Nachhaltigkeitsziele

1. Was sind die Nachaltigkeitsziele?

Im September 2015 verabschiedeten die Staats- und Regierungschefs aller Länder in der Generalversammlung der Vereinten Nationen in New York die Resolution Unsere Welt transformieren – die 2030 Agenda für Nachhaltige Entwicklung. Die Agenda 2030 enthält einen Katalog von SDG oder N.n, die zu nachhaltigem Fortschritt in wirtschaftlichen, sozialen und in ökologischen Fragen führen sollen.

Die SDG ersetzen die MDG oder Millenniumentwicklungsziele bzw. Millenniumsziele, welche im Jahr 2015 ausgelaufen sind. Zur Entwicklung der neuen Ziele organisierte die UNO 2012/13 Konsultationen. 2013/14 tagte dann die sogenannte „Offene Arbeitsgruppe“ mit 70 Vertretern von Ländern bzw. Ländergruppen. Diese Gruppe legte im Juli 2014 einen Vorschlag von 17 N.n vor. Dieser Vorschlag wurde anschließend von allen UN-Mitgliedstaaten verhandelt und am 25.9.2015 durch eine Resolution der UN-Generalversammlung verabschiedet.

2. Was beinhalten die Nachhaltigkeitsziele?

Die 17 N. umfassen die drei Dimensionen der Nachhaltigkeit: die soziale, die wirtschaftliche und die ökologische Dimension. Zudem gibt es ein Ziel, welches Fragen zu Frieden und Rechtsstaatlichkeit (Rechtsstaat) behandelt. Die N. sind:

Ziel 1: Armut in jeder Form und überall beenden;

Ziel 2: den Hunger beenden, Ernährungssicherheit und eine bessere Ernährung erreichen und eine nachhaltige Landwirtschaft (Land- und Forstwirtschaft) fördern;

Ziel 3: ein gesundes Leben für alle Menschen jeden Alters gewährleisten und ihr Wohlergehen fördern;

Ziel 4: inklusive, gerechte und hochwertige Bildung gewährleisten und Möglichkeiten des lebenslangen Lernens für alle fördern;

Ziel 5: Geschlechtergerechtigkeit und Selbstbestimmung für alle Frauen und Mädchen erreichen;

Ziel 6: Verfügbarkeit und nachhaltige Bewirtschaftung von Wasser und Sanitärversorgung für alle gewährleisten;

Ziel 7: Zugang zu bezahlbarer, verlässlicher, nachhaltiger und zeitgemäßer Energie für alle sichern;

Ziel 8: dauerhaftes, inklusives und nachhaltiges Wirtschaftswachstum, produktive Vollbeschäftigung und menschenwürdige Arbeit für alle fördern;

Ziel 9: eine belastbare Infrastruktur aufbauen, inklusive und nachhaltige Industrialisierung fördern und Innovationen unterstützen;

Ziel 10: Ungleichheit innerhalb von und zwischen Staaten verringern;

Ziel 11: Städte und Siedlungen inklusiv, sicher, widerstandsfähig und nachhaltig machen;

Ziel 12: für nachhaltige Konsum- und Produktionsmuster (Konsum, Produktion) sorgen;

Ziel 13: umgehend Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels und seiner Auswirkungen ergreifen;

Ziel 14: Ozeane, Meere und Meeresressourcen im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung erhalten und nachhaltig nutzen;

Ziel 15: Landökosysteme schützen, wiederherstellen und ihre nachhaltige Nutzung fördern, Wälder nachhaltig bewirtschaften, Wüstenbildung bekämpfen, Bodenverschlechterung stoppen und umkehren und den Biodiversitätsverlust (Biodiversität) stoppen;

Ziel 16: friedliche und inklusive Gesellschaften im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung fördern, allen Menschen Zugang zur Justiz ermöglichen und effektive, rechenschaftspflichtige und inklusive Institutionen auf allen Ebenen aufbauen;

Ziel 17: Umsetzungsmittel stärken und die globale Partnerschaft für nachhaltige Entwicklung wiederbeleben.

3. Was ist neu an den Nachhaltigkeitszielen?

Die Vorgänger der N., die MDG, galten mit Ausnahme eines Zieles zur Internationalen Zusammenarbeit nur für die Entwicklungsländer. Die N. hingegen gelten für alle Staaten. Das bedeutet, dass die Ziele bspw. in Deutschland nicht nur durch die deutsche Außen- und Entwicklungspolitik, sondern ebenso innerhalb Deutschlands in Politikbereichen wie Bildung, Gesundheit und Beschäftigung umzusetzen sind. Dieser Unterschied stellt einen grundlegenden Paradigmenwechsel dar. Mit der Verabschiedung von „Entwicklungszielen“ für alle Staaten der Erde haben nämlich die Mitgliedstaaten der UNO zum Ausdruck gebracht, dass jeder Staat Entwicklungsbedarf hat. Damit verliert die Unterscheidung zwischen „Entwicklungsländern“ und „entwickelten Ländern“ ihre ursprüngliche Bedeutung.

Eine weitere Neuerung der N. ist ihre politische und partizipative Entstehungsgeschichte. Die MDG gingen nämlich aus einem Bericht des UN-Generalsekretärs aus dem Jahre 2001 hervor und stammten damit aus der Feder von UN-Experten. Sie wurden daher zwar von den UN-Mitgliedstaaten implizit gebilligt, aber nicht von ihnen entwickelt und explizit beschlossen. Die N. sind hingegen Teil der Agenda 2030, die in einem mehrjährigen Prozess von Repräsentanten der Staaten inhaltlich ausgearbeitet, verhandelt und als Resolution der Generalversammlung verabschiedet wurde. Sie sind damit zwar nicht bindendes Völkerrecht, sehr wohl aber der ausdrückliche und einstimmige Ausdruck einer bestimmten Vision der ganzen Staatengemeinschaft. Darüber hinaus basieren die N. auf dem wahrscheinlich breitesten Konsultationsprozess, den die UNO je organisiert hat; Konsultationen fanden nämlich in knapp hundert Staaten sowie online und auch durch lokale Umfragen statt. Die Ziele spiegeln so die Zukunftsvorstellungen von mehreren Millionen Menschen aus allen Kontinenten wider. Dabei machten die Konsultationen deutlich, dass auch politisch sensiblere und komplexere Themen wie Rechtstaatlichkeit, sexuelle und reproduktive Rechte oder Abbau von Ungleichheit aus einer globalen Agenda des 21. Jh. nicht mehr wegzudenken sind. Zwar ist in manchen dieser Bereiche Fortschritt schwer messbar, weil Methoden und Daten noch unzulänglich entwickelt sind. Dies führte im Fall der N. jedoch – anders als bei den MDG – nicht dazu, dass diese Themen ausgespart wurden. Stattdessen wurde der Ruf nach einer „Datenrevolution“ laut, um Fortschritte zu allen neuen Zielen messen zu können.

4. Was geschieht mit den Nachaltigkeitszielen?

4.1 Anpassung

Nach Verabschiedung der Agenda 2030 mit ihren N.n wurden von den Chefstatistikern der Staaten in der Statistischen Kommission der UN Indikatoren für alle Ziele und Unterziele entwickelt. Weil die Herausforderungen – und damit auch die Prioritäten – für die Umsetzung der Ziele in jedem Staat unterschiedlich sind, ist als nächster Schritt die Anpassung der globalen Ziele und ihrer Indikatoren auf die nationale Ebene vorgesehen. Die Anpassungs- und Umsetzungsbemühungen der Agenda 2030 laufen in den einzelnen Staaten allerdings sehr unterschiedlich. Ein erster Schritt in vielen Staaten ist der Abgleich mit bestehenden nationalen Strategien. Hierzu gab es bspw. in Deutschland ressortinterne und ressortübergreifende Runden, um festzustellen, welche existierenden Strategien in verschiedenen Politikbereichen weitergenutzt und welche modifiziert werden sollten. Die Bundesregierung identifizierte frühzeitig die bereits existierende nationale Nachhaltigkeitsstrategie als Hauptinstrument zur Umsetzung der N. in, durch und mit Deutschland. Freilich bedurfte die nationale Nachhaltigkeitsstrategie einer umfassenden Überarbeitung, um die Dimensionen Soziales und Wirtschaft nach Vorgaben der Agenda 2030 zu stärken. Gleichzeitig machten sich das StBA und die verantwortlichen Ministerien an die Anpassung und Neuentwicklung passender nationaler Indikatoren zur Messung von Fort- oder Rückschritten in Deutschland. Bei ihren Anpassungsbemühungen sind die Staaten dazu aufgerufen, auch nichtstaatliche nationale Akteure zu konsultieren, insb. aus Zivilgesellschaft, Wirtschaft und Wissenschaft. Viele Staaten versuchen dabei, den breiten Konsultationsprozess zur Entwicklung der Agenda 2030 national nachzubilden. In Deutschland wurden schon während der internationalen Verhandlungen von dem Bundesministerium für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) sowie dem Bundesministerium für Umwelt und Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB), die Deutschland bei der Aushandlung der Agenda 2030 international vertreten hatten, Diskussionsforen initiiert, um nichtstaatliche Akteure zu informieren. Während der Anpassung werden diese Foren weitergenutzt, bspw. um Erfahrungen und Bedarfe zivilgesellschaflticher Akteure zu berücksichtigen. Insb. bei den Prioritäten sehen viele Akteure noch weiteren Anpassungsbedarf und verlangen bspw., dass ambitioniertere Zwischenziele festgelegt sowie Indikatoren und Daten so aufgeschlüsselt werden, dass Fortschritte für verschiedene Bevölkerungsgruppen sichtbar werden.

4.2 Umsetzung

Angesichts der inhaltlichen Breite der Agenda 2030 ist es wichtig, die jeweiligen Zuständigkeiten für die Umsetzung zu klären. Zwar ist es unabdingbar, dass in einem Staat ein Großteil der Ministerien an der Umsetzung der Ziele beteiltigt ist; doch natürlich muss eine einzige Stelle die Federführung übernehmen. In Deutschland wurde das Bundeskanzleramt mit der Koordinierung der nationalen Umsetzung der Agenda beauftragt, während für die internationalen Prozesse das BMZ und das BMUB federführend bleiben. Zur Umsetzung steht in Deutschland zudem die schon erprobte Architektur der Nachhaltigkeitsstrategie zur Verfügung, welche ein Expertengremium, den Rat für Nachhaltige Entwicklung, einen parlamentarischen Ausschuss, den Parlamentarischen Beirat für Nachhaltigkeit und ein Steuerungsgremium auf höchster politischer Ebene umfasst, nämlich den Staatssekretärsausschuss für nachhaltige Entwicklung.

Die Agenda 2030 legt zudem fest, dass alle Staaten bei der Umsetzung ihre völkerrechtlichen Verpflichtungen einhalten müssen (Abs. 18 und 19 der Agenda 2030). Unter der Koordinierung des Bundeskanzleramtes hat die Bundesregierung in der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie daher bspw. versucht, mit den N.n korrespondierende menschenrechtliche Standards und Prinzipien hervorzuheben. Allerdings werden diese bisher noch nicht systematisch zur Priorisierung für nationale Maßnahmen und Indikatoren genutzt. Bspw. wird Gewalt gegen Frauen in Deutschland als gewichtiges Problem hervorgehoben, aber nicht mit einem Indikator untersetzt.

4.3 Überprüfung

Zur Überprüfung der Umsetzung der Agenda 2030 sind v. a. zwei Ebenen zu unterscheiden. Einerseits sind die Staaten dazu aufgerufen, auf internationaler Ebene regelmäßig vor dem High Level Political Forum (HLPF) im Wirtschafts- und Sozialrat der Vereinten Nationen Rechenschaft darüber zu geben, wie weit sie die Agenda 2030 umgesetzt haben. Hierzu legen sie einen Bericht zu den globalen Indiktoren der N. vor. Dabei stehen die Vergleichbarkeit der Ergebnisse und der zwischenstaatliche Austausch im Vordergrund. Deutschland hat – als einer der ersten Staaten – bereits 2016 vor dem HLPF in New York berichtet. Daneben soll jeder Staat auf nationaler Ebene ein eigenes Überprüfungssystem einrichten. Hierzu werden, wie schon erwähnt, nationale Indikatoren entwickelt, um die Umsetzungsfortschritte detailliert und mit Blick auf die speziellen Herausforderungen eines Landes erfassen zu können. Die Agenda 2030 legt dabei für die Überprüfungsverfahren solche Prinzipien fest, die auf beiden Ebenen gelten, bspw. die Partizipation von nationalen Akteuren und die Einbeziehung bereits bestehender Monitoringsysteme. Die Bundesregierung greift ferner auf die – bereits existierende – Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie zurück, die alle zwei Jahre durch einen Indikatorenbericht überprüft und alle vier Jahre aktualisiert wird. Im Zuge der Anpassung der Nachhaltigkeitsstrategie an die N. hat die Bundesregierung außerdem, auf Anregung von Zivilgesellschaft und Wissenschaft im Konsultationsprozess, auch die partizipativen Elemente in der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie gestärkt und sich bspw. verpflichtet, eine Dialoggruppe von nichtstaatlichen Akteuren einzurichten, die den oben genannten Staatssekretärsausschuss in der Umsetzung inhaltlich berät. Wie nichtstaatliche Akteure an der Überprüfung von Fortschritt beteiligt werden, ist allerdings noch nicht detailliert festgelegt.