Christliche Frauenverbände

Version vom 11. September 2018, 16:06 Uhr von Staatslexikon (Diskussion | Beiträge) (Christliche Frauenverbände)

1. Gründungen im 19. und 20. Jh.

Seit dem 19. Jh. entfaltete sich eine ausdifferenzierte Landschaft katholischer Frauenvereine. Motive und Kriterien der Vereinigungen waren gemeinsame Ziele wie eine karitative Tätigkeit, der Lebensstand, die Fürsorge für konkrete Zielgruppen, die berufsständische Organisation oder die Mission.

Die ersten Frauenvereine wirkten karitativ auf lokaler Ebene, wie der 1840 in Trier zur Unterstützung von notleidenden Kranken gegründete katholische Elisabethenverein, dem ähnliche Gründungen folgten. Klassische Tätigkeiten waren Krankenbesuche, Suppenküchen und die Verteilung von Kleiderspenden. Die Vereine entstanden auf Initiative von bürgerlichen oder adligen Frauen, waren ein städtisches Phänomen, orientierten sich meist nicht am Pfarrprinzip, suchten aber eine kirchliche Anerkennung und die Zusammenarbeit mit einem Präses oder Geistlichen Beirat. Zu den religiösen Aktivitäten gehörten Gottesdienstbesuch und Kommunionempfang an festgesetzten Tagen sowie der Erwerb von Ablässen.

Einen spezifischen Lebensstand als Zielgruppe hatte der 1860 in Mainz auf Initiative von Bischof Wilhelm Emmanuel von Ketteler und Gräfin Ida Hahn-Hahn nach französischem Vorbild errichtete Verein der christlichen Mütter. Die in ihm organisierten Frauen sollten v. a. durch Gebet und Kindererziehung zur religiös-sittlichen Hebung ihrer Familien beitragen. Zentrum der neuen Bewegung wurde die 1868 in Regensburg gegründete Bruderschaft der christlichen Mütter, die von Pius IX. 1871 zur eigenständigen Erzbruderschaft erhoben wurde, um weitere Vereine aggregieren zu können. Geleitet wurden die Vereine vom jeweiligen Pfarrer, den ein gewählter oder ernannter Rat von Mitgliedern unterstützte. Bis 1893 nahmen die Vereine ausschließlich Mütter auf, später auch Witwen und kinderlose Ehefrauen. Aus den ersten Diözesanverbänden in Paderborn, Münster und Köln ging 1918 eine Arbeitsgemeinschaft hervor, die 1928 zur Keimzelle des Verbandes der katholischen Frauen- und Müttervereine Deutschlands mit Sitz in Düsseldorf wurde. Nach der Auflösung im Nationalsozialismus 1939 erfolgte 1951 die Wiedergründung als Zentralverband der katholischen Frauen- und Müttergemeinschaften, der sich seit 1968 kfd nennt. Sie ist mit rund 500 000 Mitgliedern in 5 300 pfarrlichen Gruppen der größte katholische F. mit regionalen Schwerpunkten in west-, nord- und ostdeutschen Diözesen.

Wie in den Müttervereinen, so war auch in den Jungfrauenkongregationen der Lebensstand Kriterium der Mitgliedschaft: in ihnen fanden sich Mädchen und junge, unverheiratete Frauen zusammen; die Ziele waren religiöser und sittlicher Art (Marienverehrung, Selbstheiligung). Schon 1915 erfolgte die Gründung des Zentralverbands der katholischen Jungfrauenvereinigungen Deutschlands, dessen Präses wie bei den Müttervereinen Hermann Klens war; nach 1945 wurden die ehemaligen Jungfrauenvereinigungen Teil des BDKJ.

Der Gedanke der Fürsorge für Dienstmädchen und Arbeiterinnen, die im 19. Jh. häufig vom Land in die Städte migrierten, prägte die Gründung von Hospizen oder Marienheimen mit Übernachtungsmöglichkeiten. Sie sollten Mädchen, die während der Stellensuche oder bei Krankheit keine soziale Absicherung hatten, vor sittlichen Gefahren schützen und sie in ihrer Freizeit religiös bilden. Mit diesen Einrichtungen waren Vereine verbunden, denen zum einen Wohltäterinnen angehörten (gelegentlich als Ehrenmitglieder), zum anderen die katholischen Arbeiterinnen oder Dienstmädchen selbst. Der Marianische Mädchenschutzverein (1895, heute In Via) und die Katholische Bahnhofsmission in München (1897) boten diesen Mädchen und Frauen „Hilfe zur Selbsthilfe“.

Anders als bei den bislang genannten Vereinigungen lag in dem 1885 von Pauline Herber und Anna Wolter ins Leben gerufenen berufsständischen VkdL die Leitung ganz in der Hand von Frauen; Geistliche hatten nur beratende Funktionen. Zu den Aufgaben zählten die soziale Unterstützung der eigenen Mitglieder, etwa durch Kranken- und Rentenkassen und den Bau von Heimen; die Publikation von Mitgliederzeitschriften und Unterrichtsmaterialien und die standespolitische Vertretung, bspw. zu Fragen der Besoldung, Aufstiegschancen oder dem Ausbau von Mädchenschulen. Hinzu kamen die Fortbildung und das Gemeinschaftsleben der Mitglieder sowie deren „religiös-sittliche Vervollkommnung“. Weitere berufsständische Vereinigungen formierten sich v. a. zu Beginn des 20. Jh. wie der Verband katholischer weltlicher Krankenschwestern und Pflegerinnen (1905), der Verein katholischer deutscher Sozialbeamtinnen (1916) oder die Berufsgemeinschaft katholischer Gemeindehelferinnen (1926).

Der von Agnes Neuhaus 1899/1900 gegründete Katholische Fürsorgeverein für Frauen, Mädchen und Kinder (seit 1968 SkF) hatte „Schutz und Rettung sittlich gefährdeter und gefallener Mädchen und Frauen, sowie der misshandelten, gefährdeten und verwahrlosten Jugend“ (Satzung 1913) zum Zweck. An die aufsuchende Fürsorge in Gefängnissen, Besserungsanstalten und Krankenhäusern schloss sich die Vermittlung in die Herkunftsfamilien und bald auch die eigenen Zufluchtshäuser an. Die Ortsvereine formierten sich 1907 in einem Gesamtverband. Zur professionellen Schulung der Mitglieder kam das sozialpolitische Engagement hinzu: A. Neuhaus war als Zentrumsabgeordnete (Zentrum) maßgeblich am Reichsjugendwohlfahrtsgesetz 1922 beteiligt. Heute zählt der Verband 143 Ortsvereine, rund 19 000 Mitglieder und 6 500 Mitarbeitende. Führungs- und Leitungsfunktionen werden von Ehrenamtlichen (Freiwilligenarbeit) ausgeübt.

Die Unterstützung der Mission war die Intention der 1893 von Katharina Schynse gegründeten Missionsvereinigung katholischer Frauen und Jungfrauen, anfangs insb. durch Paramenten-Spenden und den Loskauf von Frauen aus der Sklaverei. K. Schynse engagierte sich finanziell bei der Gründung des Missionsärztlichen Instituts in Würzburg. Das heutige Päpstliche Missionswerk der Frauen versteht sich als Gebetsgemeinschaft und ist in der Menschenrechtsarbeit und in Frauensolidaritätsprojekten tätig.

Hochspezialisierte kleine F. arbeiten bis heute erfolgreich: Der 1907 etablierte Hildegardisverein fördert Studentinnen mit zinslosen Studiendarlehen. Die Biographie seiner Gründerin Maria Schmitz ist repräsentativ für verbandlich organisierte Pionierinnen dieser Jahre: sie war gleichzeitig berufsständisch im VkdL organisiert und hatte Verbindungen zum KDFB (s. u.). Nach ersten Berufsjahren als Lehrerin besuchte M. Schmitz Studienkurse an der Universität Münster, war 1912 Rednerin auf einem Katholikentag und gehörte 1919/1920 als Zentrumsmitglied der Weimarer Nationalversammlung an.

Nach 1945 unterstützte der Verein den Bau von Studentinnenheimen. Heute verbindet er die Darlehen für christliche Studentinnen mit bildungspolitischer Arbeit und wissenschaftlich begleiteten Inklusions- und Mentoringprojekten; er kooperiert dabei mit Stiftungen, Bundesbehörden und der DBK, mit der er seit 2015 ein Mentoringprojekt für Frauen in kirchlichen Führungspositionen durchführt. Die Netzwerke des Vereins sind bewusst Teil der ideellen Förderung. Das verbindet ihn mit dem 1998 gegründeten Verein Agenda – Forum katholischer Theologinnen, einem Zusammenschluss von Theologinnen in Wissenschaft oder gesellschaftlichen und kirchlichen Führungspositionen. Die zweijährlich veranstalteten Hohenheimer Theologinnentreffen zeichnen sich durch eine interdisziplinäre und internationale Vernetzung, bes. mit lateinamerikanischen Theologinnen, aus. Beide Verbände verzeichnen steigende Mitgliederzahlen.

Ende des 19. Jh. formierten sich verschiedene evangelische F. Der Evangelische Diakonieverein (gegründet 1894) verband Wohlfahrtshilfe und Frauenerwerbsarbeit und setzte sich damit von den bestehenden Diakonissenanstalten ab. 1899 entstanden schließlich zwei übergeordnete evangelische F.: der Deutsch-Evangelische Frauenbund (s. u.) und die Frauenhülfe, die zunächst dem Evangelisch-Kirchlichen Hülfsverein angeschlossen war und bis 1926 unter männlicher Leitung stand. Schirmherrin war Kaiserin Auguste Viktoria; die Mitglieder sollten „die Mithilfe der Frau in den Dienst der Gesamtkirche und der Einzelgemeinde stellen“ (Satzung), ihr christliches Leben vertiefen und v. a. Pastoren in ihrer sozial-diakonischen Arbeit unterstützen (seit 1949: EFHiD).

2. Internationale und nationale Zusammenschlüsse

Internationale Zusammenschlüsse der F. dienen der Vernetzung und politischen Interessenvertretung auf internationaler Ebene. Katholische F. weltweit sind heute in der UMOFC/WUCWO organisiert, die 1910 auf einem internationalen Kongress in Brüssel als Fédération Internationale des Ligues Féminines Catholiques gegründet wurde. Ziel war eine „Vereinigung aller katholischen Frauen der ganzen Welt“, die sich für die Aufrechterhaltung des Glaubens, die Verteidigung der Religionsfreiheit und die Organisation einer Katholischen Sozialen Aktion einsetzen sollte, „im Geist voller und beständiger Unterordnung unter die Weisungen des Papstes“ (Satzung). Noch im Gründungsjahr traten deutschsprachige F. bei: die Katholische Reichsfrauenorganisation Österreichs (gegründet 1907), der KDFB sowie eine Vertreterin des Initiativkomitees des Schweizerischen Katholischen Frauenbundes (1912 gegründet). 1952 gab sich der Dachverband den heute gebräuchlichen Namen. Für die katholischen Laienaktivistinnen aus Deutschland waren die Teilnahme an Kongressen und die Mitarbeit in der WUCWO nach 1945 eine erste Möglichkeit, wieder an die katholische Frauenarbeit auf internationaler Ebene anzuknüpfen. Die WUCWO hat Konsultativstatus bei ECOSOC, UNESCO und FAO sowie mitwirkenden Status beim Europarat. Nach Kontroversen um ihren kirchenrechtlichen Status und die Strukturen der Vorstandsarbeit ist aus Deutschland nur noch der VkdL (s. u.) Vollmitglied, während KDFB und kfd seit 2006 assoziierte Mitglieder sind. Beide Verbände wirken jedoch bei Andante – Europäische Allianz katholischer F. mit, die sich als europäisches Pendant zur WUCWO 2006 konstituierte und heute aus 24 Mitgliedsorganisationen besteht. Die Partizipation von Frauen in der Kirche, Interreligiöser Dialog, Menschenrechte, Menschenhandel oder Migration gehören zu den wichtigsten, auf europäischer Ebene behandelten Themenfeldern von Andante. Schon seit 1982 besteht das ÖFCE, das der ökumenischen Vernetzung und der gemeinsamen Arbeit zu Theologie und Spiritualität, Frieden und Gerechtigkeit, Umwelt und Europa dient.

Auf nationaler Ebene verstand sich der KDFB bei seiner Gründung als „Organisation“ der katholischen Frauenbewegung, musste diesen Anspruch aber nach dem Ersten Weltkrieg aufgeben. Gegenwärtig sind insgesamt 19 katholische F. und Frauengruppen aus gemischten Verbänden in der Arbeitsgemeinschaft katholischer F. und Frauengruppen (inoffiziell als AG Kath bezeichnet) zusammengeschlossen. Sie versteht sich als Plattform für die gegenseitige Information und als Vertretung von Fraueninteressen in Kirche (ZDK, DBK) und Politik. Dazu zählt die Mitarbeit im Deutschen Frauenrat, der 1951 als Informationsdienst für Frauenfragen e. V. unter Mitwirkung der damaligen Arbeitsgemeinschaft der katholischen deutschen Frauen ins Leben gerufen wurde. Die Vorsitzenden des Deutschen Frauenrats stammten mehrfach aus den konfessionellen F. (Gertrud Ehrle, KDFB; Elisabeth Schwarzhaupt, EFD; Irmgard von Meibom, DEF; Brunhilde Fabricius, DEF; Irmgard Jalowy, kfd; Brunhilde Raiser, EFHiD; Marlies Brouwers, KDFB).

Evangelische F. wie der DEF, der Kaiserswerther Verband, die Frauenhilfe, die Evangelische Deutsche Bahnhofsmission u. a. waren seit 1918 in der Vereinigung Evangelischer Frauenverbände Deutschlands zusammengeschlossen, um die „Interessen der Frauenwelt im evangelischen Sinne gemeinsam zu vertreten“ (Satzung). Nach dem Zweiten Weltkrieg fungierte sie unter dem Namen Evangelische Frauenarbeit in Deutschland (EFD). EFD, EFHiD und DEF bereiteten seit 2005 die Fusion der Verbände vor, die schließlich von EFHiD und EFD vollzogen wurde und 2007 unter dem Namen Evangelische Frauen in Deutschland (EFiD) als Dachverband mit Sitz in Hannover etabliert wurde.

Im Anschluss an die vom ÖRK ausgerufene Ökumenische Dekade: Kirchen in Solidarität mit den Frauen (1988–1998), an der sich in Deutschland auch katholische F. (federführend die kfd) beteiligten, wurde 2000 der Christinnenrat – Ökumenische Arbeitsgemeinschaft in Deutschland etabliert. Er hat protestantische, katholische, altkatholische und freikirchliche Mitgliedsverbände und repräsentiert so eine zunehmend multilaterale Ökumene unter Frauen.

3. Christliche Frauenverbände und Frauenbewegungen im 20. Jahrhundert

Um die Wende zum 20. Jh. entstanden als Teil der bürgerlichen Frauenbewegung konfessionelle F.: 1899 in Kassel unter der alleinigen Leitung von Frauen ein sozialreformerisch ausgerichteter Deutsch-Evangelischer Frauenbund (seit 1969 Deutscher Evangelischer Frauenbund [DEF]). Katholikinnen sahen sich durch das evangelische Vorbild herausgefordert, ebenfalls eine „starke Organisation“ zu schaffen, um der Vereinzelung der heterogenen katholischen Vereinigungen vorzubeugen und gründeten 1903 den Katholischen Frauenbund (seit 1916 Katholischer Frauenbund Deutschlands, seit 1920 Katholischer Deutscher Frauenbund (KDF) bzw. ab 1983 KDFB. Aktuell zählt der Verband rund 200 000 Frauen in 2000 Zweigvereinen mit Schwerpunkten in Süddeutschland. Der politischen Interessenvertretung auf Landesebene dient der Bayerische Landesverband des KDFB. Elisabeth Gnauck-Kühne als Gründungsmitglied des DEF war nach ihrer Konversion auch in die Gründung des KDFB involviert, den Emilie Hopmann, Hedwig Dransfeld, Gerta Krabbel und Gertrud Ehrle als Vorsitzende prägten. 1904 konstituierte sich der Jüdische Frauenbund, 1912 der Verband altkatholischer Frauenvereine (ab 1962 Bund Altkatholischer Frauen, seit 1987 baf) als Dachverband, um sich insb. diakonischen und sozialen Ziele zu widmen und sich für die Gleichberechtigung von Frauen, z. B. das kirchliche Wahl- und Stimmrecht und ab den 1970er Jahren auch für die Frauenordination, einzusetzen. Dem 1894 gegründeten BDF schlossen sich der Jüdische Frauenbund, die Altkatholikinnen und von 1908–1918 der DEF an, der schließlich wegen Kontroversen um das Frauenwahlrecht unter seinen Mitgliedsverbänden den Austritt aus dem BDF erklärte. Der KDFB trat dem BDF nicht bei.

Ebenso wie der VkdL und der Katholische Fürsorgeverein stand der in Zweigvereinen organisierte KDFB ausschließlich unter weiblicher Leitung; die Geistlichen Beiräte hatten eine beratende Funktion. Das unterschied ihn von den klerikalen Vereinen wie den Müttergemeinschaften, die von einem Präses geleitet wurden und auf Pfarreiebene agierten. Bezeichnenderweise waren es jeweils Diözesanverbände, die diese Ämter erstmals mit Frauen besetzten: Gabriele Miller wurde 1990 Geistliche Beirätin im KDFB-Diözesanverband Rottenburg-Stuttgart; Irene Willig 1994 Geistlich-theologische Begleiterin im kfd-Diözesanverband Mainz. Der KDFB-Bundesverband wählte mit Schwester Benedikta Hintersberger 1995 die erste Geistliche Beirätin für den Gesamtverband; die Satzung der kfd kennt heute Präses und Geistliche Begleiterin/Leiterin. Die Berufung von Frauen in diese Funktionen verdankt sich nicht nur einer gestiegenen Wertschätzung der Spiritualität von Frauen, sondern ist gleichzeitig Ausdruck des zunehmenden Priestermangels.

Ziel von KDFB und DEF war es, sich aus einer konfessionellen Perspektive mit der „Frauenfrage“ – konkret u. a. mit gleichberechtigter Frauen- und Mädchenbildung, der Situation von Arbeiterinnen, Berufstätigkeit und Alterssicherung von Frauen, Sitte und Moral (z. B. Prostitution und Abtreibung) – zu befassen. Zu Beginn des 20. Jh. entstanden, teilweise unter verbandlicher Leitung, Soziale Frauenschulen, die Wohlfahrtspflegerinnen ausbildeten (DEF: Christlich-soziale Frauenschule in Hannover, 1905; KDFB: Katholisch-soziale Frauenschule in München, 1909; in Köln 1916; in Berlin 1917).

Während des Ersten Weltkriegs stellte sich der KDFB „für jede Art der nationalen Hilfsarbeit zur Verfügung“; zahlreiche Zweigvereine errichteten Suppenküchen und Kleiderausgaben für Notleidende. Für KDFB wie DEF ist bezeichnend, dass während des Kriegs die Zusammenarbeit mit nichtkonfessionellen Frauengruppen intensiviert wurde, etwa im Komitee für die Kriegsspende Frauendank oder in Ortsgruppen des Nationalen Frauendienstes. Nach der Einführung des aktiven und passiven Frauenwahlrechts 1918 waren mehrere KDFB-Frauen als Abgeordnete des Zentrums und der BVP im Reichstag und den Landtagen vertreten; ab 1945 zählten KDFB-Mitglieder zu den Gründerinnen von CDU und CSU. Das parteipolitische Spektrum des Verbandes, dem immer noch zahlreiche Politikerinnen angehören, hat sich inzwischen geweitet; inzwischen sind Mitgliedsfrauen in größerer Zahl auch bei der SPD und Bündnis 90/Die Grünen aktiv. Die Vorsitzende des DEF, Paula Müller-Otfried, gehörte von 1920–1932 für die DNVP dem Reichstag an und wurde 1921 als erste Frau in die Landessynode der Landeskirche Hannovers gewählt.

Nach dem Ersten Weltkrieg schlossen sich zwanzig Katholische F. unter Führung des KDFB im Arbeitsausschuss für den Bau einer katholischen Frauenfriedenskirche zusammen, die dem Andenken an die Gefallenen und dem Gebet um den Frieden gewidmet sein sollte. Das von Hans Herkommer entworfene Ensemble wurde 1929 in Frankfurt-Bockenheim geweiht; die Kirche gilt als herausragender Entwurf der klassischen Moderne.

Die „staatsbürgerliche Schulungsarbeit“ der Verbände in der Weimarer Republik sollte Frauen zu politischer Partizipation ermutigen, für die sich nun auch die katholischen Müttervereine öffneten. Schon Ende der 1920er Jahre gerieten die Vereine der katholischen Frauenbewegung aufgrund einer allg.en, gegen die Frauenemanzipation gerichteten Stimmung in die Krise. Hinzu kam, dass nun erstmals auch für Deutschland die Katholische Aktion, d. h. die Teilhabe der Laien am hierarchisch organisierten Apostolat der Kirche, forciert wurde. Der deutsche Episkopat stärkte nach dem Zweiten Weltkrieg diese Tendenzen und damit die auf Pfarreiebene organisierten Vereine.

Während des Nationalsozialismus mussten sich alle konfessionellen F. und die in ihnen aktiven Politikerinnen öffentlicher und politischer Arbeit enthalten. VdkL und kfd wurden 1937 bzw. 1939 zwangsaufgelöst; DEF und KDFB beschränkten sich unter dem Schutz von Art. 31 RK auf die religiöse Arbeit.

Nach 1945 entstanden neue frauenpolitische, wohltätige und konfessionelle Zusammenschlüsse, so 1950 der Deutsche Frauenrat, das Müttergenesungswerk (dessen Vorsitz Helene Weber 1952 von Elly Heuss-Knapp erbte) und die Arbeitsgemeinschaft der katholischen deutschen Frauen. Für den KDFB blieb das Selbstverständnis als katholische Frauenbewegung konstitutiv; Ziele waren die Bildung von Frauen für „ihre Aufgaben in Familie, Beruf und öffentlichem Leben; sozial-staatsbürgerliche Schulung; Errichtung von sozialen Frauenschulen, Bildungsheimen und Wohnheimen für Berufstätige.“ Diese Tätigkeiten wurden in den folgenden Jahren profiliert und internationalisiert: in Köln errichtete der KDFB in Zusammenarbeit mit dem Hildegardisverein ein internationales Studentinnenheim, das der beruflichen Weiterbildung, insb. von Frauen aus den Entwicklungsländern, dienen sollte.

Das Zweite Vatikanische Konzil veranlasste zahlreiche katholische F. zu Positionsbestimmungen. In Petitionen trugen sie Forderungen vor, die auf eine Erneuerung und Intensivierung des Glaubens, auf den Abbau geschlechtsspezifischer Diskriminierungen (Diskriminierung) sowie eine bessere Partizipation und kirchliche Wertschätzung von Frauen aller Lebensstände zielten. Insgesamt führte das Konzil zu einer stärker kirchenpolitischen Ausrichtung der großen F.: die Vorsitzende des KDFB, Gertrud Ehrle, war während der vierten Sessio Laienauditorin und knüpfte nach dem Konzil an diese Arbeit an; Marianne Dirks als Präsidentin der kfd war nicht nur kirchenpolitisch aktive Romreisende, sondern setzte im Anschluss an das Zweite Vatikanum demokratische Strukturveränderungen im Verband durch. 1971 wurde das Amt einer Generalsekretärin neu geschaffen, das bis 1989 Anneliese Lissner innehatte. Dem Präsidium der Würzburger Synode gehörte die KDFB-Frau Hanna-Renate Laurien an.

Die Konzilsaktivitäten der F. bedingten ein größeres Interesse an der Theologie, das ab den 1980er Jahren auch zur Rezeption der feministischen Theologie führte. Sie läutete den Abschied von einer differenzfeministischen, gleichwohl emanzipationsstrategisch eingesetzten Argumentation ein, die Katholikinnen gerne auf die Formel „gleichwertig, aber andersartig“ brachten. Evangelische F. hatten die feministische Theologie und Exegese schon früher entdeckt, etwa in den feministisch-theologischen Werkstätten in Bad Boll. Die neue ökumenische Öffnung der katholischen F. zeigte sich institutionell in der Mitwirkung beim Weltgebetstag der Frauen ab 1970 oder in der langjährigen Zusammenarbeit von KDFB und DEF bei ökumenischen Frauenkongressen und dem ökumenischen Frauenpredigtpreis.

Die Neuen Frauenbewegungen seit den 1960er Jahren und die traditionellen konfessionellen F. distanzierten sich zunächst wechselseitig voneinander. 1974 führte eine Konferenz in Loccum zur „Emanzipation der Frau“ autonome Frauen und evangelische Christinnen zusammen. Der für die Neuen Frauenbewegungen identitätsstiftende Kampf gegen den § 218 StGB verhinderte zunächst eine Zusammenarbeit von Katholikinnen und autonomen Frauen; 1977 beteiligten sich dann erstmals Verbandskatholikinnen an einer Berliner Frauenkonferenz. Protestantische Frauen entwickelten eine größere Nähe zur bundesrepublikanischen Friedensbewegung; die EFD organisierte als erste Gruppierung in der Bundesrepublik einen gegen die Apartheid-Politik (Apartheid) gerichteten Konsumboykott gegen Produkte aus Südafrika (1978–1992). EFHiD und kfd unterstützten gemeinsam die nordirische Frauenfriedensbewegung. 1980 rückte der Weltgebetstag der Frauen die sexuelle Ausbeutung von Frauen in Asien in den Blick. Seitdem ist der Kampf gegen sexuelle Ausbeutung und Menschenhandel in den konfessionellen F.n – auch in Kooperation mit Gruppen der Neuen Frauenbewegungen – fest etabliert. Der SkF ist 2016 Träger von 38 Frauenhäusern, die urspr. oft von Gruppen der Neuen Frauenbewegungen gegründet wurden.

Lebensweltlich trennt heute insb. der Zugang zum Amt evangelische und katholische Frauen. Seit 1997 haben sich Katholikinnen im Netzwerk Diakonat der Frau zusammengeschlossen, das sich theologisch und kirchenpolitisch für die Einführung des Frauendiakonats einsetzt und jährlich mit Kooperationspartnern am 29.4. den Tag der Diakonin begeht. Letztlich scheint gerade die Stellung von Frauen in der katholischen Kirche identitätsstiftend für die Mitgliedschaft in den großen katholischen F.n kfd und KDFB zu sein. Sie müssen bislang einen moderateren Rückgang an Mitgliedern als die katholische Kirche in Deutschland insgesamt verkraften. Viele der zentralen Gründungsanliegen sind bleibend aktuell: die gelebte Solidarität und Anwaltschaft von Frauen auf lokaler und internationaler Ebene, Frauenbildung, politische und kirchliche Partizipation von Frauen, Frauenerwerbsarbeit, die Alterssicherung von Frauen, Frauengesundheit, Entwicklungszusammenarbeit und Spiritualität. Die c.n F. haben seit ihrer Gründung einen Weg der Professionalisierung, politischen Bewusstseinsbildung und Internationalisierung zurückgelegt, der sie zu wichtigen Akteuren in Kirche und Gesellschaft macht. Ihre Zukunftsfähigkeit wird davon abhängen, ob sie im Rückgriff auf die jeweiligen Gründungsimpulse neue, anspruchsvolle und arbeitsteilige Formen des Engagements und der Partizipation finden. In sich verändernden kirchlichen Landschaften haben sie dann die Chance, sich als Orte gelebten Glaubens und der Solidarität von Frauen zu profilieren.