Prozesspolitik

1. Abgrenzung des Begriffs der Prozesspolitik

Als P. bezeichnet man im Gegensatz zu der auf die Rahmenbedingungen des Marktgeschehens ausgerichteten Ordnungspolitik (Soziale Marktwirtschaft) einen wirtschaftspolitischen (Wirtschaftspolitik) Ansatz, der unmittelbar in den Marktprozess (Markt) eingreift. Üblicherweise bezeichnet der Begriff der P. Interventionen in den Marktprozess, die unmittelbar auf makroökonomische Ziele ausgerichtet sind, während die mikroökonomischen Eingriffe der Allokationspolitik zuzuordnen sind, die eine effiziente Allokation von Ressourcen sicherstellen soll. Prozesspolitische Eingriffe zielen etwa auf die makroökonomische Stabilisierung über den Konjunkturzyklus (Konjunktur) hinweg, auf die Förderung des langfristigen Wachstums (Wirtschaftswachstum), auf eine aktive Gestaltung von Strukturwandel, sowie auf die Durchsetzung verteilungspolitischer (Verteilung) Ziele. Instrumente der P. sind insb. die Fiskal- und Geldpolitik, aber auch Instrumente mit stärker begrenztem Adressatenkreis wie gezielte Subventionen.

2. Voraussetzungen funktionsfähiger Prozesspolitik

Der Anspruch der P. ist die Steuerung des Marktprozesses in seinem Ablauf. Dies steht im Widerspruch zu einem Verständnis der Marktwirtschaft als einer Ordnung, die endogen stets effiziente Anpassungen an veränderte Bedingungen hervorbringt. Die Begründungen hierfür sind im Fall der P. weniger in klassischen, allokativen Marktversagenstatbeständen (Marktversagen) zu suchen, zu denen etwa öffentliche Güter und externe Effekte gehören. Stattdessen wird bspw. in rigiden Nominallöhnen eine Ursache unfreiwilliger Arbeitslosigkeit im konjunkturellen Abschwung gesehen, die es mittels einer staatlichen Nachfrageausweitung zu reduzieren gilt, oder es wird eine fehlende Mobilität von spezifischen Produktionsfaktoren zwischen Sektoren als Begründung für eine politische Gestaltung des Strukturwandels herangezogen. P. zielt also häufig nicht darauf ab, durch strukturelle Reformen die Ursachen von Anpassungsproblemen innerhalb der Marktordnung zu beseitigen, sondern sie nimmt solche Rigiditäten als gegeben hin und versucht, sie durch punktuelle Interventionen zu kompensieren. Damit dies effizient möglich ist, müssen aber einige Voraussetzungen erfüllt sein.

3. Information

Eine effiziente P. setzt ein hohes Maß an Information bei politischen Entscheidungsträgern voraus. Bedenkt man etwa die Dauer des Budgetprozesses in parlamentarischen Demokratien, so setzt eine aktive antizyklische Fiskalpolitik (Keynesianismus) voraus, dass die konjunkturelle Entwicklung früh und mit hinreichender Sicherheit erkannt wird. Ebenso muss die Reaktion der gesamtwirtschaftlichen Nachfrage auf verschiedene fiskalpolitische Maßnahmen möglichst präzise abgeschätzt werden. Im Fall einer aktiven Strukturpolitik ist es nötig, mit hinreichender Sicherheit zu wissen, welche zu unterstützenden Branchen erhebliche Wachstumspotentiale haben. Ob diese Informationsbasis gegeben ist, wird teils kontrovers diskutiert. Versteht man den Marktprozess als Entdeckungsverfahren, auf dem permanent mit Neuerungen experimentiert und alle verteilten, ansonsten kaum zentralisierbaren Informationen in Preissignalen aggregiert werden, so ist nicht immer klar, wie Informationsvorteile auf Seiten der Prozesspolitiker begründet werden könnten.

4. Zeitkonsistenz

Von Zeitkonsistenz spricht man dann, wenn eine aus heutiger Sicht optimale Abfolge von Entscheidungen auch in der Zukunft optimal erscheint und damit über den Zeitablauf selbstdurchsetzend ist. Erscheint dagegen bspw. eine antizyklische Fiskalpolitik nur im Moment des Abschwungs politisch attraktiv, weil sie dann zusätzliche Ausgaben legitimiert, während auf Budgetüberschüsse im Aufschwung verzichtet wird, so liegt eine Zeitinkonsistenz vor. Sowohl theoretische Argumente als auch empirische Erfahrungen sprechen dafür, dass diese ein erhebliches Hindernis für eine im Zeitablauf effiziente P. darstellt. Dies resultiert in über Jahrzehnte trendmäßig ansteigenden öffentlichen Schulden im Verhältnis zum BIP. Ein Mittel zur Verhinderung einer zeitinkonsistenten Politik ist die Beschränkung des diskretionären Spielraums der Entscheidungsträger durch formale Regeln, wie etwa die grundgesetzliche Schuldenbremse (Staatsverschuldung) in Deutschland. Soweit solche Regeln eine gewisse Flexibilität, etwa über den Konjunkturzyklus hinweg, zulassen, besteht immer noch die Möglichkeit zu regelgebundenen prozesspolitischen Eingriffen.

5. Anreize der Entscheidungsträger

Zusätzlich zur Zeitkonsistenz stellt sich die allg.ere Frage, ob das prozesspolitische Instrumentarium von rational-eigeninteressiert handelnden politischen Entscheidungsträgern systematisch in einer Weise genutzt wird, die positive ökonomische Effekte erwarten lässt (Neue Politische Ökonomie, Public Choice). Tatsächlich wurden auch hier durch die empirische Forschung erhebliche Probleme identifiziert. Hierzu gehört bspw. die Gefahr, dass im Bereich der aktiven Strukturpolitik gut organisierte Interessengruppen auf die ineffiziente Erhaltung überkommener Branchen drängen, oder auch auf die Förderung zweifelhafter vorgeblicher Zukunftsindustrien. Im Bereich der Fiskalpolitik ist eine Erosion von zuvor bestehenden stabilitätsorientierten informalen politischen Normen durch die prozesspolitische Legitimierung hoher öffentlicher Verschuldung möglich. Ebenso ist auch ein strategischer Einsatz von solchen Instrumenten durch Regierungen möglich, um vor Wahlen die Zustimmung der Wähler zur Regierungsarbeit zu erhöhen. In diesem Fall spricht man von politischen Konjunkturzyklen, die erst durch den strategischen Einsatz prozesspolitischer Instrumente ausgelöst werden.

6. Fazit

Die hier diskutierten kritischen Einwände sprechen nicht per se gegen den Einsatz prozesspolitischer Instrumente. Sie weisen aber darauf hin, dass diese mit Vorsicht und nur nach gründlichen Abwägungen genutzt werden sollten. Darüber hinaus erscheint es wichtig, nicht den Gegensatz von P. und Ordnungspolitik zu betonen, sondern die Notwendigkeit, auch prozesspolitische Instrumente in ein sinnvolles Regelsystem einzubetten. Dieses wird zwar den diskretionären Spielraum zum Einsatz dieser Instrumente reduzieren, gleichzeitig aber auch die Gefahr von unerwünschten Nebenwirkungen und Zweckentfremdungen eindämmen.