Deutscher Caritasverband (DCV)

Version vom 11. September 2018, 16:07 Uhr von Staatslexikon (Diskussion | Beiträge) (Deutscher Caritasverband (DCV))

1. Mitgliedschaft und Aufgaben

Der Deutsche Caritasverband e. V. (DCV) ist die von den deutschen Bischöfen (Bischof) anerkannte institutionelle Zusammenfassung und Vertretung der katholischen Caritas in Deutschland (Caritas, Diakonie). Der Verband wurde 1897 von Lorenz Werthmann in Köln gegründet. Sitz und Zentrale des Verbandes ist in Freiburg im Breisgau (Vertretungen in Berlin, München und Brüssel). Der DCV ist Mitglied von Caritas Internationalis (Katholische Hilfswerke) mit Sitz in Rom, des weltweiten Zusammenschlusses der nationalen Caritasorganisationen, zu deren Initiatoren er gehört. Mitglieder des DCV sind

a) die Diözesan-Caritasverbände der 27 Diözesen in Deutschland,

b) die caritativen Personalfachverbände, die bürgerschaftliches Engagement bündeln,

c) die Einrichtungsfachverbände, die die fachlichen und unternehmerischen Interessen von caritativen Einrichtungen gleicher Fachrichtung vertreten,

d) die caritativen Vereinigungen und

e) die überdiözesan tätigen caritativen Orden.

Dem DCV gehören zudem die korporativen Mitglieder und, soweit in deren Satzungen geregelt, auch die persönlichen Mitglieder der Diözesan-Caritasverbände und der Personalfachverbände an. Organe des DCV sind der Präsident (seit 2003 Prälat Dr. Peter Neher), die Delegiertenversammlung mit der Entscheidungskompetenz über grundlegende Fragen der Caritas, der Caritasrat, dem die Aufsicht über den Vorstand obliegt, sowie ein dreiköpfiger hauptamtlicher Vorstand unter Vorsitz des Präsidenten.

Der DCV erfüllt als Zusammenschluss der verbandlichen Caritas auf Bundesebene die Funktionen der Koordinierung, der Interessenvertretung sowie der Qualitäts- und Strukturentwicklung. Auf der Basis seiner theologischen und ethischen Grundsätze, die im Leitbild formuliert sind, sowie seiner Satzung hat der DCV folgende Aufgabenschwerpunkte: die anwaltschaftliche Interessenvertretung für benachteiligte und hilfebedürftiger Menschen durch sozialpolitisches Lobbying (Lobby) und Öffentlichkeitsarbeit, die Förderung der fachlichen Weiterentwicklung caritativer Arbeit (z. B. Qualitätssicherung, Sozialraumorientierung, interkulturelle Öffnung, Prävention), die Mitwirkung bei der Gestaltung der Rahmenbedingungen und Normen sozialer Arbeit und die Förderung von Konzepten für die Sicherung der Stellung der Dienste und Einrichtungen im Wettbewerb der Dienstleistungserbringer.

Der DCV ist einer der sechs Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege; diese arbeiten in der Bundesarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege e. V. zusammen.

2. Sozialer Dienstleister

Zur verbandlichen Caritas in Deutschland gehören 6 200 meist rechtlich selbständige Träger mit 24 000 sozialen Diensten und Einrichtungen in den Arbeitsfeldern Gesundheitshilfe, Kinder- und Jugendhilfe, Familienhilfe, Altenhilfe, Behindertenhilfe, Hilfen zur Integration von Menschen mit Migrationshintergrund, weitere soziale Hilfen wie offene Dienste und Aus- und Fortbildung. In den Diensten und Einrichtungen arbeiten 617 000 berufliche Mitarbeiter/innen, davon 239 000 Vollzeit- und 377 000 Teilzeitkräfte, darunter 50 000 geringfügig Beschäftigte (Stand 31.12.2014). Aufgrund der hohen Zahl der beruflichen Mitarbeitenden wird der DCV oft als größter Arbeitgeber in Deutschland bezeichnet. Diese Sichtweise als Konzern entspricht aber nicht der dezentralen Binnenstruktur des DCV. Die Leitungs- und Aufsichtsorgane der Gliederungen und Mitglieder verantworten deren Arbeit jeweils selbständig.

3. Sozialrechtlicher Rahmen der Dienstleistungserbringung

Die Wohlfahrtsverbände und ihre Gliederungen und Mitglieder haben eine starke Stellung bei der Erbringung sozialer Dienstleistungen in Deutschland, da der deutsche Sozialstaat in seiner historischen Entwicklung stark vom Subsidiaritätsprinzip (Subsidiarität) geprägt ist. Der Staat (insb. Sozialversicherungsträger, Sozialleistungsträger, Kommunen) garantiert den Zugang der Bürger und Bürgerinnen zu sozialen Dienstleistungen, erbringt diese i. d. R. aber nicht in Eigenregie, sondern schließt mit frei-gemeinnützigen (seit den 1990er Jahren vermehrt auch mit privat-gewerblichen) Leistungserbringern Versorgungsverträge ab. Die Beziehungen zwischen Staat/Bürger, Staat/Leistungserbringer und Leistungserbringer/hilfesuchende Bürger bilden das sozialrechtliche Dreiecksverhältnis als dominierende Marktordnungsform für die Erbringung sozialer Dienstleistungen in Deutschland. Dieses sichert die Wahlrechte hilfesuchender Bürger und lässt Raum für die Tätigkeit des DCV und der anderen Wohlfahrtsverbände, die einen selbstdefinierten Auftrag erfüllen. Reformen haben das bis in die 1990er Jahre stark korporatistisch geprägte sozialrechtliche Dreiecksverhältnis einem verstärkten Wettbewerb geöffnet (u. a. Trägerpluralität, subjektbezogene Finanzierungsformen). Dies hat bei den sozialen Diensten Dienstleistungsorientierung und Innovation befördert, aber auch zu Spannungen zwischen Leitbildorientierung und Marktbehauptung geführt.

4. Sozialpolitischer Anwalt

Der DCV versteht sich als Mitgestalter des Sozialstaats. Er vertritt sozialpolitische Anliegen in Initiativen und Kampagnen. Er steht in ständigem Austausch mit Bundestag und Bundesregierung und begleitet Gesetzgebungsprozesse. Mit den Diözesan-Caritasverbänden in den Bundesländern erfolgen Absprachen über die Koordination des sozialpolitischen Lobbyings auf Bundes- und Landesebene (Lobby). Der DCV bemüht sich um eine über die unterschiedlichen Hilfefelder hinausreichende konsistente Positionierung zu sozialpolitischen, fachpolitischen und unternehmenspolitischen Fragen, die sozialethisch und theologisch reflektiert ist und Fragen der Nachhaltigkeit der Sicherungssysteme und der Grenzen staatlicher Handlungsfähigkeit berücksichtigt. Der DCV stützt sich auf ein mehrdimensionales Gerechtigkeitskonzept (Gerechtigkeit) einschließlich der Befähigungsgerechtigkeit (Capability Approach). Der DCV bringt die Erfahrungen seiner Gliederungen und Mitglieder über soziale Notlagen und die Wirkungen sozialstaatlicher Interventionen in den politischen Prozess ein.

5. Solidaritätsstifter

Mehrere Hunderttausend ehrenamtlich (Freiwilligenarbeit) und freiwillig tätige Menschen wirken an dem Auftrag der Caritas mit. Für den DCV ist ihr Engagement konstitutiver Teil einer demokratischen Gesellschaft. Sie beteiligen sich mit einem Eigensinn an der Gestaltung des gesellschaftlichen Lebens und ermöglichen Hilfen, die hauptberuflich nicht bewältigt werden könnten. Als Netzwerk ehrenamtlicher Arbeit mit einem starken Fokus auf Ebene der Gemeinden (Gemeinde) wirken z. B. die Caritaskonferenzen Deutschlands, ein Fachverband des DCV. Der DCV fördert das bürgerschaftliche Engagement als Ausdruck des ethischen Leitprinzips der selbstbestimmten Teilhabe und der gemeinsamen Verantwortung (Zivilgesellschaft); er setzt sich für förderliche Rahmenbedingungen ein und wirkt in Netzwerken mit. Er befördert das Engagement über Projekte für junge Menschen (youngcaritas), Publikationen (Magazin Sozialcourage), über die Internetseite caritas.de sowie über Soziale Medien.

6. Hilfen im Ausland

Zudem leistet der DCV mit seinem Werk „Caritas international“ Hilfen im Ausland. Schwerpunkt sind Not- und Katastrophenhilfe einschließlich Katastrophenprävention und Rehabilitation sowie die Förderung der sozialen Entwicklung von besonders benachteiligten Bevölkerungsgruppen (Kinder- und Jugendliche, alte, kranke und behinderte Menschen). Die Arbeit orientiert sich am Partnerprinzip. Bedeutende Partner sind die sozial tätigen Institutionen der Ortskirchen, meist Caritasverbände.