Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen (ACK)

Version vom 9. Juli 2018, 14:10 Uhr von Staatslexikon (Diskussion | Beiträge) (Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen (ACK))
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Die ACK bietet den Kirchen eine Plattform, die es ihnen ermöglicht, trotz der zwischen ihnen bestehenden theologischen Unterschiede und unabhängig von ihrer Größe und Struktur auf der Grundlage gemeinsam vereinbarter Regeln gleichberechtigt zusammenzuarbeiten. Als Teil der ökumenischen Bewegung (Ökumene) leistet die ACK einen Beitrag zu Versöhnung und Überwindung der Trennungen zwischen den Kirchen.

1. Geschichte

Die ACK wurde 1948 unter dem Einfluss der USA und Englands sowie der internationalen ökumenischen Bewegung gegründet. Gründungsmitglieder waren fünf Kirchen: die EKD, die Evangelisch-methodistische Kirche, der Bund Evangelisch-Freikirchlicher Gemeinden/Baptisten, die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Mennonitengemeinden und das Katholische Bistum der Altkatholiken in Deutschland. Nach der Teilung Deutschlands wurde auf dem Gebiet der DDR 1970 die Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in der DDR (AGCK) gegründet.

Im Verlauf ihrer Geschichte wurde die ACK zweimal neu konstituiert: 1974, als die römisch-katholische Kirche und die Griechisch-Orthodoxe Metropolie von Deutschland Mitglieder wurden, und 1992, als ACK und AGCK sich zu einer gesamtdeutschen ACK zusammenschlossen. Gut zehn Jahre später geriet die ACK in eine tiefe Krise, die ihre Finanzen und Strukturen sowie ihre inhaltliche Ausrichtung betraf. Eine Konsolidierung gelang erst nach einem zweijährigen Prozess intensiver Beratung mit den Mitgliedskirchen.

2. Mitglieder und Struktur

Gegenwärtig hat die ACK 17 Mitgliedskirchen (Arbeitsgemeinschaft Anglikanisch-Episkopaler Gemeinden in Deutschland, Arbeitsgemeinschaft Mennonitischer Gemeinden in Deutschland, Armenisch-Apostolische Orthodoxe Kirche in Deutschland, Äthiopisch-Orthodoxe Kirche in Deutschland, Bund Evangelisch-Freikirchlicher Gemeinden in Deutschland/Baptisten, die Heilsarmee in Deutschland, Evangelisch-altreformierte Kirche in Niedersachsen, Evangelisch-methodistische Kirche, Evangelische Brüder-Unität/Herrnhuter Brüdergemeine, EKD, Katholisches Bistum der Alt-Katholiken in Deutschland, Koptisch-Orthodoxe Kirche in Deutschland, Mülheimer Verband Freikirchlich-Evangelischer Gemeinden, Orthodoxe Bischofskonferenz in Deutschland, römisch-katholische Kirche, Selbständige Evangelisch-Lutherische Kirche, Syrisch-Orthodoxe Kirche von Antiochien) und sechs Gastmitglieder (Apostelamt Jesu Christi, Apostolische Gemeinschaft, Bund Freier evangelischer Gemeinden in Deutschland, Bund Freikirchlicher Pfingstgemeinden in Deutschland, Freikirche der Siebenten-Tags-Adventisten, Freikirchlicher Bund der Gemeinde Gottes).

Leitungsorgan der ACK ist die Mitgliederversammlung, in die Mitgliedskirchen und Gastmitglieder nach einem in der Satzung festgelegten Schlüssel Delegierte entsenden. Fünf Organisationen haben in ihr Beobachterstatus. Die Mitgliederversammlung kommt zweimal im Jahr zusammen und legt die Grundlinien der thematischen Arbeit der ACK fest.

Die Mitgliederversammlung wählt aus ihrer Mitte den Vorstand der ACK, der die Aufgaben der ACK zwischen den Mitgliederversammlungen wahrnimmt. Ihm gehören je ein Vertreter der EKD, der Deutschen Bischofskonferenz, der Orthodoxen Bischofskonferenz in Deutschland, der Freikirchen und der Gruppe der übrigen Kirchen an.

Den theologischen Dialog pflegt die ACK bes. im Rahmen des Deutschen Ökumenischen Studienausschusses. Er wurde 1950 als „ständige Einrichtung der Arbeitsgemeinschaft zur Pflege und Förderung der Ökumene in Lehre und Forschung“ (Satzung 2006: 6) gegründet. Seine 23 Mitglieder, überwiegend Lehrkräfte von theologischen Fakultäten und ökumenischen Instituten, repräsentieren die verschiedenen Mitgliedskirchen der ACK. Sie werden von der Mitgliederversammlung der ACK berufen.

Die Ökumenische Centrale ist als Geschäftsstelle der ACK für die Umsetzung der Beschlüsse von Mitgliederversammlung und Vorstand verantwortlich und bringt ihrerseits Impulse für die Arbeit der ACK in die Mitgliederversammlung ein. Sie sorgt auch für die Übersetzung der internationalen Texte für die Gebetswoche für die Einheit der Christen ins Deutsche.

ACK gibt es in Deutschland außer auf Bundesebene auch auf regionaler und lokaler Ebene. Sie sind voneinander unabhängig, arbeiten aber zusammen. Es bestehen daher auf allen Ebenen miteinander vernetzte Strukturen für die multilaterale ökumenische Zusammenarbeit.

3. Selbstverständnis

Die ACK hat die Aufgabe, „gegenseitige Information, Beratung und Zusammenarbeit im gemeinsamen Zeugnis, Dienst und Gebet“ (Satzung 2006: 1) zu fördern. Ihre theologische Grundlage ist die in der Satzung zitierte Basisformel des Ökumenischen Rates der Kirchen: Die Mitgliedskirchen und Gastmitglieder „bekennen den Herrn Jesus Christus gemäß der Heiligen Schrift als Gott und Heiland und trachten darum, gemeinsam zu erfüllen, wozu sie berufen sind, zur Ehre Gottes, des Vaters, des Sohnes und des Heiligen Geistes“ (Satzung 2006: 1). Im Jahr 2003 unterzeichneten alle Mitgliedskirchen der ACK die „Charta Oecumenica“ und verpflichteten sich damit auf den in diesem Dokument beschriebenen Standard ökumenischen Handelns. 2009 beschloss die Mitgliederversammlung eine Fokussierung der Arbeit der ACK auf Grundanliegen der ökumenischen Bewegung: gemeinsames Gebet, theologischer Dialog und Engagement für Gerechtigkeit, Frieden und die Bewahrung der Schöpfung.

Eine doppelte Herausforderung begleitet die ACK seit ihrer Gründung: Erstens gehört zu ihren Zielen, die Vielfalt der Konfessionen sichtbar zu machen und auch den kleineren Kirchen eine Stimme zu geben. Aufgrund der Mehrheitsverhältnisse in Deutschland werden aber meist nur die beiden großen Kirchen (EKD und römisch-katholische Kirche; Katholische Kirche) und ihre ökumenischen Beziehungen wahrgenommen. Die multilaterale Ökumene, für die die ACK steht, wird dagegen oft übersehen. Zweitens legen die in der ACK zusammengeschlossenen Kirchen bei aller Unterschiedlichkeit der Erwartungen an die ACK Wert darauf, „ihre Unabhängigkeit in Bekenntnis und Lehre, in Gottesdienst und rechtlicher Ordnung sowie in der Wahrung ihrer Aufgaben“ (Satzung 2006: 2) zu behalten. Beschlüsse der ACK sind daher für die Mitgliedskirchen nicht bindend; diese können jeweils selbst entscheiden, ob und wie sie diese Beschlüsse umsetzen. Dies kann zu einer gewissen Distanz zwischen der ACK und ihren Mitgliedskirchen führen. Es bleibt eine wichtige Aufgabe, die ACK als Instrument zu stärken, das die Kirchen auf dem Weg zu einer verbindlichen Gemeinschaft unterstützt und sie zu einem gemeinsamen christlichen Zeugnis in Wort und Tat befähigt.