Familienverbände, christliche

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1. Historische Entwicklung

Familienpolitik im Sinne einer systematischen und gezielten Einflussnahme auf die Lebensverhältnisse von Familien entstand erst im 20. Jh. Sie war eine Reaktion auf den gesellschaftlichen Wandel des vorangehenden Jahrhunderts. Mit der Industrialisierung zogen viele Menschen in die neu entstandenen industriellen Zentren und lebten dort ohne die zuvor bestehenden sozialen Netzwerke von Großfamilie und Dorfgemeinschaft oft unter sehr ärmlichen Bedingungen. Der Staat reagierte auf die mit den neuen Formen des Arbeitens und Lebens einhergehende „soziale Frage“, indem er mit ersten Maßnahmen der sozialstaatlichen Absicherung gegen die Risiken Krankheit, Unfall, Invalidität und Alter Fürsorgeaufgaben übernahm, für die bis dahin allein die Familien verantwortlich waren. Soziale Ungleichheiten hatten ihre Ursache zunehmend auch im Familienstand bzw. in der Zahl der Kinder. Kinder wurden mehr und mehr zu einem Armutsrisiko.

Die Verbesserung der Lebenslagen von kinderreichen Familien war auch das Motiv zur Gründung des ersten F.s in Deutschland, der 1924 als parteipolitisch und konfessionell unabhängiger Reichsverband der Bünde der Kinderreichen zum Schutz der Familie seine Arbeit aufnahm. Wichtigste Aufgabe dieser ersten deutschlandweiten Selbsthilfe-Organisation für und mit Familien war es, den von Wohnungs- und Arbeitslosigkeit bedrängten kinderreichen Familien zu helfen und die kulturellen, sozialen und wirtschaftlichen Interessen dieser Familien politisch zu vertreten.

Während der Hitlerdiktatur erfolgte die Gleichschaltung des Verbandes. Der urspr.e Reichsverband, dessen Engagement auf den Grundlagen des christlichen Glaubens und der sozialen Gerechtigkeit gründete, bestand in seiner bisherigen Form nicht mehr weiter.

Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges und dem bis dahin erfolgten Missbrauch der Familienpolitik durch die Nationalsozialisten, die Familie als Mittel ihrer bevölkerungspolitischen Ideologie verzweckt hatten, galt es, Familienpolitik wieder zum Wohl der Familien selbst in Gang zu setzen und neu zu gestalten. Das GG von 1949 forderte eine grundlegend neue Familiengesetzgebung mit einem bes.n Schutz von Ehe und Familie (Art. 6 Abs. 1 GG), der Erziehung der Kinder als natürliches Recht der Eltern (Art. 6 Abs. 2 GG, Elternrecht) und der Gleichberechtigung von Männern und Frauen (Art. 3 Abs. 2 GG).

1950 wurde der Reichsverband der Kinderreichen als Deutscher Familienverband (DFV) wiedergegründet, der neben der Beratungstätigkeit seiner Mitglieder erneut v. a. die Artikulation von Familieninteressen in der Öffentlichkeit und gegenüber der Politik wahrnahm.

Aus der Überzeugung heraus, dass Christen in bes.r Weise beauftragt und berufen seien, Gesellschaft und Welt mitzugestalten, bildeten sich Anfang der 50er Jahre zudem zwei konfessionelle, von den Kirchen initiierte bzw. getragene F.: Im April 1953 formierte sich der Familienbund der Deutschen Katholiken, der sich im Jahr 2000 in Familienbund der Katholiken (FDK) umbenannte; im September 1953 wurde die Evangelische Aktionsgemeinschaft für Familienfragen ins Leben gerufen, die seit 2014 evangelische arbeitsgemeinschaft familie (eaf) heißt.

1.1. Familienbund der Deutschen Katholiken

Bereits auf dem Bochumer Katholikentag 1949 bekräftigten die katholischen Laien, dass es „Aufgabe der katholischen Familien ist, von ihrem verfassungsgemäßen Recht auf Zusammenschluss Gebrauch zu machen, um ihren Einfluss auf eine soziale Gesetzgebung und Gestaltung des Lebens zum Wohle des Volkes geltend zu machen“ (FDK 2013: 19). Doch innerhalb der katholischen Kirche gab es zunächst „heftige Debatten darüber, ob der formal überkonfessionelle, faktisch aber stark katholisch geprägte DFV die alleinige Interessenvertretung bilden oder ob man einen eigenen katholischen Familienverband ins Leben rufen sollte“ (Kuller 2004: 128).

Es waren v. a. die Bischöfe, die Schutz und Förderung von Ehe und Familie als zentrale Anliegen der katholischen Kirche verstanden und deshalb einen Zusammenschluss auf katholischer Grundlage befürworteten. Im März 1952 regten sie die Bildung einer Interessengemeinschaft der katholischen Familien an, für die möglichst viele katholische Familien in den Pfarreien per Unterschriftenliste gewonnen werden sollten. Bis April 1953 wurden im Rahmen einer Werbeaktion der Bischöfe rund eine halbe Mio. Unterschriften gesammelt. Erste Diözesanfamilienräte wurden gebildet. Am 8.4.1953 gründete schließlich ein Zusammenschluss dieser Diözesanfamilienräte in Würzburg den Familienbund der Deutschen Katholiken.

Bis 1954 steigt die Zahl der Unterschriften auf fast 900 000. Dass der katholische F. in seiner Gründungsphase weit mehr Mitglieder aufweisen konnte als andere Verbände, lag an dieser bes.n Form der Mitgliedschaft, die eigentlich keine war. Die gesammelten Unterschriften entsprachen nämlich weder einer formalen Beitrittserklärung, noch waren sie mit konkreten Verpflichtungen verbunden. Die Vielzahl der Unterschriften war deshalb „nicht unbedingt Ausdruck einer starken Familienbewegung im katholischen Milieu der fünfziger Jahre, sondern eher ein Indiz für die hohe Folgebereitschaft der Laien gegenüber ihren Bischöfen“ (Kuller 2004: 128).

Der Einfluss des Famililienbundes der Deutschen Katholiken auf die Politik war gleichwohl von Anfang an außerordentlich groß, nicht zuletzt da die personellen Verbindungen ins 1953 neu gegründete Bundesministerium für Familienfragen bis hin zum ersten Bundesfamilienminister Dr. Franz-Josef Wuermeling, der ein überzeugter Katholik war, sehr eng waren.

1.2. Evangelische Aktionsgemeinschaft für Familienfragen

Im Raum der evangelischen Kirche waren erste Selbsthilfeorganisationen auf lokaler und regionaler Ebene bereits Anfang der 50er Jahre entstanden. Eine Reihe von Akademien widmeten sich familienpolitischen Themen. Auch der Deutsche Evangelische Kirchentag bildete eine eigene Arbeitsgruppe zum Themenkreis Familie. Nach der Gründung des Familienbundes der Deutschen Katholiken im April 1953 sah sich auch die evangelische Seite in einem gewissen Zugzwang, ihre familienpolitischen Aktivitäten zu bündeln. Man verzichtete aber bewusst auf die Gründung eines eigenen Verbands mit Einzelmitgliedschaft. Die Angebote des überkonfessionellen DFV, in dem auch evangelische Familien eine Betreuung finden konnten, wurden für ausreichend erachtet.

Auf Initiative der Inneren Mission gründete man stattdessen im September 1953 in Bethel einen losen Zusammenschluss von evangelischen Verbänden und Werken. Mit der Evangelischen Aktionsgemeinschaft für Familienfragen wurden die bereits unabhängig von einander bestehenden Bewegungen, die sich im Bereich der evangelischen Kirche den Themen der Familie widmeten, korporativ zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammengeführt. Nicht die praktische Durchführung von familienbezogenen Aufgaben, sondern die Koordinierung von familienpolitischen Aktivitäten und die Vertretung der politischen Positionen einschließlich einer umfassenden Öffentlichkeitsarbeit wurden zum Schwerpunkt der Verbandsarbeit.

2. Organisation der christlichen Familienverbände

2.1. FDK

Im Bundesverband des FDK sind 25 Diözesan- und 10 Landesverbände sowie 15 katholische Mitgliedsverbände wie z. B. der DCV, die Arbeitsgemeinschaft für katholische Familienbildung (AKF), die KAB, das Kolpingwerk Deutschland sowie der Bundesverband der KFD und der KDFB (Christliche Frauenverbände) zusammengeschlossen.

Die Möglichkeit der Mitgliedschaft von Einzelpersonen oder Familien besteht nur auf Ebene der Diözesanverbände. Einige Diözesanverbände sind jedoch dazu übergegangen, sich ausschließlich als Dachverband von Mitgliedsverbänden zu organisieren. Insgesamt sind Familien und Familiengruppen weniger im FDK selbst, als viel mehr in den angeschlossenen Verbänden organisiert, insb. bei Kolping und in der KAB, die sich von reinen Männerverbänden zu F. gewandelt haben (Christliche Männerverbände).

Nicht nur aufgrund der unterschiedlichen Mitgliedsstrukturen, sondern auch aufgrund der regional unterschiedlichen Einbindung in die diözesanen Strukturen und stark abweichenden Finanzierungsmöglichkeiten haben sich unterschiedliche Schwerpunkte bei den Aktivitäten entwickelt. So gibt es Diözesan- und Landesverbände, die neben ihrem familienpolitischen Engagement in der Familienbildung, Familienberatung und Familienerholung aktiv sind, Selbsthilfemaßnahmen organisieren und als Träger von Modellprojekten familienbezogener Arbeit auftreten.

Die Organe des FDK-Bundesverbands sind die Bundesdelegiertenversammlung als oberstes Beschlussorgan, der Hauptausschuss als Beschlussorgan zwischen den Tagungen der Bundesdelegiertenversammlung sowie das Präsidium als ständiges Führungsorgan, dem auch ein von der DBK benannter Geistlicher Begleiter angehört. Unterstützt wird die Arbeit des FDK durch Sachausschüsse, in denen Experten ehrenamtlich Empfehlungen für die Positionierungen des Verbandes erarbeiten.

Der FDK ist auf nationaler Ebene u. a. Mitglied der Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz, der Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen, des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge, des Bundesverbands der Verbraucherzentralen und der Arbeitsgemeinschaft der katholischen Organisationen Deutschlands sowie auf internationaler Ebene Mitglied der Föderation der katholischen Familienverbände in Europa. Der FDK arbeitet eng mit der DBK und dem ZdK zusammen.

2.2. eaf

Die eaf ist als familienpolitischer Dachverband der Evangelischen Kirche organisiert. Mitglied der eaf sind 20 bundesweit arbeitende Fachverbände, die sich mit Familienfragen befassen und deren Arbeitsbereich sich nicht auf das Gebiet einer Landeskirche oder eines Bundeslandes beschränkt, so z. B. der BVEA, die Deutsche Evangelische Arbeitsgemeinschaft für Erwachsenenbildung, der DEF, der Bundesverband der Diakonie Deutschland sowie das Evangelische Werk für Diakonie und Entwicklung, die Evangelische Konferenz für Familien- und Lebensberatung und die EKD. Darüber hinaus zählt die eaf 14 Landesarbeitskreise und -verbände zu ihren Mitgliedern.

Die Landesarbeitskreise und Mitgliedsverbände der eaf stehen mit ihrer Arbeit in den Gemeinden in direktem Kontakt mit den Familien. Je nach Region zählen zum Angebot die Familienbildung und -beratung, die Förderung des Informationsaustauschs und der Meinungsbildung sowie die Unterstützung von Initiativen und Projekten der Evangelischen Kirche.

Neben den kooperativen Verbandsmitgliedschaften gibt es Sachverständige und wissenschaftliche Beraterinnen und Berater aus Familienpolitik, Psychologie, Pädagogik, Recht und Gesundheitswesen, die in einem Beirat ehrenamtlich fachliche Positionen erarbeiteten.

Die Organe der eaf sind die Mitgliederversammlung, die die Richtlinien für die Arbeit des Verbandes festlegt, und das Präsidium, das die laufende Arbeit berät und beschließt.

Die eaf ist u. a. Mitglied in der Bundesarbeitsgemeinschaft Gesundheit & Frühe Hilfen, beim Deutschen Familiengerichtstag, im Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V. und in der Konferenz Kirchlicher Werke und Verbände in der EKD sowie auf internationaler Ebene in der Commission on Couple and Family Relations.

2014 entstand innerhalb der eaf das Forum Familienbildung mit einer eigenen Servicestelle. Dieses führt das Arbeitsfeld des aufgelösten Mitgliedsverbandes Bundesarbeitsgemeinschaft Evangelischer Familien-Bildungsstätten und Familien-Bildungswerke in neuer Form fort. Unter dem Dach der eaf bietet es seinen Mitgliedern Vernetzung sowie fachlichen Austausch und gibt Impulse für die Weiterentwicklung der Einrichtungen vor Ort.

2.3. Zusammenarbeit mit weiteren familienpolitischen Akteuren

Um die gemeinsamen familienpolitischen Anliegen wirksamer vertreten zu können, suchten die drei F. DFV, FDK und eaf von Anfang an nach Möglichkeiten der Kooperation. Bereits am 25.3.1954 gründeten sie in Königswinter die Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen (AGF) (damals noch als „Arbeitsgemeinschaft Deutscher Familienorganisationen“). Die AGF, der sich 1973 der Verband alleinerziehender Mütter und Väter und 2008 der Verband binationaler Familien und Partnerschaften anschlossen, ist jedoch kein Dachverband. Beschlüsse, die die politische Zielsetzung der AGF zum Gegenstand haben, müssen nach dem Konsensprinzip gefasst werden. Jeder der fünf Mitgliedsverbände vertritt weiterhin in Einzelfragen eigenständige Meinungen.

Zwischen dem FDK und der eaf gibt es keine eigene institutionalisierte Kooperation. Eine ökumenische Zusammenarbeit ist themen- und aktionsabhängig.

3. Handlungsfelder

Seit ihrer Gründung 1953 beeinflussen die c.en F. alle für die Familie relevanten Politikbereiche. Dabei machen sie sich immer wieder stark für eine Familienpolitik im Sinne einer ressortübergreifenden Querschnittaufgabe, die die bisher weitgehend nebeneinander bestehenden Politikbereiche verbindet und sich nicht als der Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik nachgeordnet begreift.

Die c.en F. setzen sich auf allen Ebenen in Politik, Staat, Kirche und Gesellschaft für mehr Familienverträglichkeit, eine familiengerechtere Sozialordnung und eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf ein. Sie leisten einen Beitrag insb. zur Förderung des Schutzes von Ehe und Familie, von Erziehung und Bildung, der Gleichberechtigung von Frauen und Männern sowie des Zusammenhalts der Generationen. Dabei orientieren sie sich am biblischen Gerechtigkeitsverständnis (Gerechtigkeit) und den Grundsätzen evangelischer Sozialethik bzw. katholischer Soziallehre. Als familienpolitische Fachverbände und Lobby für Familien stehen die c.en F. im ständigen Austausch mit Fachleuten aus kirchlichen und außerkirchlichen Organisationen, wissenschaftlichen Institutionen, mit Vertretern der Bundes- und Länderministerien, mit Parteien und Fraktionen sowie den Ausschüssen des Deutschen Bundestages. Die c.en F. begleiten Gesetzgebungsverfahren, veröffentlichen Stellungnahmen und Fachinformationen, reagieren mit Pressemitteilungen auf das tagesaktuelle Geschehen und führen zu ausgewählten Themen eigene Kampagnen durch.

4. Aktuelle Herausforderungen

Die Zukunft der c.en F. ist eng verknüpft mit der Entwicklung neuer Familienformen und dem Bedeutungswandel der Verbände. Auch wenn die auf Ehe gegründete Familie weiterhin die verbreitetste Familienform ist, so haben sich in den letzten Jahren die Lebensformen, in deren Zusammenhang Kinder geboren und erzogen werden, faktisch und rechtlich deutlich erweitert. Das gesellschaftliche Verständnis von Familie hat sich damit merklich gewandelt.

F., die weiterhin glaubhaft ein Vertretungsmandat aller Familien für sich beanspruchen wollen, müssen diese Entwicklung in ihre Arbeit einbeziehen und mehr als bisher Familien als Wert an sich begreifen, schützen und fördern. Die c.en F., sind dabei bes. gefordert: Sie müssen sich für eine Familienpolitik einsetzen, die die Vielfalt der neuen Familienform berücksichtigt, gleichzeitig aber auch die explizit christliche Sicht auf die Familie vermittelt.

In der heutigen „lobbyistisch organisierten Gesellschaft mit einem weit gestreuten Interessenpluralismus“ (Mayer 2000: 501) ist die Zahl der familienpolitisch aktiven Interessengruppen, die i. d. R. Spezialinteressen und Sonderaspekte vertreten, stark gestiegen. Dies zeigt sich auch an der Bandbreite der Mitgliedsorganisationen des im Jahr 2000 gegründeten Bundesforum Familie. Alle F. weisen eine grundlegende verhandlungstheoretische Schwäche auf: „Das für den Erfolg in Verhandlungssystemen so bedeutsame Element des Drohpotentials und des Beziehens von Vetopositionen ist für F. durch die Spezifität der Interessen erschwert.“ (Gerlach 2010: 435) Lediglich durch Initiierung bzw. Unterstützung von richtungsweisenden Klagen vor dem BVerfG haben die F. ein bundesweit durchgreifendes Korrektiv.

Wollen die F. langfristig als wirksame Interessenvertretung für Familien bestehen bleiben, müssen sie nicht nur ihr Mandat durch eine hinreichend große Mitgliederzahl untermauern, sondern auch weiterhin ihre Zugangswege in die Politik mit einer ausgeprägten Fachlichkeit sichern.

Für die c.en F. liegt eine bes. Chance darin, dass sie nicht nur „Kirchlicher Arm in die Gesellschaft“, sondern auch „Politischer Arm in die Kirche“ sind. Die c.en F. können dazu beitragen, dass sich die Kirchen stärker als bisher als maßgebliche Akteure der Familienpolitik begreifen. Die deutschen Kirchen unterhalten mit ihren Kindertageseinrichtungen und Schulen, den unterschiedlichen karitativen Diensten, konfessionellen Krankenhäusern sowie Sozial- und Beratungseinrichtungen für alle Lebens- und Krisensituationen ein breites Netz familienunterstützender Infrastruktur. Mit Unterstützung der c.en F. können die Kirchen sowohl als Arbeitgeber als auch als Anbieter dieser Dienstleistungen innovative Impulse für eine zukunftsgerichte Familienpolitik geben.