem Einzelnen Gestaltungsmöglichkeiten auftun. Indem aber die Emanzipation von gesellschaftlichen Zwängen punktuell erfolgt, erodieren durch die mannigfache Infragestellung überkommener Erwartungen eingelebte Praktiken bis hin zu übergreifenden Sinnsystemen. Dieser Vorgang ist konfliktträchtig, da immer dort, wo sich die eine von klaren Direktiven befreit, die mit diesen verbundenen Erwartungen beim anderen enttäuscht werden. So betrachtet entsteht I. aus der Intensivierung der Spannung zwischen Wahlmöglichkeiten und Bindungen. Im Gewand soziologischer Prozessdiagnostik (Dimbath 2016) handelt es sich um eine epistemologische Entwicklung weg von der Vorstellung des Einzelnen als eines Produkts aus Vorgaben gesellschaftlicher Ordnung hin zur gesellschaftlichen Ordnung als eines Produkts der Entscheidungen Einzelner.

Auch wenn es als naheliegend erscheint, I. mit der „Geburt“ des (modernen) Individuums im ausgehenden Mittelalter beginnen zu lassen (Junge 1996, 2002), dürften individuelle Entscheidungen seit Menschengedenken auch im Widerspruch zu kollektiv verbindlichen Ordnungen (Kollektivwissenschaft) getroffen worden sein, zu Nachahmungen geführt und, massenhaft auftretend, diese Ordnungen irritiert sowie durch neue ersetzt haben. Fraglich ist darüber hinaus, ob dies als Teilprozess gesellschaftlicher Modernisierung neben anderen sozialen Prozessen wie dem der Rationalisierung, der Differenzierung und der Domestizierung zu begreifen ist (van der Loo/van Reijen 1992) und ob sich historisch unterschiedliche I.s-Schübe identifizieren lassen, welche mit der Herstellung der Kontrolle über die innere Natur des Menschen beginnen (Elias 1976), sich im Zuge einer Pluralisierung von Weltauffassungen und einer arbeitsteiligen Differenzierung von Handlungssphären fortsetzen (Durkheim 1988), um schließlich bei einer wohlfahrtsstaatlich verursachten Ablösung gemeinschaftlicher Versorgungsbezüge und Solidaritäten zu enden (Junge 1996). Diese gesellschaftstheoretischen Prozessdiagnosen lassen sich in ihrer Wirkung auch auf das Individuum beziehen, aber weder eine synchrone noch eine diachrone Betrachtung der Prozesse trägt zur präzisen Klärung dessen bei, was I. im Kern ausmacht. Ob hierzu eine Unterscheidung dem I.s-Thema zuzurechnender Prozessdiagnosen nach optimistischen, ambivalenten oder pessimistischen Lesarten sinnvoll ist, steht außerdem infrage. Als optimistisch wäre demnach eine I. i. S. einer Ermächtigung des Individuums zu begreifen, als pessimistisch eine, die auf eine Vereinzelung, Vereinsamung oder Atomisierung hinausliefe. Das ambivalente Verständnis trägt demgegenüber neuer Chancen und neuer Risiken für das Individuum Rechnung (Schroer 2002). Ob der Kern des I.s-Motivs letztlich im „Rein und Raus“ (Kron/Horáček 2009: 11) bzw. in einem Oszillieren der Einzelnen zwischen institutioneller Freisetzung und Wiedereinbettung besteht, erfasst zwar einen weiteren Aspekt, jedoch kaum das Grundprinzip von I.

Ihren Ausgang nimmt die I.s-Diskussion, wie sie in der gegenwärtigen Soziologie mit schwankenden Konjunkturen geführt wird, in der im Buch Risikogesellschaft kulminierenden Gegenwartsdiagnose Ulrich Becks aus dem Jahr 1986. Das Hauptaugenmerk liegt hier auf dem sozialstrukturellen Argument der arbeitsmarktabhängigen Individuallagen. Aufgrund einer als „Fahrstuhleffekt“ bezeichneten Anhebung des allgemeinen Wohlfahrtsniveaus (Wohlfahrt) in westlich-modernen Gesellschaften erodierten zunehmend traditionell verbindliche Versorgungsbezüge: Durch die Erwerbsbeteiligung von Frauen sind diese bspw. nicht mehr von ihren Ehemännern abhängig, wohl aber vom Arbeitsmarkt, der ihnen wirtschaftliche Unabhängigkeit ermöglicht. I. entsteht somit durch die Freisetzung aus tradierten Bindungen, einer umfassenden Entzauberung des Glaubens an ihre immerwährende Verlässlichkeit und mündet schließlich in eine Reintegration in neue Bindungskonstellationen, die als „sekundäre Institutionen“ bezeichnet werden. U. Beck argumentiert strukturtheoretisch. Infolge massenhaft stattfindender Individualentscheidungen, die aufgrund neuer Situationen überhaupt erst möglich werden, verändern sich die eingelebten gesellschaftlichen Institutionen wie Familie, Bildung und Beruf, Wohlfahrtsstaat oder auch der institutionalisierte Lebensverlauf. Insoweit dies aber nicht in eine bloße Auflösung sozialer Strukturen mündet, sondern Ordnungen entstehen lässt, beschreibt I. einen neuen Vergesellschaftungsmodus. Eine solche „Individualisierung der Institutionen“ (Junge 1996: 738) schwächt somit ein deterministisches, sanktionsgestütztes Institutionsverständnis, wie es in Émile Durkheims soziologischem Tatbestand angelegt ist (Durkheim 1970), ab und zeigt an, dass Institutionen dem individuellen Entscheiden Rechnung tragen müssen, sich diversifizieren und ihre vormals eindeutige Direktive verlieren. Dies findet sich bereits bei É. Durkheim, der aufgrund von sozialer Arbeitsteilung einen Wandel der gesellschaftlichen Solidaritätsformen erkennt, in dessen Verlauf ein restriktives Sanktionssystem Schritt für Schritt durch eine restitutive Rechtsprechung ersetzt wird. Die Irritation, welche dieser Form institutionellen Wandels erwächst, besteht im Wesentlichen darin, dass sich unter den Etiketten vormals eindeutiger Vorgabenkomplexe nun Ambivalenzen und damit Wahlmöglichkeiten abzeichnen. Für diejenigen, die Orientierung suchen, kann das eine Katastrophe sein und in den Eindruck von Regellosigkeit münden. Für diejenigen aber, die aus der Enge ihrer Verhältnisse ausbrechen wollen, ist es eine Befreiung.

Inwieweit dieser Prozess tatsächlich neu ist und ob er sich empirisch nachweisen lässt, ob seine Auflösungsdiagnose nicht über die Fakten stabiler Institutionsstrukturen hinwegsieht, wurde kontrovers diskutiert (vgl. im Überblick Beck 1995). Für U. Beck ist zentral, dass I. nicht nur auf eine Erhöhung der Entscheidungsfreiheit für das Individuum hinausläuft. Vielmehr wird – nicht zuletzt durch den Ausbau des Sozialstaats – der oder dem Einzelnen der Zwang zur Herstellung, Gestaltung und Inszenierung des eigenen Lebens zugemutet. Ob das, wie U. Beck weiter vermutet, in die „Konditionierung ichbezogener Lebensweisen“ (Beck 1993: 153 f.) bzw. in eine neue Form der „Selbst-Kultur“ (Beck 1997) mündet, muss dahingestellt bleiben, zumal nicht ausgemacht ist, ob sich alle Milieus in gleicher Weise die Ausbildung einer solchen Selbst-Kultur leisten können oder wollen.

Was aber trotz der vielfältigen Beschreibungen des I.s-Prozesses weitgehend unbeantwortet bleibt, ist, auf welcher sozialen oder historischen Grundfigur das Phänomen gründet. Dass I. eine Folge sozialer Differenzierung bzw. Arbeitsteilung sein kann, wurde bereits festgestellt. Sie geht aber zumindest teilweise auch auf die von Max Weber entwickelte Rationalisierung zurück. Insb. die Umstellung von Wertrationalität auf Zweckrationalität als einer Neuausrichtung des Handelns von kollektiv als verbindlich tradiertem auf ein die Mittel zur Zielerreichung abwägendes Tun scheint mit Blick auf die Freisetzung der oder des Einzelnen konstitutiv zu sein. Denn mit der Legitimierung optimierender Rationalität werden hergebrachte, etwa auf religiöse Bezüge zurückgehende Orientierungen und Handlungsweisen obsolet. Einhalt geboten wird zweckrationalem Handeln nur noch an der Grenze zur Schädigung des anderen. Gemeinschaftsideen stehen hier nicht mehr im Vordergrund. Sobald es aber keine verbindlichen Regeln für die Gestaltung bspw. des eigenen Lebenswegs mehr gibt, unterliegt alles einer starken Erwartung zur Selbsterkundung, zum Abwägen und zum eigenverantwortlichen Gestalten. Dass dabei nicht alle, sondern nur fallweise einzelne Bindungen über Bord geworfen oder zur Disposition gestellt werden ist anzunehmen. Ralf Dahrendorf (1979) hatte dies wenige Jahre vor der von U. Beck angestoßenen Diskussion als Zugewinn an Lebenschancen beschrieben, in dessen Verlauf die Wahlmöglichkeiten (Optionen) gesteigert würden, indem sie sich von Kollektivvorgaben ablösten. Um aber eben nicht in eine atomisierte Gesellschaft zu geraten, müssten auch die Bindungen (Ligaturen) erhalten oder neu geschaffen werden, da Optionen ohne Bindungen ebenso problematisch seien wie Bindungen ohne Optionen.

Jeder soziale Prozess kann als sozialwissenschaftliche Zeitdiagnose nicht mehr sein als eine Hypothese sozialen Wandels. Als solche lässt er sich auch umgekehrt oder antithetisch entwerfen (Dimbath 2017). Damit stellt sich die Frage, ob auch gegenläufige Prozessdynamiken vorstellbar sind, die – bspw. als De-I. – entweder zur Rücknahme von Freisetzungen und Wiedereinbettungen führen oder solche Entwicklungen vorwegnehmend unterbinden. Auch wenn unwahrscheinlich ist, dass sich unter den Maßgaben bereits einsetzender I. traditionelle Institutionen zu behaupten vermögen, bleibt immerhin denkbar, dass die im I.s-Prozess entstehenden sekundären Institutionen im Laufe der Zeit wieder eindeutige und d. h.: alternativlose Vorgaben herausbilden.

Ob oder inwieweit diese sekundären Institutionen aber tatsächlich in der Lage sind, dies. Bindekraft zu entfalten wie ihre traditionalen Vorläufer und ob die ihnen innewohnenden Ambivalenzen zu neuer Eindeutigkeit verdichtet werden können, mag eine der zentralen Fragen der Gegenwart sein. Insoweit I., wie U. Beck (1986) annimmt, in einen umfassenden Prozess reflexiver Modernisierung eingebettet ist, kann sich ihre Antithese auch als nicht intendierte Nebenfolge fortschreitender I. einstellen, wenn reflexiver Fundamentalismus (Lau 2020) und Totalitarismen ebenso wie illiberale Denkweisen die individualisierten Gesellschaften von innen und außen infrage stellen.