Geld- und Kapitalmarkt

1. Geldmarkt

Auf dem G. im engeren Sinne findet der Handel mit Zentralbankgeld statt. Zentralbankgeld besteht aus dem Bargeld, das von der Notenbank in Umlauf gebracht wird, sowie aus den Sichteinlagen, die Dritte – üblicherweise Geschäftsbanken – bei der Zentralbank unterhalten. Die Sichteinlagen der Geschäftsbanken bei der Zentralbank dienen einerseits zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs und andererseits entsprechen die Geschäftsbanken mit diesen Einlagen der Pflicht, eine sogenannte Mindestreserve bei der Zentralbank zu unterhalten. Durch die Existenz des G.es erhalten die Geschäftsbanken die Möglichkeit ihre kurzfristigen Liquiditätsüberschüsse bzw. -defizite auszugleichen, entweder durch den Handel untereinander oder durch den Rückgriff auf die Refinanzierungs- bzw. Anlagemöglichkeiten bei der Zentralbank.

Die größten Umsätze entfallen dabei auf Übernachtkredite (Übernachtgeld; overnight; o/n), die am nächsten Tag zurückgezahlt werden müssen. Dabei handelt es sich um einen Interbankenkredit, bei dem der Kreditabschluss und die Bereitstellung des vereinbarten Betrags am gleichen Tag erfolgen. Daneben vereinbaren die Geschäftsbanken über den G. auch Kredite mit längeren Laufzeiten (bis maximal zwölf Monate). G.-Geschäfte unter Banken werden in aller Regel dadurch erfüllt, dass der Geldbetrag vom Zentralbankkonto des Kreditgebers auf das korrespondierende Konto des Kreditnehmers übertragen wird. In Folge der Finanzmarktkrise verlangen viele Kreditgeber von früher größtenteils unbesicherten Interbankenkrediten am G. die Bereitstellung von Sicherheiten seitens der Kreditnehmer, z. B. in Form von Wertpapieren, die als Pfand hinterlegt werden müssen.

Auf den G.en operieren neben Geschäftsbanken und nicht-finanziellen Unternehmen auch die Zentralbanken. Für die EZB ist der G. Ausgangspunkt für ihre geldpolitischen Maßnahmen. Sie beeinflusst durch den Einsatz geldpolitischer Instrumente die Liquidität der Geschäftsbanken, steuert auf diese Weise deren Möglichkeiten zur Kreditvergabe und übt damit Einfluss auf das Zinsniveau in der Eurozone aus. Endziel der geldpolitischen Eingriffe ist letztlich die Sicherung der Preisniveaustabilität in der Eurozone. Die geldpolitischen Instrumente des Eurosystems (z. B. die Hauptrefinanzierungsgeschäfte) sind insb. darauf ausgelegt, die Entwicklung des Tagesgeldsatzes (operatives Ziel) zu beeinflussen. Als Referenz für den Tagesgeldsatz im unbesicherten Euro-Interbankengeschäft wird der von der EZB berechnete EONIA verwendet, der einen gewichteten Durchschnittssatz des täglich von rund 30 Banken gemeldeten Umsatzes (und gewichteten Durchschnittszinses für dieses Volumen) mit unbesichertem Übernachtgeld abbildet. Die Euribor ist ein weiterer Referenzzinssatz für unbesicherte Euro-Kredite, der in der Eurozone als Referenzzinssatz für eine Vielzahl von Finanzgeschäften, wie Hypothekendarlehen mit variabler Verzinsung oder Zinsswap-Geschäfte, dient und für unterschiedliche Laufzeiten auf Basis von beobachteten Marktzinssätzen durch Thomson Reuters berechnet wird. Schließlich existiert mit dem Eurepo ein Durchschnittszinssatz von besicherten Euro-Krediten für unterschiedliche Laufzeiten, der ebenfalls auf Basis von Marktbeobachtungen bestimmt wird.

Zum G. im weiteren Sinne zählt der Handel mit G.-Papieren. G.-Papiere sind kurzfristige Schuldverschreibung mit einer originären Laufzeit von i. d. R. bis zu einem Jahr. Dazu zählen in Deutschland traditionell Staatspapiere wie Schatzwechsel und Finanzierungsschätze, ferner auch unterjährige Schuldverschreibungen von Banken (Einlagenzertifikate) und Unternehmen (Commercial Paper). Ein Einlagezertifikat (Certificate of Deposit) ist ein von einer Bank begebenes G.-Papier zur Beschaffung kurzfristiger Mittel. Ein Investor legt Geld für einen vorgegebenen Zeitraum (Termingeld) bei einer Geschäftsbank an. Im Gegenzug stellt die Bank dem Investor ein Zertifikat für die Einlage aus. Die Termineinlage wird damit verbrieft und ist als Inhaberpapier problemlos übertragbar, d. h. der Inhaber kann das Papier jederzeit vor Laufzeitende an Dritte verkaufen und sich so Liquidität beschaffen. Commercial Papers sind Schuldverschreibungen großer Unternehmen mit Laufzeiten von wenigen Tagen bis zu zwei Jahren, die zur flexiblen Deckung des kurzfristigen Kreditbedarfs emittiert werden. Die Renditen orientieren sich an den repräsentativen G.-Sätzen im entsprechenden Laufzeitenbereich. Bei den meisten G.-Papieren handelt es sich um abgezinste Schuldverschreibungen (Diskontpapiere), d. h. der Verkaufspreis errechnet sich aus dem Nennwert abzüglich der für die Laufzeit insgesamt anfallenden Zinsen. Längerfristige Schuldverschreibungen (Anleihen), die durch die abnehmende Zeit bis zur Fälligkeit irgendwann eine Restlaufzeit von unter einem Jahr aufweisen, bezeichnet man als „unechte“ G.-Papiere, die als Anlagealternative bspw. in geldmarktnahen Fonds eingesetzt werden.

2. Kapitalmarkt

Über den K. verschaffen sich Unternehmen und staatliche Institutionen langfristig Finanzmittel. Der K. im weiteren Sinn umfasst dabei alle Märkte, auf denen langfristige verbriefte und unverbriefte Kredite sowie Beteiligungskapital wie z. B. Aktien gehandelt werden. Im engeren Sinne versteht man unter dem K. lediglich den organisierten Handel mit Wertpapieren. Der Wertpapiermarkt untergliedert sich in den Rentenmarkt (Markt für Schuldverschreibungen) und den Aktienmarkt (Markt für Beteiligungen an Aktiengesellschaften). Zum Wertpapiermarkt kann man aber auch Anteilsscheine an Investmentfonds zählen, da diese Fonds ihrerseits einzelne Wertpapiere und damit eine indirekte Form des Erwerbs von Schuldverschreibungen und Aktien darstellen.

Der Renten- oder Anleihenmarkt ist der Oberbegriff für alle organisierten Handelsplätze, an denen festverzinsliche Wertpapiere gehandelt werden. Anleihen sind Wertpapiere, die der Fremdfinanzierung dienen und bei denen Verzinsung, Laufzeit und Rückzahlung festgelegt sind. Der Gesamtbetrag dieser Form von Schuldverschreibung ist in „Stücke“ geteilt, wodurch sich Kreditgeber mit kleinen Anlagebeträgen an der Schuldverschreibung beteiligen können. Über die Emission einer Anleihe beschafft sich der Emittent – der Kreditnehmer – Fremdkapital. Am Anleihemarkt werden neben Anleihen mit fester Verzinsung (Straight Bonds) Schuldverschreibungen mit variabler Verzinsung (Floating Rate Notes; Floater) gehandelt. Weitere Unterscheidungsmerkmale sind die Laufzeiten, die Tilgungsmodalitäten und bestimmte Eigenschaften der Emittenten. Öffentliche Anleihen werden von Zentralstaaten (Sovereign Bonds) oder nachgelagerten Gebietskörperschaften (Sub-Sovereign Bonds) aufgelegt. Von Industrieunternehmen emittierte Anleihen werden als Industrieobligationen (Corporate Bonds) bezeichnet. Eine weitere Differenzierung erfolgt anhand der Bonität der Emittenten, die üblicherweise von Rating-Agenturen festgestellt wird. Neben Anleihen mit einer (sehr) guten Bonität (Investment Grade Bonds) gibt es Rentenpapiere von Emittenten mit einer eingeschränkten Kreditwürdigkeit. Diese Anleihen weisen aufgrund der höheren Ausfallrisiken in aller Regel eine entsprechende Risikoprämie, d. h. eine höhere Verzinsung (Hochzinsanleihen; High Yield Bonds) auf. Ferner gibt es mit Pfandbriefen (Covered Bonds) Anleihen, die durch Vermögenswerte, wie Grundstücke oder Immobilien, besichert sind. Die internationalen Rentenmärkte bestehen aus den nationalen Anleihenmärkten für Ausländer und den Euro-K.en. Bei der ersten Kategorie handelt es sich um inländische Finanzmärkte, auf denen ausländische Schuldner ihre Anleihen (Foreign Bonds) platzieren. Die Euromärkte (Offshore- oder Xeno-Märkte) sind internationale Finanzmärkte (Eurogeld-, Eurokredit- und Euro-K.e) auf denen unverbriefte und verbriefte Kreditgeschäfte in einer Währung außerhalb ihres Geltungsbereichs als gesetzliches Zahlungsmittel abgewickelt werden. Die Geschäfte werden in unterschiedlichen Währungen durchgeführt (z. B. Euro-Dollar- oder Euro-Euro-Markt). Euromarktzentren (traditionelle Marktplätze wie London, Luxemburg, New York; Offshore-Zentren in Asien und der Karibik) waren in der Vergangenheit durch niedrige Steuersätze, eine geringere Regulierungsdichte, ein striktes Bankgeheimnis sowie durch Rechtssicherheit und politische Stabilität gekennzeichnet. Angesichts der Probleme mit diesen Zentren (Steuerhinterziehung, Geldwäsche sowie Risiken für die weltweite Finanzstabilität) rief die OECD eine Reihe von Initiativen ins Leben, die im Ergebnis zu einer verschärften Regulierung der Offshore-Märkte und zu einem Rückgang ihrer Geschäftsaktivitäten führten.

Der Aktienmarkt ist der Teil des K.s, auf dem Beteiligungspapiere gehandelt werden. Eine Aktie ist ein Wertpapier, das einen Anteil am Grundkapital einer AG und die damit verbundenen Rechte und Pflichten verbrieft. Der Inhaber einer Aktie ist Miteigentümer der AG und haftet in Höhe seines Kapitalanteils. Durch den Verkauf seiner Aktien am Sekundärmarkt kann sich ein Aktionär aus seinem Engagement an einer AG lösen, ohne dass der Gesellschaft dadurch Eigenkapital entzogen wird. Die einsetzende Industrialisierung im 19. Jh. trug zur Entstehung von AGs bei. Mithilfe von Aktien konnten sich die Unternehmen das Eigenkapital für ihre Expansionspläne beschaffen. Auch heute sind Wachstumsziele ein wesentlicher Treiber für Aktienemissionen. Die Aktienkurse ergaben sich früher durch Angebot und Nachfrage im Parketthandel an den Börsen. Heutzutage werden Aktiengeschäfte zu einem guten Teil über elektronische Handelsplattformen abgewickelt.

Ein Investmentfonds ist ein von einer Kapitalanlagegesellschaft (Investmentgesellschaft) verwaltetes Sondervermögen, das in Vermögenswerten wie Aktien, Anleihen oder Immobilien angelegt ist. Über das Miteigentum am Fondsvermögen werden Anteile in Form von Wertpapieren (Investmentzertifikate) ausgegeben. Anleger können durch Erwerb von Investmentzertifikaten mit vergleichsweise geringem Kapitaleinsatz Miteigentümer eines – typischerweise breit gestreuten – Portfolios werden. Man unterscheidet zwischen Publikumsfonds, die der breiten Öffentlichkeit zugänglich sind und deren Anteile häufig an der Börse gehandelt werden, und Spezialfonds, die speziell für Großanleger (wie z. B. Versicherungen, Pensionskassen etc.) aufgelegt werden.